Noser | Alles über die KESB | E-Book | www.sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 192 Seiten

Noser Alles über die KESB

Rechte und Pflichten gegenüber der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde
1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-03875-283-7
Verlag: Beobachter-Edition
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

Rechte und Pflichten gegenüber der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde

E-Book, Deutsch, 192 Seiten

ISBN: 978-3-03875-283-7
Verlag: Beobachter-Edition
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection



Seit 2013 ist das Gesetz zum Kinder- und Erwachsenenschutz in Kraft. Damit verbunden wurden die regionalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden geschaffen. Kaum eine andere Behörde steht derart im Rampenlicht und sieht sich solch vehementen Angriffen ausgesetzt. Doch was genau macht die Kesb eigentlich? Der Autor Walter Noser ist durch seine Arbeit im Beratungszentrum täglich konfrontiert mit Fragen zur Kesb, mit Unzufriedenheit und Ärger gegen- über dieser Behörde. Er gibt in diesem Handbuch einen Einblick ins Tätigkeitsfeld und in den Aufgabenbereich und vermittelt, warum das Kindes- und Erwachsenenschutz gesetz uns alle angeht und welche Überlegungen wir anstellen sollten für uns selbst und unsere Angehörigen.

Walter Noser arbeitet seit 19 Jahren beim Beobachter. Als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungs- zentrum ist er zuständig für soziale Themen, Schulfragen und Familienrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der Stiftungen SOS Beobachter und Humanitas sowie Autor verschiedener Beobachter-Ratgeber.
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Zielgruppe


Alle am Kindes- und Erwachsenenschutz interessierten Privatpersonen und Behörden sowie von Massnahmen der Kesb Betroffene und ihre Angehörigen


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Selbstbestimmung: selber vorsorgen

Was, wenn man nach einem Unfall ins Koma fällt, ein Hirnschlag einem die Sprache raubt oder wenn man dement wird? Dank dem Erwachsenenschutzrecht kann man selber für solche Fälle vorsorgen: mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung.

Der Vorsorgeauftrag:
Ohne Kesb geht nichts


Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht, heisst es in der Präambel unserer Bundesverfassung. Ein erwachsener Mensch entscheidet vom frühen Morgen bis zum späten Abend, was ihm guttut, was ihm eher schadet, was er will und was ihm nicht passt. Bis Ende 2012 war es aber vorbei mit dieser Selbstbestimmung, sobald jemand urteilsunfähig wurde. Seit 2013 das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz eingeführt wurde, ist das anders.

Mit etwas Aufwand kann man sich das Selbstbestimmungsrecht auch für den Fall der Urteilsunfähigkeit bewahren. Allzu kompliziert ist das nicht, höchstens zeitintensiv. In einem Vorsorgeauftrag können Sie im Voraus bestimmen, was zu tun oder zu unterlassen ist, falls Sie beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Demenz nicht mehr selber entscheiden können. Wichtig ist, dass Sie sich vorab gut informieren und wissen, was die Rolle der Kesb beim Vorsorgeauftrag ist.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Das Testament ist der letzte Wille, der Vorsorgeauftrag kann als zweitletzter Wille bezeichnet werden: Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht, dass wir Verwandte, Bekannte (natürliche Personen) oder Institutionen (juristische Personen) bestimmen, die für uns handeln und entscheiden dürfen, falls wir selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Drei Lebensbereiche können geregelt werden:

Personensorge: Dabei geht es um das persönliche Wohl, um Entscheidungen über medizinische Massnahmen und Pflege sowie über Hilfe im Alltag. Die Person, die den Vorsorgeauftrag verfasst, kann jemandem das Recht einräumen, pflegerischen oder medizinischen Massnahmen zuzustimmen oder diese zu verweigern. Dasselbe ist auch in einer Patientenverfügung möglich (siehe Seite 72).

Vermögenssorge: Sie umfasst die Verwaltung von Einkommen und Vermögen inklusive aller Abwicklungen des Zahlungsverkehrs. Festgelegt werden kann, wie das Geld verwaltet werden soll. Man kann auch Anordnungen treffen, wie die Vermögensverwaltung zu handhaben ist, oder einzelne Vorkehrungen verbieten. Ebenso kann man bestimmen, ob Liegenschaften vermietet oder verkauft werden dürfen.

Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten: Eine juristische oder natürliche Person kann als Vertretung im Rechtsverkehr bestimmt werden, damit sie Verträge abschliessen oder kündigen kann.

INFO In einem Vorsorgeauftrag wird geregelt, was zu Lebzeiten gelten soll. Aus diesem Grund enden die Aufgaben des oder der Vorsorgebeauftragten grundsätzlich mit dem Tod der auftraggebenden Person.

BRAUCHEN KINDER EINEN VORSORGEAUFTRAG?

«Jede einzelne Person in diesem Land braucht heute einen Vorsorgeauftrag, von der Urgrossmutter bis zum Kleinkind.»

Der Check: Niemand braucht zwingend einen Vorsorgeauftrag. Wer aber aus freiem Willen einen errichten will, muss handlungsfähig sein: Man muss also über 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Kleinkinder sind dies definitiv nicht.

Wie schreibt man einen Vorsorgeauftrag?

Wenn Sie einen Vorsorgeauftrag schreiben möchten, müssen Sie handlungsfähig sein (siehe Glossar). Und was beim Testament gilt, gilt auch bei einem Vorsorgeauftrag: Es gibt strenge Formvorschriften. Wenn Sie sich nicht an diese halten, wird die Kesb Ihren Vorsorgeauftrag nicht akzeptieren dürfen. Der Gesetzgeber war der Ansicht, dass die Regelung der Personensorge, des Rechtsverkehrs und der Vermögensverwaltung zu wichtig sei, als dass man sie auf einem vorgefertigten Formular festhalten oder am PC schreiben könne. Gut möglich, dass der Gesetzgeber damit übers Ziel hinausgeschossen ist. Aber es ist nun mal geltendes Recht, an das sich alle halten müssen: Auftraggeber und Kesb. Für Ihren Vorsorgeauftrag haben Sie zwei Möglichkeiten:

Handschriftlicher Vorsorgeauftrag: Den Vorsorgeauftrag müssen Sie von A bis Z von Hand schreiben, datieren und unterschreiben. Es ist nicht falsch, aber auch nicht zwingend, dass Sie zusätzlich zum Datum auch den Ort vermerken.

Öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag: Wenn Sie wegen körperlicher Gebrechen nicht mehr schreiben können, haben Sie die Möglichkeit des öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrags: Dabei wird der Vorsorgeauftrag bei einer Urkundsperson, meist bei einem Notar, aufgesetzt (in Basel beispielsweise auch direkt auf der Kesb). Die öffentliche Beurkundung ist auch empfehlenswert, wenn Sie allfällige Zweifel Ihrer Angehörigen oder der Kesb darüber, ob Sie zum Zeitpunkt der Errichtung urteilsfähig gewesen seien, aus dem Weg räumen wollen. Die Kosten für einen öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag belaufen sich schnell einmal auf 1000 Franken oder mehr.

INFO Es fällt nicht in die Kompetenz der Urkundsperson, zu beurteilen, ob die beauftragte Person geeignet ist, den Auftrag auszuführen. Dies wird zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Vorsorgeauftrags in jedem Fall von der Kesb entschieden.

ÜBER DIE KINDER BESTIMMEN IM VORSORGEAUFTRAG?

«Eltern müssen in ihrem Vorsorgeauftrag festhalten, wer für ihre Kinder als Beistand eingesetzt werden soll, sofern ein Elternteil urteilsunfähig wird oder stirbt.» Oder: «In einem Vorsorgeauftrag sollte man schreiben, wer das Sorgerecht über die Kinder bekommt.»

Der Check: In einem Vorsorgeauftrag kann man nicht über andere Menschen bestimmen, nur über sich selber. Und: In der Schweiz können nur Eltern das Sorgerecht ausüben.

Wenn ein Elternteil stirbt oder urteilsunfähig wird, brauchen die Kinder keinen Beistand, der sich in Erziehungsfragen einmischt, denn der andere Elternteil hat immer noch das Sorgerecht. Aber für vermögensrechtliche Fragen kann ein Beistand nötig sein: Wenn ein Elternteil stirbt und die Eltern verheiratet sind – oder unverheiratete Eltern sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben –, bilden die Kinder und der hinterbliebene Elternteil eine Erbengemeinschaft. Der Elternteil, der das Kindesvermögen verwalten muss, kommt in einen Interessenkonflikt, wenn er sich um seinen Teil der Erbschaft und gleichzeitig um den Erbteil der Kinder kümmern muss. Deshalb wird die Kesb den Kindern zum Schutz ihres Vermögens einen Beistand zur Seite stellen müssen, der genau prüft, ob die Vorhaben des hinterbliebenen Elternteils im Interesse der Kinder sind. In Erziehungsfragen mischt er sich nicht ein.

Sterben beide Eltern, erhält das Kind einen Vormund. Wer dies sein soll, können die Eltern in einem Schreiben festhalten (siehe Muster im Anhang). Wenn dieser Wunsch im Interesse der Kinder ist, wird ihm die Kesb stattgeben.

Öffentlich beurkundete Vorsorgeaufträge: Versteht man sie?

Was vom Gesetzgeber als einfaches Instrument zur persönlichen Vorsorge gedacht war, ist teilweise zur «Gschäftlimacherei» geworden. Anwälte und Notarinnen verdienen mit der Beurkundung von Vorsorgeaufträgen gutes Geld – oft mit dem Resultat, dass die Leute ihren eigenen Vorsorgeauftrag nicht mehr verstehen und im Beobachter-Beratungszentrum anrufen, um sich Sätze, die angeblich ihrem Willen entsprechen, erklären zu lassen. Ein verständliches und einfaches Muster zum Abschreiben finden Sie im Anhang.

ÜBERLEGUNGEN ZUM VORSORGEAUFTRAG

Wer einen Vorsorgeauftrag errichten will, muss sich bewusst sein, dass das Selbstbestimmungsrecht immer mit Eigenverantwortung gepaart ist. Man sollte deshalb genau prüfen, ob im Vorsorgeauftrag die richtigen Aufgaben aufgeführt sind und ob die richtige Person für diese Aufgaben bezeichnet wurde. Man muss sich zudem im Klaren darüber sein, dass die Kesb dereinst zwar den Vorsorgeauftrag und die beauftragte Person überprüft, dass aber nach Abschluss der Überprüfung und nach der Einsetzung dieser Person keine weitere Kontrolle mehr vorgesehen ist – es sei denn, die Kesb erfährt, dass jemand seine Aufgaben vernachlässigt.

Die vorsorgebeauftragte Person wird also weitgehend unkontrolliert handeln. Selber kann man sie dann auch nicht mehr kontrollieren, weil man zu diesem Zeitpunkt ja urteilsunfähig ist. Man könnte sich also gegen eine missbräuchliche Finanzverwaltung nicht mehr wehren. Kurz: Man muss der vorsorgebeauftragten Person blind vertrauen können.

Anders bei einer Beistandschaft: Zwar ist auch dort nicht ausgeschlossen, dass sich der Beistand ein Fehlverhalten zuschulden kommen lässt. Seine Mandatsführung steht aber unter der regelmässigen...


Noser, Walter
Walter Noser arbeitet seit 19 Jahren beim Beobachter. Als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungs- zentrum ist er zuständig für soziale Themen, Schulfragen und Familienrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der Stiftungen SOS Beobachter und Humanitas sowie Autor verschiedener Beobachter-Ratgeber.



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