Buch, Deutsch, Band 37, 336 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 516 g
Reihe: Rechtswissenschaft
Kommunaler Stromnetzbetrieb zwischen Daseinsvorsorge und Wettbewerb
Buch, Deutsch, Band 37, 336 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 516 g
Reihe: Rechtswissenschaft
ISBN: 978-3-8441-0483-7
Verlag: Josef Eul Verlag GmbH
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Historische Entwicklung des Konzessionsvergaberechts im Strombereich
B. Die Rolle der Kommune in der Elektrizitätsversorgung
I. Energieversorgung als öffentliche Aufgabe
II. Energieversorgung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe
III. Zwischenergebnis
C. Die Bereitstellung öffentlicher Grundstücke zum Zweck der Energieversorgung
I. Relevanz der Inanspruchnahme öffentlicher Grundstücke für die Energieversorgung
II. Der Begriff der „öffentlichen Straße“ im Sinne des Wegerechts
III. Zuordnung der Straßennutzung zum Zweck des Leitungsbetriebs zum Regime der straßenrechtlichen Nutzungsformen
IV. Das kommunale Wegeeigentum als Grundlage für die Verleihung des Wegenutzungsrechts
D. „Wegekonzessionen“ zur Verlegung von Versorgungsleitungen
I. Abstrakt: Gegenstand und Inhalt von Konzessionsverträgen
II. Konkret: Wegenutzungsrechte nach § 46 EnWG
E. Die Stellung der Konzession nach § 46 Abs. 2 EnWG im Vergaberecht
I. Anwendbarkeit des Vergaberechts
II. Zwischenergebnis: Kein öffentlicher Auftrag, sondern Vorliegen einer vergaberechtlichen Dienstleistungskonzession – Keine Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts
F. Rechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens und die Entscheidungsfindung zur Vergabe von Wegekonzessionen
I. Bestehende rechtliche Anforderungen an die Konzessionsvergabe sowie EU-Vergaberechtsreform
II. Gleichbehandlung und Transparenz als allgemeine primärrechtliche Vergabeanforderungen
III. Vergabeanforderungen aus den nationalen Grundrechten
IV. Kartellrechtliche Vergabeanforderungen
V. Entwicklung eines konkreten Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe von Wegekonzessionen nach § 46 Abs. 2 EnWG
G. Fazit