Berndt | Das Führen eines Fahrzeugs im Strafrecht. | Buch | 978-3-428-18462-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 384, 380 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 231 mm, Gewicht: 582 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Berndt

Das Führen eines Fahrzeugs im Strafrecht.

Ein dogmatischer Neuansatz unter Betrachtung der strafrechtlichen Verantwortung von Nutzern automatisierter Fahrzeuge.

Buch, Deutsch, Band 384, 380 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 231 mm, Gewicht: 582 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18462-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einführung: Hinführung – Zielsetzung
2. Grundlagen der Fahrzeugführung: Die Fahrzeugführung als Regelungsprozess – Die einzelnen Faktoren des Regelkreises
3. Anwendungsbereich und technische Umsetzung des automatisierten Fahrens: Kategorisierung von Fahrerassistenzsystemen – Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens
4. Die historische Entwicklung des Straßenverkehrsrechts: Die historische Entwicklung des Straßenverkehrsrechts und Straßenverkehrsstrafrechts – Zusammenführung
5. Das historische Dogma des 'aktiven Fahrers': Die historischen (straf-)verkehrsrechtlichen Termini – Zwischenergebnis
6. Darstellung und Analyse der Auslegungs- und Spruchpraxis zum Tatbestandsmerkmal des Führens eines Fahrzeugs: Das Führen als Tatbestandsmerkmal – Die Problemfelder der kasuistischen Auslegungs- und Spruchpraxis
7. Das Führen automatisierter Fahrzeuge im strafrechtlichen Kontext: Die Neujustierung des Führens – der Lösungsansatz – Die rechtlich-dogmatischen Auswirkungen des Definitionsvorschlags
8. Die rechtliche Würdigung der Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens: Ausgangsszenario – Rechtliche Würdigung der Use-Cases
9. Ergebnis der Untersuchung
Anhang 1: Nomenklatur der Automatisierungsstufen nach dem Standard SAE J3016
Anhang 2: Technische Umsetzung des automatisierten Fahrens: Hardwarekomponenten – Softwareumsetzung
Literatur- und Stichwortverzeichnis


Stephan Berndt studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. An dieses schloss sich neben seiner dortigen Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie (Prof. Dr. Mitsch) ein Promotionsstudium zur Anfertigung der Dissertation an. Dieses wurde von der seit Ende 2015 begonnenen Tätigkeit in einer Potsdamer Kanzlei mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht begleitet. Der sich von Februar 2019 anschließende Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg wurde im August 2021 mit dem Bestehen des 2. Staatsexamens abgeschlossen. Seine weitere Laufbahn setzt sich nun in der Rechtsanwaltschaft fort.

From 2010 to 2015, Stephan Berndt studied law at the University of Potsdam. Afterwards, he worked there as a research assistant at the Chair of Criminal Law with Juvenile Criminal Law and Criminology (Prof. Dr. Mitsch) and completed his doctoral studies during which he wrote his dissertation. Since 2015 he also worked in a law firm in Potsdam focusing on public law. From February 2019, he completed his legal clerkship in the state of Brandenburg, where he passed the 2nd state exam in August 2021. His further career now continues as a lawyer.


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