E-Book, Deutsch, 320 Seiten
Wlasak Nicht schuldig
1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-99200-333-4
Verlag: Braumüller Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 320 Seiten
ISBN: 978-3-99200-333-4
Verlag: Braumüller Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Helmut Wlasak, 1960 in Graz geboren, gelernter 'Gendarmeriebeamter', wechselte nach sieben Exekutivjahren 1987 zur Justiz, wo er sich als Strafrichter in zahlreichen Drogen-, Wirtschafts-, Mord- und Totschlag- sowie Dschihadistenprozessen einen Namen machte. Der als 'Suchtgiftrichter' bekannte Autor kennt wie selten ein anderer die Suchtgiftszene, die organisierte Kriminalität und die damit verbundenen Hintergründe. Für seinen jahrzehntelangen Einsatz - auch für die Schwächsten der Gesellschaft - erhielt er 2013 den Grazer Menschenrechtspreis. Zuletzt bei Braumüller erschienen: In allen Punkten
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Fritz
Hündisches Bezirksgericht
„Nicht schuldig! Ich hab nichts gemacht!“ Das erklärte auch gleich die Verhandlungsstrategie Severins, des Angeklagten.
„Sie sind auch nicht angeklagt, weil Sie etwas getan haben, sondern weil Sie etwas unterlassen haben“, sagte der Richter. „Sie haben nicht auf Ihren Hund aufgepasst – und der hat einen Radfahrer angesprungen und zu Sturz gebracht, und dabei wurde er verletzt.“
„Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, ist verpflichtet, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um etwaige Gefahren abzuwenden. In Ihrem Fall hätten Sie etwa dem Hund einen Maulkorb verpassen können oder ihn einfach an die Leine nehmen. Und wenn Sie weggehen und den Hund alleine zurücklassen, muss er sicher verwahrt werden“, führte Bezirksanwalt Gerharter näher aus.
„Ja, hab ich schon verstanden, aber der Übeltäter war ja gar nicht mein Hund!“
„Laut Polizei war es Ihr Hund. Ein Schäferhund, er wurde von den Beamten schon öfters umherstreunend angetroffen“, erklärte der Richter.
„Im Ort gibt es mehrere Schäferhunde, mindestens fünf, und das kann jeder im Ort bestätigen“, antwortete Severin.
„Und Sie meinen, die kommen alle fünf infrage? Rennen die alle unbeaufsichtigt umher?“
„Könnte schon sein.“
„,Könnte schon sein‘ heißt aber nichts. Es könnte auch die Welt morgen untergehen – oder erst in viereinhalb Milliarden Jahren. Haben Sie ein Foto von Ihrem Hund?“
„Wofür?“
„Na, damit ich sehe, wie Ihr Hund ausschaut.“
„Wie ein Schäferhund halt so ausschaut …“
„Aber wie schaut Ihrer aus? Darum geht es ja. Können Sie ihn beschreiben?“, bohrte der Richter nach.
„Er hat keine … Besonderheiten … er schaut aus wie ein Schäferhund.“
„Na dann!“, bekräftigte der Bezirksanwalt. Da war man ja schon einmal auf einem sehr guten Weg … Da hier weiter nichts herauskommen würde, eröffnete man das Beweisverfahren. Als ersten Zeugen rief das Gericht Fritz auf, den Geschädigten. Der betrat den Saal mit leichter Verwunderung, war doch die halbe Ortschaft anwesend.
„Also“, begann Fritz. „Ich fahr mit dem Rad in Richtung Hauptplatz, und gerade beim Hohen Gericht fällt mir auf, dass ich verfolgt werde. Ich bin ja nicht mehr der Jüngste, da spürt man so was. Ich drehe mich um – und seh tatsächlich, dass mir auf der linken Seite ein Schäferhund nachläuft. Weit und breit kein Herrchen. Und auf einmal springt mich der an, dass es mich vom Rad geworfen hat. Als ich schon auf der Straße liege, kommt der Hund noch her zu mir und schaut mich an, getan hat er aber nichts weiter. Vom Café an der Straße hat ein Spaßvogel herübergerufen ,der will eh nur spielen‘ … dabei waren meine Knie und ein Ellenbogen schon blutig.“
So weit, so gut. Auch im Weiteren konnte aber nicht geklärt werden, welcher der infrage kommenden Hunde das gewesen sein könnte. Es wurde also vertagt – mit der Aufforderung an den Angeklagten, seinen Hund beim nächsten Mal mitzunehmen. Und dann waren da ja noch die „mindestens fünf“ anderen Hunde, die der Angeklagte erwähnt hatte. Als ein diesbezügliches Erhebungsersuchen beim Postenkommandanten des Ortes eintraf, dachte der zunächst noch an einen Aprilscherz: Es galt abzuklären, wie viele Schäferhunde es in der Umgebung gab und wer die Besitzer waren. Die Beamten legten sich ins Zeug und forschten sogar sechs weitere Schäferhunde samt Haltern aus. Außerdem: den Kaffeehausgast, der dem Gestürzten über die Straße zugerufen hatte.
Als vier Wochen später der nächste Gerichtstermin stattfand, war der noch besser besucht als der erste. Der Angeklagte, Severin, kam wie gewünscht mit Hund, der dann auch sogleich Fritz, also dem Geschädigten, gegenübergestellt wurde. Fritz konnte das Tier eindeutig als einen sogenannten „Schäferhund“ identifizieren. Für den Strafprozess war das nicht ausreichend.
„Danke für den Hinweis, wir haben uns schon gedacht, dass das wohl ein Schäferhund sein müsste – aber ist das der Hund, der Sie zu Fall gebracht hat?“, wollte der Richter wissen.
Während der Zeuge den Hund musterte, saß der brav und manierlich – also der Hund – und winselte ab und an kurz, aber freundlich. Nach eingehender Betrachtung erklärte Fritz, dass er nicht genau sagen könne, ob dieser Hund der richtige sei. Der sehe „zu sehr wie ein normaler Schäferhund aus“. Nun denn.
Im Folgenden rief der Richter die sechs weiteren Hunde und Besitzer auf, die für heute vorgeladen waren. Sie kamen herein und stellten sich in einer Reihe auf.
„Sehen Sie sich die Hunde in Ruhe an!“, erklärte der Richter Fritz. „Das sind die Hunde, die theoretisch infrage kommen würden.“
Schon während Fritz die Tiere nacheinander anschaute, fielen deren unterschiedliche Charaktere auf. Der eine lag unbeteiligt mit dem Kopf auf den Vorderpfoten und ignorierte den Zeugen, ein anderer wollte gleich auf ihn zustürmen.
„Glauben S’, kennt mich der?“, fragte der Zeuge den Besitzer, dieser zuckte aber nur mit den Achseln. Der dritte Hund stimmte daraufhin Gebell an, in das der nächste Hund auch gleich miteinfiel. Es dauerte eine Weile, bis wieder Ordnung hergestellt werden konnte. Das zahlreiche Publikum dürfte die Veranstaltung als durchaus unterhaltsam empfunden haben. Hund Nummer vier war teilnahmslos – wenigstens, sobald er aufgehört hatte zu bellen –, aber interessiert, Nummer fünf hatte sich hinter sein Herrchen verzogen und blickte an dessen Beinen vorbei unsicher auf das Spektakel. Der sechste Hund wollte am liebsten aus dem Saal. (Fluchtgefahr stellte eigentlich einen Haftgrund dar, vorerst wurde davon aber abgesehen. Dennoch: Was hatte der Hund zu verbergen?)
Nachdem Fritz alle Tiere eingehend betrachtet hatte, kam er zu dem imposanten Ergebnis, dass alle der Hunde sehr stark nach Schäferhund aussahen.
„Hätte ich auch gesagt“, gab der Richter zu, und auch der Vertreter der Anklagebehörde konnte zur Lösung wenig beitragen. „Das ist ja wie ein Bilderrätsel, bei dem die Unterschiede zu suchen sind …“
Kurzum, es sah vorerst nicht so aus, als ob dieses Problem gelöst werden könnte. Etwas Dynamik brachte dann aber jener Zeuge ein, der den Vorfall aus dem Café beobachtet hatte.
„Herr Rat, ich sitz jeden Vormittag so gegen zehn Uhr dort, zum Kaffee mit Mehlspeise; ist wirklich wunderbar dort, die machen alles noch selbst. Als ich gesehen hab, wie es den Fritz zerlegt hat, hab ich hinübergerufen, dass der Hund nur spielen wolle, stimmt. Das hab ich aber nur gemacht, weil er selbst das ja auch immer sagt, wenn sein Hund jemanden anspringt.“
„Er hat selbst einen Hund?“, fragte der Richter sichtlich überrascht den Zeugen.
„Ja sicher, der Fritz hat einen Hund!“, bestätigte dieser.
„Ja, sicherlich!“, sagte jetzt auch Fritz.
„Warum sagen Sie das denn nicht?“
„Sie haben mich nie danach gefragt …“, antwortete der Verunfallte kleinlaut, wobei er mit dieser Aussage im Grunde natürlich recht hatte.
Da die Verhandlung sich längst zu einer Sitzung des „Heiteren Bezirksgerichtes“ entwickelt hatte, lag das Folgende auf der Hand. „Bitte sagen Sie nicht, dass es ein Schäferhund ist.“
„Doch, ja.“
Gott sei Dank meldete sich nun wieder der Kaffeehauszeuge zu Wort. „Ich versteh das Ganze sowieso nicht wirklich …“
„Bitte, was verstehen Sie denn nicht?“, fragte der Richter, dessen Ton inzwischen vielleicht ein klein wenig gereizt war. Er verstand selbst ja einiges nicht.
„Warum der Severin angeklagt ist. Das war ja nicht sein Hund.“
„Und woher wissen Sie das?“
„Weil das ja dem Fritz sein eigener Hund war.“
„Wie bitte? Sie wollen mir erklären, dass sein eigener Hund das Opfer vom Rad geholt hat? Vergessen Sie nicht, dass Sie unter Wahrheitspflicht stehen.“
„Was soll das denn heißen? Der Fritz ist von seinem eigenen Hund niedergerissen worden, da bin ich mir sicher! Ziemlich sicher.“
Wenn der Zeuge nicht das „ziemlich sicher“ nachgeschossen hätte, hätte man den Prozess an dieser Stelle vielleicht sogar beenden können. Vor Gericht gibt es zwischen „sicher“ und „ziemlich sicher“ aber einen haushohen Unterschied. Das Gericht wendete sich also wieder Fritz zu.
„Ich werde doch wohl meinen eigenen Hund erkennen!“, stellte Fritz unmissverständlich klar.
Es kam also, wie es kommen musste: Beim nächsten Termin waren statt der...




