Hirsch | Von der Erbbescheinigung des Preußischen Rechts zum Erbschein des Bürgerlichen Gesetzbuchs | Buch | 978-3-631-51878-6 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 288, 242 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 339 g

Reihe: Rechtshistorische Reihe

Hirsch

Von der Erbbescheinigung des Preußischen Rechts zum Erbschein des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Historische Entwicklung und höchstrichterliche Rechtsprechung
1. Auflage 2005
ISBN: 978-3-631-51878-6
Verlag: Peter Lang

Historische Entwicklung und höchstrichterliche Rechtsprechung

Buch, Deutsch, Band 288, 242 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 339 g

Reihe: Rechtshistorische Reihe

ISBN: 978-3-631-51878-6
Verlag: Peter Lang


Die Einrichtung von Grund und Hypothekenbüchern führte in Mecklenburg und Neuvorpommern sowie 1869 auch in Gesamtpreußen zwecks Sicherung des Grundstücksverkehrs zur Einführung von Erbbescheinigungen. Die Arbeit erschließt anhand der Quellen die Entstehung des preußischen Gesetzes von 1869 und der gegenüber diesem Gesetz erweiterten Erbscheinsregelung des BGB. Der zweite Teil behandelt die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Erbbescheinigung bzw. zum Erbschein vor und nach 1900, welche der Bundesgerichtshof fortgeführt und behutsam weiterentwickelt hat. Die wenigen von der Judikatur zu klärenden Streitfragen sind kennzeichnend für die technisch hervorragende Leistung des BGB-Gesetzgebers.

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Aus dem Inhalt: Die historische Entwicklung bis zum preußischen Gesetz vom 12. März 1869 – Das preußische Gesetz «betreffend die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen» vom 12. März 1869 und entsprechende Gesetze anderer Deutscher Staaten – Die Entstehung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Erbschein (1871-1900) – Der Erbschein in der Rechtsprechung des Reichsgerichts.


Der Autor: Mirco Peter Hirsch wurde 1971 in Kassel geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Sein Referendardienst absolvierte er beim Oberlandesgericht Schleswig, Landgerichtsbezirk Kiel. Seit 2003 ist der Autor Rechtsanwalt in Berlin und Lehrbeauftragter für Baurecht.



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