Bleul Weiterbildung Homöopathie
2. überarbeitete Auflage 2009
ISBN: 978-3-8304-9266-5
Verlag: Enke
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Band D: Chronische Krankheiten - Verlaufsbeobachtung und zweite Verschreibung
E-Book, Deutsch, 231 Seiten, PDF, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
ISBN: 978-3-8304-9266-5
Verlag: Enke
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Das offizielle Lehrbuch zur ärztlichen Weiterbildung in Homöopathie nach der neuen Weiterbildungsordnung. Mit Empfehlung des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ).
Homöopathie-Einsteiger und homöopathisch praktizierende Allgemeinärzte profitieren von der Struktur und Klarheit dieser Buchreihe, die die Homöopathie-Weiterbildung quer durch alle Kursthemen begleitet und einen tiefen Einblick in die Homöopathie bietet.
Band D vertieft das Thema der chronischen Krankheiten und behandelt u.a. einseitige, interkurrente sowie Geistes- und Gemütskrankheiten. Darüber hinaus erfahren Sie alles Wesentliche über die Verlaufsbeobachtung und die zweite Verschreibung. Was ist ein guter oder schlechter Therapieverlauf? Wie sieht das Vorgehen bei der Folgekonsultation aus?
Neu in der 2. Auflage
o Sechs neue Kapitel (Verwandtschaftsbeziehungen von Arzneien, Möglichkeiten und Grenzen der homöopathischen Behandlung bei schwerwiegenden akuten Erkrankungen, 4 neue Arzneimittelbilder)
o 6 beispielhafte Arzneimittelbilder (Carb-v, Op, Kali-c, Arg-n, Mag-c, Lach-m)
Zielgruppe
Ärzte
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Geleitwort zur zweiten Auflage;6
2;Geleitwort zur ersten Auflage;7
3;Vorwort zur zweiten Auflage;8
4;Inhalt;10
5;Grundlagen der Behandlung einfacher chronischer Krankheiten;14
6;Einseitige Krankheiten;27
7;Einführung in die Behandlung von Geistes- und Gemütskrankheiten;33
8;Unterdrückung und Symptomverschiebung;48
9;Interkurrente Erkrankungen;62
10;Beurteilung der Reaktion auf die Arzneigabe und Gesetzmäßigkeiten des Heilungsverlaufs;67
11;Auftreten neuer Symptome;85
12;Einführung in die zweite Verschreibung;92
13;Verwandtschaftsbeziehungen von Arzneien;99
14;Hindernisse der Heilung;113
15;Flankierende Maßnahmen einer homöopathischen Therapie;124
16;Behandlungsfehler;131
17;Möglichkeiten und Grenzen der homöopathischen Behandlung bei schwerwiegenden akuten Erkrankungen;138
18;Carbo vegetabilis;146
19;Opium;156
20;Kalium carbonicum;165
21;Magnesium carbonicum;175
22;Argentum nitricum;197
23;Lachesis muta;208
24;Anhang;224
24.1;Die Autoren;225
24.2;Literatur;226
24.3;Arzneimittelverzeichnis;227
24.4;Personenverzeichnis;229
24.5;Sachverzeichnis;230
(S. 20-21)
Lernziele I Die Besonderheiten der Behandlung von Geistes- und Gemütsstörungen kennen, I die historische Entwicklung in der homöopathischen Behandlung von psychischen Störungen kennen, I die Bedeutung von Geistes- und Gemütssymptomen in der homöopathischen Behandlung psychisch Kranker verstehen und das Vorgehen bei der Gewichtung der Symptome kennen, I ähnlich lautende Geistes- und Gemütssymptome des Repertoriums differenzieren können, I Behandlungsschwierigkeiten, Grenzen und begleitende Therapiemaßnahmen in ihrer Bedeutung einschätzen können, I die Homöopathie als tragfähige Möglichkeit in der Therapie psychischer Krankheiten kennen lernen.
3.1 Einleitung
Homöopathie als phänomenologisch orientiertes Behandlungsverfahren umfasst sämtliche Bereiche der Medizin, sodass unter selbstverständlicher Einbeziehung von körperlichen sowie Geistes- und Gemütssymptomen die Therapie psychischer Störungen keinen gesonderten Bereich darstellen kann. Gerade dadurch gelingt eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die, den Leib- Seele-Dualismus überwindend, psychische Störungen als Erkrankungen des ganzen Organismus begreift und zu behandeln ermöglicht.
Aufgrund der Akzentuierung von Geistes- und Gemütssymptomen wird aber auch im individuellsten Ausdruck des Menschseins die Persona als Gegenstand eines tiefgreifenden, konstitutionellen Behandlungsansatzes sichtbar. Dennoch gibt es in der Behandlung psychischer Erkrankungen einige Aspekte, die ein gesondertes Kapitel darüber sinnvoll erscheinen lassen. Diese beginnen historisch mit Hahnemanns Darstellung in den Organon-Paragraphen 211 bis 230 und führen zu der Entwicklung und den wissenschaftlichen Erkenntnissen der modernen Psychiatrie des 21. Jahrhunderts.
3.2 Hahnemanns Anschauung der Gemütskrankheiten
Ende des 18. Jahrhunderts existierte die Psychiatrie als eigenständiges medizinisches Fachgebiet noch nicht und es gab keine im weitesten Sinne kurativen Behandlungsansätze. Das Schicksal von psychisch Kranken war dementsprechend unerfreulich, sofern sie nicht zu der wohlhabenden Bevölkerungsminderheit gehörten, die in Privatkliniken eine ärztliche Einzelbetreuung erhalten konnten. Die anderen gehörten bald, wenn sie nicht in ihren Familien aufgefangen werden konnten, zu den unteren sozialen Randgruppen oder wurden gar in Irrenhäusern und psychiatrischen Asylen weggeschlossen und teilweise sogar schlimmer als Verbrecher behandelt. Zeitgenössische Abbildungen zeigen angekettete Kranke in Eisenringen, Zwangs- und Drehstühlen, sie mussten nach heutigem Verständnis unfassbare Be handlungsmethoden wie lang andauernde Kaltwasserbäder, kopfüber Aufhängen und andere folterähnliche Behandlungen über sich ergehen lassen.
Erst mit der zunehmenden Verbreitung des Gedankenguts der Aufklärung und der damit verbundenenWandlung des Menschenbildes konnte sich die Grundidee einer menschenwürdigen Psychiatrie entwickeln. Aus dieser Perspektive kritisiert Hahnemann die Zustände in den damaligen psychiatrischen Anstalten in der Fußnote des § 228 des Organons scharf:
Man muß über die Hartherzigkeit und Unbesonnenheit der Aerzte in mehreren Krankenanstalten dieser Art erstaunen, ohne die wahre Heilart solcher Krankheiten auf dem einzig hülfreichen homöopathisch arzneilichen (antipsorischen) Wege zu suchen, begnügen sich diese Grausamen, jene bedauernswürdigsten aller Menschen durch die heftigsten Schläge und andre qualvolle Martern zu peinigen. Sie erniedrigen sich durch dieß gewissenlose und empörende Verfahren tief unter den Stand der Zuchtmeister in Strafanstalten, denn diese vollführen solche Züchtigungen nur nach Pflicht ihres Amtes und an Verbrechern, jene aber scheinen ihre Bosheit gegen die vorausgesetzte Unheilbarkeit der Geistes- und Gemüthskrankheiten, im demüthigenden Gefühle ihrer ärztlichen Nichtigkeit, durch Härte an den bedauernswürdigen, schuldlosen Leidenden selbst auszulassen, da sie zur Hülfe zu unwissend und zu träge zur Annahme eines zweckmäßigen Heilverfahrens sind.




