Mayr / [unknown] | Staatsrecht und Rechtsquellen | E-Book | www.sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 1, 1039 Seiten

Reihe: Römische Rechtsgeschichte

Mayr / [unknown] Staatsrecht und Rechtsquellen


Nachdruck 2020
ISBN: 978-3-11-234302-9
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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Frontmatter -- Vorwort -- Inhalt -- Einleitung -- Staatsrecht und Rechtsquellen -- Erste Abteilung. Königtum und Republik -- 1. Das Königtum -- 2. Das Volk und seine Gliederungen (tribus, curiae, gentes) -- 3. Die Klienten -- 4. Der Senat -- 5. Die Volksversammlungen -- 6. Die Diener des Königs -- 7. Die Priester und priesterlichen Kollegien -- 8. Das Staatsgebiet. Urbs und ager -- 9. Die Plebejer -- 10. Die Reformen der älteren tarquinischen Zeit -- 11. Die servianische Verfassung. Die Klassen- und Centurieneinteilung -- 12. Die servianischei Verfassung. Der Census. Die lokalen Tribus -- 13. Die servianische Verfassung.Die Centuriatkomitien. Die Lex curiata. de imperio. Örtliche Abgrenzung des imperiurr -- 14. Abschaffung des Königtums. Einrichtung der neuen Regierungsform und ihre nächsten Folgen -- 15. Die ökonomische Lage der Neubürger. Verhältnisse des Grund und Bodens -- 16. Die erste Secession der plebs, Einsetzung der tribuni plebis und nächste Folgen derselben -- 17. Die terentilische Rogation und der Decemvirat -- 18. Die ältesten Rechtsaufzeichnungen. Leges regiae. Jus Papirianum -- 19. Die ältesten Rechtsaufzeichnungen. Commentarii regii, commentarii magistratuum -- 20. Die ältesten Rechtsaufzeichnungen. Duodecim tabulae -- 21. Die leges Valeriae Horatiae -- 22. Kämpfe bis zur Ausgleichung des Rechts der Stände -- 23. Die Magistratur. Begriff. Potestas und imperium. Einteilung der Magistrate -- 24. Fortsetzung. Über- und Unterordnung der Magistrate. Gleichartige und ungleichartige Beamtengewalt. Kollegialität. Intercession. Begriff der provincia -- 25. Die Promagistratur. Cum imperio. Cum potestate -- 26. Magistratische Rechte allgemeinerer Natur. Auspicium -- 27. Einzelne magistratische Rechte. Das militärische Imperium -- 28. Allgemeine magistratische Rechte. Die magistratische Disziplinargewalt -- 29. Allgemeine magistratische Rechte. Entscheidung von Differenzen zwischen dem populus und dem einzelnen Bürger. Maxime der Vereinfachung der Verwaltung durch Delegationen an Private -- 30. Fähigkeit zur Magistratur -- 31. Verpflichtung zur Übernahme. Designation. Antritt -- 32. Die äußere Ausstattung der Magistrate -- 33. Insbesondere Consilium, Gehilfen, Diener der Magistrate -- 34. Beendigung der Magistratur. Vakanz der obersten Magistratur. Vertretung der Beamten während Abwesenheit derselben von der Stadt -- 35. Verantwortlichkeit der Beamten -- 36. Die einzelnen Magistrate. Konsuln, Diktatoren (magistri equitumj, Prätoren -- 37. Die tribuni plebis -- 38. Die Censoren -- 39. Die Ädilen -- 40. Die Quästoren -- 41. Die vigintisexviri -- 42. Außerordentliche Magistrate -- 43. Der pontifex maximus und das collegium pontificwm -- 44. Internationale Verhältnisse. Allgemeines über das Verhältnis Roms zu anderen Staaten. Kriegsrecht -- 45. Internationale Verhältnisse. Völkerrechtliche Verträge -- 46. Die inkorporierten Gemeinden und niederen politischen Bezirke. (Municipia, praefectv/rae, consiliabula u. s. w.) -- 47. Die Kolonieen und Landanweisungen -- 48. Die Provinzen und deren Verwaltung -- 49. Bildung neuer Stände in der späteren Zeit der Republik -- 50. Der Senat. Zusammensetzung desselben -- 51. Fortsetzung. Senatsversammlungen und Verhandlungen mit denselben -- 52. Fortsetzung. Kompetenz des Senats -- 53. Volksversammlungen. Deren Arten. Reform der Kurien- und Centurienverfassung -- 54. Volksversammlungen. Berufung und Abhaltung der Komitien und der concilia plebis tributa -- 55. Die Kompetenz der beschließenden Volksversammlungen -- 56. Der Niedergang der Republik -- 57. Rechtsbildung. Überreste geschriebener Rechtsquellen (leges, senatusconsulta, seittentiae, Aecreta) -- 58. Rechtsbildung. Gewohnheitsrecht -- 59. Rechtsbildung. Jus civile und ius gentium -- 60. Rechtsbildung. Die magistratischen Edikte -- 61. Rechtsbildung. Die Jurisprudenz -- Zweite Abteilung. Der Prinzipat -- 62. Allgemeiner Charakter der neuen Verfassung -- 63. Rechte, aus denen sich die kaiserliche Ge



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