Leisner | Denkmalgerechte Nutzung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 892, 203 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Leisner Denkmalgerechte Nutzung

Ein Beitrag zum Denkmalbegriff im Recht des Denkmalschutzes. Unter besonderer Berücksichtigung der Lage in Hamburg

E-Book, Deutsch, Band 892, 203 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-50913-3
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Nutzung denkmalgeschützter Objekte vor allem zu wirtschaftlichen, aber auch etwa zu kulturellen Zwecken, ist das wohl wichtigste Thema des Denkmalrechts. Walter Georg Leisner begründet dazu die These: Es gibt "denkmalgerechte" Nutzbarkeit geschützter Gebäude und Anlagen. Sie ist diesen Objekten als solchen immanent, muß also bereits bei der begrifflichen Klärung ihrer Denkmalwürdigkeit geprüft werden, nicht erst bei der Zumutbarkeit der Unterschutzstellung.

Dies entspricht bereits geltendem Denkmalrecht, dem Eigentumsverfassungs- und dem steuerlich relevanten Förderungsrecht und sollte sich in der Dogmatik des Rechts der Monumente allgemein durchsetzen. Diese Sicht orientiert sich am "lebenden Denkmal", erleichtert zeitgemäße Umnutzung, vom Schloß bis zum Wohnhaus, ermöglicht der Praxis Flexibilität und erhöht damit die Akzeptanz des Denkmalschutzes.

Als Referenzbereich dienen dem Autor Regelungen und Praxis Hamburgs. Sie zeigen Eigenarten einer "Handels- und Industriekultur" wie auch kurze Wege des Verwaltens im Stadtstaat.

Ausgezeichnet mit dem Immobilien-Forschungspreis 2002 der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Wiesbaden.
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Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: A. Denkmalnutzung - Ein unterentwickelter Begriff: Fragestellung - Plan der Untersuchung - B. Die eigentumsrechtliche Bedeutung der Nutzbarkeit eines Objekts: Fragestellung: Der verfassungsrechtliche Nutzungsbegriff - Nutzung und Verfassung - "Privatnützigkeit" des Eigentums und Nutzbarkeit - Öffentliche Nutzung - Bestandsschutz - C. Das "nutzbare Denkmal" - die "denkmalgerechte Nutzung": Arten möglicher Nutzung - Begründung der Denkmaleigenschaft und die Nutzbarkeit des Denkmals - Geschichtliche Bedeutung des Objekts - Künstlerische Bedeutung - Städtebauliche Bedeutung - Andere Merkmale der Denkmaleigenschaft - Öffentliches Erhaltungsinteresse und Nutzbarkeit - D. Nutzbarkeit und Nutzungspflichten nach geltendem Denkmalschutzrecht: Begrenzte bisherige Bedeutung des Nutzungsaspekts für den Denkmalbegriff im Schrifttum zum Denkmalschutz - Bedeutung der Nutzungspflichten im Aufbau der Untersuchung - Die hochrangige Bedeutung der Nutzung von Denkmalen als Grundlage der Nutzungspflichten - Praxisbezogene Beispielnennungen der (Um-)Nutzung - Problematik der Stufung "ursprüngliche - gleichwertige - substanzerhaltende Nutzung" - Hamburger Lösung - E. Denkmalnutzung und "Zumutbarkeit" für den Berechtigten: Ausgangsfrage: Zumutbarkeit - einzige (äußere) Schranke des Denkmalschutzes? - (Un-)Zumutbarkeit im Recht des Denkmalschutzes - Problematik der Abwägung bei der Zumutbarkeitsprüfung - "Objektive" oder "subjektive" Zumutbarkeit? - Zuschüsse - F. Denkmalgerechte Nutzung und Steuerrecht: Steuerrecht als "Subventionsrecht des Denkmalschutzes" - Entwicklung der Steuergesetzgebung im Denkmalbereich - "Die Herstellung" - Absetzbarkeit von Kosten zur "sinnvollen Nutzung" - Fazit - G. Denkmalschutz in Hamburg - Eigenart und Modellcharakter: Die Dominanz der Nutzbarkeit: Hamburgs Denkmalpraxis: Praktische Bestätigung einer rechtsdogmatischen These - Historische, kultur- und sozialpsychologische sowie städtebauliche Gegebenheiten - Beispiele eines "nutzbarkeitsbezogenen" Umnutzungs-Denkmalschutzes - Die nutzungsfreundliche Verwaltungsorganisation - Das Hamburger Muster eines kooperativen Denkmalschutzes - "Hamburger Modell?" - Ausblick zur Umsetzung der Ergebnisse in die deutsche allgemeine Denkmalschutzpraxis - Ergebnisse - Literaturverzeichnis, Sachverzeichnis


Walter Georg Leisner studierte Rechtswissenschaften in München und Hamburg; das 1. und 2. Staatsexamen erwarb er in München; Promotion und Habilitation zum Thema 'Existenzsicherung im Öffentlichen Recht' erfolgten an der Universität Hamburg. Er erhielt die venia legendi für Staats- und Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Seit 2001 ist er Rechtsanwalt in München und Berlin, seit 2003 Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg, seit 2012 an der Freien Universität Berlin. 2016 wurde er stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Er ist Mitautor im Grundgesetz-Kommentar Sodan, Herausgeber und Mitautor diverser Gesetzes-Kommentare sowie Autor zahlreicher Monographien und Fachbeiträgen in diversen Fachzeitschriften.


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