Weber | Risikopublizität von Kreditinstituten | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 401 Seiten

Reihe: Business and Economics (German Language)

Weber Risikopublizität von Kreditinstituten

Integrative Umsetzung der Transparenzanforderungen
1. Auflage 2009
ISBN: 978-3-8349-8269-8
Verlag: Gabler Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Integrative Umsetzung der Transparenzanforderungen

E-Book, Deutsch, 401 Seiten

Reihe: Business and Economics (German Language)

ISBN: 978-3-8349-8269-8
Verlag: Gabler Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Ziel dieses Buches ist es, einen umfassenden Überblick über die Anforderungen an die externe Risikoberichterstattung von Banken zu geben. Insbesondere sollen Synergien zwischen den handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen aufgezeigt werden, um einerseits eine qualitativ hochwertige und damit aussagekräftige Berichterstattung sicherzustellen und andererseits den Aufwand der Berichterstellung zu begrenzen. Der Autor gibt praxisnahe Unterstützung zur Umsetzung der seit dem 31.12.2007 (IAS/IFRS) bzw. 31.12.2008 (Basel II) zwingend zu beachtenden Transparenzregeln. Besonders nützlich sind dabei die am Ende des Buches zu findenden Muster-Risikoberichte sowie die zahlreichen Übersichten und Beispiele.

Diplom-Kaufmann Dieter Weber ist Prokurist und Projektleiter im Risikocontrolling der DZ BANK AG, Frankfurt am Main. Seit dem Inkrafttreten des KonTraG im Jahr 1998 betreut er die externe Risikoberichterstattung der Bank.

Weber Risikopublizität von Kreditinstituten jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1;Geleitwort;5
2;Vorwort;7
3;Inhaltsübersicht;11
4;Inhaltsverzeichnis;13
5;Gang der Untersuchung;20
6;1. Grundlagen;21
6.1;1.1 Risikopublizität im System der Finanzberichterstattung;21
6.2;1.2 Berichtspflichtige Kreditinstitute;24
6.3;1.3 „Haus der Risikopublizität“ als Modell der Offenlegung;26
7;2. Offenlegungsrichtlinie;28
8;3. Rahmenbedingungen der Risikopublizität;32
8.1;3.1 Gesetzliche Anforderungen an die Offenlegungsinhalte;32
8.1.1;3.1.1 Gesetzliche Anforderungen im Überblick;32
8.1.2;3.1.2 Handelsrechtliche Anforderungen an die Offenlegungsinhalte;33
8.1.3;3.1.3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Offenlegungsinhalte;46
8.1.4;3.1.4 Exkurs: Mindestanforderungen an das Risikomanagement57;49
8.1.5;3.1.5 Vergleich der handelsrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderungen;51
8.1.6;3.1.6 Kapitalmarktrechtliche Anforderungen an die externe Risikoberichterstattung;58
8.2;3.2 Beste Branchenpraxis;59
8.3;3.3 Kontrolle, Enforcement und Haftung der Geschäftsleiter;60
8.4;3.4 Mit der Risikopublizität verbundene Zielsetzungen78;63
8.4.1;3.4.1 Zielsetzungen von Gesetzgeber und Ratingagenturen;63
8.4.2;3.4.2 Zielsetzungen der berichterstattenden Kreditinstitute;66
8.4.3;3.4.3 Ergebnis: Weitgehende Zielkonformität;69
8.5;3.5 Zwischenfazit und Ausgangshypothese für die Umsetzung;70
8.6;3.6 Grundsätze, Gestaltungsprinzipien und Entscheidungstatbestände der Risikopublizität;71
9;4. Gestaltung der externen Risikoberichterstattung;75
9.1;4.1 Umsetzung übergeordneter Grundtatbestände;75
9.1.1;4.1.1 Datengrundlage der externen Risikoberichterstattung;75
9.1.2;4.1.2 Management Approach;75
9.1.3;4.1.3 Definition der Risikoarten;81
9.1.4;4.1.4 Risikobegriff und Verlustbegriff;84
9.1.5;4.1.5 Übergeordnete Gestaltungsprinzipien;88
9.1.6;4.1.6 Grenzen der Offenlegung;90
9.2;4.2 Berichtsstrukturen;96
9.2.1;4.2.1 Übergeordnete Entscheidungen zu den Berichtsstrukturen;96
9.2.2;4.2.2 Gestaltung der Halbjahresrisikoberichte;99
9.2.3;4.2.3 Gestaltung des jährlichen HGB-Risikolageberichts;101
9.2.4;4.2.4 Angabekategorien;102
9.2.5;4.2.5 Klassenbildung in der externen Risikoberichterstattung;120
9.3;4.3 Muster-Risikobericht;122
9.4;4.4 Offenlegungsinhalte;124
9.4.1;4.4.1 Vorbemerkungen zu den Umsetzungsempfehlungen;124
9.4.2;4.4.2 Generelles Risikomanagementsystem;129
9.4.3;4.4.3 Risikokapitalmanagement;146
9.4.4;4.4.4 Kreditrisiko;164
9.4.5;4.4.5 Beteiligungsrisiko;245
9.4.6;4.4.6 Marktpreisrisiko;253
9.4.7;4.4.7 Liquiditätsrisiko;265
9.4.8;4.4.8 Operationelles Risiko;272
9.4.9;4.4.9 Strategisches Risiko;277
9.5;4.5 Offenlegungstermine und Vergleichsangaben;279
9.5.1;4.5.1 Einleitung;279
9.5.2;4.5.2 Zeitliche Aspekte der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung;281
9.5.3;4.5.3 Zeitliche Aspekte der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung;284
9.5.4;4.5.4 Zusammenfassung und Offenlegungskalender der Risikopublizität;285
9.6;4.6 Berichtsmedien;287
9.6.1;4.6.1 Medium der handelsrechtlichen Risikoberichte;287
9.6.2;4.6.2 Medium der aufsichtsrechtlichen Risikoberichte;289
9.6.3;4.6.3 Kapitalmarktrechtliche Risikoangaben;290
9.6.4;4.6.4 Technische Aspekte der Berichtsformate;291
9.7;4.7 IT-Infrastruktur;292
9.7.1;4.7.1 Handelsrechtliche Risikoberichte;292
9.7.2;4.7.2 Aufsichtsrechtliche Risikoberichte;292
9.7.3;4.7.3 Redaktions- und Publikationssysteme;294
9.8;4.8 Organisation und Berichtsproduktion;295
9.8.1;4.8.1 Zuständigkeiten;295
9.8.2;4.8.2 Geschäftsprozess der Risikopublizität;300
9.8.3;4.8.3 Produktion der Risikoberichte;301
10;5. Synergiepotenziale;308
10.1;5.1 Einleitung;308
10.2;5.2 Inhaltliche Synergien;309
10.2.1;5.2.1 Synergien innerhalb der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung;309
10.2.2;5.2.2 Synergien zwischen der aufsichtsrechtlichen und der handelsrechtlichen Risikoberichterstattung;309
10.2.3;5.2.3 Synergien zwischen der SolvV-Meldung und der aufsichtsrechtlichen Risikoberichterstattung;315
10.2.4;5.2.4 Zusammenfassung der quantitativen Synergien;316
10.3;5.3 Synergien bei Organisation und IT-Infrastruktur;320
10.4;5.4 Zusammenfassung der Synergiepotenziale;320
11;6. Projektumsetzung;322
11.1;6.1 Grundlagen des Offenlegungsprojekts;322
11.2;6.2 Projektteam, Aufgabenverteilung und Vorgehensmodell;324
11.3;6.3 Ergebnisdokumente;326
12;7. Entwicklungstendenzen und Optimierungsbedarf;330
12.1;7.1 Entwicklungstendenzen;330
12.1.1;7.1.1 Neue Anforderungen des BilMoG399;330
12.1.2;7.1.2 Risikopublizität im Rahmen des Management Commentary;333
12.1.3;7.1.3 Erweiterte Offenlegung von Verbriefungen und Leveraged Finance;335
12.1.4;7.1.4 Überarbeitung von Basel II und der CRD hinsichtlich der Offenlegung von Verbriefungen;349
12.1.5;7.1.5 Bewertung der erweiterten Offenlegungsanforderungen;351
12.1.6;7.1.6 Aufsichtsrechtliche Offenlegung von Liquiditätsrisiken;354
12.2;7.2 Optimierungsbedarf;354
12.2.1;7.2.1 Risikopublizität im Spannungsfeld der Prognose- und Chancenberichterstattung;354
12.2.2;7.2.2 Grundsätzliche Anmerkungen zu den aktuellen Anforderungen an die Risikopublizität;357
12.2.3;7.2.3 Qualitative Offenlegung: Problematik und Lösungsansätze;359
12.2.4;7.2.4 Quantitative Offenlegung: Problematik und Lösungsansätze;365
13;8. Zusammenfassung;372
13.1;Vollständiger Muster-Risikobericht des Einzelinstituts als Muttergesellschaft eines Konzerns ( HGB- Risikolagebericht);373
13.2;1. Monographien und Beiträge in Sammelbänden;405
13.3;2. Aufsätze und Broschüren;407
13.4;3. Gesetze, Verordnungen, Rechnungslegungsstandards und amtliche Empfehlungen;410
13.5;4. Verlautbarungen der Wirtschaftsprüfer;414
13.6;5. Risikoberichte;415
14;Anhang;373
15;Verzeichnis der Gestaltungsprinzipien;377
16;Verzeichnis der Entscheidungstatbestände;379
17;Verzeichnis der Offenlegungsformate;381
18;Abbildungsverzeichnis;385
19;Abkürzungsverzeichnis;390
20;Stichwortverzeichnis;394
21;Literaturverzeichnis;405
22;Autor;416


1. Grundlagen (S. 22)

1.1 Risikopublizität im System der Finanzberichterstattung

Die Finanzberichterstattung ist Bestandteil der externen Unternehmenskommunikation eines Kreditinstituts, sie beruht auf den Anforderungen von vier Rechtsbereichen: Handelsrecht, Aufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus umfasst die Finanzberichterstattung gesetzlich nicht vorgeschriebene Komponenten wie den fakultativen Teil des Geschäftsberichts – häufig auch als Imageteil bezeichnet – und die Pressekommunikation.

Abbildung 1 zeigt die wesentlichen Bestandteile der Finanzberichterstattung. Zentrales Kommunikationsinstrument eines Kreditinstituts ist der Geschäftsbericht, der sich in einen fakultativen Teil und einen Pflichtteil gliedert.

Der freiwillige Abschnitt des Geschäftsberichts ist von den Kreditinstituten gestaltbar und besteht üblicherweise aus einem Brief an die Aktionäre und in manchen Fällen aus themenbezogenen Sonderberichten. Der gesetzlich regulierte Teil setzt sich aus dem Lagebericht, dem Abschluss, dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrats zusammen.

Für eine Darstellung der Inhalte dieser Komponenten des Finanzberichts wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. Weitere gesetzlich geforderte Berichtsinstrumente sind das so genannte „Jährliche Dokument“ und Angaben gemäß dem Pfandbriefgesetz. Das im Internetauftritt eines Kreditinstituts offen gelegte jährliche Dokument enthält eine Aufstellung der im laufenden Geschäftsjahr veröffentlichten Finanzinformationen.

Die Angaben zu Pfandbriefen sind vierteljährlich offen zu legen und umfassen produktbezogene Angaben zu Volumen und Merkmalen der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe und eine Aufgliederung der zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Forderungen.Die Pressekommunikation als weiteres Berichtsinstrument, das nicht originär Risikothemen zum Inhalt hat, kann in mündlicher (Pressekonferenzen) und in schriftlicher Form (Papierdokumente oder elektronische Dokumente) erfolgen. Die externe Risikoberichterstattung eines Kreditinstituts ist integraler Bestandteil der Finanzberichterstattung.

Von besonderer Bedeutung sind dabei der Risikobericht im Lagebericht und der aufsichtsrechtliche Risikobericht. Risikobezogene Angaben beinhalten auch die Emissionsprospekte und Ad hoc-Mitteilungen. Darüber hinaus kann das Erfordernis bestehen, Angaben zum Risikomanagementsystem im Rahmen der so genannten „Erklärung zur Unternehmensführung“ (auch Corporate Governance-Erklärung genannt) offen zu legen. Bei der Offenlegung von Risikoangaben ist zwischen der juristischen Einheit, auf die Offenlegung anzuwenden ist, und dem Turnus der Veröffentlichung zu unterscheiden.

Abbildung 2 zeigt die Erscheinungsformen der externen Risikoberichterstattung.Berichtspflichtige Kreditinstitute

1.2 Handelsrechtliche Risikoberichterstattung

Die Pflicht zur handelsrechtlichen Risikoberichterstattung von Kreditinstituten15 erwachst aus der allgemeinen Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts .

Die masgebliche Vorschrift ist §340a Absatz 1 HGB . Danach haben Kreditinstitute unabhangig von Rechtsform und Grose einen Lagebericht aufzustellen. Daruber hinaus unterliegen Banken der Aufstellungspflicht gemas §264 Absatze 1 und 2 HGB in Verbindung mit §267 HGB aufgrund ihrer Eigenschaft als grose und mittelgrose Kapitalgesellschaften.

Eine Ausnahme bilden dabei Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach §290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens sind, sofern die in §264 Absatz 3 HGB genannten Kriterien erfullt sind.

Ist ein Kreditinstitut eine Kapitalgesellschaften und Mutterunternehmen eines (Teil-)Konzerns entsteht gemas §290 Absatze 1 und 2 HGB ebenfalls eine Pflicht zur Aufstellung eines Risikolageberichts.



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.