Gursky / Staudinger | Staudinger BGB §§ 883-902 | Buch | 978-3-8059-1068-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Buch 3, 798 Seiten, Schuber, Format (B × H): 177 mm x 260 mm, Gewicht: 1456 g

Reihe: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Sachenrecht

Gursky / Staudinger

Staudinger BGB §§ 883-902

Buch, Deutsch, Band Buch 3, 798 Seiten, Schuber, Format (B × H): 177 mm x 260 mm, Gewicht: 1456 g

Reihe: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Sachenrecht

ISBN: 978-3-8059-1068-2
Verlag: De Gruyter


§§ 893-902: Karl-Heinz Gursky

Die Neubearbeitung des Bandes §§ 883-902 (Allgemeines Liegenschaftsrecht 2) berücksichtigt umfassend die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre und nimmt zu den angebotenen Lösungen kritisch Stellung: Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Vormerkung (§§ 883 – 888):

- die Sicherungswirkung der Vormerkung bei künftigen Ansprüchen,
- die Bestimmtheitsanforderungen bei bedingten oder künftigen Ansprüchen,
- die Auswirkungen eines befristeten freien Rücktrittsrechts des Vormerkungsschuldners,
- die vormerkungswidrige Eigentumsaufgabe,
- die Wirkungen der Vormerkung in der Zwangsversteigerung,
- die Konservierung der Gutglaubensschutzvoraussetzungen durch die Vormerkung,
- die Auswirkungen einer Zustimmung des wirklichen oder auch nur buchmäßigen
Vormerkungsgläubigers zu anspruchswidrigen Verfügungen,
- das Verhältnis konkurrierender Vormerkungen,
- der Zeitpunkt, in dem der Vormerkungsgläubiger erstmals gegen vormerkungsbeeinträchtigende
Verfügungen vorgehen kann,
- die Art und Weise der Durchsetzung der Vormerkung bei anspruchsbeeinträchtigenden Verfügungen und
- die Verteidigungsposition des Dritterwerbers gegenüber dem Anspruch aus § 888 Abs. 1.

Besonders kritisch setzt sich die Kommentierung mit der Entscheidung BGH NJW 2008, 578 auseinander, nach der die Erweiterung des Vormerkungsschutzes nur einer ergänzenden Bewilligung, nicht dagegen einer ergänzenden Eintragung bedarf.
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Zielgruppe


Richter/Gerichte; Rechtsanwälte; Rechtsabteilungen von Unternehmen; Wirtschaftsverbände; Ministerien; Professoren; Institute; Bibliotheken

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Karl-Heinz Gursky, Universität Osnabrück


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