Eggers | Praxis-Guide Bildrechte | Medienkombination | 978-3-658-42714-6 | www.sack.de

Medienkombination, Deutsch, 311 Seiten, Book + Digital Flashcards, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 505 g

Eggers

Praxis-Guide Bildrechte

Rechtssichere Bildnutzung - der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen
3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2023
ISBN: 978-3-658-42714-6
Verlag: Springer

Rechtssichere Bildnutzung - der Leitfaden für Unternehmen, Behörden, Vereine, Journalisten, Blogger und Fotografen

Medienkombination, Deutsch, 311 Seiten, Book + Digital Flashcards, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 505 g

ISBN: 978-3-658-42714-6
Verlag: Springer


Dieser Praxis-Guide ist ein ungemein hilfreicher Ratgeber, um das komplexe Thema Bildrechte gut verstehen zu können. Zugleich kann das Buch fallbezogen als Nachschlagewerk im Alltag dienen.

Auf Basis der Gesetzeslage (DSGVO, KUG, UrhG, UrhDaG, u.v.m.) erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen der rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch ist für Nicht-Juristen geschrieben, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, als Fotografen, Blogger oder  Bildrechtemanager arbeiten. Im Fokus stehen die typischen Anwendungsfälle der digitalen Publikation von Fotos, Videos, Logos, Animationen, Designs und Grafiken. Mit vielen Bildbeispielen, Praxisfällen, Leitsätzen und Checklisten werden die rechtlichen Fragestellungen einfach und verständlich beantwortet. Kritische Punkte Ihres Handelns werden so für Sie schnell erkennbar.

Die dritte Auflage wurde vollständig aktualisiert und erweitert (u.a. Recht auf Vergessenwerden, Fotografie mit Kamera-Drohnen,  KI-Bilder, aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zur DSGVO, Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, …).

Auszug aus dem Inhalt – Know how u.a. zu …

  • Personenfotos veröffentlichen
  • Verwendung von KI-Bildern
  • Umgang mit Architektur- und Sachaufnahmen sowie mit geschützten Produkten, Logos, Markennamen und Designs
  • Bilder für Internetpublikationen (Social-Media-Redaktion, Blogs, etc.) 
  • Sorgfaltspflichten bei der Verwendung fremder Bilder
  • Die passende Lizenz erwerben sowie Lizenzvergabe mit Creative-Commons-Lizenzen
  • Online-Service mit Muster-Dokumenten (Einwilligungserklärungen, Verträge, …)

On top: Testen Sie Ihr Wissen mit Fragen und Antworten zum Buch mit Springer Nature Flashcards.


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Zielgruppe


Professional/practitioner


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Bildrecht sehen lernen

1.1 Wie Sie mit zwei Fragen Ihre Berechtigungen prüfen

1.2 Beispiele zu den Fragestellungen

1.2.1 Beispiel Mitarbeiterfotos

1.2.2 Beispiel Fotos zur Anzeigengestaltung

1.2.3 Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit – Ein Beispiel

1.3 Der konkrete Kontext der Veröffentlichung

1.3.1 Veröffentlichungskontext und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte

1.3.2 Veröffentlichungskontext und die Motivnutzung

1.3.3 Veröffentlichungskontext und die veröffentlichende Organisation

2 Bildrechte in der Übersicht

2.1 Querschnittsmaterie Bildrecht

2.2 Die Produktionsabschnitte Fotografieren, Editieren und Publizieren

2.3 Zuordnung der Rechtsgebiete in die Produktionsabschnitte

2.4 Übersicht relevante Rechtsgebiete und Gesetze

2.4.1 Urheberrecht und Lizenznehmer

2.4.2 Datenschutzrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht und das „Recht am Bild“

2.4.3 Gewerbliche Schutzrechte

2.4.4 Sachenrecht bei der Vermarktung von fremdem Eigentum im Bild

2.4.5 Hausrecht und Fotoverbot

2.4.6 Medienstaatsvertrag und Telemediengesetz

2.4.7 Grundsätze der Störer- und Verbreiterhaftung

2.4.8 Social-Media-Recht – Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)

2.4.9 Landespresserecht

2.4.10 Drohnenverordnungen

2.4.11 Allgemeine Geschäftsbedingungen

3 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Fotografieren

3.1 Menschen fotografieren

3.1.1 Anwendbarkeit der Regelungen zum „Recht am Bild“ nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)

3.1.2 Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze

3.1.3 Dürfen Fotos, die vor Geltung der DSGVO angefertigt wurden, weiter genutzt werden?

3.1.4 Erlaubnisvorbehalt der DSGVO – Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage

3.1.5 Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Arbeit mit Personenfotos

3.1.6 Überblick zu den Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos

3.1.7 Umsetzung der Einwilligung

3.1.8 Umsetzung von Model-Verträgen

3.1.9 Umsetzung der Rechtsgrundlage „berechtigte Interessen“ Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO

3.1.10 Umsetzung der Rechtsgrundlage „öffentliches Interesse“ – Personenbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Einrichtungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO

3.1.11 Mitarbeiter im Bild

3.1.12 Kinder und Jugendliche im Bild

3.1.13 Veranstaltungen im Bild

3.1.14 Wenn die Presse kommt – Fotoanfertigungen unter Beteiligung der Presse

3.1.15 Umsetzung der Informationspflichten bei der Anfertigung und Nutzung von Personenfotos

3.2 Innerhalb befriedeter Örtlichkeiten fotografieren

3.3 Kunstwerke und Architektur fotografieren

3.3.1 Öffentlicher Raum

3.3.2 Perspektive des „normalen“ Passanten

3.3.3 Bleibend im öffentlichen Raum

3.4 Fremdes Design fotografieren

3.5 Künstlerische Aufführungen fotografieren

3.6 Fotografieren mittels Drohnen

3.6.1 Regelwerk zum Betrieb von Drohnen

3.6.2 Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Foto-Drohnen

3.6.3 Motivbeschränkungen des Kamera-Drohnen-Einsatzes

4 Rechteklärung des Lizenzerwerbs im Produktionsabschnitt Editieren

4.1 Rechteklärung zwischen Auftraggeber und Fotografen

4.1.1 Die drei Aspekte eines Fotoauftrages

4.1.2 Bestandteile einer vertraglichen Lizenz

4.1.3 Buy-out-Lizenzen

4.1.4 Was gilt, wenn keine Regelungen getroffen wurden?

4.2 Rechteklärung der Nutzungsrechte des Arbeitgebers

4.3 Rechteklärung bei Online-Bildangeboten

4.3.1 Rights Managed License

4.3.2 Wann wird ein Agenturbild redaktionell oder kommerziell genutzt?

4.3.3 Royalty Free License

4.3.4 Creative-Commons-License

4.3.5 Public Domain Pictures

4.3.6 Gemeinfreie Grafiken, Fotos und Filme

4.3.8 Weitergabe von Agenturfotos an Tochterunternehmen und Vertriebspartner

4.4 Rechteklärung bei der Erstellung von Medienspiegeln

4.4.1 Gesetzliche Erlaubnis zur Erstellung und Verbreitung

4.5 Erwerb von Nutzungsrechten über Verwertungsgesellschaften

4.5.1 Vergütungsinkasso

4.5.2 Kollektive Lizenzen

4.5.3 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung

4.6 Prüfungspflichten beim Erwerb von Nutzungsrechten

4.6.1 Die Lizenzkette nachverfolgen

4.6.2 Beschränkungen der Verwendung bei Agenturfotos beachten

4.7 Bildbearbeitung – Umgestaltungen, Montagen und Collagen

4.7.1 Grundsätzliche Zustimmungspflichtigkeit bei Umgestaltungen und Entstellungen

4.7.2 Ausnahmen von der Zustimmungspflichtigkeit zu Gunsten der Kunstfreiheit

4.7.3 Bildbearbeitungen zur Ausübung der Meinungsfreiheit

4.7.4 Bildmontagen mittels Künstlicher Intelligenz

4.8 Rechteklärung bei der Verwendung von Bildzitaten

4.8.1 Voraussetzungen zum rechtmäßigen Zitieren

4.8.2 Bildzitate in Buch- Film und Musikrezensionen

5 Rechteklärung der Motivwiedergabe im Produktionsabschnitt Editieren

5.1 Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos

5.1.1 Rechtlich relevante Personenfotos

5.1.2 Vorgehensweise zur Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung von Personenfotos

5.1.3 Rechteprüfung von Personenfotos nach Bildquelle, Verwendungszweck und Personeneigenschaften

5.1.4 Widerruf, Widerspruch und Erlöschen einer Einwilligung

5.1.5 Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten?

5.1.6 Praxis der Bildbeschaffung und die Informationspflichten – Art. 14 DSGVO

5.1.7 Umsetzung der Dokumentations- und Nachweispflichten

5.1.8 Die Freiheit der selbständigen Unternehmenspresse

5.2 Rechteklärung bei Bauwerken

5.2.1 Nicht geschützte Bauwerke auf privaten Grundstücken fotografieren

5.2.2 Sacheigentumsverletzung – Nicht geschützte Bauwerke der öffentlichen Hand fotografieren

5.3 Rechteklärung bei geschützter Architektur

5.3.1 Geschützte Architektur an und im „öffentlichen“ Raum – Panoramafreiheit

5.3.2 Geschützte Architektur als Beiwerk

5.4 Rechteklärung bei fremdem beweglichen Eigentum im Bild

5.5 Rechteklärung bei Kunstwerken im Bild

5.5.1 Kunstwerke und die Panoramafreiheit

5.5.2 Kunstwerke und die Beiwerkregel

5.6 Rechteklärung bei geschützten Designs im Bild

5.6.2 Fotoveröffentlichungen fremder Designs zwecks Zitierung

5.6.3 Fremdes Design in eigenen Anzeigen und Produkt- und Werbefotos

5.6.4 Redaktionelle Verwendungen in der Unternehmenskommunikation

5.7 Rechteklärung Logos und Markennamen im Bild

5.7.1 Geschützte Marken im Werbefoto

5.7.2 Geschützte Marken in redaktionellen Beiträgen

5.7.3 Entfernen von Markenzeichen durch Retusche

5.8 Rechteklärung bei Namen von Personen im Bild

5.9 Unlauterer Wettbewerb mit Fotos

5.10 Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

5.11 Rechteklärung bei Bildbearbeitungen und Bildmontagen

5.11.1 Persönlichkeitsrechte beachten bei Bildausschnitten und Bildmontagen

5.11.2 Urheber- und Designrechte

5.11.3 Entfernen von Markennamen und Logos

6 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Publizieren

6.1 Besonderheiten der Internet-Kommunikation mit Bildern

6.1.1 Durchgeregelter Rechtsrahmen der Internetkommunikation

6.1.2 Risiken der Kommunikation mittels Bildern

6.2 Definition eigene und fremde Bilder, eigene Websites und Personenabbildungen

6.2.1 Eigene und fremde Werke

6.2.2 Eigene Websites und Blogs

6.2.3 Personenabbildungen

6.3 Einstellen von fremden Bildern in eigene Websites und das Intranet

6.3.1 Urheberrecht eigene Websites

6.3.2 Urheberrecht Intranet

6.4 Einstellen von Personenabbildungen in eigene Websites und das Intranet

6.4.1 Medienprivileg bei journalistischer Arbeitsweise und Inhalten mit Informationsinteresse der Öffentlichkeit

6.4.2 Rechtsgrundlagen nach der DSGVO

6.4.3 Personenfotos von Beschäftigten im Intranet

6.5 Urheberechte beim Einstellen von Bildern aus eigener Produktion in soziale Netzwerke

6.5.1 Praktische Konsequenzen für die Kommunikation

6.5.2 Einräumung von Nutzungsrechten zu Gunsten des Netzwerkbetreibers

6.5.3 Konsequenzen für die Stellung als Rechteinhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der „öffentlichen Zugänglichmachung“

6.6 Urheberrechte beim Einstellen von fremden Werken in soziale Netzwerke

6.6.1 Begriff „Social-Media-Lizenzen“

6.6.2 Individuelle Absprachen zur Social-Media-Nutzung

6.6.3 Gesetzliche Lizenz entsprechend des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)

6.6.4 Lizenzen entsprechend des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)

6.6.5 Vertragliche Lizenz mit Wirkung für Nutzende der Netzwerke

6.6.6 Behörden-Postings – Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?

6.6.7 Checkliste soziale Medien

6.7 Linksetzungen auf fremde Inhalte

6.7.1 Kleine Link-Kunde

6.7.2 Die Entscheidungen des EuGH zum Framing

6.8 Teilen von Personenfotos in sozialen Netzwerken und der Datenschutz

6.8.1 Unterliegen Interaktionen zu Personenfotos in sozialen Netzwerken dem Datenschutzrecht?

6.8.2 Rechtsgrundlagen zum Teilen von Personenfotos

6.8.3 Fallkonstellationen des Teilens

6.8.4 Die Lösung liegt in der Interessenabwägung

6.9 Fotos zur Veröffentlichung an Multiplikatoren weitergeben

6.9.1 Bilddownload-Service für die Presse und weiter Multiplikatoren

6.9.2 Berechtigung Dritter fremde Fotos nutzen zu dürfen

6.9.3 Berechtigung Dritter zur Wiedergabe der Bildinhalte

6.9.4 Pressemitteilung mit Bild im E-Mail-Versand

6.10 Datenschutz bei der Vorhaltung von Personenfotos  zum Download – Bereitstellungen über Unternehmens-Medienportale

6.10.1 Medienportale als Service in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Hintergrund

6.10.2 Die drei Felder des Schutzes personenbezogener Daten bei der Einrichtung von Medienportalen

6.10.3 Datenschutz abgebildeter Personen

6.10.4 Datenschutz beim Besuch und der Nutzung des Medienportals

6.10.5 Datenschutzerklärung zur Nutzung des Portals

6.10.6 Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung der Besucher- und Nutzerdaten

6.11 Rechtskonforme Bildnachweise erstellen

6.11.1 Bestandteile eines Bildnachweises

6.11.2 Pflicht zur Namensnennung des Urhebers

6.11.3 Namensnennung des Urhebers bei Agenturfotos

6.11.4 Namensnennung bei Lichtbildern

6.11.5 Pflicht zur Namensnennung der Bildquelle

6.11.6 Bildnachweise bei Creative Commons Lizenzen

6.11.7 Bildnachweis „Foto: privat“

6.11.8 Bildnachweise im Impressum

6.11.9 Praktische Lösungen der Platzierung von Bildnachweisen

6.12 Schutzmöglichkeiten von Bildern

6.12.1 Wiedergabe durch Teilen von Inhalten Ihrer Website in soziale Netzwerke verhindern

6.12.2 Wiedergabe durch Suchmaschinen verhindern

7 Auskunft, Haftung und Unterlassung

7.1 Urheberrechtliche Haftung im Bereich der Social-Media-Nutzungen auf marktbeherrschenden Portalen

7.1.1 Enthaftung des Diensteanbieters

7.1.2 Haftung des Nutzers gegenüber dem Diensteanbieter

7.2 Haftung im Bereich der sonstigen Internet-Kommunikationsmedien

7.2.1 Störerhaftung des Website-Inhabers bei Fotoveröffentlichungen

7.3 Löschungspflicht von Personenfotos im Online-Archiv

7.4 Löschungspflicht des Unterlassungsschuldners des Google-Caches

7.5 Proaktive urheberrechtliche Auskunftspflicht über Werke im Bildpool zur Unternehmens- und Behördenkommunikation

7.5.1 Anwendbarkeit des § 32d UrhG auf Bildbestände der  Öffentlichkeitsarbeit, des Marketings und der Werbung

7.5.2 Konsequenzen der Verletzung der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

7.5.3 Von der Auskunftspflicht umfasste Bilddaten

7.5.4 Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern bei Foto- und Grafikaufträgen

7.5.5 Ausnahmen der Auskunftspflicht gegenüber Vertragspartnern

7.5.6 Inhalt der Auskunft und Rechenschaft

7.5.7 Beweislast zum Bestand der Ausnahmen

7.5.8 Umsetzung der Auskunft über eine Asset Management Software


Christian W. Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz und Dozent für Medienrecht. Nach seinem Jura-Studium entschied sich Christian Eggers seiner Leidenschaft, dem Fotojournalismus, zu folgen. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, als Bildredakteur und als Geschäftsführer einer Foto- und Grafikagentur kennt Christian Eggers beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers. Aus seiner langjährigen Seminartätigkeit zur Schulung von Unternehmen und Behörden im Bereich des Medienrechts weiß er um die Fragestellungen aus der Marketing-Praxis, der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Fotografie- und Video-Bereich.



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