Trollope | Orley Farm | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 509 Seiten

Trollope Orley Farm


1. Auflage 2016
ISBN: 978-84-9007-767-2
Verlag: Red ediciones
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

E-Book, Deutsch, 509 Seiten

ISBN: 978-84-9007-767-2
Verlag: Red ediciones
Format: EPUB
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Seit zwanzig Jahren ist Orley Farm nun schon im gerichtlich erstrittenen Besitz von Lady Mason und ihrem Sohn Lucius. Damals war der Zusatz zu dem Testament des verstorbenen Joseph Mason angefochten worden, der in der Handschrift Lady Masons verfügte, dass das Gut Orley nicht dem älteren Sohn aus erster Ehe zufallen solle, sondern dem jüngeren Nachkommen. Doch es war dem Kläger Joseph Mason Junior nicht gelungen zu beweisen, dass Lady Mason den Testamentszusatz gefälscht habe. Nun, nach all diesen Jahren, sucht der Rechtsanwalt Samuel Dockwrath Joseph Mason Junior auf und legt ihm nahe, dass es doch noch eine Möglichkeit gebe, sich in den Besitz von Orley Farm zu setzen - mittels eines zweiten Prozesses. Als Lady Mason von diesen Plänen erfährt, scheint sie am Boden zerstört zu sein, sehr zur Verwunderung ihres Sohnes, denn wurde nicht im ersten Prozess bewiesen, dass es hinsichtlich der Besitzverhältnisse keinerlei Zweifel geben könne? Gab es nicht darüber hinaus den Grundsatz, dass niemand zweimal des gleichen Verbrechens angeklagt werden könne? Doch Lady Mason hat guten Grund, die Gelassenheit ihres Sohnes nicht zu teilen, sondern vielmehr äußerst besorgt zu sein ... Anthony Trollope gilt als einer der erfolgreichsten, produktivsten und angesehensten Autoren der viktorianischen Literatur und erfreut sich, auch wenn er im deutschen Sprachraum noch als Geheimtipp gehandelt wird, unter der englischsprachigen Leserschaft weiterhin enormer Beliebtheit. George Orwell war der Meinung, die Schilderung des Prozesses in 'Orley Farm' sei eine der großartigsten in der englischen Romanliteratur.

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Kapitel I
Der Anfang des grossen Orley-Farm-Prozesses
Es ist nicht wahr, daß die Rose unter einem anderen Namen ebensogut riechen würde. Wäre dies wahr, würde ich diese Erzählung »Der große Orley-Farm-Prozeß« nennen. Wer würde dann aber einen zweiten Band eines Werkes verlangen, das mit einem so ungeschlachten Titel belastet wäre? Darum und deshalb – Orley Farm. Ich sage dies gleich zu Beginn, um Gelegenheit zu haben zu erklären, daß dieses mein Buch durchaus nicht etwa ländlichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gewidmet sein soll. Der Name könnte leicht den Eindruck erwecken, daß hier in dem ansprechenden Gewand eines Romans neue Rezepte zu Rahmkäsen oder Anleitung zur Züchtung von Schweinen mit kleinen Knochen, zur Weizenaussaat mit Anwendung der Drillmaschine oder zur Erzeugung von Kunstdünger gegeben werden sollen. Aber dergleichen Absichten liegen mir vollständig fern. Ich mache in dieser Richtung durchaus keine Versuche und erkläre ein für allemal, daß die Landwirte durch diese meine gegenwärtige Leistung nichts gewinnen werden. Orley Farm, lieber Leser, ist während eines Teils unseres gegenwärtigen Beisammenseins unsere Schaubühne, und der Name ist gewählt worden, weil er in engem Zusammenhang mit gewissen juristischen Fragen stand, die in unseren Gerichtshöfen bedeutendes Aufsehen erregten. Zwanzig Jahre vor der Zeit, zu der die Geschichte angenommener Weise beginnt, wurde der Name Orley Farm den Trägern des langen Juristengewandes zuerst bekannt. Zu jener Zeit war ein alter Gentleman, Sir Joseph Mason, gestorben, der in Yorkshire ein Grundeigentum von bedeutendem Umfang und Wert hinterließ. Dies vermachte er in gebührender Weise seinem ältesten Sohn, dem Joseph Mason, Esq., unserer Zeit. Sir Joseph war Kaufmann in London gewesen, hatte sich, nachdem er ohne Zweifel mit zwei Shilling sein Geschäft begonnen hatte, viel Geld verdient, war nach der Reihe Alderman, Bürgermeister und Ritter geworden und wurde, als seine Zeit hienieden abgelaufen war, zu seinen Vätern versammelt. Jenes Grundbesitztum in Yorkshire – es hieß Groby Park – hatte er erst in seinen späteren Lebensjahren gekauft, und sein ältester Sohn hatte hier gelebt und so viele der Vorrechte eines englischen Gutsherrn genossen, als er imstande gewesen war, für sich geltend zu machen. Sir Joseph hatte auch drei Töchter, leibliche Schwestern ihres Bruders Joseph von Groby Park, die ihr Vater eine nach der anderen hinreichend ausstattete und drei liebenden Ehegatten überantwortete. Kurz vor seinem Tode, ungefähr drei Jahre, ehe dieses Ereignis eintrat, heiratete Sir Joseph noch einmal, und zwar eine Dame, die fünfundvierzig Jahre jünger war als er, und er hinterließ von dieser ebenfalls einen Sohn, der, als der Vater starb, erst zwei Jahre alt war. Seit vielen Jahren hatte der reiche alte Gentleman auf einem kleinen Landsitz ungefähr fünfundzwanzig Meilen von London gelebt. Dieser Landsitz hieß Orley Farm. Es war dies sein erster Grundstücksankauf gewesen, und er hatte auch nie aufgehört, hier zu wohnen, obschon sein Reichtum ihn berechtigt hätte, ein weit größeres Hauswesen zu führen. Bei der Geburt seines jüngsten Sohnes, zu welcher Zeit sein ältester beinahe vierzig Jahre alt war, traf er gewisse mäßige Vorsorge für das Kind, wie er schon mäßige Vorsorge für seine junge Gattin getragen hatte. Der älteste Sohn setzte aber unbedingt voraus, daß Orley Farm ebenso wie Groby Park ihm, dem Haupterben, zufallen werde. Als Sir Joseph jedoch starb, ergab sich, daß er durch ein unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten ausgefertigtes Kodizill1 zu seinem Testament Orley Farm seinem jüngsten Sohn, dem kleinen Lucius Mason, vermacht hatte. Nun begannen jene gerichtlichen Prozeduren, die sich endlich zu dem großen Orley-Farm-Prozeß entwickelten. Der älteste Sohn bestritt die Gültigkeit des Kodizills, und es waren auch tatsächlich triftige Gründe vorhanden, auf welche hin ein solcher Angriff recht wohl tunlich erschien. Dieses Kodizill verfügte nicht nur über Orley Farm zugunsten des kleinen Lucius, sondern griff auch in anderer Beziehung in die Bestimmungen des ursprünglichen Testaments ein. Es bestimmte nämlich eine Summe von zweitausend Pfund für eine gewisse Miriam Usbech, die Tochter eines gewissen Jonathan Usbech, der der Advokat war, dessen sich Sir Joseph bei der Verfassung seines Testaments wie auch dieses Kodizills bedient hatte. Diese Summe von zweitausend Pfund wurde, dies entspricht den Tatsachen, nicht von Josephs Erbe gekürzt, sondern sollte aus dem Ertrag eines gewissen persönlichen Besitztums gewonnen werden, das durch das erste Testament der Witwe vermacht worden war. Der alte Jonathan Usbech war allerdings gestorben, während Sir Joseph Mason noch am Leben war. Die näheren Einzelheiten dieses Prozesses brauchen hier nicht alle erwähnt zu werden. Es wurde klar nachgewiesen, daß Sir Joseph sein ganzes Leben lang die Absicht ausgesprochen hatte, Orley Farm seinem ältesten Sohn zu vermachen, daß er aus seinen Geldangelegenheiten kein Geheimnis zu machen und in dergleichen Dingen seine Meinung sehr selten zu ändern pflegte. Ferner wurde nachgewiesen, daß der alte Jonathan Usbech zu der Zeit, als das Testament aufgesetzt wurde, sich sowohl in Bezug auf Geld, als auch hinsichtlich seiner Gesundheit in sehr schlechten Umständen befand. Seine Praxis war früher nicht schlecht gewesen, aber er hatte gut gegessen und gut getrunken und war zu dieser Zeit kraftlos und mittellos, von Gicht und Schulden niedergedrückt. Sir Joseph hatte sich bereits seit vielen Jahren in Geldangelegenheiten seiner bedient, und man wußte, daß dies beinahe bis zum Tage seines Todes der Fall gewesen war. Die Frage war nur, ob er auch wirklich mit der Abfassung dieses Kodizills beauftragt gewesen war. Das eigentliche Testament war von der Hand der Witwe geschrieben, und dies war auch bei dem Kodizill der Fall. Bei der gerichtlichen Verhandlung erklärte sie, Usbech habe ihr im Beisein ihres Gatten die Worte in die Feder diktiert und das Dokument sei dann von ihrem Gatten in ihrer beider Anwesenheit, ebenso wie in Gegenwart zweier weiterer Personen – eines jungen Mannes, der als Kommis in Sir Josephs Diensten stand, und einer Dienstmagd – unterschrieben worden. Diese beiden letzten Personen und Mr. Usbech waren die drei Zeugen, deren Namen in dem Kodizill genannt waren. Zwischen Lady Mason und ihrem Gatten hatten es in Bezug auf sein Testament keinerlei Geheimnisse gegeben. Sie war, sagte sie, von jeher, ja, schon von dem Tage der Geburt ihres Sohnes an bemüht gewesen, ihn zu bewegen, diesem Orley Farm zu vermachen, und endlich war ihr dies auch gelungen. Als Sir Joseph seine Zustimmung dazu gab, hatte er zugleich in etwas ärgerlichem Ton erklärt, er wünsche auch für Usbechs Tochter zu sorgen und werde dies nun mit Hilfe von Geldern tun, die ursprünglich für sie, die Witwe, bestimmt gewesen seien, anstatt mittels des Ertrags des Besitztums, das seinem ältesten Sohn zufalle. Lady Mason hatte, ohne weiter ein Wort zu verlieren, zugestimmt und das Kodizill niedergeschrieben, wie der Advokat, der damals die Gicht in den Händen gehabt hatte, es ihr diktiert hatte. Unter anderem bewies Lady Mason auch, daß Mr. Usbech am Tage der Unterschriften tatsächlich mehrere Stunden bei Sir Joseph gewesen war. Dann wurde der junge Kommis befragt. Dieser erklärte, er habe während seiner Dienstzeit vier-, zehn-, zwanzig-, ja, wie er zuletzt auf dringenderes Befragen gestand, hundertundzwanzig Mal die Unterschrift seines Prinzipals Sir Joseph in Geschäftssachen attestiert. Hundertundzwanzig war die höchste Zahl, die er mit gutem Gewissen beschwören konnte. Er erinnerte sich bestimmt, daß er um die durch das Datum des Kodizills angegebene Zeit eine Unterschrift seines Prinzipals Sir Joseph in Geschäftssachen attestiert habe, und ebenso erinnerte er sich, daß die Dienstmagd ebenfalls mit unterschrieben habe. Mr. Usbech sei dabei zugegen gewesen, aber er könne sich nicht entsinnen, ob Mr. Usbech die Feder in der Hand gehabt habe. Daß Mr. Usbech damals wegen seines Gichtleidens nicht habe schreiben können, wisse er, doch sei es möglich, daß er allenfalls imstande gewesen sei, seinen Namen zu unterzeichnen. Er beschwor die Echtheit beider Unterschriften, sowohl der seinigen, als der seines Herrn, erklärte aber bei dem späteren Kreuzverhör, daß sie ebenso leicht auch gefälscht sein könnten. Nach nochmaliger Vorlage des Dokuments behauptete er mit Bestimmtheit, daß sein eigener Name, wie er dort stand, wirklich von ihm selbst geschrieben worden sei, im nochmaligen Kreuzverhör gab er jedoch wiederum zu, er habe das Gefühl, etwas stimme damit nicht. Das Ende der Befragung war, daß der Richter ihm erklärte, seine Aussage sei wertlos, eine Erklärung, die dem jungen Mann, der sein Möglichstes getan hatte, um alles, dessen er sich erinnerte, zu sagen, sehr schmerzlich sein mußte. Nun trat die Magd in die Zeugenloge. Sie erklärte bestimmt, die Unterschrift rühre von ihrer Hand her. Sie erinnerte sich, daß sie in das Zimmer gerufen worden sei, um mit ihrem Namen zu unterzeichnen, und daß sie gesehen habe, wie ihr Herr den seinigen geschrieben habe. Es sei ihr damals auch erklärt worden, zu welchem Zweck sie unterschreiben solle; dabei gab sie aber zu, daß sie die Erklärung nicht verstanden habe. Auch den Kommis hatte sie seinen Namen schreiben sehen, wußte aber nicht gewiß, ob Mr. Usbech dies auch getan habe. Daß derselbe eine Feder in der Hand gehabt habe, wisse sie mit Sicherheit. Die letzte Zeugin war Miriam Usbech, damals ein sehr hübsches, einfaches Mädchen von siebzehn Jahren. Ihr Vater hatte ihr einmal gesagt, er hoffe, Sir Joseph werde für sie sorgen. Dies war kurz vor dem Tode ihres Vaters...



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