Würfele / Bielefeld / Gralla | Bauobjektüberwachung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 312 Seiten, eBook

Würfele / Bielefeld / Gralla Bauobjektüberwachung

Kosten - Qualitäten - Termine - Organisation - Leistungsinhalt - Rechtsgrundlagen - Haftung - Vergütung

E-Book, Deutsch, 312 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8348-9402-1
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Dieses Buch richtet sich an alle am Bauprozess Beteiligten, die sich mit Fragen der Bauleitung und Überwachung von Bauprojekten beschäftigen. Es bietet eine praktisch anwendbare, technisch und juristisch fundierte sowie detaillierte Darstellung der Aufgaben der Bauobjektüberwachung. Außerdem enthält das Buch eine ausführliche Darstellung der zahlreichen Haftungs- und Vergütungsfragen. Die Materie wird mit zahlreichen Schaubildern und Checklisten übersichtlich dargestellt. Das Buch ist ein ständiger Begleiter und Ratgeber auf der Baustelle und im Büro. Die Herausgeber verfügen aufgrund ihrer Lehrtätigkeit an der Universität Dortmund und ihrer praktischen Erfahrungen bei der technischen und juristischen Betreuung von Bauvorhaben über die spezifischen Kenntnisse bei der Bauobjektüberwachung und das entsprechende 'Problembewusstsein'. Es werden daher auch praktische Lösungsmöglichkeiten für die Schwierigkeiten auf der Baustelle angeboten.


Dr. Falk Würfele ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Dortmund für Bau-, Architekten- und Vergaberecht. Er ist Fachautor für Baurecht und Dozent bei verschiedenen Veranstaltern und Verbänden.
Dr.-Ing. Bert Bielefeld ist freiberuflicher Architekt und Bauleiter (bertbielefeld architekten), Vertretungsprofessor für Baumanagement und Bauökonomie an der Universität Siegen und Dozent bei zahlreichen Kammern und Verbänden.
Univ. Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauprozessmanagement an der Universität Dortmund, Dozent bei verschiedenen Veranstaltern und Verbänden und Inhaber eines Ingenieurbüros für Bau- und Projektmanagement.
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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;1 Einleitung;13
4;2 Allgemeine Baustellenorganisation;17
4.1;2.1 Grundlagen der Bauaufsicht;17
4.1.1;2.1.1 Allgemeine Aufsichtspflicht auf der Baustelle;17
4.1.2;2.1.2 Tätigkeit als Bauleiter über LP 8 hinaus als Besondere Leistung;17
4.2;2.2 Koordinationsaufgaben;18
4.2.1;2.2.1 Koordination der Beteiligten;18
4.2.2;2.2.2 Bautagebuch;19
4.2.3;2.2.3 Baubesprechungen;23
4.3;2.3 Schriftverkehr auf der Baustelle;25
4.3.1;2.3.1 Protokolle;25
4.3.2;2.3.2 Allgemeiner Schriftverkehr;26
4.3.3;2.3.3 Nachweisbarkeit des Zugangs;27
4.4;2.4 Dokumentation auf der Baustelle;28
4.4.1;2.4.1 Ordnungsstrukturen;28
4.4.2;2.4.2 Planverwaltung;29
4.4.3;2.4.3 Fotodokumentation;31
4.5;2.5 Sicherheit und Arbeitsschutz;32
5;3 Terminplanung;37
5.1;3.1 Allgemeines;37
5.1.1;3.1.1 Grundlagen der Terminplanung;37
5.1.2;3.1.2 Notwendigkeit der Termin- und Ablaufplanung vor Beginn der Bauausführung;38
5.1.3;3.1.3 Begriffe;42
5.1.4;3.1.4 Terminplanarten;44
5.1.5;3.1.5 Darstellungsarten von Terminplänen;49
5.2;3.2 Einzelne Leistungspflichten des Bauleiters;51
5.2.1;3.2.1 Aufstellen eines Zeitplanes;51
5.2.2;3.2.2 Ermittlung der Ausführungsdauern;62
6;4 Qualitätssicherung;77
6.1;4.1 Qualitätsbegriff;77
6.2;4.2 ISO 9001 und ISO 14001;78
6.3;4.3 Überwachen der Ausführung von Bauleistungen;78
6.3.1;4.3.1 Überwachung der Ausführung von Bauleistungen auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung;79
6.3.2;4.3.2 Überwachung der Ausführung von Bauleistungen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen;80
6.3.3;4.3.3 Überwachung der Ausführung von Bauleistungen mit den Anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften;80
6.4;4.4 Überwachen der Ausführung von Tragwerken;84
6.5;4.5 Überwachung von Fertigteilen und vorgefertigten Teilen;84
6.6;4.6 Überwachung der verwendeten Baustoffe;86
6.6.1;4.6.1 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung;87
6.6.2;4.6.2 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis;88
6.6.3;4.6.3 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall;88
6.7;4.7 Maßtoleranzen nach DIN 18201 ff.;89
7;5 Abnahme von Bauleistungen;91
7.1;5.1 Allgemeines;91
7.2;5.2 Begriff und Bedeutung der Abnahme;92
7.3;5.3 Rechtsfolgen der Abnahme;93
7.3.1;5.3.1 Erfüllungswirkung;93
7.3.2;5.3.2 Fälligkeitsvoraussetzung für die Vergütung;93
7.3.3;5.3.3 Verzinsung der Vergütung;94
7.3.4;5.3.4 Übergang der Leistungs- und der Vergütungsgefahr;95
7.3.5;5.3.5 Entfall der Schutzpflicht nach § 4 Nr. 5 VOB/B;96
7.3.6;5.3.6 Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche;97
7.3.7;5.3.7 Beweislastumkehr bezüglich Mängel;98
7.4;5.4 Verschiedene Arten der Abnahme;98
7.4.1;5.4.1 Technische Abnahme;98
7.4.2;5.4.2 Behördliche Abnahme;99
7.4.3;5.4.3 Rechtsgeschäftliche Abnahme beim BGB-Vertrag;99
7.4.4;5.4.4 Rechtsgeschäftliche Abnahme bei einem VOB/B-Vertrag, § 12 VOB/B;109
7.4.5;5.4.5 Abnahme und Zustandsfeststellung von Teilleistungen;113
7.4.6;5.4.6 Besonderheiten bei der Abnahme von Wohnungseigentum;115
7.5;5.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Abnahme;116
7.5.1;5.5.1 AGB und VOB/B;116
7.5.2;5.5.2 Wirksamkeit einzelner Klauseln;116
7.6;5.6 Abnahmeverweigerung;122
7.6.1;5.6.1 Formale und inhaltliche Anforderungen;123
7.6.2;5.6.2 Rechtsfolgen der Abnahmeverweigerung;123
7.7;5.7 Vorbehalt bekannter Mängel bei der Abnahme;124
7.7.1;5.7.1 Kenntnis des Mangels;125
7.7.2;5.7.2 Formale und inhaltliche Anforderungen;125
7.7.3;5.7.3 Rechtsfolgen bei fehlendem Vorbehalt;126
7.8;5.8 Kündigung des Bauvertrages und Abnahme;128
8;6 Aufmaß und Abrechnung;131
8.1;6.1 Allgemeines;131
8.2;6.2 Grundlagen der Abrechnung;132
8.2.1;6.2.1 Allgemeines;132
8.2.2;6.2.2 Rechnungsarten;133
8.2.3;6.2.3 Abrechnung verschiedener Vertragstypen;137
8.2.4;6.2.4 Grundlegende Abrechnungsregeln und -techniken;140
8.3;6.3 Aufmaß;150
8.3.1;6.3.1 Allgemeines;150
8.3.2;6.3.2 Gemeinsames Aufmaß;152
8.4;6.4 Rechnungsprüfung;155
8.4.1;6.4.1 Allgemeines;155
8.4.2;6.4.2 Stellung des auftraggeberseitigen Bauleiters;155
8.4.3;6.4.3 Pflichten des auftraggeberseitigen Bauleiters;156
8.4.4;6.4.4 Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Rechnung;157
8.4.5;6.4.5 Ergebnis und Folgen der Rechnungsprüfung;161
8.5;6.5 Abrechnung bei Vertragsabweichungen;163
9;7 Kostenmanagement;165
9.1;7.1 Allgemeines;165
9.1.1;7.1.1 Grundpflichten des Objektplaners;165
9.1.2;7.1.2 Grundlagen aus vorhergehenden Leistungsphasen;166
9.2;7.2 Leistungspflichten;167
9.2.1;7.2.1 Kostenfeststellung;167
9.2.2;7.2.2 Kostenkontrolle;173
9.2.3;7.2.3 Mittelbedarfsplanung als Besondere Leistung;176
9.3;7.3 Steuerungsmöglichkeiten;179
9.3.1;7.3.1 Grundsätzliches;179
9.3.2;7.3.2 Bewertung von Abweichungen;179
9.3.3;7.3.3 Steuernde Eingriffe;180
10;8 Nachtragsmanagement;183
10.1;8.1 Einleitung;183
10.2;8.2 Nachträge bei Leistungsabweichungen;184
10.2.1;8.2.1 Ursachen;184
10.2.2;8.2.3 Vergütungspflichtigkeit;186
10.3;8.3 Nachträge bei Bauzeitverzögerungen;210
10.3.1;8.3.1 Leistungsmodifikationen oder Mengenabweichungen;210
10.3.2;8.3.2 Isolierte Anordnungen zur Bauzeit;210
10.3.3;8.3.3 Anderweitige Behinderungen;211
10.3.4;8.3.4 Durch Mitwirkungspflichtverletzungen;214
11;9 Objektübergabe;215
11.1;9.1 Beantragung behördlicher Abnahmen;215
11.2;9.2 Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen;219
11.3;9.3 Übergabe an den Bauherrn;220
11.4;9.4 Auflisten der Gewährleistungsfristen;221
11.5;9.5 Überwachen der Mängelbeseitigung;225
12;10 Vergütung;231
12.1;10.1 Allgemeines;231
12.1.1;10.1.1 Honorarvereinbarung;232
12.2;10.2 Zahlungsmodalitäten;241
12.2.1;10.2.1 Vorauszahlungen;241
12.2.2;10.2.2 Abschlagsrechnung;242
12.2.3;10.2.3 Schlussrechnung;246
12.3;10.3 Sicherheiten;256
12.3.1;10.3.1 Zahlungsbürgschaften;256
12.3.2;10.3.2 Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 648 BGB);257
12.3.3;10.3.3 Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB);259
13;11 Anhang: Gesetzestexte;263
13.1;11.1 BGB – Werkvertrag;263
13.2;11.2 HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure;270
13.2.1;11.2.1 HOAI Teil I – Allgemeine Vorschriften;270
13.2.2;11.2.2 HOAI Teil II – Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten;274
13.3;11.3 VOB/B – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen;292
14;Literaturverzeichnis;309
15;Sachwortverzeichnis;313

Allgemeine Baustellenorganisation.- Terminplanung.- Qualitätssicherung.- Abnahme von Bauleistungen.- Aufmaß und Abrechnung.- Kostenmanagement.- Nachtragsmanagement.- Objektübergabe.- Vergütung.- Anhang: Gesetzestexte.


6 Aufmaß und Abrechnung (S. 119-120)

6.1 Allgemeines

Die Leistungsphase 8 der HOAI umfasst zwei Grundleistungen, die für die Aufstellung von Aufmaßen und die Durchführung der Abrechnung relevant sind. Dies sind • das gemeinsame Aufmaß • und die Rechnungsprüfung.

Die Leistungen zur Aufstellung eines gemeinsamen Aufmaßes und die Prüfung der darauf basierenden Abrechnung sind unmittelbar miteinander verbunden. Die wesentliche Aufgabe beider Leistungen besteht darin, Klarheit über die tatsächlich erbrachten Bauleistungen zu schaffen und die entsprechende, vertraglich vereinbarte Vergütung korrekt zu ermitteln. Bei den o. g. Leistungen handelt es sich nicht um isolierte Aufgaben, die durch den Bauleiter ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen sind.

Sie stehen immer auch im Zusammenhang mit den korrespondierenden Leistungen des Auftragnehmers, der am gemeinsamen Aufmaß und der Aufstellung der Abrechnung beteiligt ist. Das gemeinsame Aufmaß lässt sich als vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorgenommene Feststellung der vom Unternehmer tatsächlich erbrachten Leistungen im Rahmen der Ausführung eines Bauvorhabens definieren. Auf der Grundlage der vertraglichen Regelungen schafft das gemeinsame Aufmaß eine dokumentierte Basis zur Ermittlung der Vergütung. Die Ergebnisse eines gemeinsamen Aufmaßes vereinfachen damit die Abrechnung der erbrachten Leistungen und dokumentieren gleichermaßen die Richtigkeit der aufgemessenen Mengen.

Als Abrechnung wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine endgültige und abschließende Rechnung verstanden. Die besondere Situation bei der Abrechnung von Bauprojekten erfordert eine Erweiterung des Begriffes um sog. Abschlagsrechnungen, die der erheblichen Vorfinanzierungslast des Auftragnehmers während der Erstellungsphase eines Bauvorhabens entgegen wirken sollen.

Mit der Grundleistung ‚Rechnungsprüfung’ wird der objektüberwachende Architekt dazu verpflichtet, die vom Auftragnehmer eingereichte Abrechnung hinsichtlich ihrer Richtigkeit zu prüfen, soweit die Grundleistungen als Leistung des Architekten vereinbart wurde.

Die Abrechnung wird in verschiedenen Normen und Richtlinien sowie in der Gesetzgebung geregelt. Nachfolgenden sind die wesentlichen Vorschriften zusammengestellt:
• BGB
• Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter besonderer Beachtung der Grundleistungen in der Leistungsphase 8 ‚Objektüberwachung’
- Gemeinsames Aufmaß
- Rechnungsprüfung

• Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B)
- § 1 Art und Umfang der Leistungen
- § 2 Vergütung
- § 14 Abrechnung
- § 15 Stundenlohnarbeiten
- § 16 Zahlung
- § 17 Sicherheitsleistungen

• Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) bzw. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) mit den Normen DIN 18299 ff. unter besonderer Beachtung des Abschnitts 5 ‚Abrechnung’

6.2 Grundlagen der Abrechnung

6.2.1 Allgemeines

Im Werkvertragsrecht des BGB finden sich keine spezifischen Angaben zu der Abrechnung von Bauleistungen. Anders dagegen in der VOB. Wird die VOB vereinbart, gelten grundsätzlich auch die Vorschriften des § 14 VOB/B für die Abrechnung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. § 14 VOB/B fordert für die Form der Abrechnung, dass diese in einer übersichtlichen Auflistung aller abzurechnenden Positionen als Einzelleistungen nach Art, Menge und Umfang zusammenzustellen und mit den vertraglich vereinbarten Preisen zu versehen ist.

Die Abrechnung der Leistungen wird deshalb erforderlich, da die Vergütung sich gemäß § 2 Nr. 2 VOB/B nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, soweit diese Abrechnungsart vereinbart ist. Beim Pauschalpreisvertrag wird auf eine Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen verzichtet, da die Vergütung regelmäßig pauschalisiert ist. Ein Aufmaß als Abrechnungselement kann entfallen.


Dr. Falk Würfele ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Dortmund für Bau-, Architekten- und Vergaberecht. Er ist Fachautor für Baurecht und Dozent bei verschiedenen Veranstaltern und Verbänden.

Dr.-Ing. Bert Bielefeld ist freiberuflicher Architekt und Bauleiter (bertbielefeld architekten), Vertretungsprofessor für Baumanagement und Bauökonomie an der Universität Siegen und Dozent bei zahlreichen Kammern und Verbänden.

Univ. Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla ist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bauprozessmanagement an der Universität Dortmund, Dozent bei verschiedenen Veranstaltern und Verbänden und Inhaber eines Ingenieurbüros für Bau- und Projektmanagement.


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