E-Book, Deutsch, 95 Seiten
Gräbe DATEV BWA, Controllingreport und Frühwarnservice
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-96276-138-7
Verlag: DATEV
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Informations- und Steuerungsinstrumente
E-Book, Deutsch, 95 Seiten
ISBN: 978-3-96276-138-7
Verlag: DATEV
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV (DATEV BWA), der DATEV Controllingreport sowie der DATEV Frühwarnservice sind wichtige Informations- und Steuerungsinstrumente für das mittelständische Unternehmen.
Warum ist das so?
Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen nicht das Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage, da die Erstellung erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt.
Aussagefähige unterjährige Zahlen können Sie den betriebswirtschaftlichen Auswertungen entnehmen, die zumeist monatlich zur Verfügung stehen. Vor allem Banken fordern für den Kreditantrag aktuelles Zahlenmaterial. Aber auch für die Unternehmen selbst und für Steuerberaterinnen und Steuerberater sind die Auswertungen von großer Bedeutung, um beispielsweise Schwachstellen im Unternehmen frühzeitig aufzudecken und gegensteuern zu können.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der DATEV zu lesen, zu verstehen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zusammen mit der Steuerberatungskanzlei zu analysieren. Darauf aufbauend und ebenfalls ideal für das Bankgespräch bietet sich der DATEV Controllingreport an, der zusätzlich Trends und Entwicklungen des Erfolgs und der Liquidität zeigt. Ergänzend kann der DATEV Frühwarnservice bei der Früherkennung betriebswirtschaftlicher Auffälligkeiten unterstützen. Dabei werden automatisch BWA-Kriterien und Kennzahlen zu Liquidität, Bilanz und Erfolg auf Auffälligkeiten geprüft.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Zielgruppe
Unternehmen, Mitarbeiter im Unternehmen, Buchhaltung
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
1 Einleitung
2 Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2.1 Vorbemerkung
2.2 Einzelunternehmen
2.2.1 Gewerbliche Betriebe
2.2.1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht
2.2.1.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht
2.2.2 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
2.2.3 Freiberufliche Betriebe
2.3 Personengesellschaften
2.4 Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften
2.5 Anwendung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3 Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3.1 Allgemeine Grundsätze
3.2 Abgrenzung relevanter Größen der Gewinnermittlung
3.2.1 Betriebsvermögen
3.2.2 Betriebseinnahmen und Zuflussprinzip
3.2.3 Betriebsausgaben und Abflussprinzip
3.3 Aufzeichnungspflichten und deren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
3.3.1 Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen
3.3.2 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
3.3.3 Formale Anforderungen an Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4 Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4.1 Vorbemerkung
4.2 Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
4.3 Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen
4.4 Durchlaufende Posten
4.5 Darlehen
4.5.1 Behandlung beim Darlehensnehmer
4.5.2 Behandlung beim Darlehensgeber
4.6 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.1 Hintergrund
4.6.2 Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.2.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter
4.6.2.2 Sammelposten
4.6.2.3 Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung (AfS)
4.6.3 Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und vergleichbare Wirtschaftsgüter
4.7 Einlagen und Entnahmen
4.8 Steuerfreie Betriebseinnahmen und nichtabziehbare Betriebsausgaben
5 Wechsel der Gewinnermittlungsmethode
5.1 Vorbemerkung
5.2 Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
5.2.1 Anwendungsfälle
5.2.2 Vorgehensweise
5.2.3 Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.2.4 Besteuerung des Übergangsgewinns
5.3 Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
5.3.1 Anwendungsfälle
5.3.2 Vorgehensweise
5.3.3 Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.3.4 Besteuerung des Übergangsgewinns
6 Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
6.1 Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer
6.1.1 Hintergrund
6.1.2 Steuerfreie Rücklagen
6.1.2.1 Steuerfreie Rücklagen nach §?6c EStG
6.1.2.2 Steuerfreie Rücklagen nach R 6.6 EStG
6.1.3 Investitionsabzugsbetrag nach §?7g EStG
6.1.3.1 Voraussetzungen
6.1.3.2 Wirkung
6.1.4 Sonderabschreibungen nach §?7b EStG
6.1.4.1 Voraussetzungen
6.1.4.2 Wirkung
6.1.5 Sonderabschreibungen nach §?7g EStG
6.1.5.1 Voraussetzungen
6.1.5.2 Wirkung
6.2 Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer
6.2.1 Hintergrund
6.2.2 Kleinunternehmer
6.2.2.1 Voraussetzungen
6.2.2.2 Wirkung
6.2.3 Istbesteuerung
6.2.3.1 Voraussetzungen
6.2.3.2 Wirkung
6.2.4 Durchschnittssatzbesteuerung
6.2.4.1 Voraussetzung
6.2.4.2 Wirkung
6.3 Deklaration der Einkommensteuer
6.3.1 Struktur der Einkommensteuererklärung
6.3.2 Hauptvordruck (Anlage EÜR)
6.3.2.1 Allgemeine Angaben
6.3.2.2 Gewinnermittlung
6.3.2.3 Ermittlung des Gewinns
6.3.2.4 Anlageverzeichnis EÜR (Anlage AVEÜR)
6.3.3 Anlage SZ als zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen
6.3.4 Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften
6.3.4.1 Hintergrund
6.3.4.2 Anlage SE zur Anlage EÜR
6.3.4.3 Anlage AVSE zur Anlage EÜR
6.3.4.4 Anlage ER zur Anlage EÜR
7 Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen
7.1 Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
7.2 Kreditvergabe und Datenübermittlung an Banken (EÜR-Taxonomie)
7.2.1 Grundlagen zu XBRL
7.2.2 Aufbau und Inhalt der EÜR-Taxonomie
7.2.2.1 Vorbemerkung
7.2.2.2 Aufbau der EÜR-Taxonomie
7.3 Einnahmen-Ausgaben-BWA
8 Anhang – Übersicht der relevanten Aufzeichnungspflichten
9 Anlage
Literaturverzeichnis
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die im Rahmen der Steuerdeklaration bestimmter Unternehmen zu erstellen ist. Nach §?4 Abs.?3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen gegenüber Banken als Informationsgrundlage nicht ausreichend.
Neben dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung, Kleinunternehmerregelung) sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR im Rahmen von ELSTER, EÜR-Taxonomie) herausgearbeitet.
Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z.?B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein freiwilliger Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Buchführung mit Bilanzierung sinnvoll sein.
Nürnberg, im Juni 2025
Dr. Johannes Riepolt