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Wesch-Klein / Brodersen | Die Provinzen des Imperium Romanum | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 163 Seiten

Wesch-Klein / Brodersen Die Provinzen des Imperium Romanum

Geschichte, Herrschaft, Verwaltung
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-534-74152-6
Verlag: wbg Academic in Herder
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Geschichte, Herrschaft, Verwaltung

E-Book, Deutsch, 163 Seiten

ISBN: 978-3-534-74152-6
Verlag: wbg Academic in Herder
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Das Römische Reich, erwachsen aus einem Stadtstaat, brauchte im Zuge seiner gewaltigen Ausdehnung wirksame Strukturen zu seiner Verwaltung und Verteidigung. Die Provinzen sind dieses Instrument, die zentrale Einheit für Verwaltung, Justiz und Rechtsprechung, für Steuererhebung und Militär. Gabriele Wesch-Klein schildert die historische Entwicklung des Provinzialsystems von der ersten Provinz Sizilien, die 241 erobert wurde, bis zum hochkomplexen System der Spätantike (mit bis zu 120 Provinzen unter Diocletian). Sie beschreibt den hierarchischen Verwaltungsaufbau und die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche. Sie analysiert die militärische Bedeutung der Provinzen für das weit gespannte Herrschaftssystem von Gibraltar bis nach Syrien und von England bis Nordafrika. Sie zeichnet die wirtschaftliche Bedeutung für die Finanzierung des Reiches nach. Und sie schildert die Situation der einheimischen Bevölkerungen. Eine grundlegende Einführung für jede Beschäftigung mit dem Imperium Romanum.

Gabriele Wesch-Klein studierte in Freiburg und Osnabrück und ist apl. Professorin für Alte Geschichte an der Universität Heidelberg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das römische Heerwesen und die Entwicklung der Provinzen.
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II. Eine Provinz entsteht


Überblick

In den Besitz seiner Provinzen gelangte Rom auf verschiedene Art und Weise. Neben erfolgreichen kriegerischen Auseinandersetzungen wurden Gebiete auch auf friedlichem Weg in das Imperium Romanum integriert. Bisweilen vererbten fremde Herrscher aus politischen Gründen sogar ihr Reich den Römern. Neben der direkten Ausübung der Herrschaft über ein Territorium übte Rom vielfach über lokale, von ihnen eingesetzte oder zumindest geförderte Herrscher indirekten Einfluss aus. In der Regel waren diese für gewöhnlich als Klientelkönige bezeichneten Männer aufgrund von inneren Problemen oder äußerer Bedrängnis auf den Beistand Roms angewiesen, um sich an der Macht halten zu können. Damit war eine zunehmende Abhängigkeit von Roms Wohlwollen vorgezeichnet.

Klientelkönige


Zahlreiche Provinzen Roms sind aus Klientelreichen hervorgegangen. In der Fachliteratur werden die von Rom abhängigen Herrscher mit dem modernen Begriff Klientelkönige (oder Klientelfürsten, seltener Vasallenkönige) bzw. im Englischen als „friendly kings“ bezeichnet, was nicht impliziert, dass allen der Titel König zukam. Auch wenn der Terminus Klientelkönig anachronistisch ist, trifft er doch den Charakter der Beziehung zwischen Rom und den betreffenden Herrschern, denn diese war nicht von Gleichrangigkeit, sondern von Unterordnung und Vormachtstellung geprägt. Die antiken Schriftsteller nannten die Klientelherrscher Freunde und Bundesgenossen des römischen Volkes Sie hatten sich in erster Linie loyal gegenüber Rom zu verhalten, das heißt Treue () zu beweisen und die Hoheit des römischen Volkes zu akzeptieren. Dieses Verhältnis übertrug sich auf den Prinzeps. Gemäß Sueton (um 70– nach 122 n. Chr.) verließen die Klientelkönige immer wieder ihre Reiche, um dem Herrn der römischen Welt ihre Aufwartung zu machen, wobei sie als Bürger in der Toga ohne königliche Insignien erschienen. Diese Kleidung brachte einerseits die Zughörigkeit der Klientelkönige zur befriedeten römischen Welt zum Ausdruck, andererseits zeigte sie einmal mehr ihre dem römischen Herrscher untergeordnete Stellung, der als Vater des Vaterlandes über alle und allem waltete.

Quelle

Sueton (um 70-nach 122 n. Chr.) über das Verhalten der Klientelkönige (Augustus 60):

Oft verließen sie ihre Königreiche und warteten ihm (= Augustus), so wie es Klienten zu tun pflegen, nicht nur in Rom, sondern auch auf seinen Reisen durch die Provinzen täglich auf und zwar in der Toga und ohne königliche Abzeichen.

Verhältnis Klientelkönige – Rom

In der Regel bestand über längere Zeit hinweg ein Abhängigkeitsverhältnis der jeweiligen Klientelkönige von Rom bzw. in republikanischer Zeit von führenden Männern der und von Augustus an vom Herrn der römischen Welt. Gründe für die Abhängigkeit der einzelnen Herrscher von Rom sind vielfältig. Manche gerieten in den Sog der römischen Expansionspolitik, andere bedurften der Hilfe der Römer gegen äußere Bedrohungen oder wegen innerer Probleme, wie zum Beispiel Unruhen, Thronstreitigkeiten mit Verwandten oder rivalisierenden Adligen. Eine ganze Reihe der Klientelkönige wurde von den Römern direkt eingesetzt So etwa Archelaos von , ein ambitionierter pontischer Adliger, dem Marcus Antonius (um 82–30 v. Chr.) anstelle der bisher in herrschenden Dynastie die Königswürde verlieh (37/36 v. Chr.). Die Wahl eines Mannes, der nicht aus der lokalen Elite oder dem bisherigen Herrscherhaus stammte, ist öfter zu konstatieren, bzw. es ist kaum zu weit gegriffen zu sagen, dieses Procedere hatte Methode. Herodes d. Gr. (um 73–4 v. Chr.), der seine Königswürde ebenfalls Marcus Antonius und dem (späteren) Augustus zu verdanken hatte, war kein Spross der hasmonäischen Königsdynastie, sondern Idumäer und somit für die konservativen jüdischen Kreise kein echter Jude, denn die Idumäer hatten erst spät und gezwungenermaßen den jüdischen Glauben angenommen. Die Vorteile der Protektion solcher Männer liegen auf der Hand; die Betreffenden waren zur Durchsetzung und Behauptung ihrer Herrschaft auf Rom angewiesen. Ihre einzige Legitimation bestand in Roms Gnade. Andererseits waren sie fähige Politiker und Feldherrn, auf die Rom bauen konnte.

Gründe für die Einsetzung

Mit Iuba II. (ca. 50 v. Chr.–23 n. Chr.) wählte Augustus im Jahr 25 v. Chr. für Mauretanien einen Klientelkönig, der seinen mauretanischen Untertanen als Sohn des letzten numidischen Königs Iuba I. (ca. 85–46 v. Chr.) eigentlich fremd war und der überdies mit Kleopatra Selene (* 40 v. Chr.) eine Frau zur Gemahlin nahm, welche einen Römer zum Vater hatte (Marcus Antonius) und die zugleich von ihrer Kindheit am Hof ihrer Mutter Kleopatra VII. (69–30 v. Chr.) in stark geprägt war. Freilich entstammten Archelaos und Iuba ihrem Reich benachbarten Regionen und mochten daher als weniger ‚exotisch‘ angesehen worden sein als ein Römer. Die Erklärung für die Einsetzung von Königen anstatt der Überführung des Reichs in eine Provinz ist in den Territorien selbst zu suchen. Sie waren wenig der römisch-hellenistischen Zivilisation angepasst, aufgrund naturräumlicher und klimatischer Gegebenheiten schwer zu kontrollieren und oftmals nicht völlig befriedet. Ferner lagen die Reiche der Klientelherrscher an der Peripherie des Imperium Romanum; sie hatten somit eine Pufferfunktion zwischen Rom und anderen Mächten. Die Einsetzung eines ambitionierten Mannes mochte daher der für Rom bequemste und risikoärmste Weg sein. Zudem konnte die Einsetzung eines Klientelkönigs die wahren Machtverhältnisse sowohl gegenüber fremden Mächten als auch im Inneren verschleiern. Wenn Augustus eine ganze Reihe von Klientelherrschern bestätigte oder neu etablierte, so geschah dies sicher nicht zuletzt, um in den Jahren nach dem Bürgerkrieg, in denen er an der Festigung seiner Position hart arbeiten musste, seine tatsächliche Macht zu kaschieren. Die Klientelreiche waren offiziell nicht Teil seines Machtbereichs, auch wenn die betreffenden Herrscher in Wirklichkeit auf sein Wohlwollen zwingend angewiesen waren.

Römisches Bürgerrecht

Augustus hielt sich in Bezug auf die Klientelreiche im Wesentlichen an die Vorgaben seines Gegners Marcus Antonius, allerdings zeichnete er die Klientelkönige in der Regel mit dem römischen Bürgerrecht, der , aus. Dies ist im Gegensatz zur früheren Praxis ein Novum, denn das römische Bürgerrecht wurde bislang nur in Ausnahmefällen an verdiente fremde Herrscher verliehen. So stattete Caius Iulius Caesar Antipater (ca. 100–43 v. Chr.), den Vater von Herodes d. Gr., und seine Angehörigen wegen seiner großen Verdienste mit dem römischen Bürgerrecht aus. Vermutlich wollte Augustus das enge Verhältnis zwischen Römern und Klientelkönigen und vor allem seine übergeordnete Position in der Nomenklatur der Klientelherrscher zum Ausdruck gebracht wissen, denn sie führten fortan als römische Bürger einen Vor- und einen Gentilnamen, die nach ihrem Förderer und Patron lauteten. So trug etwa Iuba II. von Mauretanien das Iulius. Auch die in den als Präfekten eingesetzten Mitglieder der Königsfamilie waren dank Augustus römische Bürger; sie hatten ebenfalls das und Caius Iulius. Togidubnus, ein von Claudius nach der Eroberung Britanniens eingesetzter König, hieß nach diesem römischen Herrscher Tiberius Claudius Togidubnus (s. Quelle S. 30). Die Gewährung der hatte zudem juristische Relevanz. Die Betreffenden unterlagen als römische Bürger dem römischen Recht, konnten also gemäß diesem belangt und verurteilt werden.

Quelle

Der Umgang des ersten Prinzeps Augustus mit Klientelkönigen (Sueton, Augustus 48):

Verbündete Könige verband er (= Augustus) auch durch wechselseitige verwandtschaftliche Beziehungen eng miteinander. Er war ein äußerst bereitwilliger Vermittler und Förderer jeder verwandtschaftlichen und freundschaftlichen Beziehung. Um alle sorgte er sich so, als seien sie Glieder und Teile des Reichs.

Söhne von Klientelkönigen

Herrscher, die unter römischen Einfluss gerieten, schickten häufig ihre Söhne, sei es als Pfand, sei es freiwillig, nach Rom, um so die Verbindung der nächsten Generation zu der expandierenden Macht in der Mittelmeerwelt zu festigen. Beispielsweise lebte Agrippa I. (10 v. Chr.–44 n. Chr.), ein Enkel von Herodes d. Gr., dem Claudius (41–54 n. Chr.) die Königswürde verlieh, längere Zeit in Rom und sein gleichnamiger Sohn wurde ebenfalls dort erzogen. Iuba II. kam, nachdem...


Brodersen, Kai
Gabriele Wesch-Klein studierte in Freiburg und Osnabrück und ist apl. Professorin für Alte Geschichte an der Universität Heidelberg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das römische Heerwesen und die Entwicklung der Provinzen.

Gabriele Wesch-Klein studierte in Freiburg und Osnabrück und ist apl. Professorin für Alte Geschichte an der Universität Heidelberg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das römische Heerwesen und die Entwicklung der Provinzen.



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