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E-Book

E-Book, Deutsch, 568 Seiten

Reihe: Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht

Louven Unternehmenskaufvertrag

E-Book, Deutsch, 568 Seiten

Reihe: Betriebs-Berater Schriftenreihe/ Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-8005-9393-4
Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das vorliegende Handbuch beschreibt einen Unternehmenskaufvertrag ebenso wie die zentralen Fragen, die bei seinem Zustandekommen eine Rolle spielen. In einer sehr praxisorientierten Darstellung werden, dem Aufbau eines typischen Unternehmenskaufvertrags folgend, dessen Anatomie und wesentlicher Inhalt vorgestellt und es werden wesentliche Klauseln dargestellt und erläutert sowie durch Beispiele veranschaulicht. Punktuell werden bestimmte Verhandlungssituationen aufgegriffen und typische Argumente, die die Verhandlungspositionen stützen, vorgestellt.

Aktuelle Themen wie Wissens- und Verhaltenszurechnung bei M&A, Absicherung vor Compliance-Risiken oder Inhalt und Reichweite von Jahresabschlussgarantien werden beleuchtet. Das Buch soll sowohl dem noch M&A-unerfahrenen Leser als Einführung als auch dem erfahrenen Praktiker zum Nachschlagen und Vertiefen einzelner Punkte dienen. Abgerundet wird die Darstellung durch zwei Musterverträge.
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Zielgruppe


Unternehmensjuristen; M&A-Teams in Unternehmen; M&A-Berater und Investmentbanken; Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder, die mit M&A-Transaktionen befasst sind


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1.1 Einführung
1 Das Recht des Unternehmenskaufs ist in besonderem Maße ein Recht der damit befassten Praktiker1 und eine Königsdisziplin der Kautelarjurisprudenz. 2 Mit Ausnahme des Rechts der öffentlichen Übernahmen (also des Erwerbs von Aktien an einer Gesellschaft, deren Aktien an einem organisierten Markt zum Handel zugelassen sind), welches detailliert im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gesetzlich geregelt ist und hier nicht dargestellt werden soll,2 fehlt es für den in der Praxis dominierenden Bereich des sogenannten „Private M&A“, also des Kaufs und Verkaufs einer nicht börsennotierten Gesellschaft, an speziellen gesetzlichen Regelungen. Es herrscht sogar umgekehrt Einvernehmen, dass die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungskonzepte für einen Unternehmenskauf weitgehend ungeeignet sind. 3 Auch veröffentlichte Rechtsprechung staatlicher Gerichte findet sich selten, da Meinungsverschiedenheiten regelmäßig auf dem Verhandlungswege ausgeräumt werden. Lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, wird er in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle vor Schiedsgerichten ausgetragen. Sie veröffentlichen aber ihre Entscheidungen grundsätzlich nicht.3 Die in der jüngeren Vergangenheit ergangenen und intensiv besprochenen obergerichtlichen Entscheidungen zu Inhalt und Rechtsfolgen von Jahresabschlussgarantien4 und zur Wissenszurechnung5 bilden insoweit die Regel bestätigende Ausnahmen. 4 Der Kaufgegenstand, ein Unternehmen, ist nicht nur hoch komplex, er verändert sich auch stetig und oft dynamisch. 5 Wer einen praxistauglichen Überblick über das Recht des Unternehmenskaufs verschaffen möchte, wird seinen Schwerpunkt in der Analyse und Darstellung der (Kautelar-)Praxis und Verfahrensabläufe setzen. Diese Praxis wird in zahlreichen Veröffentlichungen beschrieben, bewertet und weiterentwickelt. Vor allem aber entsteht sie und wird fortentwickelt mit jeder weiteren Transaktion. Über diese Fortentwicklung kann naturgemäß nur mit anekdotischer Evidenz berichtet werden. Eine übergreifende Darstellung, die die wenigen Gerichtsentscheidungen, vom Verfasser als besonderes relevant wahrgenommene Veröffentlichungen und eigene Praxiserfahrungen verbindet, ist auch Zielsetzung der vorliegenden Einführung. Sie ist in diesem Sinne in besonderem Maße ein Buch eines Praktikers für die Praxis. Dabei soll die Darstellung zwar systematisch und auf Vollständigkeit bedacht sein (und insoweit auch einen Überblick über den Stand von Rechtsprechung und Schrifttum geben). Der Autor leistet sich aber auch den Luxus, bestimmte Regelungsbereiche heller auszuleuchten, andere nur im Überblick darzustellen. Auch in der Praxis bilden sich solche Schwerpunkte heraus und verändern sich mit der Entwicklung des M&A-Markts von Zeit zu Zeit. Das Buch versucht, die Schwerpunkte im Einklang mit praktischen Erfahrungen zu setzen. Auswahl der Themen, Schwerpunkte bei der Darstellung und – wo offengelegt – Bewertungen sind naturgemäß subjektiv. 6 Das Buch ist auch mit Vorsicht zu genießen: Regelungen oder Maßnahmen, die hier als empfehlenswert oder angemessen dargestellt werden, mögen im Kontext der jeweiligen konkreten Transaktion und insbesondere der konkreten Verhandlungssituation unangemessen und falsch sein. Immer ist der konkrete Einzelfall maßgebend. In diesem Sinne gibt es – außer qualitativen – keine inhaltlichen Marktstandards. Auch vor der unreflektierten Übernahme der – entsprechend dem Anspruch des Buchs: zahlreichen – Beispielsklauseln sei deshalb gewarnt. 7 Auf die sich dieser Einleitung anschließende, über den Buchtitel hinausweisende systematische Darstellung des Verkaufsprozesses (auch hier mit Schwerpunkt auf den gestalterischen Aspekten) und des typischen Inhalts eines Unternehmenskaufvertrags, in dem der Verkaufsprozess sozusagen kulminiert, folgt ein kommentierter Mustervertrag, und zwar ein käuferfreundlicher Unternehmenskaufvertrag über den Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen in deutscher Sprache (siehe S. 459ff.). 8 Das Buch ist gedacht als eine Art Kompendium dessen, was bei einem M&A-Anwalt als typischem Generalisten an präsentem Wissen mitschwingen sollte, um in der Praxis zu bestehen. Es enthält keine vertieften Abhandlungen der Spezialthemen, für die er auch in der Praxis seine spezialisierten Kollegen etwa aus dem Kartellrecht, Steuerrecht, Umweltrecht, Datenschutzrecht, allgemeinem öffentlichen Recht, dem Recht der betrieblichen Altersversorgung oder dem Arbeitsrecht einbinden sollte. Insoweit erhebt es auch nicht den Anspruch, ein umfassendes M&A-Handbuch zu sein. Es ist eine Einführung für denjenigen Juristen, der sich in die Materie einarbeiten möchte, und ein hoffentlich praktisches und anregendes Nachschlagewerk für den erfahrenen Juristen, der sich hinsichtlich einzelner Punkte noch einmal vergewissern möchte. 9 Der Unternehmenskaufvertrag ist das Herzstück einer jeden Transaktion, die den Erwerb eines nicht börsennotierten Unternehmens zum Gegenstand hat. 10 Sein Inhalt und Gerüst gibt die Struktur der Verhandlungen zwischen potenziellem Verkäufer und Käufer vor, seine finale Fassung dokumentiert – idealerweise – die Einigung der Parteien. 11 Sein Abschluss ist typischerweise vorläufiger Abschluss eines monatelangen Projekts, das aus weitgehend typischen Verfahrensschritten besteht und das bei den im heutigen M&A-Markt dominierenden sog. Auktions- oder (kontrollierten) Bieterverfahren in der Regel – mit der Erstellung eines sog. Teasers und eines Informationsmemorandums beginnt, dem sodann, vor deren Versendung,
– der Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen folgt, im Rahmen dessen dann einigen Kaufinteressenten die Möglichkeit zu einer
– Due Diligence gewährt wird, bevor schließlich auf Basis eines – bei Auktionsverfahren regelmäßig vom Verkäufer entworfenen –
– Unternehmenskaufvertrags einige potenzielle Kaufinteressenten Gegenentwürfe zum Kaufvertrag vorlegen, bevor danach mit einem oder mehreren Bietern der eigentliche
– Verhandlungsprozess startet.
12 Um die Verkäuferposition weiter zu verbessern, tendieren Verkäufer zunehmend dazu, kapitalmarktfähige Unternehmen im sog. „Dual Track“6 zu verkaufen. Parallel zum Verkaufsprozess wird der alternative IPO der Gesellschaft betrieben. Ausnahmsweise kommt es parallel zusätzlich zur Auslotung einer Abspaltung, sodass man von einem „Triple-Track“-Verfahren7 (Verkaufsprozess, IPO und Abspaltung mit anschließendem Börsengang parallel) sprechen kann. All dies erhöht gerade in der Schlussphase eines Auktionsverfahrens den Wettbewerb, freilich auch den Aufwand für den Verkäufer und die Risiken für die Zielgesellschaft8 (Vertraulichkeit, Ansprache von Mitarbeitern). 13 Ebenfalls im Interesse der möglichst langen Aufrechterhaltung eines wettbewerbsintensiven Verkaufsprozesses bereiten viele Verkäufer eine sog. „Vendor’s Due Diligence“ vor,9 die es gerade in der frühen Phase von Auktionen vielen Bietern und Kaufinteressenten erlaubt, ohne allzu großen Aufwand, der sich später als vergeblich herausstellen könnte, an der Auktion möglichst lange teilzunehmen. Wo der Aufwand einer Vendor’s Due Diligence gescheut wird, kommen Fact Books in Betracht. 14 Wird ein Unternehmen im Rahmen bilateraler Verhandlungen (One-on-One) verkauft, beginnt der Prozess oft mit dem Abschluss eines Letter of Intent oder eines Memorandum of Understanding, in dem neben Eckpunkten für den abzuschließenden Vertrag der geplante Ablauf des Transaktionsprozesses, Vertraulichkeit oder eine etwaige Exklusivität vereinbart werden. Auch hier wird der Käufer regelmäßig eine Due Diligence der Zielgesellschaft durchführen, bevor er am Ende bilateraler Verhandlungen den Unternehmenskaufvertrag unterzeichnet. 15 Der typische Inhalt eines Unternehmenskaufvertrags, seine typische Mechanik (also das Zusammenspiel seiner Klauseln einschließlich des Zusammenspiels mit gesetzlichen Vorschriften) sowie typische Verhandlungs(stand)punkte, kurzum seine „Anatomie“,10 sollen in diesem Buch beleuchtet werden. Man kann dies plastisch und treffend auch als „M&A-Recht“ bezeichnen.11 16 Dabei folgt die Darstellung dem üblichen Aufbau eines Unternehmenskaufvertrags. Vorher sollen einige typische Verfahrensschritte auf dem Weg zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrags, wie sie soeben vorgestellt wurden, näher vorgestellt werden. 1 Die Verwendung nur der weiblichen oder männlichen Form bezweckt in diesem Buch lediglich die Erleichterung des Leseflusses und soll stets Menschen aller Geschlechter einschließen.
2 Vgl. dazu etwa einführend Strehle, in: Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck’sches M&A-Handbuch, 2017, § 56; Angerer/Geibel/Süßmann, WpÜG, 3. Aufl. 2017; Assmann/Pötzsch/Schneider, WpÜG, 3. Aufl. 2020; Haarmann/Schüppen, Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 3. Aufl. 2008.
3 Vgl. allerdings den Bericht von...


RA Dr. Christoph Louven ist Partner bei Hogan-Lovells International LLP am Standort Düsseldorf. Dort leitete er viele Jahre die deutsche und die kontinentaleuropäische Praxisgruppe „Corporate/M&A“ und war Mitglied der weltweiten M&A Steering Group der Sozietät. Dr. Louven berät nationale und internationale Unternehmen bei komplexen Unternehmensübernahmen, Umstrukturierungen und ist zudem spezialisiert auf Fragen der Corporate Governance.


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