Graßmann | Interreligiöser Religionsunterricht: (un-)möglich? | Buch | 978-3-428-18824-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 80, 727 Seiten, Format (B × H): 162 mm x 236 mm, Gewicht: 1184 g

Reihe: Kanonistische Studien und Texte

Graßmann

Interreligiöser Religionsunterricht: (un-)möglich?

Die Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im öffentlichen Schulwesen Österreichs aus Perspektive des Kanonischen Rechts und des Religionsrechts.

Buch, Deutsch, Band 80, 727 Seiten, Format (B × H): 162 mm x 236 mm, Gewicht: 1184 g

Reihe: Kanonistische Studien und Texte

ISBN: 978-3-428-18824-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Untersuchung stellt dar, ob und in welcher Form die rechtliche Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts im österreichischen Schulwesen eine Implementierung interreligiöser Bildungskonzepte ermöglicht bzw. welche Konflikte sich bei einer allfälligen Einführung eines kooperativ (mit-)verantworteten interreligiösen Religionsunterrichts mehrerer beteiligter Bekenntnisse ergeben können. Weiterhin wird dargestellt, inwiefern der katholische Erziehungsbegriff im Allgemeinen sowie die kirchlicherseits dem katholischen Religionsunterricht zugeschriebenen Aufgaben und Ziele im Besonderen mit dem Grundgedanken interreligiöser Lernkonzepte kompatibel sind. Die vorliegende Studie leistet durch die systematische Darstellung und Einordnung der rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen der Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im Schulwesen Österreichs einen originären Beitrag zur kirchenrechtlichen Diskussion in einem fundamentalen Feld kirchlicher Verkündigungstätigkeit.
Graßmann Interreligiöser Religionsunterricht: (un-)möglich? jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einleitung
Zu Fragestellung und Aufbau der Arbeit – Stand der wissenschaftlichen Bearbeitung
1. Religiöse Bildung im öffentlichen Schulwesen in Österreich als gemeinsame Obliegenheit von Eltern, Staat und Kirche
Das elterliche Erziehungsrecht und die elterliche Pflicht zur Mitwirkung an der religiösen Erziehung aus Sicht von Kirche und Staat – Das staatliche Erziehungsrecht und die staatliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung im österreichischen Schulwesen – Das kirchliche Erziehungsrecht und die kirchliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung
2. Der schulische Religionsunterricht als Mittel der katholischen Erziehung im katholischen Kirchenrecht und in Stellungnahmen der katholischen Kirche Österreichs
Der schulische Religionsunterricht im Codex Iuris Canonici von 1917 und in lehramtlichen Dokumenten bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil – Der schulische Religionsunterricht in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und in postkonziliaren lehramtlichen Dokumenten –
Die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1983 zum schulischen Religionsunterricht – Aussagen des postkodikarischen Lehramts zum schulischen Religionsunterricht – Der schulische Österreichischen Bischofskonferenz bzw. der österreichischen Bischöfe
3. Historische Entwicklung des schulischen Religionsunterrichts in Österreich
Die Anfänge des schulischen Religionsunterrichts im Bereich des heutigen Österreichs – Religion als eigenständiger Schulgegenstand im österreichischen Schulsystem – Der Unterrichtsgegenstand Religion von der Staatsgrundgesetzgebung 1867 bis zum Ende der Monarchie – Nach dem Untergang der Habsburgermonarchie
4. Religiöse Bildung im öffentlichen österreichischen Schulwesen
Die grundrechtliche Legitimierung und verfassungsrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts – Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des schulischen Religionsunterrichts in Österreich
5. Interreligiöse Bildung im öffentlichen Schulwesen – ein Überblick
Modelle religiöser Bildung und Organisationsformen von Religionsunterricht in Europa – (Inter-)religiöse Bildung im supranationalen europäischen Kontext – Forderungen nach Implementierung interreligiöser Unterrichtskonzepte im Schulwesen – Zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts in Österreich – Begriffsbestimmung: interreligiöser Religionsunterricht
6. Kirchen- und religionsrechtliche (Un-)Möglichkeiten der Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im öffentlichen Schulwesen in Österreich
Interreligiöser Religionsunterricht – kirchenrechtliche Einordnung – Interreligiöser Religionsunterricht – religionsrechtliche Einordnung
7. Organisationsform eines interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband im öffentlichen Schulwesen
Überschreiten der Konfessionsgrenzen als rechtliche Voraussetzung eines interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband – (Un-)Möglichkeit eines verpflichtenden interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband – Mirjam Schambecks Konzept eines positionell-religionspluralen Religionsunterrichts im Klassenverband – rechtliche Einordnung
8. Resümee
Perspektive des Kanonischen Rechts – Religionsrechtliche Perspektive – Plädoyer für einen interreligiösen Religionsunterricht neben dem Ethikunterricht
Quellen- und Literaturverzeichnis
Quellen – Lexikonartikel – Sekundärliteratur – Internetquellen
Sachwortverzeichnis


Andreas E. Graßmann schloss 2012 mit dem Diplomstudium der Katholischen Fachtheologie sowie dem Bachelorstudium der Philosophie an der Universität Salzburg ab. Im Jahr 2016 wurde er an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Salzburg promoviert. 2017 schloss er ein Lizenziatsstudium des kanonischen Rechts an der Ludwig-Maximilians-Universität München ab. Im Jahr 2022 habilitierte er sich an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck für das Fach Kirchenrecht. Er ist Privatdozent am Fachbereich Praktische Theologie (Arbeitsbereich Kirchenrecht) der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg und Organisationsentwickler.

Andreas E. Graßmann graduated in 2012 with a diploma in Catholic theology and a bachelor's degree in philosophy from the University of Salzburg. In 2016 he received his doctorate from the theological faculty of the University of Salzburg. In 2017 he completed his licentiate studies in canon law at the Ludwig-Maximilians-University in Munich. In 2022 he qualified as a university lecturer for canon law at the Leopold-Franzens-University Innsbruck. He is a private lecturer in the practical theology department (canon law department) of the Theological Faculty of the University of Salzburg and systemic coach for organizational development.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.