Fechner / Wössner | Journalistenrecht | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 250 Seiten

Fechner / Wössner Journalistenrecht

Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print

E-Book, Deutsch, 250 Seiten

ISBN: 978-3-16-153827-8
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die digitalen Veränderungen und die damit verbundene technische Konvergenz haben inzwischen dazu geführt, dass die im Buch aufgeworfenen Fragen nicht nur Journalisten angehen. Jeder Medienschaffende, der Content in Form von Texten, Grafiken, Bildern, Videos und Audios ins Internet stellt, sieht sich weitgehend mit denselben rechtlichen Fragen konfrontiert, wie der redaktionell tätige Journalist. Die aktualisierte 3. Auflage wurde deshalb um viele Einzelheiten zum Social-Web Auftritt ergänzt. Damit sollen Journalisten und andere Medienschaffende gegen alle juristischen Fallstricke gewappnet sein, die ihnen auf den sozialen Plattformen wie auf Facebook, Google+ oder in Blogs begegnen. Die neue Rechtsentwicklung mit teilweise neuen Fallbeispielen wurde eingearbeitet. Alle praxisrelevanten Rechtsfragen sind in diesem Buch verständlich, medienübergreifend und wissenschaftlich fundiert erörtert. Aus dem Vorwort
Zahlreiche Checklisten sollen den Studierenden bei seiner praktischen Arbeit unterstützen.
Für Bibliotheken gelten bei diesem Titel abweichende Konditionen; bitte wenden Sie sich an den Vertrieb.
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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhalt;8
4;Erste Phase: Themenfindung;14
4.1;1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung;14
4.2;2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden!;16
4.3;3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht;18
4.4;4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen;20
4.5;5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich;21
4.6;6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt;26
5;Zweite Phase: Recherche;28
5.1;7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit; in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten;28
5.2;8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer;31
5.3;9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden;33
5.4;10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden; eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird;34
5.4.1;Personen;34
5.4.2;Gegenstände / Sachen;35
5.4.3;Kunstwerke;35
5.4.4;Veranstaltungen;38
5.4.5;Technische und wissenschaftliche Darstellungen;38
5.4.6;Häuser / Grundstücke;39
5.4.7;Wohnungen;39
5.4.8;Autos;39
5.4.9;Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder;39
5.4.10;Militärische Gelände und Anlagen;40
5.4.11;Bahnhöfe und Verkehrsanlagen;40
5.4.12;Luftaufnahmen mit Drohnen;40
5.4.13;Gerichtsverhandlungen;41
5.4.14;Persönliche Daten;42
5.4.15;Werbung;43
5.4.16;Screenshot;43
5.5;11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein; problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten; wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, kann das Fotografieren strafbar sein;43
5.5.1;1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen;44
5.5.2;2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen;44
5.5.3;3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird;45
5.6;12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften;49
5.7;13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt;53
5.7.1;1. Informantenschutz;53
5.7.2;2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten;54
5.7.3;3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien;55
5.8;14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen;57
5.8.1;1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet;57
5.8.2;2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet;59
5.8.3;3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt;62
5.8.4;4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt?;62
5.9;15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden;66
5.10;16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs;67
5.10.1;1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt;68
5.10.2;2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist;71
5.10.3;3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt?;75
5.10.4;4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz?;75
5.11;17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern;75
5.11.1;1. Wie man in staatliche Akten schauen kann;76
5.11.2;2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf;78
5.11.3;3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll;79
5.11.4;4. Wie man an Umweltdaten kommt;79
5.11.5;5. Wie man an Produktdaten kommt;80
5.11.6;6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch?;81
5.11.6.1;Melderegister;81
5.11.6.2;Güterrechtsregister;81
5.11.6.3;Schuldnerverzeichnis;81
5.11.6.4;Handelsregister;82
5.11.6.5;Genossenschaftsregister;82
5.11.6.6;Partnerschaftsregister;83
5.11.6.7;Unternehmensregister;83
5.11.6.8;Vereinsregister;83
5.11.6.9;Grundbuch;84
5.11.6.10;Patent- und Markenamtsregister;84
5.11.6.11;Stasi-Unterlagen;84
5.11.6.12;Elektronischer Bundesanzeiger;85
5.12;18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss; Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung;85
5.12.1;1. Quellen, auf die man sich verlassen kann;85
5.12.2;2. Quellen, die man überprüfen muss;87
5.12.3;3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann;89
6;Dritte Phase: Themenumsetzung;91
6.1;19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste;91
6.1.1;Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt?;92
6.1.2;Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft?;94
6.1.3;Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig?;95
6.1.4;Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert?;96
6.1.5;Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt?;97
6.2;20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor;98
6.2.1;1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen;99
6.2.2;2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können;104
6.2.3;3. Briefe an die Redaktion;105
6.3;21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf;106
6.4;22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht;112
6.4.1;1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden?;113
6.4.2;2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden?;117
6.4.3;3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf;120
6.4.4;4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird;122
6.5;23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte;124
6.5.1;1. Bilder und Videos;124
6.5.2;2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen;125
6.5.3;3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen;128
6.5.4;4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen;128
6.5.5;5. Texte aller Art;128
6.5.6;6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben;128
6.6;24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein;131
6.7;25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden;132
6.7.1;1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen;133
6.7.2;2. Wenn Zitate bearbeitet werden;134
6.8;26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände; diese rechtfertigt nicht, andere zu diffamieren;135
6.8.1;1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert;135
6.8.2;2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht;139
6.8.3;3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet;142
6.8.4;4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet;143
7;Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme;145
7.1;27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen; angestellte Journalisten sind hieran arbeitsvertraglich gebunden, freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Abnahme ihrer Beiträge;145
8;Fünfte Phase: Veröffentlichung;148
8.1;28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden;148
8.1.1;Zu 1. Personenbilder;149
8.1.2;Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten;150
8.1.3;Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte;153
8.1.4;Zu 4. Personen, die Beiwerk sind;155
8.1.5;Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung;155
8.1.6;Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten;157
8.2;29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch;158
8.3;30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein;166
8.4;31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier;168
8.4.1;Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile;170
8.4.2;Zu 2. Öffentliche Reden;171
8.4.3;Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare;171
8.4.4;Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse;171
8.4.5;Zu 5. Zitat;174
8.5;32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert;181
9;Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung;186
9.1;33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht;186
9.1.1;Zu 1. Gegendarstellung;187
9.1.2;Zu 2. Unterlassung;187
9.1.3;Zu 3. Berichtigung;190
9.1.4;Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung;192
9.2;34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage;194
9.3;35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert;198
9.4;36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist;200
9.4.1;1. Strafbarkeit;200
9.4.2;2. Schadensersatz;201
9.4.3;3. Standesrechtliche Haftung;203
10;Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas;204
10.1;37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen;204
10.2;38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden;207
11;Achte Phase: Verwertung des Beitrags;211
11.1;39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann;211
12;Neunte Phase: Professionelle Beratung;215
12.1;40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist;215
13;Anmerkungen;217
13.1;1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden?;217
13.2;2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher?;217
13.3;3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen?;217
13.4;4. Kann die Veröffentlichung verboten werden?;217
13.5;5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“?;217
13.6;6. Wann ist ein Thema „reif“?;217
13.7;7. Darf ein Journalist überall recherchieren?;217
13.8;8. Darf verdeckt recherchiert werden?;218
13.9;9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden?;218
13.10;10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden?;218
13.11;11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden?;220
13.12;12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen?;220
13.13;13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden?;221
13.14;14. Ist das Internet verwertbar?;221
13.15;15. Müssen Behörden von sich aus informieren?;222
13.16;16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen?;223
13.17;17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist?;224
13.18;18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen?;225
13.19;19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten?;225
13.20;20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten?;226
13.21;21. Darf über Prominente alles berichtet werden?;226
13.22;22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden?;227
13.23;23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen?;228
13.24;24. Muss der Journalist Interviews vorlegen?;229
13.25;25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen?;229
13.26;26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein?;229
13.27;27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten?;230
13.28;28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden?;231
13.29;29. Dürfen Promibilder verbreitet werden?;231
13.30;30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden?;232
13.31;31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden?;232
13.32;32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung?;234
13.33;33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt?;234
13.34;34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden?;235
13.35;35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar?;236
13.36;36. Wer haftet in der Redaktion?;236
13.37;37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden?;236
13.38;38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden?;237
13.39;39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt?;237
14;Glossar;238
15;Wichtige Rechtsvorschriften;250
15.1;Grundgesetz;250
15.1.1;Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit; Kunst- und Wissenschaftsfreiheit];250
15.2;Kunsturhebergesetz;250
15.2.1;§ 22 KUG [Recht am eigenen Bild];250
15.2.2;§ 23 KUG [Ausnahmen zu § 22];250
15.2.3;§ 24 KUG [Recht am eigenen Bild; Ausnahmeregelungen bei o?ffentlichem Interesse];251
15.2.4;§ 33 KUG [Strafvorschrift];251
15.3;Urheberrechtsgesetz;251
15.3.1;§ 5 Amtliche Werke;251
15.3.2;§ 48 Öffentliche Reden;251
15.3.3;§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare;252
15.3.4;§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse;252
15.3.5;§ 51 Zitate;252
15.3.6;§ 57 Unwesentliches Beiwerk;252
15.3.7;§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit];253
15.4;Strafgesetzbuch;253
15.4.1;§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes;253
15.4.2;§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen;253
15.4.3;§ 205 Strafantrag;254
15.4.4;§ 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“];254
15.5;Strafprozessordnung;255
15.5.1;§ 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen];255
15.6;Rundfunkstaatsvertrag;256
15.6.1;§ 9a RStV Informationsrechte;256
15.6.2;55 RStV;256
15.7;Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen;257
16;Übersicht über die Fälle und Mustertexte;258
16.1;Fälle;258
16.2;Mustertexte;259
17;Stichwortverzeichnis;260


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