Münder | Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen. | Buch | 978-3-428-18158-2 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 365, 374 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 232 mm, Gewicht: 560 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

Münder

Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen.

Buch, Deutsch, Band 365, 374 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 232 mm, Gewicht: 560 g

Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht

ISBN: 978-3-428-18158-2
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Es ist seit langer Zeit anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Die Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge.

Die Arbeit beantwortet die Forschungsfragen differenziert. Die Gerichte für Arbeitssachen sind weder aufgrund des nationalen Rechts noch des Unionsrechts verpflichtet, Tarifverträge privater Tarifvertragsparteien richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Demgegenüber sind Tarifverträge staatlicher Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmerseite richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Abschließend beleuchtet die Arbeit den Richtlinieneinfluss in Konstellationen, in denen die Exekutive die Geltung tarifvertraglicher Regelungen erstreckt – also den Einfluss auf allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Rechtsverordnungen, die auf Grundlage von §§ 7, 7a AEntG erlassen werden.

Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht und dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis ausgezeichnet.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einleitung
Beispielsfall – Gang der Untersuchung
1. Grundlagen der Untersuchung
Richtlinien als Form der Rechtsetzung der EU – Grundsätze richtlinienkonformer Auslegung und Rechtsfortbildung – Maßstäbe der Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen – Maßstäbe der Rechtsfindung im Primärrecht
2. Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen in Rechtsprechung und Schrifttum – Richtlinienbindung der Tarifvertragsparteien – Nationale Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen – Unionsrechtliche Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen
Zusammenfassung der wesentlichen Prämissen und Ergebnisse
Literaturverzeichnis, Sachverzeichnis


Matthias Münder studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Boston University School of Law, USA. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen arbeitete er von Januar 2015 bis Juni 2020 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School. Während dieser Zeit entstand die von Prof. Jacobs betreute Dissertation. Seit Februar 2020 absolviert Münder den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und am Landesarbeitsgericht Hamburg.

Matthias Münder studied law at Bucerius Law School in Hamburg and at Boston University School of Law, USA. After passing the First State Exam he worked for Prof. Dr. Matthias Jacobs at the Chair of Civil Law, Labour Law and Law of Civil Procedure at Bucerius Law School from January 2020 until June 2020. During this period, he wrote his dissertation under the supervision of Prof. Jacobs. Since February 2020 he is a clerk at the Hanseatic Higher Regional Court, Hamburg and in that capacity has worked i.a. for the German Federal Ministry of Labour and Social Affairs and at the Regional Labour Court Hamburg.


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