Durch die Erteilung eines Schutzrechtes kann ein Erfinder bzw. Schöpfer einer gewerblich verwertbaren, schöpferischen Leistung für eine bestimmte Zeit das alleinige Verwertungsrecht zugestanden werden. Diese Schutzrechte können technische Schutzrechte sein (Patente und Gebrauchsmuster) oder nicht technische (Geschmacksmuster, Marken und Sortenschutz). Diese Kategorien werden in diesem Band behandelt und insbesondere die Verfahren zur Erteilung der Schutzrechte ausführlich erläutert. Ferner erfolgen Ausführungen zur Verwertung und zur Rechtsverfolgung der Schutzrechte und zur supranationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.
Hering
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Zielgruppe
Upper undergraduate
Weitere Infos & Material
Schutzgesetze.- Patent.- Gebrauchsmuster.- Marken.- Geschmacksmuster.- Verwertung von Schutzrechten.- Rechtsverfolgung von Schutzrechten.- Arbeitnehmer-Erfindergesetz (ArbEG).- Supranationale Zusammenarbeit.
Hartmut Hering ist als Patentanwalt in München tätig.