Christian Deckenbrock ist Akademischer Oberrat am Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt ist das anwaltliche Berufsrecht in all seinen Facetten (über 100 Veröffentlichungen). Nach Beendigung des Studiums und Referendariats (mit Station im Bundesjustizministerium im für das anwaltliche Berufsrecht zuständigen Referat R B 1) in Köln wurde er an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ promoviert, für die ihm 2009 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln der CBH-Promotionspreis verliehen wurde. Er ist unter anderem Mitherausgeber eines Kommentars zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021) sowie Mitautor eines Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung (Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. 2019) und eines Handbuchs zum Sozietätsrecht (Henssler/Streck, Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011). Lena Özman ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln (Geschäftsführender Direktor Prof. Dr. Martin Henssler). Seit dem Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung promoviert sie auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts. Im Jahr 2020 gewann sie für einen Auszug aus ihrer Doktorarbeit zum Thema „Berufsrecht des Syndikusrechtsanwalts“ den Nachwuchswissenschaftlerpreis der Bundesrechtsanwaltskammer.