E-Book, Deutsch, 2800 Seiten
Hoffmann Mitbestimmungsrecht
1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-86992-383-3
Verlag: AtheneMediaRECHT
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 2800 Seiten
ISBN: 978-3-86992-383-3
Verlag: AtheneMediaRECHT
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Aktiengesetz Bundeswahlordnung (BWO) Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz - WOSprAuG) Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG) Europawahlordnung (EuWO) Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie Gesetz zur Beibehaltung der Mitbestimmung beim Austausch von Anteilen und der Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen (Mitbestimmungs-Beibehaltungsgesetz - MitbestBeiG) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz - WODrittelbG) Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (2. WOMitbestG)
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
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- Dritter Abschnitt Wahlhandlung
- Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 42 Ausstattung des Wahlvorstandes
- § 43 Wahlkabinen
- § 44 Wahlurnen
- § 45 Wahltisch
- § 46 Eröffnung der Wahlhandlung
- § 47 Öffentlichkeit
- § 48 Ordnung im Wahlraum
- § 49 Stimmabgabe
- § 50 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen
- § 51 (weggefallen)
- § 52 Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
- § 53 Schluß der Wahlhandlung
- Zweiter Unterabschnitt Besondere Regelungen
- Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Vierter Abschnitt Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
- § 60 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 61 Zählung der Wähler
- § 62 Zählung der Stimmen
- § 63 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 65 Wahlniederschrift
- § 66 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 67 Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 68 Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt
- § 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
- § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet
- § 72 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 73 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 74 Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter
- Fünfter Abschnitt Nachwahl, Wiederholungswahl, Berufung von Listennachfolgern
- Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 78 Datenschutzrechtliche Spezialregelungen
- § 78a Prüfung der Wählbarkeit deutscher Bewerber in anderen Mitgliedstaaten
- § 79 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 80 Zustellungen, Versicherungen an Eides Statt
- § 81 Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken
- § 82 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 83 Vernichtung von Wahlunterlagen
- § 84
- § 85 Stadtstaatklausel
- § 86 Nachweis des Nichtausschlusses von der Wählbarkeit
- § 87 Übergangsregelung
- § 88
- Anlage 1 (zu § 17 Absatz 6)
- Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5)
- Anlage 2A (zu § 17a Absatz 2) Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
- Anlage 2B (zu § 17a Absatz 5)
- Anlage 2C (zu § 17b Abs. 2)
- Anlage 3 (zu § 18 Absatz 1) Wahlbenachrichtigung
- Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2)
- Anlage 5 (zu § 19 Absatz 1)
- Anlage 6 (zu § 19 Absatz 2)
- Anlage 6A (zu § 19 Absatz 3) Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
- Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1)
- Anlage 8 (zu § 25)
- Anlage 9 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)
- Anlage 10 (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)
- Anlage 11 (zu § 27 Abs. 3)
- Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1)
- Anlage 13 (zu § 32 Abs. 1)
- Anlage 14 (zu § 32 Absatz 3)
- Anlage 14A (zu § 32 Abs. 3)
- Anlage 15 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 1)
- Anlage 16 (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2)
- Anlage 16A (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2a)
- Anlage 16B (zu § 32 Absatz 4 Nummer 2b)
- Anlage 16C (weggefallen)
- Anlage 17 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 18 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 19 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)
- Anlage 20 (zu § 34 Abs. 6 und 8)
- Anlage 21 (zu § 36 Abs. 1)
- Anlage 22 (zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 1)
- Anlage 23 (zu § 41 Absatz 1)
- Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4)
- Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1)
- Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
- Anlage 27 (zu § 68 Absatz 5)
- Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4)
- Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4)
- Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4)
- Anlage 31
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- Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)
- Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)
- Teil 1 Geltungsbereich
- Teil 2 Aufsichtsrat
- § 4 Zusammensetzung
- § 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Ersatzmitglieder
- § 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- § 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
- § 10 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- § 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
- Erster Teil Geltungsbereich
- Zweiter Teil Aufsichtsrat
- Erster Abschnitt Bildung und Zusammensetzung
- Zweiter Abschnitt Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
- Erster Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
- Zweiter Unterabschnitt Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, Grundsatz
- Dritter Unterabschnitt Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
- § 10 Wahl der Delegierten
- § 11 Errechnung der Zahl der Delegierten
- § 12 Wahlvorschläge für Delegierte
- § 13 Amtszeit der Delegierten
- § 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
- § 15 Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 16 Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
- § 17 Ersatzmitglieder
- Vierter Unterabschnitt Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Fünfter Unterabschnitt Nichterreichen des Geschlechteranteils durch die Wahl
- Sechster Unterabschnitt Weitere Vorschriften über das Wahlverfahren sowie über die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)




