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E-Book, Deutsch, 876 Seiten

Reihe: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft

Wieling Sachenrecht

Band 1: Sachen, Besitz und Rechte an beweglichen Sachen
2., vollständig überarbeitete Auflage 2006
ISBN: 978-3-540-29870-0
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Band 1: Sachen, Besitz und Rechte an beweglichen Sachen

E-Book, Deutsch, 876 Seiten

Reihe: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft

ISBN: 978-3-540-29870-0
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Das Werk behandelt die Sache, den Besitz und die Rechte an beweglichen Sachen. Das systematische Handbuch wendet sich an Praktiker, Studenten und Wissenschaftler. Zunächst werden die Grundlagen der behandelten Rechtsgebiete herausgearbeitet; besonders die Geschichte der Institutionen und Dogmen. Damit wird nicht nur die Kontinuität des Rechtes aufgezeigt, sondern auch das Verständnis des heutigen Rechtsstandes erleichtert.

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1;Inhaltsübersicht;6
2;Inhaltsverzeichnis;7
3;Abkürzungsverzeichnis;17
4;Literatur;21
5;Einleitung und Grundsätze des Sachenrechts;27
5.1;§ 1. Einleitung und Grundsätze des Sachenrechts;28
5.1.1;I. Ursprung und System des Sachenrechts;29
5.1.1.1;1. Ursprung des Sachenrechts;29
5.1.1.2;2. System des Sachenrechts;31
5.1.1.3;3. Anwendbarkeit des 1. und 2. Buches;33
5.1.1.4;4. Objekte des Sachenrechts;35
5.1.2;II. Dingliche Rechte;36
5.1.2.1;1. Entwicklung des dinglichen Rechts;37
5.1.2.2;2. Wesen des dinglichen Rechts;39
5.1.2.3;3. Arten der dinglichen Rechte;43
5.1.2.4;4. Prinzipien der dinglichen Rechte;47
5.1.3;III. Dingliche Rechtsgeschäfte;52
5.1.3.1;1. Geschichte der dinglichen Übereignung3;52
5.1.3.2;2. Einigung als Rechtsgeschäft;60
5.1.3.3;3. Tradition und Eintragung;65
5.1.3.4;4. Prinzipien des dinglichen Rechtsgeschäfts;66
5.1.3.5;5. Verfügungsverbote;70
6;Sachen;76
6.1;§ 2. Sachen;77
6.1.1;I. Begriff der Sache;77
6.1.1.1;1. Körperlichkeit und Beherrschbarkeit;78
6.1.1.2;2. Strukturen der Sachen;79
6.1.2;II. Arten der Sachen;86
6.1.2.1;1. Res extra commercium;86
6.1.2.2;2. Menschlicher Körper;87
6.1.2.3;3. Öffentliche Sachen;90
6.1.2.4;4. Res sacrae et religiosae;93
6.1.2.5;5. Teilbare Sachen;94
6.1.2.6;6. Vertretbare Sachen;95
6.1.2.7;7. Verbrauchbare Sachen;95
6.1.2.8;8. Grundstücke;96
6.1.3;III. Bestandteile;97
6.1.3.1;1. Begriff des Bestandteils;97
6.1.3.2;2. Begriff des wesentlichen Bestandteils;102
6.1.3.3;3. Wesentliche Bestandteile nach § 93;105
6.1.3.4;4. Wesentliche Bestandteile nach § 94 I;108
6.1.3.5;5. Wesentliche Bestandteile nach § 94 II;111
6.1.3.6;6. Scheinbestandteile nach § 95;113
6.1.3.7;7. Unwesentliche Bestandteile;118
6.1.4;IV. Zubehör;120
6.1.4.1;1. Abgrenzung zum Bestandteil;121
6.1.4.2;2. Zweckbestimmung des Zubehörs;121
6.1.4.3;3. Hauptsachen;124
6.1.4.4;4. Zubehörsachen;125
6.1.4.5;5. Räumliches Verhältnis und Verkehrsanschauung;126
6.1.4.6;6. Ende der Zubehöreigenschaft;127
6.1.4.7;7. Unternehmenszubehör;128
6.1.4.8;8. Rechtsfolgen der Zubehöreigenschaft;130
6.1.5;V. Früchte und Nutzungen;132
6.1.5.1;1. Entwicklung des Fruchtbegriffs;132
6.1.5.2;2. Früchte;133
6.1.5.3;3. Nutzungen;138
6.1.5.4;4. Verteilung der Früchte; Kosten und Lasten;139
7;Besitz an Sachen;143
7.1;§ 3. Einleitung in das Recht des Besitzes;144
7.1.1;I. Begriff und Aufgaben des Besitzes;144
7.1.2;II. Geschichtlicher Überblick;149
7.1.2.1;1. Römische possessio;149
7.1.2.2;2. Besitz im Mittelalter;151
7.1.2.3;3. Germanische Gewere;152
7.1.2.4;4. Gemeines Recht;153
7.1.2.5;5. Kodifikationen und das BGB;154
7.1.3;III. Wesen des Besitzes und Grund des Besitzschutzes;158
7.1.4;IV. Überblick über das Gesetz;161
7.2;§ 4. Unmittelbarer Besitz; Erwerb und Verlust;163
7.2.1;I. Unmittelbarer Besitz; Besitzobjekt und Besitzsubjekt;164
7.2.1.1;1. Unmittelbarer Besitz und Gewahrsam;164
7.2.1.2;2. Besitzwille;168
7.2.1.3;3. Besitzobjekt, Teil- und Mitbesitz;171
7.2.1.4;4. Besitzsubjekte, juristische Personen und Willensunfähige;174
7.2.1.5;5. Eigenbesitz;177
7.2.2;II. Erwerb des unmittelbaren Besitzes;179
7.2.2.1;1. Besitzerwerb nach § 854 Abs. 1;179
7.2.2.2;2. Besitzerwerb nach § 854 Abs. 2;183
7.2.3;III. Erhalt und Verlust des unmittelbaren Besitzes;186
7.2.3.1;1. Erhalt des Besitzes;186
7.2.3.2;2. Verlust des Besitzes;186
7.2.4;IV. Besitzdiener und Stellvertreter im Besitz;189
7.2.4.1;1. Besitzdiener;189
7.2.4.2;2. Stellvertreter im Besitz;197
7.2.5;V. Unmittelbarer Besitz ohne Sachherrschaft;201
7.2.5.1;1. Erbenbesitz;201
7.2.5.2;2. Andere Fälle gesetzlichen Besitzübergangs;205
7.3;§ 5. Schutz des unmittelbaren Besitzes;206
7.3.1;I. Einführung;206
7.3.2;II. Verbotene Eigenmacht;208
7.3.2.1;1. Voraussetzungen der verbotenen Eigenmacht;209
7.3.2.2;2. Besitzentziehung, Besitzstörung und fehlerhafter Besitz;211
7.3.3;III. Gewaltrechte;215
7.3.3.1;1. Besitzwehr;215
7.3.3.2;2. Besitzkehr;217
7.3.4;IV. Besitzschutzansprüche;222
7.3.4.1;1. Anspruch wegen Besitzentziehung, § 861;222
7.3.4.2;2. Anspruch wegen Besitzstörung, § 862;225
7.3.4.3;3. Einwendungen gegen die Ansprüche aus §§ 861, 862;230
7.3.4.4;4. Schutz des Mitbesitzes;237
7.3.4.5;5. Verfolgungsanspruch aus § 867;239
7.3.4.6;6. Sonstige Besitzschutzansprüche;244
7.4;§ 6. Mittelbarer Besitz;248
7.4.1;I. Geschichte und Wesen des mittelbaren Besitzes;248
7.4.1.1;1. Entwicklung des mittelbaren Besitzes;248
7.4.1.2;2. Wesen des mittelbaren Besitzes;251
7.4.2;II. Voraussetzungen des mittelbaren Besitzes;253
7.4.2.1;1. Besitzmittlungsverhältnis;253
7.4.2.2;2. Ableitung des Besitzrechtes;254
7.4.2.3;3. Herausgabeanspruch;254
7.4.2.4;4. Besitz des Besitzmittlers;256
7.4.2.5;5. Besitzwille des mittelbaren Besitzers;258
7.4.2.6;6. Mehrstufiger mittelbarer Besitz;259
7.4.2.7;7. Arten des mittelbaren Besitzes;260
7.4.3;III. Erwerb und Verlust des mittelbaren Besitzes;260
7.4.3.1;1. Erwerb des mittelbaren Besitzes;260
7.4.3.2;2. Übertragung des mittelbaren Besitzes;265
7.4.3.3;3. Verlust des mittelbaren Besitzes;267
7.4.4;IV. Schutz des mittelbaren Besitzes;271
7.4.4.1;1. Umfang des Besitzschutzes;271
7.4.4.2;2. Gewaltrechte des mittelbaren Besitzers;271
7.4.4.3;3. Besitzschutzanspruch aus § 869;273
7.5;§ 7. Besitz an Rechten;275
7.5.1;I. Rechtsbesitz an Grunddienstbarkeiten;276
7.5.1.1;1. Voraussetzungen des Rechtsbesitzes;276
7.5.1.2;2. Verlust des Rechtsbesitzes;278
7.5.1.3;3. Schutz des Rechtsbesitzes;279
7.5.2;II. Rechtsbesitz an persönlichen Dienstbarkeiten;280
7.5.3;III. Sonstige Fälle des Rechtsbesitzes;281
8;Eigentum an beweglichen Sachen;282
8.1;§ 8. Eigentum: Begriff, Inhalt, Arten;283
8.1.1;I. Eigentum im sozialen Sinne;284
8.1.1.1;1. Garantie des Eigentums;284
8.1.1.2;2. Bindung des Eigentums;286
8.1.2;II. Eigentum im zivilrechtlichen Sinne;292
8.1.2.1;1. Begriff und Geschichte;292
8.1.2.2;2. Beschränkungen des Eigentums;297
8.1.3;III. Arten des Eigentums;302
8.1.3.1;1. Entwicklung des Gesamthands- und Bruchteilseigentums;302
8.1.3.2;2. Gesamthandseigentum;304
8.1.3.3;3. Bruchteilseigentum;304
8.2;§ 9. Eigentumserwerb vom Berechtigten;311
8.2.1;I. Erwerb durch Einigung und Übergabe, § 929, 1;313
8.2.1.1;1. Einigung;313
8.2.1.2;2. Übergabe;318
8.2.2;II. Brevi manu traditio, § 929, 2;324
8.2.2.1;1. Erwerb des Besitzvertreters;324
8.2.2.2;2. Erwerb des Eigenbesitzers;325
8.2.2.3;3. Erwerb des Fremdbesitzers;326
8.2.3;III. Erwerb durch Besitzkonstitut, § 930;327
8.2.3.1;1. Geschichte und Arten des Besitzkonstituts; Publizität;327
8.2.3.2;2. Voraussetzungen des Besitzkonstituts;329
8.2.4;IV. Erwerb durch Besitz- oder Forderungsabtretung, § 931;336
8.2.4.1;1. Geschichtliche Entwicklung;336
8.2.4.2;2. Besitzabtretung;339
8.2.4.3;3. Besitzanweisung;342
8.2.4.4;4. Forderungsabtretung;343
8.2.4.5;5. Übereignung besitzloser Sachen;344
8.2.5;V. Erwerb von Miteigentum;345
8.2.6;VI. Berechtigung des Veräußerers;347
8.2.7;VII. Vertretung im Eigentumserwerb;350
8.2.7.1;1. Unmittelbare Stellvertretung bei der Veräußerung;351
8.2.7.2;2. Unmittelbare Stellvertretung beim Erwerb;351
8.2.7.3;3. Mittelbare Stellvertretung bei der Veräußerung;353
8.2.7.4;4. Mittelbare Stellvertretung beim Erwerb;353
8.2.7.5;5. Traditio ad incertam personam;359
8.2.8;VIII. Geheißerwerb;364
8.2.9;IX. Übereignung von Wertpapieren und Wertrechten;367
8.2.9.1;1. Wertpapiere;367
8.2.9.2;2. Wertpapiere im Depot;371
8.2.9.3;3. Sammelurkunden;372
8.2.9.4;4. Wertrechte;373
8.2.10;X. Traditionspapiere;373
8.2.10.1;1. Geschichtliche Entwicklung;374
8.2.10.2;2. Wirkung der Traditionspapiere;375
8.2.11;XI. Übereignung von Schiffen;377
8.3;§ 10. Erwerb vom Nichtberechtigten;379
8.3.1;I. Geschichtliche Entwicklung;381
8.3.1.1;1. Germanisches Recht;381
8.3.1.2;2. Römisches Recht;382
8.3.1.3;3. Vergleich der Regelungen;383
8.3.1.4;4. Rechtslage nach der Rezeption;384
8.3.1.5;5. Kodifikationen;385
8.3.1.6;6. Entstehung des BGB;387
8.3.1.7;7. Prinzipien der gesetzlichen Regelung;389
8.3.2;II. Allgemeine Voraussetzungen;392
8.3.2.1;1. Verkehrsgeschäft;392
8.3.2.2;2. Bewegliche Sachen;394
8.3.3;III. Guter Glaube;395
8.3.3.1;1. Entwicklung des Begriffs;395
8.3.3.2;2. Gegenstand des guten Glaubens;396
8.3.3.3;3. Umfang des guten Glaubens;398
8.3.3.4;4. Kausalität des Rechtsscheins;401
8.3.3.5;5. Zeitpunkt des guten Glaubens und Beweislast;404
8.3.4;IV. Der gutgläubige Erwerb nach §§ 932 – 934;405
8.3.4.1;1. Erwerb nach §§ 929, 1; 932 I 1;405
8.3.4.2;2. Erwerb nach §§ 929, 2; 932 I 2;406
8.3.4.3;3. Erwerb nach §§ 930, 933;407
8.3.4.4;4. Erwerb nach §§ 931, 934;410
8.3.4.5;5. Erwerb des Miteigentums;415
8.3.4.6;6. Geheißerwerb;416
8.3.4.7;7. Wertpapiere und Wertrechte;419
8.3.4.8;8. Übereignung von Schiffen;420
8.3.5;V. Abhanden gekommene Sachen;420
8.3.5.1;1. Historische Entwicklung;420
8.3.5.2;2. Ausschluß des gutgläubigen Erwerbs;421
8.3.5.3;3. Abhandenkommen;422
8.3.5.4;4. Heilung des Abhandenkommens;427
8.3.5.5;5. Gutgläubiger Erwerb abhanden gekommener Sachen;428
8.3.6;VI. Folgen des gutgläubigen Erwerbs;431
8.3.6.1;1. Ausgleichsfragen;431
8.3.6.2;2. Rückerwerb;432
8.3.7;VII. Gutgläubig lastenfreier Erwerb;435
8.3.7.1;1. Entwicklung des § 936;435
8.3.7.2;2. Voraussetzungen des lastenfreien Erwerbs;436
8.4;§ 11. Originärer Eigentumserwerb;440
8.4.1;I. Ersitzung;441
8.4.1.1;1. Historische Entwicklung;441
8.4.1.2;2. Voraussetzungen der Ersitzung;444
8.4.1.3;3. Folgen der Ersitzung;451
8.4.1.4;4. Außerordentliche Ersitzung;453
8.4.2;II. Verbindung, Vermischung, Verarbeitung;455
8.4.2.1;1. Verbindung mit einem Grundstück, § 946;455
8.4.2.2;2. Verbindung beweglicher Sachen, § 947;457
8.4.2.3;3. Vermengung und Vermischung, § 948;460
8.4.2.4;4. Verarbeitung, § 950;462
8.4.2.5;5. Ausgleichsansprüche;472
8.4.3;III. Erzeugnisse und Bestandteile;478
8.4.3.1;1. Historischer Überblick;478
8.4.3.2;2. Erwerb von Erzeugnissen und Bestandteilen, § 953;481
8.4.3.3;3. Erwerb durch dinglich Berechtigte, § 954;481
8.4.3.4;4. Erwerb des gutgläubigen Besitzers, § 955;482
8.4.3.5;5. Erwerb aufgrund einer Erwerbsgestattung, § 956;486
8.4.3.6;6. Gutgläubiger Erwerb aufgrund einer Gestattung, § 957;497
8.4.4;IV. Okkupation und Dereliktion;500
8.4.4.1;1. Historische Entwicklung;500
8.4.4.2;2. Aneignung, Okkupation;500
8.4.4.3;3. Das Aneignungsrecht;505
8.4.4.4;4. Dereliktion;507
8.4.4.5;5. Wilde Tiere;510
8.4.4.6;6. Bienen;517
8.4.5;V. Fund;521
8.4.5.1;1. Verlieren und Finden;522
8.4.5.2;2. Pflichten des Finders;529
8.4.5.3;3. Rechte des Finders;532
8.4.5.4;4. Behörden- und Verkehrsfund;537
8.4.6;VI. Schatzfund;542
8.4.6.1;1. Geschichtliche Entwicklung;542
8.4.6.2;2. Schatz;543
8.4.6.3;3. Entdecken des Schatzes;546
8.4.6.4;4. Besitzergreifung;547
8.4.6.5;5. Rechtsfolgen;548
8.4.6.6;6. Schatzregal;548
8.4.6.7;7. Analoge Anwendung der §§ 971, 973, 984;549
8.5;§ 12. Schutz des Eigentums;551
8.5.1;I. Rei vindicatio;554
8.5.1.1;1. Voraussetzungen der Vindikation;554
8.5.1.2;2. Inhalt der Vindikation;558
8.5.1.3;3. Ausschluß der Vindikation;563
8.5.1.4;4. Konkurrenz mit Ansprüchen Dritter;575
8.5.2;II. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis;577
8.5.2.1;1. Römisches und gemeines Recht;577
8.5.2.2;2. Entstehung des BGB;578
8.5.2.3;3. Grundsätzliches zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis;582
8.5.3;III. Schadensersatz;587
8.5.3.1;1. Anwendbarkeit der §§ 989 – 992;588
8.5.3.2;2. Haftung nach Rechtshängigkeit;589
8.5.3.3;3. Haftung des Bösgläubigen;592
8.5.3.4;4. Haftung des Fremdbesitzers;594
8.5.3.5;5. Deliktische Haftung;597
8.5.3.6;6. Konkurrenzen;600
8.5.4;IV. Nutzungen;601
8.5.4.1;1. Anwendbarkeit der §§ 987 – 993;602
8.5.4.2;2. Haftung nach Rechtshängigkeit;603
8.5.4.3;3. Haftung des Bösgläubigen;605
8.5.4.4;4. Haftung des unentgeltlichen Besitzers;605
8.5.4.5;5. Haftung des Fremdbesitzers;606
8.5.4.6;6. Haftung des deliktischen Besitzers;607
8.5.4.7;7. Haftung wegen Übermaßfrüchten;608
8.5.4.8;8. Verhältnis zu den §§ 953 ff.;608
8.5.4.9;9. Konkurrenzen;609
8.5.5;V. Verwendungen;610
8.5.5.1;1. Historische Entwicklung;610
8.5.5.2;2. Anwendbarkeit der §§ 994 ff.;611
8.5.5.3;3. Begriff und Arten der Verwendung;613
8.5.5.4;4. Ansprüche des gutgläubigen, unverklagten Besitzers;619
8.5.5.5;5. Ansprüche des bösgläubigen oder verklagten Besitzers;625
8.5.5.6;6. Konkurrenzen;626
8.5.5.7;7. Gläubiger und Schuldner des Anspruchs;627
8.5.5.8;8. Durchsetzung des Verwendungsersatzanspruchs;630
8.5.5.9;9. Das Wegnahme- und Aneignungsrecht;644
8.5.6;VI. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch;648
8.5.7;VII. Verfolgungsanspruch;649
8.5.8;VIII. Deliktischer Eigentumsschutz;650
8.5.9;IX. Eigentumsvermutung;651
8.5.9.1;1. Entstehung der Vorschrift;651
8.5.9.2;2. Vermutung;652
8.5.9.3;3. Widerlegung;659
8.5.10;X. Schutz des Ersitzungsbesitzes;659
8.5.10.1;1. Entstehung des § 1007;659
8.5.10.2;2. Anspruchsgrund und Aufbau des § 1007;661
8.5.10.3;3. Erwerb und Übertragung des Ersitzungsbesitzes;664
8.5.10.4;4. Verlust des Ersitzungsbesitzes;665
8.5.10.5;5. Rechtsstellung des Ersitzungsbesitzers;667
8.5.10.6;6. Schutz des Ersitzungsbesitzes;667
8.5.10.7;7. Konkurrenzen;670
8.5.11;XI. Kulturgüterschutz;671
8.5.11.1;1. Kriegsbedingt entführte Kulturgüter;671
8.5.11.2;2. Exportierte Kulturgüter;672
8.5.11.3;3. Rechtslage abhanden gekommener Kulturgüter;675
9;Beschränkte dingliche Rechte an beweglichen Sachen;679
9.1;§ 13. Verdinglichte Rechte;680
9.1.1;I. Historische Grundlagen;680
9.1.1.1;1. Römisches und germanisches Recht;680
9.1.1.2;2. Preußisches Recht;682
9.1.1.3;3. Bürgerliches Gesetzbuch;683
9.1.1.4;4. Anspruchsgrund und Aufbau des § 1007;684
9.1.2;II. Absolute verdinglichte Rechte;685
9.1.2.1;1. Erwerb vom Berechtigten;686
9.1.2.2;2. Erwerb vom Nichtberechtigten;686
9.1.2.3;3. Übertragung des absoluten verdinglichten Rechts;688
9.1.2.4;4. Verlust des Rechts;688
9.1.2.5;5. Rechtsstellung des Berechtigten;689
9.1.2.6;6. Schutz des absoluten verdinglichten Rechts;689
9.1.3;III. Relative verdinglichte Rechte;691
9.1.3.1;1. Erwerb des relativen verdinglichten Rechts;691
9.1.3.2;2. Verlust des Rechts;692
9.1.3.3;3. Schutz des relativen verdinglichten Rechts;692
9.2;§ 14. Nießbrauch;693
9.2.1;I. Nießbrauch an beweglichen Sachen;694
9.2.1.1;1. Begriff des Nießbrauchs;694
9.2.1.2;2. Begründung, Übertragung und Ende des Nießbrauchs;699
9.2.2;II. Nießbrauch am Vermögen;703
9.2.2.1;1. Entstehung des Nießbrauchs;704
9.2.2.2;2. Die Haftung des Nießbrauchers für Schulden;704
9.2.3;III. Nießbrauch am Unternehmen;710
9.3;§ 15. Pfandrecht;712
9.3.1;I. Einleitung;712
9.3.1.1;1. Historische Entwicklung;712
9.3.1.2;2. Wesen des Pfandrechts;715
9.3.2;II. Arten des Pfandrechts;716
9.3.2.1;1. Vertragliche Pfandrechte;716
9.3.2.2;2. Gesetzliche Pfandrechte;717
9.3.2.3;3. Antichresis;717
9.3.2.4;4. Pignus irregulare;718
9.3.2.5;5. Pfandleihe;719
9.3.2.6;6. Eigentümerpfandrecht;719
9.3.3;III. Objekte des Pfandrechts;720
9.3.4;IV. Gesicherte Forderung;721
9.3.5;V. Begründung des Pfandrechts;726
9.3.5.1;1. Erwerb vom Berechtigten;727
9.3.5.2;2. Erwerb vom Nichtberechtigten;732
9.3.6;VI. Rang der Rechte;734
9.3.7;VII. Inhalt des Pfandrechts;737
9.3.7.1;1. Schutz des Pfandrechts;737
9.3.7.2;2. Gesetzliches Schuldverhältnis;739
9.3.7.3;3. Voraussetzungen der Pfandverwertung;747
9.3.7.4;4. Privater Pfandverkauf;752
9.3.7.5;5. Sonstige Pfandverwertung;760
9.3.8;VIII. Übertragung, Belastung und Untergang des Pfandrechts;763
9.3.8.1;1. Übertragung und Belastung des Pfandrechts;763
9.3.8.2;2. Untergang des Pfandrechts;765
9.3.9;IX. Pfandrecht an Miteigentumsanteilen;770
9.3.10;X. Mehrheit von Rechten;771
9.3.11;XI. Gesetzliche Pfandrechte;775
9.3.12;XII. Pfändungspfandrecht;777
9.4;§ 16. Nießbrauch und Pfandrecht an Rechten;780
9.4.1;I. Nießbrauch an Rechten;780
9.4.1.1;1. Begründung des Nießbrauchs;780
9.4.1.2;2. Inhalt des Nießbrauchs an Rechten;782
9.4.1.3;3. Erlöschen des Nießbrauchs;784
9.4.1.4;4. Nießbrauch an Forderungen;785
9.4.1.5;5. Nießbrauch an Wertpapieren;789
9.4.1.6;6. Nießbrauch an Miterbenanteilen;790
9.4.1.7;7. Nießbrauch an Geschäftsanteilen;791
9.4.2;II. Pfandrecht an Rechten;794
9.4.2.1;1. Belastbare Rechte;794
9.4.2.2;2. Entstehung des Pfandrechts;796
9.4.2.3;3. Inhalt des Pfandrechts;799
9.4.2.4;4. Übertragung und Erlöschen des Pfandrechts;801
9.4.2.5;5. Pfandrecht an Forderungen;802
9.4.2.6;6. Pfandrecht an Wertpapieren;810
9.5;§ 17. Anwartschaft des Vorbehaltskäufers;811
9.5.1;I. Geschichte des Anwartschaftsrechts;812
9.5.2;II. Entstehung der Anwartschaft;814
9.5.2.1;1. Kaufvertrag;815
9.5.2.2;2. Übereignung;818
9.5.3;III. Inhalt des Anwartschaftsrechts;821
9.5.3.1;1. Stellung des Verkäufers;822
9.5.3.2;2. Stellung des Käufers;824
9.5.4;IV. Verfügungen über die Anwartschaft; Pfändung;828
9.5.4.1;1. Übertragung der Anwartschaft;828
9.5.4.2;2. Verpfändung der Anwartschaft und Nießbrauchbestellung;832
9.5.4.3;3. Pfändung der Anwartschaft;833
9.5.5;V. Ende der Anwartschaft;834
9.5.6;VI. Erweiterter Eigentumsvorbehalt;837
9.5.6.1;1. Verlängerter Eigentumsvorbehalt1;837
9.5.6.2;2. Erweiterter Eigentumsvorbehalt;839
9.6;§ 18. Treuhand, insbesondere Sicherungseigentum;840
9.6.1;I. Entwicklung und Wesen der Treuhand;841
9.6.1.1;1. Entwicklung der Treuhand;841
9.6.1.2;2. Wesen der Treuhand;843
9.6.2;II. Sicherungsübereignung;847
9.6.2.1;1. Zulässigkeit;847
9.6.2.2;2. Dogmatische Einordnung;848
9.6.2.3;3. Bestellung des Sicherungseigentums;849
9.6.2.4;4. Rechtsstellung der Beteiligten;854
9.6.2.5;5. Verwertung des Sicherungsgutes;859
9.6.2.6;6. Verlängerte und erweiterte Sicherungsübereignung, Sicherungszession;860
9.6.3;III. Uneigennützige Treuhand;862
9.6.3.1;1. Errichtung der Treuhand;862
9.6.3.2;2. Abgrenzung;863
9.6.3.3;3. Interessenlage;864
9.6.3.4;4. Konstruktion;866
10;Gesetzesverzeichnis;868
10.1;I. Deutsche Gesetze;868
10.2;II. Ausländische Gesetze;875
10.3;A. Historische Rechtsquellen;875
10.3.1;Antike Rechtsquellen;875
10.4;B. Mittelalterliche Rechtsquellen;878
10.5;C. Neuzeitliche Rechtsquellen;878
10.6;D. Entwürfe zum BGB;879
11;Sachregister;882


§ 3. Einleitung in das Recht des Besitzes (S. 121-122)

Literatur: Cosack, Das Sachenrecht im Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, in: Beiträge zur Erläuterung und Beurteilung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich I, Hrsg. Bekker und Fischer (ND 1974), Eberhard, Wesen des Besitzes und Grund des Besitzschutzes, Mecklenburgische Zeitschrift für Rechtspflege 51 (1935), 211 ff., Giehl, Michael, Ersatzvornahme im Zivilrecht, Diss. Göttingen 1995, Hartung, Frank, Besitz und Sachherrschaft, 2001, Hedinger, Martin P., System des Besitzrechtes, Bern 1985, Huber, Eugen, Die Bedeutung der Gewere im deutschen Sachenrecht (1894), Kodek, Gregor, Die Besitzstörung, 2002, Lepsius, Oliver, Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht, 2002, Meischeider, Die alten Streitfragen gegenüber dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, in: Beiträge zur Erläuterung und Beurteilung des Entwurfes eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich I, Hrsg. Bekker und Fischer (ND 1974), Moriya, Kenichi, Savignys Gedanke im Recht des Besitzes, 2003, Ogris, Gewere, HRG I 1658 ff., ders., Besitz, HRG I 389 ff., Planck, Zur Kritik des Entwurfes eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich, AcP 75 (1889), 327 ff., Schick, Gottfried, Besitzschutz nach § 823 BGB?, Diss. Tübingen 1967, Schubert, Werner, Die Entstehung der Vorschriften des BGB über Besitz und Eigentumsübertragung (1966), ders., Windscheids Briefe an Planck, SZ (rom. Abt.) 95 (1978), 283 ff., Strohal, Zum Besitzrecht des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, JherJahrb 29 (1890), 336 ff., 31 (1892), 1 ff., Wendt, Besitz und Inhabung, AcP 74 (1889), 135 ff., Wesener, Zur Dogmengeschichte des Rechtsbesitzes, FS Wilburg (1975) 453 ff., Wieling, Grund und Umfang des Besitzschutzes, in: De iustitia et iure, FG für vLübtow (1980) 565 ff., ders., Der mittelbare Besitz, Studi in onore di Cesare Sanfilippo I (1982), 715 ff., ders., Il sistema dei diritti reali nel codice civile tedesco, Das System des Sachenrechts im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, in: I Cento Anni del Codice Civile Tedesco, Hundert Jahre Bürgerliches Gesetzbuch, 2002, 483 – 514, 1164 – 1195, ders., Die historischen Voraussetzungen des modernen Besitzschutzes, in: Hundert Jahre Japanisches Zivilgesetzbuch, Hrsg. Knütel, Nishimura, 2004, 361 – 388, Wieser, Der Schadensersatzanspruch des Besitzers aus § 823 BGB, JuS 1970, 557 ff.

I. Begriff und Aufgaben des Besitzes

Besitz ist gemäß allgemeiner Ansicht die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. So wie der Eigentümer das Recht hat, mit der ihm gehörigen Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen (§ 903), so ist der Besitzer dazu tatsächlich in der Lage1. Vom Besitz völlig zu trennen ist die Frage nach dem Recht zum Besitz: Ob jemand als Eigentümer, Mieter, Verwahrer berechtigt ist, die tatsächliche Sachherrschaft auszuüben, spielt für die Tatsache des Besitzes keinerlei Rolle. Auch der Dieb, Räuber, Unterschlagende ist Besitzer, obwohl er ein Recht zum Besitz nicht hat. Die Bestimmung des Besitzes als tatsächliche Sachherrschaft ist jedoch zu ungenau und daher praktisch nicht verwendbar. So ist z.B. nicht jeder, der die tatsächliche Sachherrschaft hat, deswegen auch Besitzer, das gilt etwa gemäß § 855 für den Besitzdiener, der keinen Besitz hat. Andererseits kann auch derjenige Besitz haben, der nicht tatsächlich auf die Sache einwirken kann, so hat etwa der Reisende Besitz an den Sachen in seiner Wohnung2. Zudem ist zu beachten, daß es keinen einheitlichen Besitzbegriff gibt, sondern zwei verschiedene Besitzbegriffe. Die Vorstellung eines einheitlichen Besitzbegriffs ist zwar weit verbreitet, aber deswegen nicht weniger unzutreffend.

Tatsächlich gibt es je nach der Funktion des Besitzes zwei verschiedene Besitzbegriffe: Der Besitz ist einmal Voraussetzung des Besitzschutzes, sodann dient er als Voraussetzung des Erwerbs dinglicher Rechte3. Dieser doppelte Besitzbegriff war den Römern selbstverständlich, ging aber im Mittelalter und in der Neuzeit verloren. Savigny arbeitete ihn wieder heraus, so daß er im 19. Jh. wieder zum Standardwissen der Juristen gehörte. Auch das BGB geht von einem doppelten Besitzbegriff aus. Nach der Einführung des BGB ging das Wissen darum wieder weitgehend verloren, aufgrund der einheitlichen Bezeichnung „Besitz" und der Unfähigkeit der Juristen, die Tradition zu bewahren. a) Die erste Funktion des Besitzes liegt im Besitzschutz. Der Besitzer wird gegen Entziehung und Störung (verbotene Eigenmacht, § 858 I) geschützt, der Verletzte hat die Gewaltrechte aus § 859 sowie die Klagen aus §§ 861, 862, 867. Diese Rechte stehen auch dem zu, der kein Recht zum Besitz hat, z.B. dem Dieb, der seinerseits bestohlen wird: Er kann gegen den zweiten Dieb aus § 861 klagen. Da dieser Schutz sich allein auf die Tatsache des Besitzes (possessio) gründet, spricht man vom possessorischen Besitzschutz. Der petitorische „Besitzschutz", der in § 1007 geregelt ist, stützt sich dagegen auf ein Recht zum Besitz, wie schon der systematische Zusammenhang zeigt. Der possessorische Besitzschutz ist in diesem Teil 3 zum Besitz zu erörtern, ja die gesamte gesetzliche Regelung des Besitzes in den §§ 854 – 872 besteht nur im Hinblick auf diesen possessorischen Besitzschutz. Dagegen ist § 1007 in den Teilen 4 und 5 zu behandeln, da dort Rechte an Sachen erörtert werden. Der Besitz im Sinne des Besitzschutzes ist eine soziale Tatsache, im Besitz wird unmittelbar die Persönlichkeit des Besitzers geschützt4. Wenn in einer Gesellschaft in einer bestimmten Situation – abgesehen von allen dinglichen Rechten – anerkannt wird, daß eine Sache so in die Sphäre eines anderen fällt, daß ein Zugriff darauf eine Verletzung seiner Persönlichkeit wäre, so ist Besitz an der Sache anerkannt und gegeben. Wer sich dennoch an der Sache vergeht, verletzt fremden Besitz und begeht eine verbotene Eigenmacht. Wenn die Situation einer Sache jedoch so ist, daß in einem Zugriff darauf keine Verletzung einer fremden Persönlichkeit gesehen wird, so ist Besitz an der Sache nicht anerkannt und nicht gegeben. Ein Zugriff auf die Sache stellt keine Besitzverletzung dar.



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