E-Book, Deutsch, Band 15, 120 Seiten
E-Book, Deutsch, Band 15, 120 Seiten
Reihe: Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie
ISBN: 978-3-8011-0695-9
Verlag: Deutsche Polizeiliteratur
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)
Immer an der polizeilichen Praxis orientiert richtet sich dieser Lehr- und Studienbrief sowohl an Kriminalbeamte der Fachdienststellen und Kriminalwachen wie auch an Polizeibeamten des Wach- und Wechseldienstes, die als erste am Einsatzort eintreffen und denen er als ein Leitfaden zum qualifizierten Ersten Angriff dient. Polizeischülern und Studierenden finden in diesem Buch zudem ein hilfreiches Nachschlagewerk.
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Vorwort
1Bedeutung des Todesermittlungsverfahrens in der kriminalpolizeilichen Praxis
2Allgemeine Grundlagen des Todesermittlungsverfahrens
2.1Zuständigkeit / BestG NRW; § 159 StPO
2.2Todesbescheinigung NRW
2.3Todesarten
2.3.1Erläuterung der Todesarten
2.3.2Todesursachen
2.4Todeszeichen
2.4.1Unsichere Todeszeichen
2.4.2Sichere Todeszeichen
2.4.2.1Totenflecke (Livores)
2.4.2.2Totenstarre (Rigor Mortis)
2.4.2.3Späte Leichenerscheinungen
2.4.2.4Tierfraß
3Erster Angriff im Todesermittlungsverfahren
3.1Erster Angriff im Todesermittlungsverfahren durch Beamte des Wach- und Wechseldienstes am Einsatzort
3.1.1Sicherungsmaßnahmen
3.1.2Erste Befragungen / Erkenntnisgewinnung
3.1.2.1Notarzt und Rettungskräfte
3.1.2.2Ermittlung von Zeugen
3.1.2.3Dokumentation von Spurenveränderungen
3.2Erster Angriff im Todesermittlungsverfahren durch Beamte der Kriminalwache / Beamte der Fachdienststelle
3.2.1Allgemeines
3.2.2Maßnahmen am Einsatzort
3.2.3Ermittlungsansätze
3.2.3.1Hinweise auf suizidales Geschehen
3.2.3.2Umfeldermittlungen; Hinweise auf Vorerkrankungen
3.2.3.3Information; Anforderung eines Rechtsmediziners, MK-Leiters
3.2.4Kriminalpolizeiliche Leichenschau im Ersten Angriff
3.2.5Sicherstellung des Leichnams
4Kriminalpolizeiliche Leichenschau einschließlich der Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung der Todesarten
4.1Allgemeines
4.2Durchführung der Leichenschau
4.3Nicht natürliche Todesarten
4.3.1Strangulation / Angriff gegen den Hals
4.3.2Ersticken
4.3.3Scharfe Gewalt / Halbscharfe Gewalt
4.3.4Stumpfe Gewalt / Sturzgeschehen
4.3.5Unfälle
4.3.5.1Verkehrsunfall / Straßenverkehr
4.3.5.2Bahnunfall / Schienensuizid / Verschleiertes Tötungsdelikt
4.3.5.3Arbeitsunfall
4.3.6Schuss
4.3.7Thermische Gewalt
4.3.8Stromtod
4.3.9Tod im Kindesalter
4.3.9.1Vernachlässigung
4.3.9.2Physische Misshandlung / Sexueller Missbrauch
4.3.9.3Tod in der Geburt
4.3.9.4Plötzlicher Kindstod
4.3.10Intoxikation (Vergiftung)
4.3.10.1Kohlenmonoxidvergiftung (CO)-Vergiftung
4.3.10.2BtM-Vergiftung
4.3.10.3Medikamentenvergiftung
4.3.11Ärztliche Behandlungsfehler
5Sachbearbeitung im Todesermittlungsverfahren
5.1Leichenbefundbericht
5.2Sicherstellung / Bergung des Leichnams / Bestatter
5.3Identifizierung
5.4Todesbenachrichtigung
5.5Obduktion / Exhumierung
5.6Ärztliche Schweigepflicht
5.7Nachlasssicherung / Schutz privater Rechte / Herausgabe sichergestellter Gegenstände
5.8Schriftverkehr
5.9Besonderheiten (Sterbefälle in anderen Kulturkreisen)
Rechtsgrundlagen mit Verweisen zu den entsprechenden Kapiteln
Abbildungen
Literaturverzeichnis
1 Bedeutung des Todesermittlungsverfahrens in der kriminalpolizeilichen Praxis
Ein Zahlenbeispiel vorab: Für das Land Nordrhein-Westfalen verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahre 2009 insgesamt 190814 Sterbefälle.
Im Bereich der Kreispolizeibehörde Bochum, dem die kreisfreien Städte Bochum und Herne sowie das Stadtgebiet Witten zusammen mit etwa 650000 Einwohnern angehören, wurden im Jahre 2009 zusammen 7613 Sterbefälle statistisch erfasst.
Von diesen erfassten Sterbefällen wurden durch die Kreispolizeibehörde Bochum im Jahre 2009 insgesamt 1099 Sterbefälle bearbeitet, da in diesen Fällen eine "nicht natürliche Todesart" bzw. "unklar, ob natürliche oder nicht natürliche Todesart" attestiert worden war.
In 180 Todesermittlungsverfahren wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft eine Obduktion bei den zuständigen Gerichten beantragt und durch diese auch per Beschluss genehmigt.
Vor diesem statistischen Hintergrund ist erwähnenswert, dass kriminalpolizeiliche Todesermittlungsverfahren naturgemäß auch im Blickpunkt der Medien stehen, insbesondere wenn es sich bei den verstorbenen Personen um Personen des öffentlichen Lebens handelt. Besonders interessant werden solche Todesermittlungsverfahren, wenn bei Bekanntwerden entsprechender Todesfälle auf Grund der vorliegenden Umstände keine schnelle Todesursache ermittelt werden kann und somit Mutmaßungen und Gerüchte oder sogar "Verschwörungstheorien" Raum greifen können.
Der hierdurch erzeugte Ermittlungsdruck verlangt daher eine professionelle kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit. Doch nicht nur bei öffentlichkeitswirksamen Todesermittlungen ist eine derartige qualifizierte kriminalistische Polizeiarbeit gefordert. So wie die Öffentlichkeit schnell und absolut sichere Angaben zu prominenten Todesfällen fordert, fordern auch Angehörige von plötzlich und scheinbar ohne vorher erkennbare Gründe verstorbenen Personen eine möglichst schnelle, eindeutige und verlässliche Erklärung zur Todesursache.
Leichtfertige und vorschnelle Angaben zum Todesfall auf Grund mangelhafter Ermittlungen und fehlender Sachkenntnisse im Bereich von Todesermittlungen, die sich im Nachhinein nicht erhärten bzw. sogar revidiert werden müssen, führen nicht nur bei den ermittelnden Beamten zu Frustrationserlebnissen. Sie führen dazu, dass das in die Leistungskraft und den Sachverstand gesetzte Vertrauen der polizeilichen Arbeit untergraben wird. Ein schwindendes Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei führt letztendlich dazu, dass unterstützende Hinweise und Beobachtungen an die Ermittlungsbehörden nicht mehr weitergegeben werden.
Sogenannte "Ermittlungspannen", wie sie teilweise leichtfertig und vorschnell immer wieder in den Medien veröffentlicht werden, beeinträchtigen darüber hinaus das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Neben dem Ermittlungsdruck von außen, der Öffentlichkeit oder von Angehörigen Verstorbener spielt die zeitliche Dringlichkeit bei Todesermittlungen eine sehr große Rolle.
In der Regel werden Kriminalbeamte unvorbereitet und ohne jegliche Vorankündigung zu aktuellen Todesfällen gerufen. Neben der zunächst sehr unübersichtlichen Gesamtsituation am Ereignisort, einer Vielzahl von Personen und Informationen, die den ermittelnden Kriminalbeamten von Rettungssanitätern, Ärzten, Polizeibeamten der Schutzpolizei sowie Angehörigen und Zeugen vorgetragen werden, müssen auch entsprechende Maßnahmen am Auffindeort veranlasst werden.