E-Book, Deutsch, 149 Seiten
Ullrich / Thamm Vertragsgestaltung im Inland.
6. Auflage 2008
ISBN: 978-3-8163-0555-2
Verlag: VDM Verlag Dr. Müller
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Die VDMA-Geschäftsbedingungen. Erläuterungen und Hinweise für die Praxis
E-Book, Deutsch, 149 Seiten
ISBN: 978-3-8163-0555-2
Verlag: VDM Verlag Dr. Müller
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Seit der Schuldrechtsreform 2002 haben sich das deutsche Vertragsrecht und in Folge dessen die VDMA-Geschäftsbedingungen grundlegend verändert. Die Neuauflage erläutert das neue BGB-Vertragsrecht und die entsprechend geänderten Texte der VDMA-Geschäftsbedingungen. Sie berücksichtigt insbesondere auch die umfangreiche neue Rechtsprechung zum AGB-Recht.
Die allgemeinen Ausführungen zur Gestaltung von Inlandsverträgen sollen dem Leser darüberhinaus das Rüstzeug für interessengemäße Vertragsabschlüsse an die Hand geben. Um das erweiterte Themenspektrum über die reine Erläuterung der VDMA-Bedingungen hinaus auch nach außen deutlich zu machen, wurde der Titel des Werkes entsprechend angepasst. Die außerordentlich gute Aufnahme der bisherigen Auflagen in der Praxis und das häufige Lob hinsichtlich besonderer Übersichtlichkeit und Verständlichkeit hat uns darin bestärkt, an dem Konzept einer knappen und dennoch umfassenden sowie möglichst einfachen Darstellung festzuhalten.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1;Vorwort zur 6. Auflage;4
2;Inhaltsübersicht;6
3;Inhaltsverzeichnis;7
4;1 Einleitung;12
4.1;1.1 Vorbemerkung;12
4.2;1.2 Die verschiedenen Arten der VDMA-Geschäftsbedingungen;12
4.3;1.3 Anwendungsbereich: Kaufmännischer, unternehmerischer Geschäftsverkehr, Inlandsgeschäfte;14
4.4;1.4 Güte, Angemessenheit, Üblichkeit und Verbreitung der VDMA- Geschäftsbedingungen, zukünftige Überwachung;15
4.5;1.5 Geschichte der VDMA-Lieferbedingungen;16
5;2 Rechtsgrundlagen;17
5.1;2.1 Allgemeine Gesetze;17
5.2;2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen;18
5.3;2.3 Vorschriften zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( § § 305 – 310 BGB);18
5.4;2.4 Transparenzgebot;23
5.5;2.5 Individuelle Vereinbarungen;23
6;3 Vertragsabschluss;25
6.1;3.1 Vertragsabschluss allgemein;25
6.2;3.2 „invitatio ad offerendum“;26
6.3;3.3 Wirksamwerden von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelvertrag;27
6.4;3.4 Kollision von Geschäftsbedingungen;30
6.5;3.5 Wirksamkeit des Vertrages, Vertragsänderungen, Schriftformregelungen;32
6.6;3.6 Rahmenverträge;35
7;4 Projektierungskosten bei nicht zustande gekommenen Verträgen;36
8;5 Rechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen;37
8.1;5.1 Eigentums- und Urheberrecht an Unterlagen;37
8.2;5.2 Vertraulichkeit von Plänen des Bestellers;38
9;6 Umfang der Lieferung;39
9.1;6.1 Maßgeblichkeit der Auftragsbestätigung für Lieferung;39
9.2;6.2 Mitlieferung von Zeichnungen;39
9.3;6.3 Mitlieferung von Schutzvorrichtungen;40
9.4;6.4 Mitlieferung von Betriebsanleitungen;40
9.5;6.5 Mitlieferung von Werkzeugen;41
10;7 Preis und Zahlungsbedingungen;42
10.1;7.1 Preisvereinbarung;42
10.2;7.2 Kalkulationsirrtum;42
10.3;7.3 Festpreis, Preisvorbehalt;43
10.4;7.4 Zahlungsbedingungen, Anzahlung;43
10.5;7.5 Folgen verspäteter Zahlung;45
10.6;7.6 Ausschluss von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht;46
10.7;7.7 Kreditunwürdigkeitsklauseln/Unsicherheitseinrede;46
11;8 Lieferzeit / Verzug;48
11.1;8.1 Eintritt von Verzug;48
11.2;8.2 Folgen des Verzugs;51
11.3;8.3 Verzug / Vertragsstrafe;52
11.4;8.4 Vertragsrücktritt und Schadensersatz bei Verzug;54
11.5;8.5 Fixgeschäfte;56
12;9 Gefahrübergang, Entgegennahme, Abnahme;57
12.1;9.1 Gefahrübergang, Abnahme;57
12.2;9.2 Entgegennahme;61
13;10 Eigentumsvorbehalt;62
13.1;10.1 Vereinbarung und Üblichkeit des Eigentumsvorbehalts;62
13.2;10.2 Einfacher Eigentumsvorbehalt;62
13.3;10.3 Untergang des Eigentumsvorbehalts;63
13.4;10.4 Versicherung des Liefergegenstandes während des Eigentumsvorbehalts;64
13.5;10.5 Verbot der Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Besteller;64
13.6;10.6 Rückforderung des Liefergegenstandes bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers und Rücktritt des Lieferers;64
13.7;10.7 Erweiterungsformen des Eigentumsvorbehalts;65
13.8;10.8 Übersicherungsschutz, Deckungshöchstgrenze, Freigabeklausel;67
13.9;10.9 Insolvenzrecht;68
14;11 Haftung für Mängel der Lieferung;69
14.1;11.1 Mängelansprüche;69
14.2;11.2 Sekundäre Rechte bei nicht realisierter Nacherfüllung;76
14.3;11.3 Haftungsausschluss/Haftungsbegrenzung;80
14.4;11.4 Beschaffenheitsgarantien220 (Zugesicherte Eigenschaften);80
14.5;11.5 Kosten der Mängelbeseitigung;83
14.6;11.6 Gewährleistungseinbehalt;85
14.7;11.7 Beweislast;86
15;12 Folgeschadenhaftung;87
15.1;12.1 Haftung nach Gesetz;87
15.2;12.2 Haftung nach den VDMA-Lieferbedingungen;88
16;13 Haftung für Nebenpflichten;93
16.1;13.1 Haftung nach Gesetz;93
16.2;13.2 Haftung nach den VDMA-Lieferbedingungen;94
17;14 Verjährung;95
17.1;14.1 Verkürzung der Verjährung;95
17.2;14.2 Zwingendes Recht;96
17.3;14.3 Beginn der Verjährung;97
17.4;14.4 Hemmung der Verjährung281;97
17.5;14.5 Unterbrechung der Verjährung;98
17.6;14.6 Garantiezusagen;99
18;15 Softwarenutzung;100
19;16 Annullierung und Stornierung durch den Besteller;101
19.1;16.1 Definition;101
19.2;16.2 Regelung im Gesetz;101
19.3;16.3 Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen;102
19.4;16.4 Regelung in den VDMA-Lieferbedingungen;102
20;17 Rechtswahl;103
21;18 Gerichtsstand;104
21.1;18.1 Definition;104
21.2;18.2 Regelung im Gesetz;104
21.3;18.3 Regelung in den VDMA-Lieferbedingungen;104
21.4;18.4 Schiedsgericht;105
22;19 Besonderheiten der Montagebedingungen;106
22.1;19.1 Lieferung und Montage;106
22.2;19.2 Geltungsbereich der VDMA-Montagebedingungen ( I der VDMA- Montagebedingungen);106
22.3;19.3 Montagepreis (II der VDMA-Montagebedingungen);106
22.4;19.4 Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Bestellers ( III und IV der VDMA- Montagebedingungen);107
22.5;19.5 Montagefrist, Montageverzögerung (V der VDMA-Montagebedingungen);107
22.6;19.6 Abnahme (VI der VDMA-Montagebedingungen);108
22.7;19.7 Mängelansprüche (VII der VDMA-Montagebedingungen);110
22.8;19.8 Haftung des Montageunternehmers, Haftungsbegrenzung/-ausschluss ( VIII der VDMA- Montagebedingungen);111
22.9;19.9 Verjährung (IX der VDMA-Montagebedingungen);111
22.10;19.10 Ersatzleistung des Bestellers (X der VDMA-Montagebedingungen);111
22.11;19.11 Rechtswahl (XI.1 der VDMA-Montagebedingungen);111
22.12;19.12 Gerichtsstand (XI.2 der VDMA-Montagebedingungen);111
23;20 Besonderheiten der Reparaturbedingungen314;112
23.1;20.1 Reparaturbedingungen allgemein;112
23.2;20.2 Geltungsbereich der VDMA-Reparaturbedingungen;112
23.3;20.3 Vertragsschluss (I.1 der VDMA-Reparaturbedingungen);113
23.4;20.4 Hinweispflicht des Kunden bei Reparatur an fremden Gegenständen ( I. 2 der VDMA- Reparaturbedingungen);113
23.5;20.5 Nicht durchgeführte Reparatur (II der VDMA-Reparaturbedingungen);113
23.6;20.6 Kostenangaben, Kostenvoranschlag (III der VDMA-Reparaturbedingungen);114
23.7;20.7 Preis und Zahlung (IV der VDMA-Reparaturbedingungen);115
23.8;20.8 Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Kunden bei Reparaturen außerhalb des Werkes des Auftragnehmers ( V der VDMA- Reparaturbedingungen);116
23.9;20.9 Transport und Versicherung bei Reparaturen im Werk des Auftragnehmers ( VI der VDMA- Reparaturbedingungen);116
23.10;20.10 Reparaturfrist (VII der VDMA-Reparaturbedingungen);116
23.11;20.11 Abnahme (VIII der VDMA-Reparaturbedingungen);116
23.12;20.12 Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht ( IX der VDMA- Reparaturbedingungen);117
23.13;20.13 Mängelansprüche326 (X der VDMA-Reparaturbedingungen);117
23.14;20.14 Haftung des Auftragnehmers, Haftungsbegrenzung/-ausschluss ( XI der VDMA- Reparaturbedingungen);117
23.15;20.15 Verjährung (XII der VDMA-Reparaturbedingungen);118
23.16;20.16 Ersatzleistung des Kunden (XIII der VDMA-Reparaturbedingungen);118
23.17;20.17 Rechtswahl (XIV.1 der VDMA-Reparaturbedingungen);118
23.18;20.18 Gerichtsstand (XIV.2 der VDMA-Reparaturbedingungen);118
24;21 Einkaufsbedingungen;119
24.1;21.1 Keine Einkaufsbedingungen des VDMA;119
24.2;21.2 Hauptvorstandsbeschlüsse;119
24.3;21.3 Gesetz;119
25;22 Sonstiges;120
25.1;22.1 Risiko der Veränderung der VDMA-Geschäftsbedingungen;120
25.2;22.2 Seminare zu Geschäftsbedingungen, Veröffentlichung „Schrifttum und Rechtsprechung zu dem Recht der Geschäftsbedingungen im Inland“;120
26;23 Juristische Literatur zu den VDMAGeschäftsbedingungen;122
27;24 Anhang;123
28;25 Stichwortverzeichnis;139
"3 Vertragsabschluss (S. 24-26)
3.1 Vertragsabschluss allgemein
3.1.1 Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Mit dem Angebot (Bestellung) bekundet die eine Partei den verbindlichen Willen, mit der anderen Partei zu den im Angebot genannten Konditionen einen Vertrag schließen zu wollen. Das Zustandekommen des Vertrages hängt danach ausschließlich von der Zustimmung der anderen Partei ab. Sagt diese „Ja"", nimmt sie also das Angebot an (Auftragsbestätigung), kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Angebot und Annahme müssen „deckungsgleich"" sein. Ist das nicht der Fall, z. B. bei fehlender Einigung über den Kaufpreis, liegt in einer abweichenden Annahmeerklärung ein neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB), das wiederum der Annahme durch die andere Partei bedarf. Eine derartige Annahmeerklärung kann in der (widerspruchslosen) Entgegennahme der Vertragsware liegen.
Bei Angebot und Annahme handelt es sich jeweils um Willenserklärungen, die eine Partei gegenüber der anderen Partei abgibt. Diese Willenserklärungen werden wirksam mit ihrem Zugang bei der jeweils anderen Partei:
a) Eine Willenserklärung unter Anwesenden erlangt Wirksamkeit, wenn davon ausgegangen werden darf, dass der Empfänger sie verstanden hat. Zu den Willenserklärungen unter Anwesenden gehören auch fernmündliche Erklärungen (§ 147 Abs. 1 Satz 2 BGB).
b) Eine unter Abwesenden abgegebene Willenserklärung wird dann wirksam, wenn sie dem nicht anwesenden Empfänger zugeht, also so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er sich unter gewöhnlichen Verhältnissen Kenntnis von dem Inhalt der Erklärung verschaffen kann und nach den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs auch von ihm zu erwarten ist, dass er sich diese tatsächlich verschafft (so bereits das Reichsgericht).
3.1.2 Für das Zustandekommen eines Vertrages ist eine besondere Schrift- oder Textform normalerweise nicht erforderlich. Im Grundsatz herrscht für private Rechtsgeschäfte das Prinzip der Formfreiheit. Die Ausnahmen sind im Gesetz geregelt.
Mangels Schrift- oder Textformerfordernis kann ein Vertrag (auch) mündlich oder durch schlüssiges, konkludentes Handeln zustande kommen. In letzteren Fällen ist regelmäßig zu prüfen, ob das jeweilige Verhalten der Partei den eindeutigen Schluss auf eine ganz bestimmte Willenserklärung zulässt. Wer beispielsweise in einem Zeitschriftenladen eine Zeitung nimmt und sie nebst dazugehörigem Geld an die Kasse legt, bringt damit unzweideutig zum Ausdruck, dass er sie kaufen möchte, also einen Kaufvertrag abschließen will. Nicht immer sind aber Willenserklärungen derart eindeutig, so dass im Bereich des schlüssigen, konkludenten Handelns häufig Streitigkeiten entstehen.
3.2 „invitatio ad offerendum""
3.2.1 Vom Angebot zu unterscheiden ist die bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum). Eine solche „invitatio"" liegt regelmäßig in der Verbreitung von Werbeprospekten und Reklame, Anzeigen in Zeitungen und Plakaten, weiterhin auch z. B. Speisekarten und Ankündigungen von Theatervorstellungen. Warenauslagen in Schaufenstern stellen, auch wenn sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Preisen versehen sind, ebenfalls noch keinen rechtsgeschäftlichen Antrag auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern sind lediglich als unverbindliche „invitatio"" anzusehen. Gleiches gilt für das Einstellen des Warensortiments in das Internet.
3.2.2 Im Bereich des Maschinenbaus – wie auch im Geschäftsverkehr ganz allgemein – kommt ein wirksamer Vertrag regelmäßig durch Bestellung einerseits und Auftragsbestätigung andererseits zustande (vgl. 3.1.1)."




