Das Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2025 ist speziell auf Ihre Bedürfnisse
im öffentlichen Dienst zugeschnitten. Die 18. Auflage berücksichtigt tarifliche, arbeitsrechtliche und gesetzliche Änderungen ebenso wie die aktuelle höchstrichterliche
Rechtsprechung, in der insbesondere der EuGH immer wieder neue Akzente setzt.
Die einzigartige Aufbereitung des Lexikons bietet Ihnen konkrete Vorteile für Ihre
Personalarbeit und führt Sie ohne Umwege ans Ziel:
- Das Lexikon grenzt eingängig zwischen Tarifrecht und allgemeinem Arbeitsrecht ab.
- Es übersetzt juristische Fachsprache in klare Handlungsanweisungen, gibt praktische Tipps und liefert sofortige Umsetzungshilfen.
- Querverweise zu den führenden Tarifrechtskommentaren von Breier/Dassau
bzw. Sponer/Steinherr ersparen Ihnen zeitraubende Recherchearbeit. Z. B. Stichwort „Kündigung“. Dort finden Sie eine Schnellübersicht (Geltung Tarifrecht TVöD, TV-L/Arbeitsrecht), einen Recherche-Navigator (Querverweise, ergänzende Fundstellen in der Tarifrechts-Kommentierung von Breier/Dassau und Sponer/Steinherr) und eine kompakte Erläuterung.
Klare Handlungsanleitungen, eingängige Beispiele, Checklisten sowie Musterverträge
helfen Fehler zu vermeiden Prozessrisiken zu minimieren.
Jan Ruge ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Er hat für seine Mandanten bereits diverse Verfahren erfolgreich beim Bundesarbeitsgericht und Europäischen Gerichtshof geführt. Seit Jahren führt er arbeitsrechtliche Seminare u.a. für die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV) und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) durch.
Martin Krömer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Gründungspartner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Martin Krömer beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Begleitung von Umstrukturierungen und (Massen-)Entlassungsprozessen, dem Kündigungsrecht sowie der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
Dr. Klaus Pawlak ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Kanzlei RUGE • KRÖMER in Hamburg. Diese gehört zu den größten Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und vertritt bundesweit öffentliche und private Unternehmen und Konzerne, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Behörden, kommunale Einrichtungen und Verbände, gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind das Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, die Beratung über Betriebsänderungen sowie das Aushandeln von Vertragsbeendigungen bei Führungskräften. Seit Jahren führt er arbeitsrechtliche Seminare, insbesondere zu den Themen Tarifrecht, Umstrukturierung und Betriebsänderung, Teilzeit- und Befristungsrecht, Kündigungsrecht, Betriebsübergang, Direktionsrecht sowie Haftung im Arbeitsverhältnis durch.