Bauer | Steuerfahndung Gesetz und Wirklichkeit | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 318 Seiten

Bauer Steuerfahndung Gesetz und Wirklichkeit

Erinnerungen eines Finanzbeamten

E-Book, Deutsch, 318 Seiten

ISBN: 978-3-7543-7678-2
Verlag: Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Manfred Bauer, der sein ganzes Berufsleben Finanzbeamter war und einen Großteil davon im Außendienst als Betriebsprüfer und Steuerfahnder verbrachte, gibt in seinem Buch einen tiefen Einblick in die Ermittlungsarbeit eines Steuerprüfers, die immer wieder von Querschüssen Vorgesetzter und interessengesteuerter Politiker gestört wird.
Mit seinen Prüfungen konnte er manche kriminellen Strukturen zerstören. Manchmal war er dagegen machtlos. Seine Tätigkeit gab ihm nicht nur Einblick in die ganz normale Geschäftswelt mit ihrem Hang zur Steuerhinterziehung. Seine "Klientel" schreckte auch nicht vor der Erschleichung von Steuererstattungen mittels Urkundenfälschung zurück oder vor Betrug und sonstigen illegalen Aktionen. Bordelle standen auf seinem Prüfungsplan wie auch ganz normale Handwerker. In einem Fall wurde der Steuerpflichtige während der Steuerprüfung ermordet. Anfeindungen von Seiten seiner "Kunden" bis hin zu Morddrohungen gehörten zum täglichen Geschäft.
Aufgrund seiner beruflichen Stellung gewann der Autor tiefe Einblicke in die Strukturen der Politik und kann dem interessierten Leser aufzeigen wie die Politik die Steuergerechtigkeit, die im Gesetz festgelegt ist, nach ihrem Gutdünken torpediert und welche Gründe hierfür maßgeblich sind.
So erlebt der Leser aus erster Hand mit, was hinter den Kulissen der Verwaltung und des politischen Geschäfts vor sich geht - das was in den Nachrichten nur selten zu erfahren ist.
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1. Kapitel
Steuerhinterziehung und Steuerraub
Politisches Denken und Urteilen bewegt sich zwischen der Gefahr, Tatsächliches für notwendig und daher für unabänderlich zu halten und der anderen, es zu leugnen und zu versuchen, es aus der Welt zu lügen.
(Hannah Arendt) Dem Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer vorneweg abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Er erhält nur einen Nettobetrag. Im folgenden Jahr kann er eine Einkommensteuererklärung abgeben, wobei er meist einen kleinen Teil seiner Steuer wieder zurückbekommt. Wenn er nicht nebenbei “schwarz” arbeitet, hat er kaum Möglichkeiten seine Steuern zu verkürzen. Die Einnahmen eines selbstständigen Unternehmers dagegen sind brutto. Sie enthalten auch die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer, die er später an das Finanzamt abführen muss, bzw. müsste, wenn er wollte. Er kann also selber, bis zu einem gewissen Grad, mitbestimmen, wieviel er dem Finanzamt überlässt. Bei dem “Wieviel “spielt sein Charakter eine große Rolle. Ist er sich bewusst, dass die abzuführenden Beträge wichtig für die staatliche Gemeinschaft sind und ist es für ihn eine Ehrensache, nicht andere für sich bezahlen zu lassen, wird er sich selber überreden, seine Steuerpflicht so gut wie möglich zu erfüllen. Leider gibt es aber viele Charaktere, die genau in die andere Richtung denken und handeln. „Es ist mein Geld und ich lasse mir vom Staat so wenig wie möglich abnehmen! Das sind ohnehin alles Faulenzer, die nur von meinem Geld leben.“ Schließlich muss man seine gesetzwidrigen Handlungen begründen, um sein Gewissen zu beruhigen. Um Steuern zu sparen, kann der Unternehmer sich legaler Methoden bedienen, aber auch grenzwertiger Tricks bis hin zu gesetzwidriger Steuerhinterziehung. Eine letzte Stufe ist, sich Steuern erstatten zu lassen, die man nie bezahlt hat – also ein Raub aus der Staatskasse. Im Folgenden gebe ich einen Querschnitt über die Methoden der Steuerhinterziehung bzw. des Steuerraubes, unter denen die Einnahmen des Staates am meisten leiden. So erklärt ein Großteil des gewerblichen Mittelstandes Umsatz und Gewinn mehr oder weniger nach eigenem Gusto an das Finanzamt. Bislang waren beispielsweise alle Registrierkassen in Deutschland manipulierbar und natürlich wurden sie fleißig manipuliert. Schätzungen gehen von mehr als 10 Milliarden Steuerausfall, allein durch die dadurch nicht verbuchten Bareinnahmen, aus. 1 Ende 2016 wurde vom Bundestag endlich nach Jahrzehnten ein Kassengesetz beschlossen, nach dem elektronische Kassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung versehen sein müssen und jedem Kunden ein Kassenbon ausgehändigt werden muss. Die Lobbyisten erreichten jedoch immer wieder einen Aufschub der Einführungsfrist, sodass für einen Teil der Registrierkassen noch eine Ausnahmeregelung bis Ende 2022 besteht. Die Aushändigung des Kassenbons ist Teil der Regelung, da nur dann sichergestellt ist, dass der Verkauf in der Kasse erfasst ist. Verständlich, dass die Kaufmannschaft, vorneweg die Bäckerinnung, hiergegen Sturm lief. Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, führte hierzu in einem Interview aus: „Ich glaube nicht, dass der ökonomische Erfolg einer Bäckerei an der Kasse und an einer Papierrolle hängt, da gibt es ganz andere Parameter. Es geht doch darum, dass man ehrlich und fair Steuern bezahlt. Und das Gesetz sagt, der Kunde soll in diesen Vorgang ein Stück weit einbezogen werden. Er soll sehen: Hab ich´s denn mit einem ehrlichen Unternehmen zu tun, das verbucht, oder muss man da ein Fragezeichen machen? Ich finde, das ist sehr, sehr wichtig, und im Ausland funktioniert das auch.“ Und an anderer Stelle: „Steuerzahlen kann nicht nur etwas für Dumme sein.“ 2 Dazu ist noch zu bemerken, dass ähnliche Regelungen im europäischen Ausland schon seit Jahrzehnten in Kraft sind. Wer hat nicht schon von einem Handwerker die Frage gehört: „Brauchen Sie eine Rechnung? Wenn nicht, können Sie die Mehrwertsteuer sparen!“ „Brigitte Unger, die Wissenschaftlerin der Böckler-Stiftung, die sich intensiv mit Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Schwarzarbeit auseinandergesetzt hat, beziffert den Gesamtschaden auf 100 Milliarden Euro pro Jahr.“ 3 Um eines klarzustellen: Arbeitnehmer sind nicht die Guten und Unternehmer nicht die Bösen. Arbeitnehmer haben dieselben menschlichen Eigenschaften wie Unternehmer. Ich habe viele Arbeitnehmer gesehen, die sich selbstständig machten und dann steuerlich genauso agierten wie etablierte Unternehmer. Bekanntermaßen gibt es auch Schwarzarbeit bei Arbeitnehmern. Aber in der Summe übersteigen die durch Unternehmer verursachten Steuerausfälle oder Steuerbetrügereien die der Arbeitnehmer bei weitem, da sie wesentlich mehr Möglichkeiten haben. Sehr beliebt ist unter Reichen und Superreichen die Anlage ihrer Gelder aus unversteuerten, aber auch aus versteuerten Gewinnen in Steueroasen, in denen sie für die anfallenden Zinsen nur minimale Steuern bezahlen. Internationale Konzerne, aber auch normale Firmen, nutzen Steueroasen, um ihre Gewinne zum Teil dorthin zu verlagern, durch Eröffnung einer Briefkastenfirma. Die dortige Steuer beträgt oft nur einen kleinen Bruchteil von dem, was sie in dem Land bezahlen müssten, in dem sie ihre Geschäfte betreiben. Es gibt sogar Steueroasen, die ganz auf eine Gewinnsteuer verzichten. Der europäische Rat führte in 2020 eine Liste von zwölf Ländern auf, die mit der EU für Steuerzwecke nicht kooperieren. D.h., sie geben den Mitgliedstaaten der EU keine Auskünfte über die bei ihren Banken eingelagerten Kapitalien oder über die registrierten Scheinfirmen. Das sind beispielsweise die Cayman Islands, Virgin Islands, Panama, die Seychellen oder auch Oman. 4 Außer diesen nicht kooperierenden gibt es noch Steueroasen, die zwar mit den Staaten der EU kooperieren, sich jedoch trotzdem eine Menge einfallen lassen, um die bei ihnen registrierten Scheinfirmen oder angelegten Gelder zu verheimlichen. Einige davon sind die Schweiz, Liechtenstein, Monaco oder Guernsey. Ironischerweise sind auch viele EU-Länder darunter, wie z.B. Luxemburg, Österreich, Malta oder Zypern. 5 „Pro Jahr entgehen den Staaten durch diese Steueroasen laut der NGO Tax Justice 255 Milliarden Dollar.“ 6 Man könnte zu träumen anfangen um wieviel man die Steuerlast, vor allem für die Masse der Lohnsteuerzahler, senken könnte, wenn alle ihre Steuern ehrlich bezahlen würden. Die Allgemeinheit könnte zu einem großen Teil steuerlich entlastet werden und der Staat bräuchte nicht immer neue Schulden anzuhäufen. Nicht vergessen dürfen wir kriminelle Aktionen, mittels derer sogar Steuererstattungen ergaunert werden, ohne dass vorher eine Steuer bezahlt wurde. Hier sind in erster Linie die bekannt gewordenen Cum-Ex Geschäfte zu nennen, wobei sich bedeutende Banken zu Handlangern von kriminellen Aktionen machten. Durch Buchungstricks ihrer Hausbank ließen sich hier Reiche und Superreiche Kapitalertragssteuer vom Finanzamt erstatten, die sie nie bezahlt hatten. Der Schaden für die deutsche Staatskasse wird insgesamt auf etwa 10 bis 12 Milliarden Euro geschätzt. 7 Ab 2012 wurde dem, nach jahrelangem Zögern durch die Politik, mittels einer gesetzlichen Regelung, ein Riegel vorgeschoben. Cum-Ex Geschäfte wurden vom Landgericht Bonn mit Urteil vom 18.03.2020 als strafbare Steuerhinterziehung angesehen. Die Aufarbeitung des entstandenen Schadens durch die Finanzverwaltung und die Gerichte war bei Erstellung dieses Buches noch lange nicht abgeschlossen. Auch mit dem sogenannten Umsatzsteuerkarussell wird seit Einführung der Mehrwertsteuer die Staatskasse, allein in Deutschland, jährlich in einer Größenordnung von fünf bis vierzehn Milliarden Euro geplündert. 8 Im Kapitel 13, Umsatzsteuersonderfahndung – Umsatzsteuerkarussell – ist dieses Modell näher erläutert. „Laut Recherchekollektiv Correctiv macht es Deutschland den Betrügern besonders leicht. So sind sowohl die Umsatzsteuern als auch die Strafverfolgung von Steuerhinterziehung Sache der Länder. Zudem werde die Strafverfolgung durch den regionalen Fokus der Finanzämter und Staatsanwaltschaften erschwert. So bereitet Deutschland dem organisierten Steuerbetrug weiter fruchtbaren Boden.“ 9 Wie wir im weiteren Verlauf noch sehen werden, trifft diese Beurteilung das zentrale Problem der bundesdeutschen Besteuerungspraxis. Natürlich gibt es noch etliche andere Gaunereien, um sich aus der Staatskasse zu Lasten der Allgemeinheit zu bedienen. Die Konstruktion der Umsatzsteuer öffnet dem Betrug Tür und Tor. Wie funktioniert das Umsatzsteuerverfahren? Der Lieferant oder Leistende berechnet dem Abnehmer Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführen muss. Der Leistungsempfänger, sofern er Unternehmer ist, bekommt diese vom Finanzamt wieder als Vorsteuer erstattet oder angerechnet. Lieferungen oder Leistungen von Unternehmer zu Unternehmer sind daher steuerlich ein Nullsummenspiel. Wenn nun aber der Rechnungsaussteller seine...


Bauer, Manfred
Manfred Bauer wurde 1944 im Sudetenland (heutiges Tschechien) geboren und wuchs nach der Vertreibung bei Kriegsende im bayerischen Schwaben auf.
Die Lösung der grundlegenden Fragen des Menschen nach Gott und dem Sinn des Lebens war für ihn, seit seiner Jugend, ein zentrales Anliegen. Um eine Antwort darauf zu finden, beschäftigte er sich eingehend mit Religion, Wissenschaft, Philosophie und Esoterik. Regelmäßige Übung von Yoga und Meditation dient ihm dazu, sein Weltbild nicht nur theoretisch sondern auch praktisch zu erweitern
Als Steuerbeamter war er viele Jahre im Außendienst als Betriebsprüfer, Steuerfahnder und Abteilungsleiter tätig und konnte immer wieder "hinter die Kulissen" unserer Gesellschaft schauen.
Der Autor ist seit über 50 Jahren verheiratet, hat drei Kinder sowie fünf Enkelkinder und lebt in Südwestdeutschland.


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