Strafverteidigung ist in der Regel
Strafmaßverteidigung
. Statistisch besehen stellt ein Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher
in jeder Phase des Strafverfahrens
bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den Tatverdacht in Frage stellen. In den
dynamischen Verfahrenssituationen
können sich die Ziele aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick zu nehmen sein, um – im Fall der Fälle – die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten
angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses
zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die Möglichkeiten zur
Verfahrenseinstellung
, zum
Strafbefehlsverfahren
, zur
Einziehung
, zu den
Maßregeln der Besserung und Sicherung
sowie zu den
außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen
(u.a. Beamtenrecht, Ausländerrecht, Gewerberecht, Registerrecht etc.) sind unabdingbar, wenn es um den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung
braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle Recht der Einstellungsvorschriften, der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen sowie die Kompetenz, dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend aus zwei Teilen vermittelt das auf die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst
profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung
, zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die
Grundlagen der Sanktionenlehre
. Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird – chronologisch entlang der Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel – eine
praxisgerechte und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung
an die Hand gegeben, formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus der Wissenschaft.
Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks, anschauliche Beispiele und praktische Hinweise
machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.
Gubitz / Gerson / Hailer
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