Linnebach | Erfindung und freier Wettbewerb (GEW 49) | Buch | 978-3-452-28806-6 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 49, 290 Seiten, GB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 390 g

Reihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW)

Linnebach

Erfindung und freier Wettbewerb (GEW 49)

Zum Tatbestandsmerkmal des "Mittels" in § 10 PatG 1981
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-452-28806-6
Verlag: Carl Heymanns Verlag

Zum Tatbestandsmerkmal des "Mittels" in § 10 PatG 1981

Buch, Deutsch, Band 49, 290 Seiten, GB, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 390 g

Reihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW)

ISBN: 978-3-452-28806-6
Verlag: Carl Heymanns Verlag


Die mittelbare Patentverletzung ist angesichts der immer weiter verbreiteten arbeitsteiligen Herstellungsprozesse und der immer größer werdenden Zuliefererindustrie ein die Praxis seit Jahren beschäftigendes Thema. Bereits das Reichsgericht musste sich um die Jahrhundertwende (19./20. Jahrhundert) mit der Frage der Zulieferung von Teilen für die Benutzung einer Erfindung auseinandersetzen und entwickelte mangels einer gesetzlichen Regelung die Grundsätze der mittelbaren Patentverletzung, zunächst im Wege der richterrechtlichen Rechtsfortbildung als besondere Form der Teilnahme an einer unmittelbaren Patentverletzung. Aber auch durch die Normierung in § 10 PatG, welche die mittelbare Patentverletzung als selbstständige Verletzungshandlung neben die unmittelbare Patentverletzung gem. § 9 PatG stellt, sind die Probleme nicht weniger geworden. In der Norm umgesetzt wurde nicht das Richterrecht, sondern Grundlage für die Regelung war vielmehr der nie in Kraft getretene Art. 30 des Gemeinschaftspatentübereinkommens (GPÜ).

Gegenstand dieser Arbeit ist daher eine Aufarbeitung der Wurzeln der mittelbaren Patentverletzung im deutschen Recht ebenso wie die Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Regelung des § 10 PatG. Im Mittelpunkt steht dabei der dem § 10 PatG inhärente Konflikt zwischen dem Patentschutz einerseits und dem freien Wettbewerb andererseits. Denn § 10 PatG gewährt ein Monopolrecht auf nicht selbstständig geschützte „Mittel“. Diesem Interessenkonflikt ist bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Norm Rechnung zu tragen. Die Arbeit soll dabei Kriterien an die Hand geben, den Anwendungsbereich des § 10 PatG unter steter Berücksichtigung des Anspruchswortlauts des geltend gemachten Patents sachgerecht zu begrenzen.

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