Hultzsch | Hultzsch, F: Nullstundenverträge. | Buch | 978-3-428-15789-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 357, 418 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 630 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Hultzsch

Hultzsch, F: Nullstundenverträge.

Buch, Deutsch, Band 357, 418 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 630 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-428-15789-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Mit der Arbeit auf Abruf hat der Gesetzgeber den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, welches die Anpassung von Lage und Dauer der Arbeitszeit an den betrieblichen Bedarf ermöglicht. Die radikalste Form der Arbeit auf Abruf ist der sog. Nullstundenvertrag. Dieser schließt jeden Anspruch auf eine Mindestarbeitszeit aus und bestimmt, dass nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung dieser Gestaltung als Arbeitsvertrag. Sodann erfolgt eine umfassende Inhaltskontrolle dieser Vereinbarungen aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten. Dabei wird zwischen Gestaltungen mit und ohne Ablehnungsrecht, also dem Recht des Beschäftigten, den einzelnen Arbeitseinsatz zu verweigern, unterschieden. Anschließend wird die Frage nach den Rechtsfolgen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung erörtert. Dabei werden die Rechtsprechung und die jüngste Gesetzesänderung zu § 12 TzBfG ausführlich beleuchtet.
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Einführung

1. Rechtliche Einordnung des Nullstundenvertrags

Nullstundenvertrag ohne Ablehnungsrecht des Verpflichteten – Nullstundenvertrag mit Ablehnungsrecht des Dienstleistenden

2. Rechtsprechung zu Wirksamkeit und Folgen der Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten und ihre Übertragbarkeit auf Nullstundenverträge

Ausgangsentscheidung zur flexiblen Gestaltung des Arbeitsumfangs, BAG v. 12.12.1984 – 7 AZR 509/83, NZA 1985, 321 – Begründung der 25%-Rechtsprechung, BAG v. 07.12.2005 – 5 AZR 535/04, NZA 2006, 423 – Vernachlässigung der bisherigen Rechtsprechung in späterer Entscheidung, BAG v. 24.09.2014 – 5 AZR 1024/12, NZA 2014, 1328 – Aufklärung des Gesetzgebers durch Kodifikation der 25%-Rechtsprechung in der Neufassung des § 12 TzBfG

3. Bewertung der Wirksamkeit von Nullstundenvereinbarungen im Hinblick auf den gesamten Vertrag, die einzelne Klausel und die Ausübung der Leistungsbestimmung

Geeignete Anknüpfungspunkte der Rechtmäßigkeitskontrolle – Wirksamkeit im Hinblick auf die allgemeinen Inhaltsschranken des BGB – Vereinbarkeit der Nullstundenklausel mit § 12 TzBfG – Wirksamkeit variabler Arbeitszeitvereinbarungen nach §§ 305 ff. BGB – Betriebsverfassungsrechtliche Hürden für variable Arbeitszeiten – Wirksamkeit des einzelnen Abrufs im Hinblick auf § 315 BGB – Ergebnis

4. Rechtsfolgen bei unzureichender oder unwirksamer Vereinbarung über die (variable) Arbeitszeit

Differenzierung zwischen zur Unwirksamkeit führenden Verstößen – Bestehende Ansätze zur Schließung der durch Unwirksamkeit entstandenen Regelungslücke – Eigener Lösungsansatz in Anlehnung an zweistufige Wirksamkeitskontrolle durch Verknüpfung von Fiktion und ergänzender Vertragsauslegung

Zusammenfassung wesentlicher Untersuchungsergebnisse

Regelmäßige Einordnung der Nullstundenvereinbarung als Arbeitsvertrag – Unklare Behandlung von Nullstundenverträgen in der Rechtsprechung – Unwirksamkeit von Nullstundenverträgen wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG und § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Rechtsfolgen unwirksamer Nullstundenverträge

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Ferdinand Hultzsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und der Universität Bergen, Norwegen. Anschließend promovierte er im Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Markus Stoffels und erlangte die Würde eines Doktors der Rechte. Nebenbei war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Arbeitsrecht tätig. Während des Referendariats absolvierte er u.a. Stationen bei einer Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht sowie einer Anwaltssozietät in New York, USA. Seit 2019 ist der Autor als Rechtsanwalt bei einer Düsseldorfer Arbeitsrechts-Boutique tätig. Zugleich ist er Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius.

Ferdinand Hultzsch studied law at the University of Heidelberg and the University of Bergen, Norway. He then wrote his doctoral thesis on labor law at the University of Heidelberg under Prof. Dr. Markus Stoffels and received a Doctor of Law degree. At the same time, he worked as a research assistant in labor law for an international law firm in Düsseldorf. During his legal clerkship he worked for another law firm in the area of labor law as well as for a law firm in New York, USA. Since 2019, the author works as a lawyer for a Düsseldorf law firm specialized in labor law. He is also a lecturer at the Fresenius University of Applied Sciences.


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