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Ackermann Sachenrecht

Grundzüge des Rechts für Finanzwirte/Diplom-Finanzwirte/Bachelor of Laws Band 2

E-Book, Deutsch, Band Band 2, 139 Seiten

Reihe: Grundzüge des Rechts für Finanzwirte/Diplom-Finanzwirte/Bachelor of Laws

ISBN: 978-3-95554-545-1
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Sachenrecht kompakt und übersichtlich dargestellt
Optimale Prüfungsvorbereitung
Mit zahlreichen Übersichten, Beispielen und Übungsfällen

Die vorliegende Reihe Grundzüge des Rechts für Finanzwirte/Diplom-Finanzwirte/Bachelor of Laws bietet eine optimale Vorbereitung auf Klausuren und mündliche Prüfungen im Zivilrecht.

Das vorliegende Buch stellt im zweiten Band der Reihe die wesentlichen Probleme des Sachenrechts kompakt und übersichtlich dar. Die prüfungsrelevanten Themen des Mobilar- und Immobliarsachenrechts werden systematisch anhand von Schemata und Schaubildern erläutert. Die wichtigsten rechtlichen Probleme werden durch einfache Beispielsfälle verdeutlicht.

Um angehende Finanzwirte, Diplom-Finanzwirte oder Bachelor of Laws in der Ausbildung bzw. im Studium zu unterstützen und optimal auf Prüfungen vorzubereiten, enthält dieses Buch eine Vielzahl einfacher Beispiele und komplexer Übungsfälle mit ausformulierten Lösungen.
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Zielgruppe


Ausbildung zum Finanzwirt/Diplomfinanzwirt, Bachelor of Laws, Betriebswirtschaftliche Studiengänge an allen Arten von Hochschulen, Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Fortbildung zum Steuerfachwirt und Bilanzbuchhalter, Unternehmenspraktiker, sowie Praktiker in der Steuerverwaltung und in der steuerlichen Beratung.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XV
A. Grundlagen. 1
1. Vorbemerkung. 1
2. Begrifflichkeiten. 4
B. Sachenrechtliche Grundprinzipien. 7
C. Mobiliarsachenrecht. 14
1. Der Besitz. 14
a) Allgemeines. 14
b) Die Bedeutung des Besitzes. 14
c) Besitzarten. 15
aa) Beziehungsgrad. 16
bb) Umfang. 19
cc) Wille zum Besitz: Eigen- oder Fremdbesitz. 20
dd) Beschränkung durch Andere: Allein- oder Mitbesitz. 20
ee) Berechtigung. 21
ff) Besitzdiener. 22
d) Überblick über die wichtigsten Anspruchsgrundlagen
bezüglich des Besitzes. 23
2. Das Eigentum. 24
a) Allgemeines. 24
b) Ansprüche aus dem Eigentum. 25
aa) Herausgabeanspruch gem. § 985 BGB. 26
bb) Schadensersatzansprüche. 27
c) Eigentumsformen. 28
aa) Alleineigentum. 28
bb) Bruchteilseigentum. 29
cc) Gesamthandseigentum. 30
dd) Vorbehaltseigentum. 30
ee) Das Anwartschaftsrecht (AWR). 33
ff) Sicherungseigentum. 35
gg) Treuhandeigentum. 36
hh) Wohnungseigentum. 38
d) Übergang von Eigentum/Eigentumsübertragungsvorgänge. 39
aa) Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an
beweglichen Sachen vom Berechtigten. 39
bb) Eigentumserwerb an beweglichen Sachen vom
Nichtberechtigten. 47
cc) Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
nach §§ 937 ff. BGB. 58
dd) Eigentumsübergang kraft Hoheitsakt. 59
3. Weitere mobiliarsachenrechtliche Rechtspositionen. 59
D. Klausurtraining Mobiliarsachenrecht. 60
I. Sachverhalte. 60
II. Lösungen. 63
E. Immobiliarsachenrecht. 80
I. Allgemeines. 80
1. Das Grundbuch. 80
a) Der Aufbau des Grundbuches. 81
b) Wichtige Prinzipien der Grundbuchordnung (GBO). 85
c) Vermutungswirkung des Grundbuchs. 86
d) Öffentlicher Glaube des Grundbuchs. 87
2. Der Rang der Grundstücksrechte. 87
II. Der Eigentumserwerb an Immobilien gem. §§ 873, 925 BGB. 89
III. Der gutgläubige Eigentumserwerb. 91
IV. Sicherung des Eigentumserwerbs. 93
IV. Grundpfandrechte. 96
1. Hypothek. 97
2. Grundschuld. 99
V. Abschließender Vergleich zwischen Hypothek und Grundschuld. 100
VI. Nutzungsrechte/Dienstbarkeiten. 101
1. Der Nießbrauch. 101
2. Weitere Dienstbarkeiten. 103
a) Die Grunddienstbarkeit. 104
b) Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit. 104
F. Klausursachverhalte Immobilarsachenrecht. 106
I. Sachverhalte. 106
II. Lösungen. 108
Stichwortverzeichnis. 121


In der Ausbildung und im Studium müssen zum Bestehen einer Klausur hauptsächlich Fälle gelöst werden. Die dafür notwendige Klausurtechnik muss immer wieder eingeübt werden. Neben dem fachlichen Wissen ist für das Studium der sog. Subsumtionsstil sehr wichtig und daher zur Klausurvorbereitung unerlässlich. Aus diesem Grund sind den einzelnen Themen ein oder mehrere kleine Beispielsfälle vorangestellt. Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen, sollten die Fälle genau durchgelesen und die Lösung der Fallfrage anhand des Gesetzes und der Ausführungen in dem Buch erarbeitet werden. Das Anfertigen einer Lösungsskizze sollte bei diesen kleinen Beispielen nicht länger als 10 bis 15 Minuten benötigen.
Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der relevanten Normen sind im Buch aufgelistet und grau hinterlegt. Diese sollten bei einer klausurmäßigen Lösung in der vorgegebenen Reihenfolge durchdacht (aber nicht zwangsläufig niedergeschrieben) werden. Dieser sequenzielle Ablauf der Tatbestandsprüfung bildet eine Richtschnur, damit kein wichtiges Gesetzesmerkmal während einer Klausur übersehen oder vergessen wird.
An manchen Stellen des Buches werden Wiederholungsfragen zur Lernkontrolle gestellt. Sollten diese Fragen nicht gelöst werden können, empfiehlt sich die Wiederholung des betreffenden Stoffes.
Daneben sind im Buch komplexere Fälle mit Lösungsskizzen, Formulierungsvorschlägen und Quintessenzen enthalten. Bei der Bearbeitung der komplexeren Fälle sind folgende Hinweise zu beachten, um das größtmögliche Lernergebnis zu erzielen:

-
Sachverhalt und Fallfrage sollten vollständig und konzentriert durchgelesen werden. Sodann ist eine eigene Lösungsskizze zu fertigen. Idealerweise wird die Lösung in eigenen Worten ausformuliert.
-
Die Lösungsskizze dient der schnellen Kontrolle der eigenen Gedanken. Die größte Herausforderung in einer Klausur liegt darin, die eigenen Gedanken strukturiert und in der vorgegeben Klausurzeit niederzuschreiben.
-
Diesbezüglich soll Ihnen der Formulierungsvorschlag eine Hilfestellung geben. Dieser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Absolutheit. Auch andere Satzkonstruktionen, Überlegungen und Schreibstile sind möglich.
-
Die Quintessenz dient letztlich dazu, Ihnen klausurtaktische Überlegungen mit auf den Weg zu geben. Dazu zählen u.a. der Schwierigkeitsgrad der Klausur, Wiederholungsvorschläge oder sonstige rechtliche Hintergründe und Vertiefungen.
An dieser Stelle möchte ich mich abschließend bei Dipl.-Finw. (FH) Lisa Beck und Dipl.-Finw. (FH) Tim Maciejewski für Ihre Mithilfe zu dem vorliegenden Werk bedanken.
Hamburg, im April 2019 Ralf Ackermann


Ackermann, Ralf
Ralf Ackermann, LL.M. (Taxation), Oberregierungsrat trat nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft im Jahr 2010 in die Hamburger Finanzverwaltung ein und war u.a. als Hauptsachgebietsleiter für die Bereiche Rechtsbehelfsstellen und Voll-streckung zuständig. Daneben unterrichtete Herr Ackermann als Dozent an der Bundesfinanzakademie und an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg. Seit 2011 ist er dort u.a. im Fachbereich Bereich Internationales Steuerrecht tätig und unterrichtet zusätzlich u.a. in den Fächern Besteuerung der Gesellschaften und Privatrecht.


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