Europäisches Strafrecht ist eine junge, in dynamischer Entwicklung begriffene Rechtsdisziplin, die sowohl strafrechtsrelevantes Unionsrecht, regionales Völkerrecht als auch das hiervon beeinflusste nationale Strafrecht umfasst. Durch den am 1.12. 2009 in Kraft getretenen Reformvertrag von Lissabon tritt die Union an die Stelle der EG. Die bisherige 3. Säule der EU wurde in den supranationalen Bereich des Unionsrechts überführt. Bereits auf dem Boden der früheren europäischen Verträge hat sich innerhalb der EU ein integriertes System europäischer Strafrechtspflege entwickelt, das von den Strukturelementen Kooperation, Koordination, Assimilierung und Harmonisierung geprägt ist. An diesen „acquis communautaire" knüpft der Vertrag von Lissabon an. Das Lehrbuch bereitet den in zahlreichen Rechtsquellen supranationaler, völkerrechtlicher und nationaler Provenienz enthaltenen Rechtsstoff in Form eines Kanons „abfragbaren Wissens“ systematisch auf. Die Rolle der Akteure des Europäischen Strafrechts wird ebenso beleuchtet wie die strafrechtsrelevanten Europäisierungsfaktoren. Zahlreiche Fallbeispiele erhöhen die Anschaulichkeit der Darstellung und erleichtern das Einprägen des Rechtstoffes.
Hecker
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Weitere Infos & Material
Einführung.- Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts.- Strafrechtliche Spezialmaterien mit grenzüberschreitenden Bezügen.- Träger des Europäischen Strafrechts und ihre Handlungsformen.- Europarat.- Europäische Union.- EU-Mitgliedstaaten im Netzwerk globaler, europäischer oder bilateraler Kooperation in Strafsachen.- Zusammenarbeit zwischen EuGH und nationaler Strafgerichtsbarkeit.- Strafrechtsrelevante Europäisierungsfaktoren.- Assimilierungsprinzip.- Strafrechtliche Annexkompetenz der EU.- Vorrang des Unionsrechts.- Unionsrechtskonforme Auslegung.- Originäre Kompetenz der EU zur Strafrechtsharmonisierung.- Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.- Transnationales Doppelbestrafungsverbot.- Strafrechtlicher Schutz der EU-Finanzinteressen.- Betrugsbekämpfung durch Europäisches Strafrecht.
Prof. Dr. Bernd Hecker, geb. 1963 in Schaffhausen (Schweiz); Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; 1991 Promotion bei Rudolf Rengier; 1992 bis 1996 Tätigkeit als Richter und Ministerialbeamter des Landes Mecklenburg-Vorpommern; 1996 bis 2000 Wissenschaftlicher Assistent von Rudolf Rengier; 2000 Konstanzer Habilitation; 2001 bis 2002 Professurvertretungen in Konstanz und Giessen; Referatsleiter für den Bereich Strafgesetzgebung im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern; von SoSe 2003 bis WS 2009/10 ord. Professor an der JLU Gießen; seit SoSe 2010 ord. Professor für deutsches und europäisches Straf- und Strafprozessrecht sowie Wirtschafts- und Umweltstrafrecht an der
Universität Trier.