Herbert | Strafrechtlicher Schutz von EU-Subventionen | Buch | 978-3-428-14233-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 136, 320 Seiten, Format (B × H): 149 mm x 226 mm, Gewicht: 440 g

Reihe: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte

Herbert

Strafrechtlicher Schutz von EU-Subventionen

Reichweite und Grenzen in Deutschland, Österreich und England am Beispiel nicht wirtschaftsfördernder Subventionen

Buch, Deutsch, Band 136, 320 Seiten, Format (B × H): 149 mm x 226 mm, Gewicht: 440 g

Reihe: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte

ISBN: 978-3-428-14233-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Finanzhaushalt der Europäischen Union sieht sich aufgrund betrügerischer Machenschaften rund um die Vergabe von EU-Subventionen einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Das auf dieser Situation basierende EU-Finanzschutzübereinkommen von 1995 veranlasste die Mitgliedstaaten zur Anpassung nationaler Rechtsordnungen, um EU-Subventionen den erforderlichen Schutzumfang zu gewähren. In Deutschland hat dies zu einer deutlichen Ausweitung der Strafbarkeit für Bewerber und Empfänger nicht wirtschaftsfördernder Subventionen geführt.

Der Autor beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, inwieweit eine derartige Ausweitung der Strafbarkeit aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich war und ob diese auch in Österreich und England als weiteren EU-Mitgliedstaaten stattgefunden hat. In einer rechtsvergleichenden Analyse beleuchtet er, welcher Kritik sich die vorgefundenen Rechtslagen der Vergleichsländer in Anbetracht der jeweiligen Grenzen der nationalen Strafrechtsordnungen ausgesetzt sehen, und rechtfertigt die Ausgestaltung des deutschen Rechts. Die in seinem Vorgehen zu sehende Sensibilisierung für nationale Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts gewinnt angesichts der erweiterten Gesetzgebungskompetenzen der EU im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des europäischen Finanzhaushalts erheblich an Bedeutung.
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Weitere Infos & Material


Erster Teil: Der europarechtliche Kontext

I. Bedeutung nicht wirtschaftsfördernder EU-Subventionen
II. Bedürfnis nach strafrechtlichem Schutz für EU-Subventionen
III. Möglichkeiten der EU zur Harmonisierung des Strafrechts
IV. Europarechtliche Vorgaben für das materielle Recht

Zweiter Teil: Deutschland

I. Reichweite des strafrechtlichen Schutzes nicht wirtschaftsfördernder EU-Subventionen
II. Legitimation des strafrechtlichen Schutzes

Dritter Teil: Österreich

I. Reichweite des strafrechtlichen Schutzes nicht wirtschaftsfördernder EU-Subventionen
II. Legitimation des strafrechtlichen Schutzes

Vierter Teil: England und Wales

I. Reichweite des strafrechtlichen Schutzes nicht wirtschaftsfördernder EU-Subventionen
II. Legitimation des strafrechtlichen Schutzes

Fünfter Teil: Rechtsvergleich und Schlussbewertung des § 264 Abs. 1, 4 dStGB

I. Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben des Übereinkommens
II. Reichweite des strafrechtlichen Schutzes nicht wirtschaftsfördernder EU-Subventionen
III. Legitimation des strafrechtlichen Schutzes
IV. Schlussbewertung des § 264 Abs. 1, 4 dStGB
V. Ausblick

Literaturverzeichnis


Nico Herbert wurde in Bad Hersfeld geboren. Von Oktober 2003 bis Januar 2009 studierte er Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Januar 2009 schloss er sein Studium mit dem Erwerb des Ersten Juristischen Staatsexamens ab. Von September 2008 bis September 2009 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Juristischen Fakultät der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg, von der ihm im Sommersemester 2009 ein Lehrauftrag im Strafrecht erteilt wurde. Von September 2008 bis September 2010 war er zudem wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Walter Perron an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im September 2010 begann Nico Herbert einen Postgraduierten-Studiengang an der University of Nottingham in England, den er im September 2011 mit dem Erwerb des Master of Law (LL.M.) abschloss. Im November 2011 nahm Nico Herbert das Rechtsreferendariat am OLG Zweibrücken auf.


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