Arndt Einkommensteuererklärung 2024 Kompakt
16. Auflage 2025
ISBN: 978-3-95554-959-6
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, 844 Seiten
ISBN: 978-3-95554-959-6
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Mit den gewohnten Checklisten und „Pass uff“-Abbildungen zu jeder Anlage der Einkommensteuererklärung 2024
Praxisnahe Darstellung der Sachverhalte und Gestaltungen an den Zeilen der Formulare erläutert
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2024
Hunderte von Beispielen und Abbildungen erleichtern das Verständnis in gewohnter Weise
Die gesetzlichen Änderungen für 2024 sind anspruchsvoll.
Neue Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung sind auch im Jahr 2024 in gewohntem Umfang ergangen. Herausfordernd bleibt es, in der Menge der Entscheidungen und Anweisungen die für den Einzelfall wichtigen und richtigen Lichtblicke zu entdecken.
Beachtet werden sollten insbesondere die Änderungen zum Steuertarif, zum Altersentlastungsbetrag, zu den Kinderfreibeträgen, Rentenfreibeträgen, die elektronische Übermittlung der Beiträge an Versorgungswerke, der geänderte Verlustabzug, das Schonvermögen des § 33a EStG und die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, die neue Ländergruppeneinteilung für 2024 und der Behinderten- und Pflegepauschbetrag für Kinder auch ohne Pflegegrad.
Aber auch die Buchführungsgrenzen ab 28.02.2024, die degressive AfA des § 7 Abs. 2 EStG für nach dem 31.03.2024 angeschaffte Wirtschaftsgüter sind zu beachten. Können Steuerberatungskosten abzugsfähige Veräußerungskosten sein? Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer können verblüffen. Die Änderungen zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau sind zu beachten. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG ist ab 2024 auf 1.000 € angehoben worden. Aber nicht zuletzt wird uns auch die Vorabpauschale 2023, die im Jahr 2024 wieder zu berücksichtigen ist, Freude bereiten.
Diese Kompaktausgabe zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2024 soll helfen, auch weiterhin den Überblick über die weitergeleiteten Daten zu behalten.
„Pass uff“ und die gewohnten Checklisten stellen den gewohnten Überblick der wichtigsten Punkte zu jeder Anlage dar.
Zielgruppe
Steuerberater und dessen Mitarbeiter, Finanzverwaltung, Arbeitnehmer, Vermieter, Sparer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Existenzgründer.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Vorwort zur 16. Auflage.III
Der Autor.IV
Abkürzungsverzeichnis. XIII
1. Der Hauptvordruck. 1
1.1 Wer muss bis wann die Steuererklärungen abgeben. 4
1.2 Wahl der Veranlagungsart (Zeile 19). 6
1.3 Einkommensersatzleistungen und Progressionsvorbehalt (Zeilen 35 + 36). 10
1.4 Ergänzende Angaben (Freitextfeld) in Zeile 37. 11
1.5 Abbildungen zu Kapitel 1.12
2. Anlage Sonderausgaben und Anlage U. 19
2.1 Anlage Sonderausgaben. 19
2.1.1 Kirchensteuer (Zeile 4). 22
2.1.2 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge). 24
2.1.2.1 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 5–12). 24
2.1.3 Berufsausbildungskosten. 29
2.1.4 Weitere Aufwendungen (Zeilen 15–41). 31
2.1.4.1 Renten – Dauernde Lasten (Zeilen 15–28). 31
2.1.4.2 Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
und zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs(
Zeilen 37–41).34
2.2 Anlage U. 36
2.2.1 Allgemeines. 37
2.3 Abbildungen zu Kapitel 2.41
3. Anlage Außergewöhnliche Belastungen. 53
3.1 Außergewöhnliche Belastungen (Zeilen 4–9). 57
3.2 Abbildungen zu Kapitel 3.69
4. H aushaltsnahe Aufwendungen + Anlage Energetische Maßnahmen. 73
4.1 Haushaltsnahe Aufwendungen.73
4.1.1 Steuerermäßigung für Aufwendungen. 75
4.2 Anlage energetische Maßnahmen. 85
4.3 Abbildungen zu Kapitel 4. 112
5. Anlage Sonstiges. 122
5.1 Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (Zeilen 4–8). 125
5.2 Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter (Zeilen 9–15). 125
5.3 Spendenvortrag und Verlustabzug nach §§ 10b + 10d EStG (Zeilen 16–18). 126
5.4 Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten. 129
5.5 Freibetrag für Alt-Anteile an Investmentfonds
. 129
5.6 Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung
von Ehegatten/Lebenspartnern. 129
5.7 Forschungszulage (Zeile 22). 130
5.8 Abbildungen zu Kapitel 5. 131
6. Anlage WA-ESt. 138
6.1 Anlage WA-ESt. 141
6.2 Abbildungen zu Kapitel 6. 146
7. Anlage Unterhalt. 149
7.1 Angaben zu den Aufwendungen (Zeilen 7–16). 158
7.2 Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen (Zeilen 13–20). 162
7.3 Wer ist unterhaltsberechtigt? (Zeilen 21–32). 164
7.4 Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person (Zeilen 33–42). 164
7.5 Abbildungen zu Kapitel 7. 167
8. Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage AV. 172
8.1 Anlage Vorsorgeaufwand. 172
8.1.1 Beiträge zum „Faltentopf“, Altersvorsorgebeiträge ohne „Riester“ aber mit „Rürup“
(Zeilen 4–10). 176
8.1.2 Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 181
8.1.3 Weitere sonstige Versicherungsbeiträge.184
8.2 Anlage AV. 185
8.2.1 Allgemeines. 187
8.3 Abbildungen zu Kapitel 8. 190
9. Anlage Kind. 199
9.1 Allgemeines. 205
9.2 Sorgfalt beim Eintragen der persönlichen Daten des Kindes (Zeilen 1–9). 205
9.3 Volljährige Kinder – Berücksichtigungsgründe (Zeilen 16–25). 209
9.4 Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (Zeilen 22–25). 211
9.5 Kranken- und Pflegeversicherung (Zeilen 26–37). 214
9.6 Übertragung der Freibeträge für Kinder (Zeilen 38–43). 214
9.7 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß (Zeilen 44–50). 216
9.8 Ausbildungsfreibetrag für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder (Zeilen 51–54) 218
9.9 Schulgeld (Zeilen 54–57). 219
9.10 Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags (Zeilen 58–62). 220
9.11 Übertragung der behindertenbedingten Fahrtkostenpauschale (Zeilen
63–65). 220
9.12 Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben im § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt
(Zeilen 66–72). 220
9.13 Abbildungen zu Kapitel 9. 221
10. Anlage G, Anlage § 34a, Anlage Zinsschranke und Anlage S. 229
10.1 Anlage G. 229
10.1.1 Betriebsaufspaltung.238
10.1.2 Steuerstundung bei aufgedeckten stillen Reserven durch § 6b Abs. 2a EStG. 242
10.1.3 Kfz ist notwendiges Betriebsvermögen, wenn …
BFH vom 13.05.2014, III B 152/13. 244
10.1.4 Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge. 249
10.1.5 Kostendeckel und Fahrtenbuch. 250
10.1.6 Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit dem betrieblichen oder
dem privaten Kfz. 253
10.1.7 Investitionsabzugsbetrag.256
10.1.8 Das bloße Aufgreifen einer Gestaltungsidee rechtfertigt nicht die Annahme eines
Steuerstundungsmodells; BFH vom 17.01.2017, VIII R 7/13.257
10.1.9 Eintragungen zur Berechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
(Zeilen 49–55) – BMF vom 03.11.2016, BStBl I 2016, 1187.260
10.1.10 Veräußerungsgewinne und Teileinkünfteverfahren (Zeilen 56–79).261
10.1.11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Zeilen 80–94). 263
10.1.12 Arbeitsverträge zwischen Angehörigen mit Arbeitszeitnachweis. 266
10.1.13 Besteuerung der Sanierungsgewinne durch §§ 3a und 3c Abs. 4 EStG. 268
10.2 Anlage § 34a. 270
10.2.1 Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne und die Folgen.273
10.3 Anlage Zinsschranke. 279
10.3.1 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen. 279
10.4 Anlage S. 283
10.4.1 Abgrenzung und Zuordnung. 287
10.4.2 Der Gewinn (Zeilen 4–19). 299
10.4.3 Veräußerungsgewinne (Zeilen 30–51). 300
10.4.4 Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
(Zeilen 54–56 + EÜR Zeilen 78–79).304
10.5 Anlage Corona-Hilfen. 305
10.6 Abbildungen zu Kapitel 10. 309
10.6.1 Abbildungen zu Anlage G.309
10.6.2 Abbildungen zu Anlage § 34a. 342
10.6.3 Abbildungen zu Anlage S.345
11. Anlage EÜR. 348
11.1 Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Werte der EÜR. 360
11.2 Betriebseinnahmen (Zeilen 12–23). 360
11.3 Betriebsausgaben (Zeilen 24–75). 361
11.4 Ermittlung des Gewinns (Zeilen 73–97). 369
11.5 Abbildungen zu Kapitel 11. 375
12. Anlagen N und N-AUS. 389
12.1 Anlage N. 389
12.1.1 Stimmen die Eintragungen in der Lohnbescheinigung? (Zeilen 5–10). 407
12.1.2 Versorgungsbezüge (Zeilen 11–16). 419
12.1.3 Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre,. 421
12.1.4 Steuerfreier Arbeitslohn für Tätigkeiten im Ausland (Zeilen 24–29). 423
12.1.5 Entfernungspauschale (Zeilen 30–55). 423
12.1.6 Beiträge zu Berufsverbänden und Arbeitsmittel (Zeilen 56-59).431
12.1.7 Arbeitszimmer (Zeile 57–62), BMF-Schreiben vom 15.08.2023 beachten. 434
12.1.8 Fortbildungskosten (Zeile 63). 437
12.1.9 Weitere Werbungskosten (Zeilen 64–67). 437
12.1.10 Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten (Zeilen 68–80).439
12.1.11 Doppelte Haushaltsführung, eigenständiges Formular Berufliche Veranlassung
(Zeilen 4–12). 443
12.2 Anlage N-AUS. 449
12.2.1 Nachweis- und Mitwirkungspflichten. 453
12.2.2 Allgemeine Angaben. 453
12.2.3 Aufenthaltstage. 453
12.2.4 Angaben zum Arbeitslohn. 454
12.3 Abbildungen zu Kapitel 12. 456
12.3.1 Abbildungen zu Anlage N.456
12.3.2 Abbildungen zu Kapitel Doppelte Haushaltsführung.485
12.3.3 Abbildungen zu Anlage N-AUS.488
13. Anlagen KAP und KAP-INV. 491
13.1 Anlage KAP. 491
13.1.1 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG (Zeile 4). 521
13.1.2 Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts
– keine tarifliche Besteuerung
– nach § 32d Abs. 4 EStG (Zeile 5 und 7–15).522
13.1.2.1 Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds
sind Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und für inländisch verwahrte Anlagen
in Zeile 7 erfasst. 525
13.1.3 Antrag auf erstmalige Besteuerung der Kapitalerträge mit Kirchensteuern
nach § 51a Abs. 2d EStG (Zeile 6). 526
13.1.4 Nachweise und Besonderheiten für Kapitalerträge, die in den Zeilen 7–15
einzutragen sind (Zeilen 7–15). 527
13.1.5 Nicht ausgeglichene Verluste (Zeilen 12–15).528
13.1.6 Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16–17). 531
13.1.7 Welche Kapitalerträge wurden bisher nicht besteuert und unterliegen der
Abgeltungsbesteuerung? (Zeilen 18–26a). 531
13.1.8 Welche Kapitalerträge unterliegen der tariflichen Einkommensteuer? (Zeilen 27–34). 532
13.1.9 Kapitalerträge, für die eine Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG gilt
(Zeilen 35 + 36).539
13.1.10 Kapitalerträge aus Beteiligungen sind in die Anlage KAP-BET einzutragen
. 539
13.1.11 Anzurechnende Steuern. 539
13.2 Anlage KAP-INV. 540
13.2.1 Allgemeines. 540
13.3 Abbildungen zu Kapitel 13. 542
14. Anlage Vermietung und Verpachtung. 570
14.1 Warum das Einheitswert-Aktenzeichen, die Nutzung als Ferienwohnung,
kurzfristige
Vermietung oder Vermietung an Angehörige
angegeben werden soll (Zeile 6). 601
14.2 Einzelheiten zu den Einnahmen (Zeilen 13–32). 602
14.2.1 Ortsübliche Miete. 604
14.2.2 Vermietung an Angehörige. 605
14.2.3 BFH-Urteil vom 11.07.2017, IX R 42/15 zur steuerlichen Anerkennungeines
Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen.607
14.3 Abschreibungen; linear, degressiv, erhöhte und Sonderabschreibungen
(Zeilen 33–45). 609
14.4 Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten (Zeilen 46–51). 618
14.5 Erhaltungsaufwendungen (Zeilen 55–72). 623
14.6 Sonstige Werbungskosten (Zeilen 73–81). 630
14.7 Ferienwohnungen. 636
14.8 Anteile an Einkünften und andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung–
Anlage V-Sonstige. 640
14.9 Andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Zeilen 22–30). 640
14.10 Abbildungen zu Kapitel 14. 641
15. Anlagen R + R-AV/bAV + R-AUS + SO + FW + AUS + Mobilitätsprämie. 675
15.1 Anlage R + R-AV/bAV + R-AUS. 675
15.1.1 Besteuerung der Alterseinkünfte.678
15.1.2 Gesetzliche Leibrenten (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).679
15.1.3 Andere Leibrenten (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG)
(Zeilen 13–18). 685
15.1.4 Leistungen aus sonstigen Verpflichtungsgründen, z.B. Veräußerungsleibrenten nach
Verkauf des Betriebes gegen lebenslange Rentenzahlungen (Zeilen 19–24). 687
15.1.5 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung
(§ 22 Nr. 5 EStG) Anlage R-AV/bAV.688
15.2 Anlage SO. 702
15.2.1 Was fällt unter diese Einkunftsart (§ 22 Nr. 1–5 EStG)? (Zeile 4). 707
15.2.2 Unterhaltsleistungen (Zeile 6). 710
15.2.3 Leistungen (Zeilen 10–15).710
15.2.4 Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–52). 717
15.3 Anlage FW. 727
15.3.1 Steuerbegünstigung für bestimmte Baumaßnahmen. 729
15.4 Anlage AUS. 732
15.4.1 Ausländische Einkünfte und Steuern (Zeilen 4–13). 767
15.4.2 Pauschalierungen – Hinzurechnungen – Familienstiftungen (Zeilen 14–28). 769
15.4.3 Negative und steuerfreie ausländische Einkünfte mit und ohne DBA (Zeilen 29–33).771
15.5 Anlage Mobilitätsprämie. 774
15.6 Abbildungen zu Kapitel 15. 778
15.6.1 Abbildungen zu Anlage R.778
15.6.2 Abbildungen Anlage SO.785
15.6.3 Abbildungen Anlage FW. 796
15.6.4 Abbildungen Anlage AUS. 796
15.6.5 Abbildungen Anlage Mobilitätsprämie. 801
Stichwortverzeichnis. 803
Weitere Bücher des HDS-Verlags. 817
Die gesetzlichen Änderungen für 2024 sind überschaubar und dennoch anspruchsvoll.
Insbesondere in Zeiten, in denen das Gesetz nicht gelesen und die Hauptaufgabe in der Abarbeitung
elektronischer Vorgaben gesehen wird. Die elektronischen Hilfen sollten jedoch
nicht den Blick auf das eigentliche Tätigkeitsfeld – die Beratung und den Ansatz zutreffender
Steuerminderungen
– trüben. Die sehr feinstreifigen Einzelfallregelungen des deutschen
Einkommensteuerrechts sind dabei oft mehr als anspruchsvoll.
Neue Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen sind auch in 2024 in gewohntem
Umfang ergangen. Herausfordernd bleibt es, in der Menge der Entscheidungen und
Anweisungen die für den Einzelfall wichtigen und richtigen Lichtblicke zu entdecken.
Beachtet werden sollten insbesondere die Änderungen zum Steuertarif, zum Altersentlastungsbetrag,
zu den Kinderfreibeträgen, zu den Rentenfreibeträgen; die elektronische
Übermittlung der Beiträge an Versorgungswerke, der geänderte Verlustabzug, das Schonvermögen
des § 33a EStG, die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, die neue Ländergruppeneinteilung
für 2024 und der Behinderten- und Pflegepauschbetrag für Kinder
auch ohne Pflegegrad.
Aber auch die Buchführungsgrenzen ab 28.02.2024, die degressive Afa des § 7 Abs. 2 EStG
für nach dem 31.03.2024 angeschaffte Wirtschaftsgüter sind zu beachten. Können Steuerberatungskosten
abzugsfähige Veräußerungskosten sein? Aufzeichnungspflichten bei
häuslichem Arbeitszimmer können verblüffen. Außerdem zu beachten sind die Änderungen
zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG ist ab 2024 auf 1.000 € angehoben worden.
Aber nicht zuletzt wird uns auch die Vorabpauschale 2023, die in 2024 wieder zu berücksichtigen
ist, Freude bereiten.
Berlin, im November 2024 Thomas Arndt




