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E-Book, Deutsch, 311 Seiten, eBook

Eggers Praxis-Guide Bildrechte

Rechtssichere Bildnutzung – der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen
3. Auflage 2023
ISBN: 978-3-658-42715-3
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)

Rechtssichere Bildnutzung – der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen

E-Book, Deutsch, 311 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-658-42715-3
Verlag: Springer
Format: PDF
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Dieser Praxis-Guide ist ein ungemein hilfreicher Ratgeber, um das komplexe Thema Bildrechte gut verstehen zu können. Zugleich kann das Buch fallbezogen als Nachschlagewerk im Alltag dienen.Auf Basis der Gesetzeslage (DSGVO, KUG, UrhG, UrhDaG, u.v.m.) erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen der rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch ist für Nicht-Juristen geschrieben, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, als Fotografen, Blogger oder  Bildrechtemanager arbeiten. Im Fokus stehen die typischen Anwendungsfälle der digitalen Publikation von Fotos, Videos, Logos, Animationen, Designs und Grafiken. Mit vielen Bildbeispielen, Praxisfällen, Leitsätzen und Checklisten werden die rechtlichen Fragestellungen einfach und verständlich beantwortet. Kritische Punkte Ihres Handelns werden so für Sie schnell erkennbar.Die dritte Auflage wurde vollständig aktualisiert und erweitert (u.a. Recht auf Vergessenwerden, Fotografie mit Kamera-Drohnen,  KI-Bilder, aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zur DSGVO, Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, ...).
Auszug aus dem Inhalt - Know how u.a. zu ...
Personenfotos veröffentlichenVerwendung von KI-BildernUmgang mit Architektur- und Sachaufnahmen sowie mit geschützten Produkten, Logos, Markennamen und DesignsBilder für Internetpublikationen (Social-Media-Redaktion, Blogs, etc.) Sorgfaltspflichten bei der Verwendung fremder BilderDie passende Lizenz erwerben sowie Lizenzvergabe mit Creative-Commons-LizenzenOnline-Service mit Muster-Dokumenten (Einwilligungserklärungen, Verträge, ...)On top: Testen Sie Ihr Wissen mit Fragen und Antworten zum Buch mit Springer Nature Flashcards.



Christian W. Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz und Dozent für Medienrecht. Nach seinem Jura-Studium entschied sich Christian Eggers seiner Leidenschaft, dem Fotojournalismus, zu folgen. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, als Bildredakteur und als Geschäftsführer einer Foto- und Grafikagentur kennt Christian Eggers beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers. Aus seiner langjährigen Seminartätigkeit zur Schulung von Unternehmen und Behörden im Bereich des Medienrechts weiß er um die Fragestellungen aus der Marketing-Praxis, der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Fotografie- und Video-Bereich.

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Professional/practitioner


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Bildrecht sehen lernen1.1 Wie Sie mit zwei Fragen Ihre Berechtigungen prüfen1.2 Beispiele zu den Fragestellungen1.2.1 Beispiel Mitarbeiterfotos1.2.2 Beispiel Fotos zur Anzeigengestaltung1.2.3 Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit – Ein Beispiel1.3 Der konkrete Kontext der Veröffentlichung1.3.1 Veröffentlichungskontext und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte1.3.2 Veröffentlichungskontext und die Motivnutzung1.3.3 Veröffentlichungskontext und die veröffentlichende Organisation2 Bildrechte in der Übersicht2.1 Querschnittsmaterie Bildrecht2.2 Die Produktionsabschnitte Fotografieren, Editieren und Publizieren2.3 Zuordnung der Rechtsgebiete in die Produktionsabschnitte2.4 Übersicht relevante Rechtsgebiete und Gesetze2.4.1 Urheberrecht und Lizenznehmer2.4.2 Datenschutzrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und das „Recht am Bild“2.4.3 Gewerbliche Schutzrechte2.4.4 Sachenrecht bei der Vermarktung von fremdem Eigentum im Bild2.4.5 Hausrecht und Fotoverbot2.4.6 Medienstaatsvertrag und Telemediengesetz2.4.7 Grundsätze der Störer- und Verbreiterhaftung2.4.8 Social-Media-Recht – Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)2.4.9 Landespresserecht2.4.10 Drohnenverordnungen2.4.11 Allgemeine Geschäftsbedingungen3 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Fotografieren3.1 Menschen fotografieren3.1.1 Anwendbarkeit der Regelungen zum „Recht am Bild“ nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)3.1.2 Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze3.1.3 Dürfen Fotos, die vor Geltung der DSGVO angefertigt wurden, weiter genutzt werden?3.1.4 Erlaubnisvorbehalt der DSGVO – Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage3.1.5 Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Arbeit mit Personenfotos3.1.6 Überblick zu den Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos3.1.7 Umsetzung der Einwilligung3.1.8 Umsetzung von Model-Verträgen3.1.9 Umsetzung der Rechtsgrundlage „berechtigte Interessen“ Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO3.1.10 Umsetzung der Rechtsgrundlage „öffentliches Interesse“ – Personenbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Einrichtungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO3.1.11 Mitarbeiter im Bild3.1.12 Kinder und Jugendliche im Bild3.1.13 Veranstaltungen im Bild3.1.14 Wenn die Presse kommt – Fotoanfertigungen unter Beteiligung der Presse3.1.15 Umsetzung der Informationspflichten bei der Anfertigung und Nutzung von Personenfotos3.2 Innerhalb befriedeter Örtlichkeiten fotografieren3.3 Kunstwerke und Architektur fotografieren3.3.1 Öffentlicher Raum3.3.2 Perspektive des „normalen“ Passanten3.3.3 Bleibend im öffentlichen Raum3.4 Fremdes Design fotografieren3.5 Künstlerische Aufführungen fotografieren3.6 Fotografieren mittels Drohnen3.6.1 Regelwerk zum Betrieb von Drohnen3.6.2 Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Foto-Drohnen3.6.3 Motivbeschränkungen des Kamera-Drohnen-Einsatzes4 Rechteklärung des Lizenzerwerbs im Produktionsabschnitt Editieren4.1 Rechteklärung zwischen Auftraggeber und Fotografen4.1.1 Die drei Aspekte eines Fotoauftrages4.1.2 Bestandteile einer vertraglichen Lizenz4.1.3 Buy-out-Lizenzen4.1.4 Was gilt, wenn keine Regelungen getroffen wurden?4.2 Rechteklärung der Nutzungsrechte des Arbeitgebers4.3 Rechteklärung bei Online-Bildangeboten4.3.1 Rights Managed License4.3.2 Wann wird ein Agenturbild redaktionell oder kommerziell genutzt?4.3.3 Royalty Free License4.3.4 Creative-Commons-License4.3.5 Public Domain Pictures4.3.6 Gemeinfreie Grafiken, Fotos und Filme4.3.8 Weitergabe von Agenturfotos an Tochterunternehmen und Vertriebspartner4.4 Rechteklärung bei der Erstellung von Medienspiegeln4.4.1 Gesetzliche Erlaubnis zur Erstellung und Verbreitung4.5 Erwerb von Nutzungsrechten über Verwertungsgesellschaften4.5.1 Vergütungsinkasso4.5.2 Kollektive Lizenzen4.5.3 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung4.6 Prüfungspflichten beim Erwerb von Nutzungsrechten4.6.1 Die Lizenzkette nachverfolgen4.6.2 Beschränkungen der Verwendung bei Agenturfotos beachten4.7 Bildbearbeitung – Umgestaltungen, Montagen und Collagen4.7.1 Grundsätzliche Zustimmungspflichtigkeit bei Umgestaltungen und Entstellungen4.7.2 Ausnahmen von der Zustimmungspflichtigkeit zu Gunsten der Kunstfreiheit4.7.3 Bildbearbeitungen zur Ausübung der Meinungsfreiheit4.7.4 Bildmontagen mittels Künstlicher Intelligenz4.8 Rechteklärung bei der Verwendung von Bildzitaten4.8.1 Voraussetzungen zum rechtmäßigen Zitieren4.8.2 Bildzitate in Buch- Film und Musikrezensionen5 Rechteklärung der Motivwiedergabe im Produktionsabschnitt Editieren5.1 Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos5.1.1 Rechtlich relevante Personenfotos5.1.2 Vorgehensweise zur Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung von Personenfotos5.1.3 Rechteprüfung von Personenfotos nach Bildquelle, Verwendungszweck und Personeneigenschaften5.1.4 Widerruf, Widerspruch und Erlöschen einer Einwilligung5.1.5 Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten?5.1.6 Praxis der Bildbeschaffung und die Informationspflichten – Art. 14 DSGVO5.1.7 Umsetzung der Dokumentations- und Nachweispflichten5.1.8 Die Freiheit der selbständigen Unternehmenspresse5.2 Rechteklärung bei Bauwerken5.2.1 Nicht geschützte Bauwerke auf privaten Grundstücken fotografieren5.2.2 Sacheigentumsverletzung – Nicht geschützte Bauwerke der öffentlichen Hand fotografieren5.3 Rechteklärung bei geschützter Architektur5.3.1 Geschützte Architektur an und im „öffentlichen“ Raum – Panoramafreiheit5.3.2 Geschützte Architektur als Beiwerk5.4 Rechteklärung bei fremdem beweglichen Eigentum im Bild5.5 Rechteklärung bei Kunstwerken im Bild5.5.1 Kunstwerke und die Panoramafreiheit5.5.2 Kunstwerke und die Beiwerkregel5.6 Rechteklärung bei geschützten Designs im Bild5.6.2 Fotoveröffentlichungen fremder Designs zwecks Zitierung5.6.3 Fremdes Design in eigenen Anzeigen und Produkt- und Werbefotos5.6.4 Redaktionelle Verwendungen in der Unternehmenskommunikation5.7 Rechteklärung Logos und Markennamen im Bild5.7.1 Geschützte Marken im Werbefoto5.7.2 Geschützte Marken in redaktionellen Beiträgen5.7.3 Entfernen von Markenzeichen durch Retusche5.8 Rechteklärung bei Namen von Personen im Bild5.9 Unlauterer Wettbewerb mit Fotos5.10 Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb5.11 Rechteklärung bei Bildbearbeitungen und Bildmontagen5.11.1 Persönlichkeitsrechte beachten bei Bildausschnitten und Bildmontagen5.11.2 Urheber- und Designrechte5.11.3 Entfernen von Markennamen und Logos6 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Publizieren6.1 Besonderheiten der Internet-Kommunikation mit Bildern6.1.1 Durchgeregelter Rechtsrahmen der Internetkommunikation6.1.2 Risiken der Kommunikation mittels Bildern6.2 Definition eigene und fremde Bilder, eigene Websites und Personenabbildungen6.2.1 Eigene und fremde Werke6.2.2 Eigene Websites und Blogs6.2.3 Personenabbildungen6.3 Einstellen von fremden Bildern in eigene Websites und das Intranet6.3.1 Urheberrecht eigene Websites6.3.2 Urheberrecht Intranet6.4 Einstellen von Personenabbildungen in eigene Websites und das Intranet6.4.1 Medienprivileg bei journalistischer Arbeitsweise und Inhalten mit Informationsinteresse der Öffentlichkeit6.4.2 Rechtsgrundlagen nach der DSGVO6.4.3 Personenfotos von Beschäftigten im Intranet6.5 Urheberechte beim Einstellen von Bildern aus eigener Produktion in soziale Netzwerke6.5.1 Praktische Konsequenzen für die Kommunikation6.5.2 Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Netzwerkbetreibers6.5.3 Konsequenzen für die Stellung als Rechteinhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der „öffentlichen Zugänglichmachung“6.6 Urheberrechte beim Einstellen von fremden Werken in soziale Netzwerke6.6.1 Begriff „Social-Media-Lizenzen“6.6.2 Individuelle Absprachen zur Social-Media-Nutzung6.6.3 Gesetzliche Lizenz entsprechend des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)6.6.4 Lizenzen entsprechend des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)6.6.5 Vertragliche Lizenz mit Wirkung für Nutzende der Netzwerke6.6.6 Behörden-Postings – Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?6.6.7 Checkliste soziale Medien6.7 Linksetzungen auf fremde Inhalte6.7.1 Kleine Link-Kunde6.7.2 Die Entscheidungen des EuGH zum Framing6.8 Teilen von Personenfotos in sozialen Netzwerken und der Datenschutz6.8.1 Unterliegen Interaktionen zu Personenfotos in sozialen Netzwerken dem Datenschutzrecht?6.8.2 Rechtsgrundlagen zum Teilen von Personenfotos6.8.3 Fallkonstellationen des Teilens6.8.4 Die Lösung liegt in der Interessenabwägung6.9 Fotos zur Veröffentlichung an Multiplikatoren weitergeben6.9.1 Bilddownload-Service für die Presse und weiter Multiplikatoren6.9.2 Berechtigung Dritter fremde Fotos nutzen zu dürfen6.9.3 Berechtigung Dritter zur Wiedergabe der Bildinhalte6.9.4 Pressemitteilung mit Bild im E-Mail-Versand6.10 Datenschutz bei der Vorhaltung von Personenfotos  zum Download – Bereitstellungen über Unternehmens-Medienportale6.10.1 Medienportale als Service in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Hintergrund6.10.2 Die drei Felder des Schutzes personenbezogener Daten bei der Einrichtung von Medienportalen6.10.3 Datenschutz abgebildeter Personen6.10.4 Datenschutz beim Besuch und der Nutzung des Medienportals6.10.5 Datenschutzerklärung zur Nutzung des Portals6.10.6 Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung der Besucher- und Nutzerdaten6.11 Rechtskonforme Bildnachweise erstellen6.11.1 Bestandteile eines Bildnachweises6.11.2 Pflicht zur Namensnennung des Urhebers6.11.3 Namensnennung des Urhebers bei Agenturfotos6.11.4 Namensnennung bei Lichtbildern6.11.5 Pflicht zur Namensnennung der Bildquelle6.11.6 Bildnachweise bei Creative Commons Lizenzen6.11.7 Bildnachweis „Foto: privat“6.11.8 Bildnachweise im Impressum6.11.9 Praktische Lösungen der Platzierung von Bildnachweisen6.12 Schutzmöglichkeiten von Bildern6.12.1 Wiedergabe durch Teilen von Inhalten Ihrer Website in soziale Netzwerke verhindern6.12.2 Wiedergabe durch Suchmaschinen verhindern7 Auskunft, Haftung und Unterlassung7.1 Urheberrechtliche Haftung im Bereich der Social-Media-Nutzungen auf marktbeherrschenden Portalen7.1.1 Enthaftung des Diensteanbieters7.1.2 Haftung des Nutzers gegenüber dem Diensteanbieter7.2 Haftung im Bereich der sonstigen Internet-Kommunikationsmedien7.2.1 Störerhaftung des Website-Inhabers bei Fotoveröffentlichungen7.3 Löschungspflicht von Personenfotos im Online-Archiv7.4 Löschungspflicht des Unterlassungsschuldners des Google-Caches7.5 Proaktive urheberrechtliche Auskunftspflicht über Werke im Bildpool zur Unternehmens- und Behördenkommunikation7.5.1 Anwendbarkeit des § 32d UrhG auf Bildbestände der  Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Werbung7.5.2 Konsequenzen der Verletzung der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht7.5.3 Von der Auskunftspflicht umfasste Bilddaten7.5.4 Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern bei Foto- und Grafikaufträgen7.5.5 Ausnahmen der Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern7.5.6 Inhalt der Auskunft und Rechenschaft7.5.7 Beweislast zum Bestand der Ausnahmen7.5.8 Umsetzung der Auskunft über eine Asset Management Software


Christian W. Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz und Dozent für Medienrecht. Nach seinem Jura-Studium entschied sich Christian Eggers seiner Leidenschaft, dem Fotojournalismus, zu folgen. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, als Bildredakteur und als Geschäftsführer einer Foto- und Grafikagentur kennt Christian Eggers beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers. Aus seiner langjährigen Seminartätigkeit zur Schulung von Unternehmen und Behörden im Bereich des Medienrechts weiß er um die Fragestellungen aus der Marketing-Praxis, der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Fotografie- und Video-Bereich.



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