Waldner | Beurkundungsrecht | Buch | 978-3-503-10353-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 160 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 235 mm, Gewicht: 292 g

Waldner

Beurkundungsrecht

für die notarielle Praxis

Buch, Deutsch, 160 Seiten, Format (B × H): 158 mm x 235 mm, Gewicht: 292 g

ISBN: 978-3-503-10353-9
Verlag: Erich Schmidt Verlag


Das Beurkundungsrecht ist eine schwierige Materie. In der notariellen Praxis muss nicht nur das Beurkundungsgesetz (BeurkG) beachtet werden, sondern auch die beurkundungsrechtlichen Vorschriften der Bundesnotarordnung (BNotO), des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot). Der Praktiker steht daher immer wieder vor den selben wichtigen Fragen:

- Muss die Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 17 II a BeurkG in der Urkunde dokumentiert werden?
- Aus welchen Gründen kann eine unerwünschte Beurkundung abgelehnt werden?
- In welchen Fällen müssen die Beteiligten unaufgefordert über die Höhe der zu erwartenden Notarkosten informiert werden?
- Was muss übersetzt werden, wenn ein Beteiligter die Urkundssprache „weitgehend beherrscht“?
- Was ist zu tun, wenn eine Urkundennummer versehentlich doppelt vergeben wurde?
Prägnante Antworten auf diese und andere Fragen des Beurkundungsverfahrens findet Ihr Kunde in diesem neuen Buch von Dr. Wolfram Waldner. Auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur wird es sowohl für den Berufseinsteiger als auch den erfahrenen Praktiker schnell zur wertvollen Arbeitshilfe.
Aus dem Inhalt:

- Beurkundungszwecke
- Grenzen der Beurkundungsbefugnis
- Hauptpflichten im Beurkundungsverfahren
- Sachgerechtes Beurkundungsverfahren
- Die „doppelte Belehrungspflicht“
- Mitwirkungsverbote
- Vollstreckbare Urkunden
- Behandlung der Urkunden
- Eigenurkunden
- Übersetzungen
- Behinderte Beteiligte
Waldner Beurkundungsrecht jetzt bestellen!

Zielgruppe


Zivilgerichte; Notare; Notarkammern


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


- Beurkundungszwecke
- Grenzen der Beurkundungsbefugnis
- Hauptpflichten im Beurkundungsverfahren
- Sachgerechtes Beurkundungsverfahren
- Die „doppelte Belehrungspflicht“
- Mitwirkungsverbote
- Vollstreckbare Urkunden
- Behandlung der Urkunden
- Eigenurkunden
- Übersetzungen
- Behinderte Beteiligte


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