Buch, Deutsch, 308 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 480 g
Gesellschaftsrecht - Steuerrecht - Rechnungslegung
Buch, Deutsch, 308 Seiten, Format (B × H): 159 mm x 233 mm, Gewicht: 480 g
ISBN: 978-3-503-19532-9
Verlag: Erich Schmidt Verlag
- die stille Liquidation,
- die Fortsetzung der aufgelösten GmbH und
- die Umwandlung einer GmbH.
Ein besonderes Augenmerk ist auf Steuerauswirkungen von Liquidationserlösen und -verlusten bei den Anteilseignern gerichtet. Viele Argumentationshilfen, Checklisten und Vertragsmuster unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Mit Corona-StHG, JStGE 2020 u.a.
Schwerpunkte der 4. Auflage sind neben der vollständigen Berücksichtigung der Corona-Steuerhilfegesetze, des Entwurfes des Jahressteuergesetzes 2020 und einschlägiger Rechtsprechung auch folgende Fragen:
- Wie gestaltet man Finanzierungsinstrumente (z.B. mit einer Holding-Gesellschaft), damit der steuerliche Verlust beim Ausfall optimal anerkannt wird?
- Welche Wahlrechte eröffnet die Wiedereinführung des Eigenkapitalersatzrechts in § 17 Abs. 2a EStG?
- In welchen Fällen ist der Abzug von Darlehensausfällen bei den Kapitaleinkünften günstiger?
- Wie ist ein Rangrücktritt zu formulieren, um die gewinnerhöhende Wirkung des § 5 Abs. 2a EStG zu vermeiden?
- Welche Taktik hilft dem Gesellschafter hinsichtlich des maßgeblichen Verlustzeitpunkts?
Zielgruppe
Liquidatoren; Steuerberater; Wirtschaftsprüfer; Rechtsanwälte (Schwerpunkt: Wirtschafts- und Steuerrecht); Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht; Fachanwälte für Steuerrecht; Geschäftsführer und Gesellschafter, die eine GmbH auflösen wollen
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Allgemeines Verfahrens-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht Insolvenzrecht, Konkurs, Unternehmenssanierung
- Rechtswissenschaften Steuerrecht Bilanz- und Bilanzsteuerrecht, Rechnungslegung, Betriebliches Steuerwesen
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht GmbH und GmbH-Geschäftsführer, Limited, UG
- Rechtswissenschaften Steuerrecht Unternehmenssteuerrecht, Investitionszulage