Kommentar
Datenbank, Deutsch
Carl Heymanns Verlag
Der „Schwerdtfeger“ deckt die gesamte Bandbreite des Gesellschaftsrechts praxisnah und zugleich wissenschaftlich vertieft ab - ein hervorragendes Arbeitsmittel, um über alle gesellschaftsrechtlichen Formen hinweg praktisch tätig zu werden.
Die durchdachte Aufteilung in einen Kommentar- und einen Handbuchteil kombiniert die jeweiligen Vorteile - zum einen die klare Systematik des Kommentars, zum anderen die themenspezifisch zusammengefasste Darstellung des Handbuchs - und ermöglicht so die schnelle und zielgerichtete Suche nach Problemlösungen. Der bisher aus acht Kapiteln bestehende Handbuchteil ist in der neuen Auflage nahezu verdreifacht worden, insbesondere um die Kapitel Digitalisierung, Geldwäscherecht/Transparenzregister/Sanktionen, Vorsorgevollmachten für Unternehmer und Gesellschafter, Eheverträge für Unternehmer, Unternehmensbewertung, Handelsregister/Unternehmensregister/Transparenzregister, Unternehmensnachfolge, Strafrecht/OWi-Recht, Corporate Governance/Compliance (inkl. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Datenschutzrecht) sowie Sozialrecht
NEU in der 4. Auflage: • Komplette Überarbeitung aller Kommentierungen, umfassend erweiterter Handbuchteil • Mitwirkung zahlreicher neuer Autor:innen aus Wissenschaft, Richter- und Anwaltschaft: Patrick Barth, Professor Dr. Walter Böhringer, Jan König, Dr. Sebastian Löcherbach, Dr. Cäcilie Lüneborg, Christoph Meyer, Nick Niederberger, Professorin Dr. Sabine Otte, Dr. Wolfgang Reetz, Dr. Winfried Richardt, Niklas Schmelzeisen, Dr. Peter Stelmaszczyk, Professor Dr. Sascha Stiegler, Dr. Markus Wollweber, Heiko Wunderlich, Präsident des SG Dr. Christian Zieglmeier • Berücksichtigung sämtlicher aktueller Reformen, insbesondere ARUG II, DiRUG/DiRUG II, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, FISG, FüPoG II und SanInsFoG, MoPeG
Herausgeber:
Dr. Armin Schwerdtfeger, Rechtsanwalt in München
Autoren:
Das im Vergleich zur Vorauflage erweiterte Herausgeber- und Autorenteam aus Wissenschaft, Richter- und Anwaltschaft - sämtlich ausgewiesene Experten des GmbH-Rechts - bürgt für Praxisbezug der Kommentierung und höchste Sachkenntnis auch zu Spezialfragen.
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