Perbey | Körperschaftsteuererklärung 2023 Kompakt | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 996 Seiten

Perbey Körperschaftsteuererklärung 2023 Kompakt


15. Auflage 2024
ISBN: 978-3-95554-933-6
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 996 Seiten

ISBN: 978-3-95554-933-6
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Behandlung grundsätzlicher Fragen des Körperschaftsteuerrechts
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und neueste Gesetzesänderungen
Umfangreiche Checkliste zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2023
Amtliche Vordrucke und Einzelerläuterungen
Mit den neuen Formularen Anlage SPIF und Anlage SPIFA
sowie dem körperschaftsteuerlichen Optionsmodell (§ 1a KStG)!

Die Körperschaftsteuererklärungsvordrucke 2023 bieten eine ideale Möglichkeit sich mit den Änderungen zur Körperschaftsteuer im Veranlagungszeitraum 2023 vertraut zu machen. Gesetzesänderungen sowie Änderungen in Rechtsprechung und Verwaltung sind in die Vordrucke eingearbeitet worden. Da-mit bilden die Steuererklärungsvordrucke insgesamt den Rechtsstand 2023 ab. Der Autor stellt in kompakter Form die wesentlichen Neuerungen bzw. Veränderungen dar. Neben den jahresbedingten und redaktionellen Änderungen wurden in den Vordrucken für den Veranlagungszeitraum 2023 weitere strukturelle Änderungen fortentwickelt und für die elektronische Verarbeitung der Körperschaftsteuererklärung tauglich gemacht. Die elektronische Steuererklärung wird sich mehr und mehr von den früheren Papiervordrucken unterscheiden. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, die jährlichen Veränderungen in den Vordrucken zu verfolgen.

Im Mittelpunkt der Darstellungen steht die Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Die notwendigen Eintragungen in den einzelnen Zeilen der jeweiligen Vordrucke, insbesondere der neuen Vordrucke, werden ausführlich erläutert. Anhand von praxisorientierten Beispielen werden die Wirkungen
der Eintragungen und die Vernetzungen mit anderen Vordrucken dargestellt.

Das Buch eignet sich als grundlegendes Handwerkszeug bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2023 und ist ein unentbehrlicher Ratgeber, um die Neustrukturierung der Formulare zu verstehen und die Änderungen anzuwenden.
In der 15. Auflage wurde die umfangreiche Checkliste zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2024 weiter entwickelt und verbessert.

Das Buch enthält in den jeweiligen Kapiteln Hinweise zu den Änderungen der Körperschaftsteuer, die neuen Formulare Anlage SPIF und Anlage SPIFA und ein Kapitel zum körperschaftsteuerlichen Optionsmodell (§ 1a KStG). Der Vordruck Anlage GK wurde wegen zahlreicher Neuregelungen, z.B. die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG zahlreich verändert.

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Zielgruppe


Steuerberater und deren Mitarbeiter, Finanzverwaltung, Steuerabteilungen der Kapitalgesellschaften, Geschäftsführer und Unternehmer von körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen.


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Der Autor V
Vorwort zur 15. Auflage VII
Abkürzungsverzeichnis XXXV
Checkliste zur Körperschaftsteuererklärung 2023 1
1. Allgemeines zu KSt 1 1
2. Vordruck KSt 1 7
2.1 Allgemeines (persönliche Daten) 7
2.2 Bilanzielle Aspekte 2023 und Aspekte der Anlage(n) GK Zeilen 11–37 11
2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung 17
2.4 Einkommen 2023 (außerbilanzielle Korrekturen, die keine

Gewinnermittlung sind) (Anlage GK und Anlage ZVE) 28
2.5 Verbleibender Verlustvortrag 2023 (Anlage Verluste und Anlage ZVE) 41
2.6 Verbleibender Zuwendungsvortrag 2023 (Anlage Z) 48
3. Nicht abziehbare Betriebsausgaben (Vordruck Anlage GK) 50
4. Sachverhalte mit Auslandsbezug (Anlagen GK und AEV) 56
5. Vordruck Anlage AESt 57
6. Beteiligungen an anderen Körperschaften (Anlage GK) 61
7. Vordruck Anlage OT 65
8. Anlage OG 67
9. Vordruck Anlage WA 68
10. Vordruck Anlage Zinsschranke (KSt) 72
11. Vordruck Anlage KSt 1 F 74
12. Vordruck Anlage SAN 79
13. Vordruck Anlage ZVE 79
1. Rechtsgrundlagen für den Veranlagungszeitraum 2023 89
2. Hinweise zur Elektronischen Übermittlung und zur E-Bilanz 90
2.1 Gesetzliche Grundlagen 90
2.2 Elektronische Bilanz 90
2.3 Pflicht zur Übermittlung einer E-Bilanz im Insolvenzverfahren 92
2.4 Umfang des E-Bilanz-Datensatzes – Anforderung von Unterlagen durch die Veranlagungsstellen 93
2.4.1 BFH, Urteil vom 15.05.2018 93
2.4.2 Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz kann unzumutbar sein 93
2.4.3 Elektronische Übermittlung der E-Bilanz – Unzumutbarkeit 94
2.5 Elektronische Steuererklärungen (Härtefallregelungen) 94
2.5.1 Kein Zwang zur elektronischen Übermittlung der Erklärung bei persönlicher Unzumutbarkeit 95
2.5.2 Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlags bei Nichtabgabe der Steuererklärung in elektronischer Form 96
3. Bemerkung zur REIT-AG 97
3.1 REIT-Qualifikation 97
3.2 Eintragung im Handelsregister als REIT-AG 98
3.3 Besteuerung beim REIT-Anteilseigner 98
3.3.1 Natürliche Person (Privatvermögen) 98
3.3.2 Natürliche Person (Betriebsvermögen) und Kapitalgesellschaften 99
4. Bemerkungen zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 100
4.1 Gesetzliche Grundlagen für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 100
4.2 Allgemeines zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 100
4.3 Gründung mit notariellem Gründungsprotokoll 106
4.3.1 Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft 107
4.3.2 Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern 107
4.4 Weitere steuerliche Hinweise zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 109
4.4.1 Gründungskosten 109
4.4.1.1 Gründungsprotokoll und vGA 109
4.4.2 Gemeinnützigkeit und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 110
4.4.3 Weitere Risiken der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 110
4.4.4 Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden einer insolventen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 111
4.4.5 Rechtsscheinhaftung 111
4.4.6 Rechtsprechung zum Musterprotokoll 111
4.4.7 Weitere Rechtsprechung zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 111
4.4.7.1 GmbH Wegfall der Verpflichtung zur Rücklagenbildung 111
4.4.7.2 Abspaltung 111
4.4.7.3 IHK Grundbeitragspflicht 111
4.4.7.4 Offenlegung des Jahresabschlusses 112
4.4.7.5 Pflicht des Geschäftsführers einer insolventen Unternehmergesellschaft zur Anmeldung der Änderung der Vertretungsverhältnisse 112
4.4.7.6 Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (hier UG (haftungsbeschränkt)) 112
4.4.7.7 Zulässigkeit des Rechtsform- und Haftungszusatzes „gUG (haftungsbeschränkt)" für eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft 112
4.4.7.8 UG (haftungsbeschränkt) und gewerberechtliche Untersagung 113
4.4.7.9 UG (haftungsbeschränkt) und verdeckte Gewinnausschüttung 113
4.4.7.10 Kurzarbeitergeld auch für UG-Geschäftsführer 114
4.4.7.11 Verpflichtung einer UG zur Abgabe einer elektronischen Bilanz 114
4.4.7.12 Typenvergleich 114
4.4.7.13 Firmierung einer UG (haftungsbeschränkt) 114
4.4.7.14 Gründung einer Unternehmergesellschaft; Errichtung einer sogenannten Einheitsgesellschaft 114
4.4.8 Aktuelle Verwaltungsanweisungen und Hinweise 115
4.4.8.1 GmbH-(Gesellschafter-)Geschäftsführer bzw. UG (haftungsbeschränkt)-(Gesellschafter-)Geschäftsführer als begünstigte Person von Corona-Bonus Zahlungen 115
5. Gesetzesänderungen für den Veranlagungszeitraum 2023 116
6. Allgemeine Hinweise zur Körperschaftsteuererklärung 2023 117
6.1 Tarif 117
6.1.1 Solidaritätszuschlag 117
6.1.2 Solidaritätszuschlag: Kapitalgesellschaften zahlen weiter Soli 118
6.1.3 Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags 118
7. Hinweise zu den Steuererklärungsvordrucken und Abgabe 120
7.1 Vordruckübersicht 120
7.2 Abgabefrist zur Körperschaftsteuererklärung 122
7.2.1 Gesetzliche Abgabefristen 122
7.2.2 Rechtsprechung zur Abgabe und zur Abgabefrist 125
8. Erläuterungen zu den einzelnen Vordrucken 127
9. Vordruck KSt 1 128
9.1 Körperschaften inländischen Rechts 130
9.2 KSt 1: Gliederung des Vordrucks 130
9.3 Formular KSt 1 131
9.4 Zeile 1 KSt 1: Bezeichnung der Körperschaft 134
9.5 Zeilen 6 und 7 KSt 1: Ort der Geschäftsleitung, Sitz 134
9.6 Zeile 8 KSt 1: Verlegung des Ortes des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung 135
9.7 Zeilen 9 und 9a KSt 1: Rechtsform 136
9.8 Zeilen 10 und 11 KSt 1: Steuerbefreiung 141
9.9 Zeile 13 KSt 1: Ergänzende Angaben zur Steuererklärung 142
9.10 Zeilen 14 und 14a KSt 1: Wirtschaftsjahr/und Neugründung Rumpfwirtschaftsjahr 143
9.11 Zeile 15 KSt 1: Die Körperschaft befindet sich in Abwicklung 146
9.12 Zeile 16 KSt 1: Das Unternehmen hält Anteile auf die § 8b Abs. 7 KStG anzuwenden ist 149
9.13 Zeile 17 KSt 1: Unternehmen auf die § 8 Abs. 9 KStG anzuwenden ist 150
9.14 Zeile 17a KSt 1: Investmentfonds: Art des Investmentfonds 151
9.15 Zeilen 17b und 18 KSt 1: Weitere Angaben zu Betrieben gewerblicher Art i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben i.S.d. § 20 Abs. 1

Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG 153
9.16 Zeilen 21a bis 27 KSt 1: Name und Anschrift der Anteilseigner 154
9.17 Nach Zeile 27 KSt 1: Schlusserklärung 155
9.18 Zeilen 100 bis 105 KSt 1: Mitwirkung bei der Anfertigung der Steuererklärung und Unterschrift 156
10. Anlage ZVE: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 157
10.1 Allgemeines 157
10.2 Gliederung der Anlage ZVE und Vordruck 158
10.3 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens/Ermittlung der Summe der Einkünfte 165
10.4 Zeilen 1 bis 1b Anlage ZVE: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 167
10.5 Zeilen 2 bis 7a Anlage ZVE: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 169
10.6 Zeilen 9 und 10 Anlage ZVE: Einkünfte aus selbständiger Arbeit 170
10.7 Zeilen 11 und 11a Anlage ZVE: Einkünfte aus Kapitalvermögen 171
10.8 Zeile 12 Anlage ZVE: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 175
10.9 Zeile 12a Anlage ZVE: Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i.S.d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds 175
10.10 Zeilen 13 bis 16c Anlage ZVE: Sonstige Einkünfte 176
10.11 Zeilen 17 und 18 Anlage ZVE: Einkünfte, für die ein Antrag nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG gestellt wird 178
10.12 Zeilen 20 und 21 Anlage ZVE: Abzug ausländischer Steuern 179
10.13 Zeilen 26 und 27 Anlage ZVE: Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG 180
10.14 Zeile 28 Anlage ZVE: Abzug von Kapitalertragsteuer nach einem Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG 181
10.15 Zeile 28a Anlage ZVE: Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG 181
10.16 Zeilen 29 bis 31 182
10.16.1 Anlage ZVE: Sanierungserträge nach § 3a EStG 182
10.16.2 Zeilen 31a und 31b Anlage ZVE: Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG 183
10.17 Zeile 32 Anlage ZVE: Summe der Einkünfte 184
10.18 Zeile 33 Anlage ZVE: Freibetrag für Land- und Forstwirte 184
10.19 Zeile 34 Anlage ZVE: Zuwendungen 184
10.19.1 Zuwendungsbestätigungen 185
10.19.2 Höchstsätze 187
10.19.3 Beispiele zum Abzug von Zuwendungen 188
10.20 Zeile 35 Anlage ZVE: Hinzurechnung nach § 2a Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 AuslInvG 193
10.21 Zeilen 36 und 37 Anlage ZVE: Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG 195
10.22 Zeile 38 Anlage ZVE: Einkommenszurechnung bei einem Organträger 199
10.23 Zeile 40 Anlage ZVE: Wegfallender Verlust des laufenden Veranlagungszeitraums

bei Abspaltung 200
10.24 Zeilen 41 und 42 Anlage ZVE: Minderung der laufenden Verluste nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG 200
10.25 Zeilen 43 bis 45 Anlage ZVE: Einkommenskorrekturen bei einer Organgesellschaft 201
10.26 Zeilen 47 bis 51 Anlage ZVE: Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG 201
10.27 Zeile 52 Anlage ZVE: Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG bei Verwendung der Anlage ÖHK 202
10.28 Zeile 53 Anlage ZVE: Gesamtbetrag der Einkünfte 203
10.29 Zeile 54 Anlage ZVE: Nur bei Gesellschaften, die unter § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG fallen und bei Gesellschaften und Betrieben gewerblicher Art, die Organträger solcher Gesellschaften sind 203
10.30 Zeile 55 Anlage ZVE: Maßgeblicher Gesamtbetrag der Einkünfte im Falle des § 8

Abs. 9 KStG 203
10.31 Zeilen 56 bis 59a Anlage ZVE: Verlustabzug 204
10.32 Zeile 60 Anlage ZVE: Abzugsbetrag nach § 10g EStG 205
10.33 Zeilen 61 bis 66 Anlage ZVE: Rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen 205
10.34 Zeile 67 Anlage ZVE: Inländische öffentliche Rundfunkanstalten 206
10.35 Zeile 68 Anlage ZVE: Das Einkommen 206
10.36 Zeilen 68a bis 69 Anlage ZVE: Freibetrag nach § 24 oder 25 KStG 206
10.37 Zeile 70 Anlage ZVE: Zu versteuerndes Einkommen 207
10.38 Zeilen 71 bis 72a Anlage ZVE: Steuersatz 207
10.39 Zeile 73 Anlage ZVE: Forstschädenausgleichsgesetz 208
10.40 Zeilen 74 und 75 Anlage ZVE: Unterstützung oder Förderung politischer Parteien durch Berufsverbände 208
10.41 Zeilen 76 und 77 Anlage ZVE: Nachzuholender Steuerabzug bei Investmentfonds 209
11. Vordruck Anlage SAN 211
11.1 Allgemeines 211
11.2 Gesetzliche Regelung 211
11.3 Rechtsprechung zur Sanierung 212
11.4 Vordruck Anlage SAN 213
11.4.1 Zeile 1 Anlage SAN: Sanierungsertrag 215
11.4.2 Zeile 2 Anlage SAN: Ausgaben i.S.d. § 3c Abs. 4 EStG im

Veranlagungszeitraum 2022 215
11.4.3 Zeile 3 Anlage SAN: Ausgaben i.S.d. § 3c Abs. 4 EStG aus Vorjahren 216
11.4.4 Zeile 4 Anlage SAN: Nach § 3a Abs. 3 Satz 3 EStG geminderter

Sanierungsertrag 216
11.4.5 Zeile 5 Anlage SAN: Verbleibender Sanierungsertrag der Organgesellschaften 216
11.4.6 Zeile 5a Anlage SAN: Verbleibender Sanierungsertrag einer anderen Gesellschaft 217
11.4.7 Zeilen 5b bis 5d Anlage SAN: Bei Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft, die selbst einen Sanierungsertrag nach § 3a

Abs. 2 EStG erzielt hat, zu berücksichtigende Beträge 218
11.4.8 Zeile 6 Anlage SAN: Insgesamt vorhandener Sanierungsertrag 218
11.4.9 Zeilen 7 bis 43 Anlage SAN: Minderung/Verrechnung des Sanierungsertrags 220
11.4.10 Zeile 44 Anlage SAN: Verbleibender Sanierungsertrag nach

§ 3a Abs. 3 Satz 4 EStG 224
12. Vordruck Anlage Gem 225
12.1 Allgemeiner Hinweis zu steuerbefreiten Körperschaften 225
12.1.1 Vordrucke für Ehrenamt/Vereine 225
12.1.2 Zusätzlich zur Steuererklärung einzureichende Unterlagen 226
12.2 Vordruck Anlage Gem 226
12.2.1 Zeile 1 Anlage Gem: Prüfungszeitraum 234
12.2.2 Zeilen 2 bis 4 Anlage Gem: Angabe über die verfolgten

gemeinnützigen Zwecke 234
12.2.3 Zeilen 5 und 6 Anlage Gem: Satzung 236
12.2.4 Zeilen 7 und 8 Anlage Gem: Mitgliederbeiträge 236
12.2.5 Zeilen 9 bis 9b Anlage Gem: Gesamteinnahmen 236
12.2.6 Zeile 10 Anlage Gem: Wirtschaftliche Betätigung 237
12.2.7 Besteuerungsgrenze 237
12.2.8 Zeilen 11 bis 15 Anlage Gem: Art der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe 238
12.2.9 Zeilen 18 und 24 Anlage Gem: Art der Zweckbetriebe 240
12.2.10 Zeilen 25 bis 27 Anlage Gem: Nur für Körperschaften, die mildtätige Zwecke verfolgen 241
12.2.11 Zeilen 30 bis 37 Anlage Gem: Nur für Körperschaften der Wohlfahrtspflege 242
12.2.12 Zeile 38 Anlage Gem: Betrieb eines Krankenhauses 243
12.2.13 Zeilen 39 bis 49b Anlage Gem: Nur für Körperschaften, die sportliche Veranstaltungen gegen Entgelt durchführen 244
12.2.14 Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen 246
12.2.15 Beispiel: „Gemeinnütziger Tanzsportverein“ Tango 247
12.2.16 Zeilen 50 bis 59 Anlage Gem: Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums 249
12.2.16.1 Rücklagen und Corona 251
12.2.17 Zeilen 63 bis 70 Anlage Gem: Zuführung zum Vermögen/
Ausstattung anderer Körperschaften 252
12.2.18 Zeilen 74 und 75 Anlage Gem: Nicht in Erfüllung des Satzungszwecks geleistete unentgeltliche Zuwendungen 253
12.2.19 Besteuerungsgrenze nach § 23a UStG 253
12.2.20 Inhaftungnahme 253
12.3 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen 254
12.3.1 Verwendung der Mittel einer Stiftung für die satzungsmäßigen Zwecke 254
12.3.2 Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid 254
12.3.3 Keine Gemeinnützigkeit eines Grillsportvereins 254
12.3.4 Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb 255
12.3.5 Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen 255
12.3.6 Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des Umweltschutzes, Grenzen der allgemeinpolitischen Betätigung 256
12.3.7 Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig 256
12.3.8 Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts, Anforderungen an die Satzung 257
12.3.9 Gemeinnützigkeit, allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens 257
12.3.10 Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen 258
12.3.11 Spendenrechtliche Beurteilung von Crowdfunding 258
12.3.12 Verfahren zur Anerkennung weiterer gemeinnütziger Zwecke gem. § 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO 258
12.3.13 Gemeinnützigkeit, karnevalistische Veranstaltungen 258
12.3.14 Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 259
12.3.15 Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche 259
12.3.16 Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen durch steuerbegünstigte Einrichtungen 260
12.3.17 Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens 260
12.3.18 Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung sog. „foodsharing“-Vereine 261
12.3.19 Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit 261
12.3.20 Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit 262
12.3.21 Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen 262
12.3.22 Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH 263
12.3.23 Satzungsregelung zur Selbstlosigkeit, Verbindlichkeit der Vorgaben der Mustersatzung in Anlage 1 zu § 60 AO, Unterscheidung zwischen Selbstlosigkeit und der unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 263
12.3.24 Keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins bei fehlender Regelung zur Selbstlosigkeit 264
12.3.25 Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen 264
12.3.26 Integrationsprojekt als Zweckbetrieb 264
12.3.27 Gemeinnützigkeitsrechtliches Ausschließlichkeitsgebot – Zurechnung von Beteiligungseinkünften – Zurückverweisung im AdV-Beschwerdeverfahren 265
12.3.28 Satzungsänderung bei Gemeinnützigkeit 265
12.3.29 Ermäßigter Steuersatz bei Zweckbetrieben 265
12.3.30 Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe 265
12.3.31 Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen 265
12.3.32 Gemeinnützigkeit einer Vereinigung. Körperschaftsteuerbefreiung. Einstufung als „extremistisch”. Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO 266
12.3.33 Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks 266
12.3.34 Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person 266
12.3.35 Körperschaftsteuer, Steuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, Editieren, Wissenschaft, Zweckbetrieb, Hilfsperson, Wettbewerb 267
12.3.36 Zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen einer teilweise körperschaftsteuerbefreiten Körperschaft an ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden oder verdeckte Einlagen 267
12.3.37 Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule 267
12.3.38 Einstweiliger Rechtsschutz bei Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit 268
12.3.39 Seiner Satzung nach dem Gesundheitswesen, der Gesundheitspflege und der Förderung des demokratischen Staatswesens dienender Verein bei politisch motivierter, zielgerichtet einseitiger öffentlicher Positionierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht mehr gemeinnützig 268
12.3.40 Zur allgemeinpolitischen Betätigung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks 269
12.3.41 Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung 269
12.3.42 Corona-FAQ (Stand 21.03.2023) 269
12.3.43 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland 270
12.3.44 Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten 270
12.4 Zuwendungsempfängerregister 270
12.5 Anlage Ber zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 271
12.6 Anlage Kassen zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 274
12.7 Anlage Part zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 279
12.8 Anlage WiFö zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 281
13. Anlage AESt: Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 285
13.1 Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung 290
13.1.1 Anrechnungsmethode/Abzugsmethode 290
13.1.2 Freistellungsmethode 291
13.1.3 OECD 291
13.1.4 Allgemeine Hinweise zur Anrechnung 294
13.2 Zeilen 1 bis 2 Anlage AESt: Allgemeine Angaben 296
13.3 Bisherige Zeile 2a Anlage AESt 2023: ISIN bei Spezial-Investmentfonds 297
13.4 Zeilen 3 bis 5a Anlage AESt: Ausländische Erträge/Bezüge und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG 297
13.5 Zeilen 6 bis 8 Anlage AESt: Veräußerung von Anteilen an Körperschaften 299
13.6 Zeilen 9 bis 26 Anlage AESt: Ausländische Steuern auf ausländische Investmentfonds 299
13.7 Zeile 27 Anlage AESt: Ausländische Einkünfte einschließlich ausländischer Steuer aus eigener Tätigkeit 301
13.8 Zeile 28 Anlage AESt: Auf die Beträge lt. Zeile 27 Anlage AESt entfallende ausländische Steuer 301
13.9 Zeile 30 Anlage AESt: Nicht anrechenbare ausländische Steuer auf die Beträge lt. Zeile 27 Anlage AESt 302
13.10 Zeile 30a Anlage AESt: Nach einem DBA anzurechnende fiktive ausländische Steuer 302
13.11 Zeilen 31 bis 35 Anlage AESt: Ausländische Einkünfte und Steuern aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung 303
13.12 Zeilen 36 bis 40 Anlage AESt: Ausländische Einkünfte und Steuern der Organgesellschaften lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung 303
13.13 Zeilen 41 und 42 Anlage AESt: Abzuziehende ausländische Steuer 305
14. Vordruck Anlage AEV 306
14.1 Verwendung der Anlage AEV 306
14.2 Gliederung der Anlage AEV 306
14.3 Zeilen 1 bis 3 Anlage AEV: Laufende Nummer der Anlage und Allgemeines 309
14.4 Zu Zeilen 4 bis 8a der Anlage AEV: Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte und § 2a Abs. 1 EStG 309
14.5 Zeilen 9 bis 10b Anlage AEV: Negative Einkünfte/
Gewinnminderungen des laufenden Veranlagungszeitraums 312
14.6 Zeilen 12 bis 15 Anlage AEV: Positive Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums 313
14.7 Zeile 16 Anlage AEV: Endbestand 313
14.8 Zeilen 17 bis 25 Anlage AEV: Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG 314
15. Anlage Steuergestaltung 318
16. Anlage GK: Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 322
16.1 Allgemeines 322
16.2 Gliederung der Anlage GK 322
16.2.1 Zeilen 1 und 2 Anlage GK: Allgemeine Angaben 333
16.2.2 Zeilen 11 bis 13 Anlage GK: Bilanzielles Ergebnis 333
16.2.3 Zeile 11 Anlage GK: Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut

Handels- oder Steuerbilanz 334
KSt-Erklärung) 336
16.2.4 Zeile 12 Anlage GK: Gewinn/Verlust laut Gewinnerermittlung

nach § 4 Abs. 3 EStG 337
16.2.5 Zeilen 21 bis 23 Anlage GK: Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften 341
16.2.6 Zeilen 24 und 25 Anlage GK: Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften 342
16.2.7 Zeile 26 Anlage GK: In Zeile 11 Anlage GK enthaltener tatsächlicher Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen 343
16.2.8 Zeile 27 Anlage GK: Pauschaler Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen 343
16.2.9 Zeilen 28 bis 37 Anlage GK: Einnahmen aus der Verwertung von Altmaterial i.S.d. § 64 Abs. 5 AO sowie aus Tätigkeiten i.S.d. § 64 Abs. 6 AO bei nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften 344
16.2.10 Ausgangsgrößen zur Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 346
16.2.11 Zeile 38 Anlage GK: Betrag nach § 4e Abs. 3 EStG 347
16.2.12 Zeile 39 Anlage GK: Betrag nach § 4f EStG 347
16.2.13 Zeile 40 Anlage GK: Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG 349
16.2.14 Zeile 46 Anlage GK: Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG 350
16.2.15 Zeilen 47 und 48 Anlage GK: Nicht ausgleichsfähige Verluste i.S.d. § 15b EStG i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwStG und des § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 351
16.2.16 Zeilen 49 und 50 Anlage GK: Nicht ausgleichsfähige Verluste aus gewerblicher Tierzucht nach § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwStG und des § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 352
16.2.17 Zeilen 51 und 52 Anlage GK: Nicht ausgleichsfähige Verluste aus Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwStG und des § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 352
16.2.18 Zeilen 57 und 58 Anlage GK: Nicht ausgleichsfähige Verluste als atypisch stiller Gesellschafter i.S.d. § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwStG und des § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 353
16.2.19 Zeilen 63 und 64 Anlage GK: Nicht ausgleichsfähige Verluste als typisch stiller Gesellschafter i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG i.V.m. § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 und § 15a EStG und ggf. § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwStG und des § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG 353
16.2.20 Zeilen 65 und 66 Anlage GK: Erhöhung bzw. Kürzung nach § 19 REITG 354
16.2.21 Zeilen 67 bis 72 Anlage GK: Investitionsabzugsbetrag 355
16.2.22 Zeile 75 Anlage GK: Verdeckte Gewinnausschüttung nach

§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 363
16.2.22.1 Änderung nach § 32a KStG 367
16.2.22.2 Rechtsprechung zu § 32a KStG 367
16.2.23 Zeile 76 Anlage GK: Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit versteuerten verdeckten Gewinnausschüttungen 396
16.2.24 Zeile 77 Anlage GK: Nicht abziehbare genossenschaftliche Rückvergütungen – verdeckte Gewinnausschüttungen 398
16.2.25 Zeile 78 Anlage GK: Nicht erfolgswirksam gebuchte Einlagen

i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG 398
16.2.26 Zeile 79 (bisher Zeile 41) Anlage GK: Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG 399
16.2.27 Zeile 80 Anlage GK: Aufwendungen für die Erfüllung von satzungsmäßigen Zwecken 400
16.2.28 Zeilen 81 ff. Anlage GK: Personensteuern 400
16.2.29 Zeile 89 Anlage GK: Aufsichtsratsvergütungen 419
16.2.30 Zeile 90 Anlage GK: Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen 423
16.2.31 Zeile 91 Anlage GK: Nicht abziehbare Beitragsrückerstattungen nach § 21 KStG 428
16.2.32 Zeile 92 Anlage GK: Sämtliche Zuwendungen und nicht als Betriebsausgaben abziehbare Beträge 429
16.2.33 Zeilen 93 und 94 Anlage GK: Einlagen der Gesellschafter 433
16.2.33.1 Allgemeine Verständnishinweise zur verdeckten

Einlage (Beispiele) 433
16.2.33.2 Eintragungen im Vordruck und Beispiele zur verdeckten Einlage 437
16.2.33.3 Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt 438
16.2.33.4 Auswirkungen eines Rangrücktritts auf die Passivierung von Verbindlichkeiten – Kein zwingendes Passivierungsverbot 439
16.2.33.5 Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage 440
16.2.33.6 Abgrenzung zwischen verdeckter Einlage und

Darlehensgewährung 440
16.2.33.7 Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht des GmbH-Gesellschafters; Teilwert der Forderung entspricht ihrem Nennwert, wenn diese durch das Aktivvermögen der GmbH in voller Höhe abgedeckt ist 440
16.2.33.8 Einbringung bzw. Einlage einer gegenüber Dritten bestehenden Forderung des Gesellschafters in die Kapitalgesellschaft – Zeitpunkt der Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos 441
16.2.33.9 Verdeckte Einlagen ab 18.12.2006 (JStG 2007) 441
16.2.33.10 Verdeckte Einlage und Abgeltungssteuer 445
16.2.33.11 Hinweis zur Rechtsprechung zum Forderungsausfall 445
16.2.33.12 Gesellschafter mit einer Beteiligung über zehn Prozent 448
16.2.33.13 Forderungsverzicht des Gesellschafters 449
16.2.33.14 Wiederaufleben einer Forderung des Gesellschafters 450
16.2.34 Zeile 95 Anlage GK: Der Einlage gleichgestellte Veräußerung 451
16.2.35 Zeile 96 GK: Investitionszulagen 452
16.2.36 Zeile 97 Anlage GK: Einkommenserhöhung aus der Steuerentstrickung 452
16.2.36.1 § 4g EStG: Bildung eines Ausgleichspostens 453
16.2.36.2 Entstrickung (Körperschaftsteuer) 453
16.2.36.3 Bewertung 453
16.2.37 Zeile 97a Anlage GK: Nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreie Einnahmen 454
16.2.38 Zeile 102 Anlage GK: Sonstige steuerfrei Einnahmen 454
16.2.39 Zeilen 103 bis 117 Anlage GK: Nicht zu berücksichtigender Übernahmegewinn nach dem EMobStFördG 455
16.2.40 Zeile 118 Anlage GK: Einbringungsgewinn 456
16.2.41 Zeilen 122 und 126 Anlage GK: Entstandene Aufwendungen bzw. Erträge im Zusammenhang mit einem Übernahmegewinn/-verlust 457
16.2.42 Zeilen 131 und 132 Anlage GK: Ausländische Einkünfte 458
16.2.43 Zeilen 137 bis 139 Anlage GK: Hinzurechnungsbeträge des Veranlagungszeitraums 2021, die am 01.01.2022 zufließen, nach § 10 AStG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung und Anrechnung ausländischer Steuer nach § 12 AStG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung 460
16.2.44 Zeile 142 Anlage GK: Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG 461
16.2.45 Vor Zeilen 146 ff. Anlage GK: Beteiligungen an anderen Körperschaften 462
16.2.45.1 Prüfreihenfolge § 8b KStG 464
16.2.45.2 Beteiligungserträge 465
16.2.45.3 Ausweitung des materiellen Korrespondenzprinzips

(§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG) 466
16.2.46 Zeilen 146 und 150 Anlage GK: Beteiligungen an anderen Körperschaften 466
16.2.47 Vor Zeile 156 Anlage GK: Laufende Bezüge 467
16.2.48 Beispiel zur Gewinnausschüttung auch aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG 469
16.2.49 Zeile 156 Anlage GK: Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG aus unmittelbarer Beteiligung 471
16.2.49.1 Fälle zu § 8b Abs. 1 KStG und i.V.m. § 8b Abs. 4 KStG 473
16.2.49.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Empfängerkörperschaft 475
16.2.49.3 Ausländische Bezüge aus verdeckten Gewinnausschüttungen 476
16.2.49.4 Hinzuerwerb i.H.v. 100 % (§ 8b Abs. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG) 476
16.2.49.5 Beteiligungshöhe zu Beginn unter 10 % und Hinzuerwerb unter 10 % (§ 8b Abs. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG) 477
16.2.49.6 Hinzuerwerb über 10 % (§ 8b Abs. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG) 477
16.2.49.7 Hinzuerwerb über und unter 10 % (§ 8b Abs. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG) 477
16.2.49.8 Hinzuerwerb und Veräußerung im Veranlagungszeitraum

(§ 8b Abs. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG) 478
16.2.50 Zeile 160 Anlage GK: Nicht abziehbare inländische Ausgaben im Zusammenhang mit Bezügen der Zeile 156 Anlage GK 479
16.2.50.1 Verfassungsmäßigkeit von § 8b Abs. 5 KStG 479
16.2.50.2 Steuerfreistellung nach DBA-Schachtelprivileg – Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG 480
16.2.50.3 Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auch bei abkommensrechtlichem Schachtelprivileg 480
16.2.50.4 Anwendung des § 8b Abs. 5 KStG auf Drittstaatenbeteiligungen 480
16.2.50.5 Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung 481
16.2.51 Zeilen 166b bis 177 Anlage GK: Veräußerungsgewinne und

vergleichbare Sachverhalte 481
16.2.51.1 Nachträgliche Veränderung des Veräußerungspreises 482
16.2.51.2 Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage –

Nachträgliche Veränderung des Veräußerungsgewinns i.S.d. § 8b

Abs. 2 KStG 485
16.2.51.3 Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen 485
16.2.51.4 Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten 485
16.2.51.5 Schadensersatz für die Wertminderung einer GmbH-Beteiligung ist steuerpflichtig 486
16.2.51.6 Abgewickelte Anteilsverkäufe in Fremdwährung 486
16.2.52 Zeile 181 Anklage GK: Nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG 487
16.2.53 Zeilen 182 und 183 Anlage GK 487
16.2.54 Zeile 188 Anlage GK: § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG 487
16.2.54.1 Due-Diligence Aufwendungen 489
16.2.54.2 Teilwertabschreibung bei echtem wirtschaftlichen Verlust durch Insolvenz 490
16.2.55 Zeile 189 Anlage GK: Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehnsforderungen 490
16.2.56 Zeile 190 Anlage GK: Gewinne i.S.d. § 8b Abs. 3 Satz 9 KStG 490
16.2.57 Zeile 191 Anlage GK: Einkommensminderungen nach § 8b Abs. 8 Satz 4

und 5 KStG 490
16.2.58 Zeilen 192 bis 195 Anlage GK: Wertpapierleihe 491
16.2.59 Zeilen 201 und 202 Anlage GK: Überträge in die Hauptspalte mit umgekehrten Vorzeichen 492
16.2.60 Zeilen 203 bis 218 Anlage GK: Auflösung steuerbilanzieller Ausgleichsposten nach § 34 Abs. 6e KStG 492
16.2.61 Allgemeines zu Investmentfonds 495
16.2.61.1 Zeilen 219 bis 237 Anlage GK: Unmittelbar gehaltene Anteile an Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG) 499
16.2.61.2 Zeilen 219 bis 224 Anlage GK: Beteiligung an Aktienfonds 500
16.2.61.3 Zeilen 225 bis 230 Anlage GK: Beteiligung an Mischfonds 501
16.2.61.4 Zeilen 231 bis 233 Anlage GK: Beteiligung an Immobilienfonds 502
16.2.61.5 Zeilen 234 bis 236 Anlage GK: Beteiligung an Immobilienfonds im Fall des § 20 Abs. 1 Satz 4 InvStG 502
16.2.61.6 Zeile 237 Anlage GK: Unterschiedsbeträge nach InvStG 2004 502
16.2.61.7 Zeilen 237a bis 237c Anlage GK: Unmittelbar gehaltene Anteile an Spezial-Investmentfonds (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG) 503
16.2.61.8 Zeilen 266 bis 268 Anlage GK: Veräußerung und Teilwertab- und -zuschreibung 504
16.2.62 Zeilen 269 bis 285 Anlage GK: Gewinnkorrekturen bei Organschaft 505
16.2.62.1 Zeile 269 Anlage GK: Negative Einkünfte aus einem ausländischen Staat 507
16.2.62.2 Zeile 270 Anlage GK: Von der Organgesellschaft an den Organträger abzuführender Gewinn 508
16.2.62.3 Zeile 271 Anlage GK: Verlustübernahme 508
16.2.62.4 Zeile 272 Anlage GK: Ausgleichszahlungen des Organträgers 508
16.2.62.5 Zeilen 273 und 274 Anlage GK: Ausgleichsposten 509
16.2.62.6 Zeilen 275 und 276 Anlage GK: Mehr- oder Minderabführungen aus vororganschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 3 KStG) 510
16.2.62.7 Zeilen 277 und 278 Anlage GK: Mehr- oder Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 KStG) 510
16.2.62.8 Zeile 279 Anlage GK: Saldo der Mehr- oder Minderabführungen 510
16.2.62.9 Zeile 280 Anlage GK: Verdeckte Gewinnausschüttung der Organgesellschaften 511
16.2.62.10 Zeilen 281 bis 285 Anlage GK: Gewinnabführung/
Verlustübernahme 511
16.2.62.11 Zeilen 292 bis 295 Anlage GK: Im bilanziellen Ergebnis berücksichtigte Mehr- und Minderabführungen, obwohl die Körperschaft nicht Organträger der Organgesellschaft ist (vermittelnde Körperschaft) 513
16.2.63 Zeilen 296 bis 298 Anlage GK: Zinsschranke 514
16.2.64 Zeilen 299 und 300 Anlage GK: Übertrag 514
17. Anlage GR und Anlage Geno/Ver 516
17.1 Genossenschaftliche Rückvergütungen 517
17.2 Gliederung der Anlage GR 518
17.3 Zeilen 1 und 2 Anlage GR: Allgemeine Angaben 520
17.4 Zeilen 3 und 4 Anlage GR: Absatz- und Produktionsgenossenschaften 520
17.5 Zeilen 6 und 7 Anlage GR: Übrige Genossenschaften 521
17.6 Zeilen 9 bis 14 Anlage GR: Bezugs- und Absatzgenossenschaften 521
17.7 Zeilen 16 bis 18a Anlage GR: Nicht abziehbare Rückvergütung 522
17.8 Zeilen 19 und 20 Anlage GR: Nebengeschäfte 523
17.9 Anlage Geno/Ver 524
17.9.1 Zeilen 1 bis 1c Anlage Geno/Ver: Genossenschaften und Vereine i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG 526
17.9.2 Zeilen 3 bis 34 Anlage Geno/Ver: Genossenschaften und Vereine i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 527
17.9.3 Zeilen 3 bis 20 Anlage Geno/Ver: Einnahmen, die den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen sind 529
17.9.4 Zeilen 3 bis 10 Anlage Geno/Ver: Umsatzerlöse aus der Gewinn- und Verlustrechnung 529
17.9.5 Zeilen 11 bis 20 Anlage Geno/Ver: Weitere betriebliche Erträge 530
17.9.6 Zeilen 21 bis 27 Anlage Geno/Ver: Korrekturen der Einnahmen aus der Gewinn- und Verlustrechnung 530
17.9.7 Zeile 28 Anlage Geno/Ver: Umsatzsteuer 531
17.9.8 Zeilen 29 und 30 Anlage Geno/Ver: Sonstige Einnahmen 531
17.9.9 Zeilen 30a und 31 Anlage Geno/Ver: Ermittlung des Prozentsatzes der Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten 531
17.9.10 Zeile 32 und 33 Anlage Geno/Ver: Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen 531
17.9.11 Zeile 34 Anlage Geno/Ver: Beizufügende Unterlagen 532
17.9.12 Hinweise aus der Rechtsprechung 532
17.9.12.1 Genossenschaftsanteil, Vorteilsausgleich, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsvorteil 532
17.9.12.2 GesRuaCOVBekG § 3 Abs. 1; UmwG § 13 Abs. 1 S. 2 532
17.9.12.3 Wesentliche Beteiligung, Genossenschaft, Kapitalgesellschaft, Veräußerung, Anschaffungskosten, Verfassungswidrig, Verletzung, Gleichheitsgrundsatz 532
18. Anlagen OT und OG 534
18.1 Gesetzliche Regelung des § 14 Abs. 5 KStG 535
18.2 Voraussetzungen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft nach § 14 KStG 536
18.3 Gliederung der Anlage OT 539
18.3.1 Zeilen 1 bis 10 Anlage OT: Allgemeine Angaben 542
18.3.2 Zeilen 13 bis 14a Anlage OT: Dem Organträger zuzurechnendes Einkommen 544
18.3.3 Zeile 24 Anlage OT: Ausgleichszahlungen des Organträgers 544
18.3.4 Zeile 25 Anlage OT: Korrigiertes dem Organträger zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft 547
18.3.5 Zeilen 25a bis 32 Anlage OT: Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind 547
18.3.6 Zeilen 34 und 35 Anlage OT: Zur Ermittlung des verrechenbaren EBITDA beim Organträger 550
18.3.7 Zeilen 36 und 36a Anlage OT: Zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts beim Organträger 550
18.3.8 Zeilen 37 und 38 Anlage OT: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG und Anrechnung ausländischer Steuern nach § 12 AStG 550
18.3.9 Zeilen 39 und 40 Anlage OT: Beim Organträger anzurechnende Steuern der Organgesellschaft(en) 551
18.3.10 Zeile 41 Anlage OT: Nachrichtliche Werte für Zinsschrankenregelung 552
18.4 Gliederung der Anlage OG 552
18.4.1 Zeilen 1 bis 5 Anlage OG: Allgemeine Angaben der Organgesellschaft 556
18.4.2 Zeilen 6 bis 10 Anlage OG: Finanzielle Eingliederung 556
18.4.3 Zeilen 11 bis 17 Anlage OG: Abweichender Empfangsbevollmächtigter 557
18.4.4 Zeilen 25 bis 31 Anlage OG: Ermittlung des dem Organträger

zuzurechnenden Einkommens 558
18.4.5 Zeilen 40 bis 47 Anlage OG: Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind 559
18.4.6 Zeilen 48 bis 52 Anlage OG: Organschaft, Zinsschranke und EBITDA 559
18.4.7 Zeilen 59 bis 61 Anlage OG: Von der Organgesellschaft mittelbar über eine Personengesellschaft verwirklichte Tatbestände 560
18.4.8 Zeile 62 Anlage OG: Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung 561
18.4.9 Zeilen 63 und 64 Anlage OG: Angaben zum Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften 561
18.4.10 Zeile 68 Anlage OG: Verbleibender Sanierungsertrag 561
18.5 Weitere Hinweise zur Organschaft aus Rechtsprechung und Verwaltung 562
18.5.1 Zuständigkeit für die Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses 562
18.5.2 Organschaft und SolZ 562
18.5.3 Außerordentliche Beendigung der Organschaft 562
18.5.4 Tatsächliche Durchführung eines GAV 562
18.5.5 Körperschaftsteuerliche Organschaft mit atypisch stiller Beteiligung 562
18.5.6 Aufwendungen einer Organgesellschaft für den Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft zur Weitergabe an Arbeitnehmer im Rahmen eines Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramms 563
18.5.7 Ausgleichszahlungen an außen stehende Gesellschafter 563
18.5.8 Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft 564
18.5.9 Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei

körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft 564
18.5.10 Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft 564
18.5.11 Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung 565
18.5.12 Organschaft/Insolvenz 565
18.5.13 Organschaft/Verlustverrechnung 565
18.5.14 Keine körperschaftsteuerliche Organschaft bei fehlender tatsächlicher Durchführung des EAV 566
18.5.15 Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren Organgesellschaft bei vororganschaftlicher Gewinnausschüttung 567
18.5.16 Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren – „Netto-/Bruttofeststellung" 567
18.5.17 Zur Durchführungsfiktion des GAV nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4 KStG 567
18.5.18 Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag 568
18.5.19 Körperschaftsteuerliche Organschaft, unterjähriger Anteilstausch nach § 21 UmwStG, rückwirkende Begründung der finanziellen Eingliederung, ununterbrochene finanzielle Eingliederung durch Rechtsnachfolge des Übernehmers 568
18.5.20 Organschaft, Körperschaftsteuer, Personengesellschaft, Holding 568
18.5.21 Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S.d. § 14 Abs. 5 KStG 568
18.5.22 Organschaft, Atypische stille Beteiligung, Gewinnabführung, Verdeckte Gewinnausschüttung 569
18.5.23 Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmenmehrheit 569
18.5.24 Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen 570
18.6 Beispiel zur Organschaft: Louise Lichtenberg GmbH 570
19. Anlage ÖHK zur Spartentrennung 573
19.1 Gliederung der Anlage ÖHK zur Spartentrennung 574
19.2 Zeile 1 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Kurzbezeichnung der Sparte 584
19.3 Zeilen 2 bis 11 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Angaben zur einzelnen Sparte 584
19.4 Zeilen 21 bis 151 Anlage ÖHK zur Spartentrennung:

Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte 585
19.5 Zeilen 200 bis 202 Anlage ÖHK: Ausgleichszahlungen bei Organgesellschaften nach § 16 KStG 591
19.6 Zeilen 203 bis 208 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Umwandlungen mit steuerlicher Rückwirkung 591
19.7 Zeilen 209 bis 211 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Gesamtbetrag der Einkünfte der einzelnen Sparten 593
19.8 Zeilen 212 bis 214 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Nur bei Organgesellschaften 593
19.9 Zeilen 215 bis 233 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Ermittlung des abziehbaren Verlusts und des Verlustvortrags 594
19.10 Zeilen 234 bis 239 Anlage ÖHK zur Spartentrennung: Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG der einzelnen Sparte 598
20. Anlage Verluste 601
20.1 Entwicklungen zu § 8c KStG 601
20.1.1 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zu § 8c KStG 602
20.1.1.1 Verfassungswidrigkeit von § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG a.F.

(§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG n.F.) 602
20.1.1.2 Bedeutung der sog. „Erwerbergruppe“ 602
20.1.1.3 Ermittlung stiller Reserven im Rahmen der Verschonungsregelung 602
20.1.1.4 BMF vom 28.11.2017 zu § 8c KStG, BStBl I 2017, 1645 602
20.1.1.5 Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 29.11.2017 603
20.1.1.6 Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG keine europarechtswidrige Beihilfe 603
20.1.1.7 Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung 604
20.1.1.8 Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG 604
20.1.1.9 Keine Anwendung der Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG bei Übertragung von Kommanditanteilen 604
20.1.1.10 Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung 605
20.1.1.11 Keine Anwendung der Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG auf eine zu gleichen Teilen am übertragenden und übernehmenden Rechtsträger beteiligte Personengruppe –

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG 605
20.1.1.12 Einschätzung des DStV zu § 8c KStG 606
20.2 Hinweise zum fortführungsgebundenen Verlust nach § 8d KStG 607
20.3 Anlage Verluste 614
20.4 Gliederung Anlage Verluste 614
20.5 Zeilen 11 bis 18 Anlage Verluste: Anfangsbestand 617
20.6 Zeilen 19 bis 21 Anlage Verluste: Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte 619
20.7 Zeilen 22 bis 27 Anlage Verluste: Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 620
20.8 Zeile 28 Anlage Verluste: Endbestand 621
20.9 Zeilen 29 bis 37 Anlage Verluste: Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG 623
20.10 Zeilen 38 bis 43 Anlage Verluste: Verlust aus dem Beitrittsgebiet 626
20.11 Rechtsprechung zum Verlustabzug 626
20.11.1 Mindestbesteuerung 626
20.11.2 Keine Berücksichtigung weiterer Verluste bei Anfechtung nur der Verlustfeststellungsbescheide und unterlassener Anfechtung des Steuerbescheids bzw. des Gewerbesteuermessbetragsbescheids mit einer Steuerfestsetzung von 0 € 628
20.11.3 Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen „Nullbescheid", wenn eine Veränderung von Besteuerungsgrundlagen begehrt wird, welche – aus Sicht des Klägers – Relevanz für die nachfolgende Verlustfeststellung haben – Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit von § 10d EStG 629
20.11.4 Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr 629
20.12 Anlage Invest-Verluste zur Körperschaftsteuererklärung 629
20.12.1 Zeile 1 Anlage Invest-Verluste: Nicht ausgeglichene negative Einkünfte zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums 630
20.12.2 Zeile 2 Anlage Invest-Verluste: Zu übernehmende verbleibende nicht ausgeglichene negative Einkünfte bei Verschmelzung 631
20.12.3 Zeile 3 Anlage Invest-Verluste: Negative Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums 631
20.12.4 Zeilen 4 und 5 Anlage Invest-Verluste: Verrechnung positiver Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums 631
20.12.5 Zeile 6 Anlage Invest-Verluste: Verbleibende negative Einkünfte zum Schluss des Veranlagungszeitraums 631
21. Anlage WA – (weitere Angaben) Steuerabzugsbeträge und Gewinnausschüttungen 632
21.1 Gliederung der Anlage WA 632
21.2 Vor Zeilen 2 bis 9 Anlage WA: § 36a EStG Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer 638
21.3 Zeilen 2 bis 9 Anlage WA: Anzurechnende Beträge/Steuerabzug 638
21.3.1 Zeilen 2 bis 5 Anlage WA: Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für die die Voraussetzungen des § 36a EStG erfüllt sind 639
21.3.2 Entstehung der Kapitalertragsteuer 640
21.3.3 Zeilen 6 und 7 Anlage WA: Kapitalertragsteuer für die die Voraussetzungen des § 36a EStG nicht erfüllt sind 641
21.3.4 Zeilen 8 und 9 Anlage WA: Beträge nach § 50a EStG 642
21.3.5 Zeilen 10 und 11 Anlage WA: Anrechnung ausländischer Steuer nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG i.V.m. § 26 Abs. 1 KStG 643
21.4 Zeilen 11a bis 11g Anlage WA: Angaben zum schädlichen

Beteiligungserwerb nach § 8c KStG 644
21.5 Zeilen 12 bis 14 Anlage WA: Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG 647
21.6 Zeilen 15 bis 19 Anlage WA: Vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern 649
21.7 Zeilen 20 bis 20g Anlage WA: Aufsichtsratsvergütung an unbeschränkt Steuerpflichtige 650
21.8 Zeilen 27 bis 29 Anlage WA: Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach § 138a AO 651
21.9 Zeilen 30 bis 35a Anlage WA: Vergütungen i.S.d. § 50a Abs. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige 653
21.9.1 Zuständigkeitswechsel für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zufließen 654
21.10 Zeile 40 Anlage WA: Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse 655
21.11 Zeilen 41 bis 44 Anlage WA: Forschungszulage 658
22. Anlage Z: Verbleibender Zuwendungsvortrag 660
22.1 Einzelheiten zu den Zeilen des Formulars 660
22.1.1 Zeile 1 Anlage Z: Zuwendungsvortrag aus dem

vorangegangenen Veranlagungszeitraum 662
22.1.2 Zeilen 2 und 3 Anlage Z: Korrekturen nach dem UmwStG 662
22.1.3 Zeilen 4 und 5 Anlage Z: Im Wirtschaftsjahr geleistete Zuwendungen 663
22.1.4 Zeile 6 Anlage Z: Summe der im Veranlagungszeitraum 2023 zur Ermittlung des abziehbaren Höchstbetrages zur Verfügung stehenden Zuwendungen 666
22.1.5 Zeilen 7 und 7a Anlage Z: Abziehbare Zuwendungen (Übertrag in die Anlage ZVE) 667
22.1.6 Zeile 8 Anlage Z: Verbleibender Zuwendungsvortrag 667
22.1.7 Zeile 9 Anlage Z: Zuwendungen an ausländische Empfängerkörperschaften im EU-/EWR-Ausland 667
22.1.8 Zeile 10 Anlage Z: Summe der gesamten Umsätze sowie der im Kalenderjahr 2023 aufgewendeten Löhne und Gehälter 670
22.1.9 Zeile 11 Anlage Z: Summe der Umsätze und Löhne aus Beteiligung an einer Personengesellschaft 671
22.2 Weitere Hinweise zu Zuwendungen aus der Rechtsprechung und der Verwaltung 671
22.2.1 Vereinfachter Spendennachweis 671
22.2.2 Sponsoring 671
22.2.3 Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Albanien vom 26.11.2019 673
22.2.4 Spendenabzugs- und Rücktragsbeschränkung verfassungsgemäß 673
22.2.5 Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe in der Zuwendungsbestätigung 674
22.2.6 Zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen einer teilweise körperschaftsteuerbefreiten Körperschaft an ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden oder verdeckte Einlagen – Revision eingelegt 674
22.2.7 Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen GmbH-Anteils mit disquotal ausgestalteten Beteiligungsrechten 674
23. Anlage Zinsschranke 676
23.1 Verfassungsgemäßheit 676
23.1.1 Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26.11.2012, 6 K 3390/11 678
23.1.2 Urteil des FG München vom 06.03.2015, 7 K 3431/12 678
23.2 Allgemeines 679
23.3 Gliederung der Anlage Zinsschranke 679
23.4 Besonderheiten bei Organgesellschaften 686
23.5 Gesonderte Feststellung des Zinsvortrags 686
23.6 Allgemeine Hinweise 686
23.7 Betroffener Personenkreis 686
23.8 Zeilen 5 bis 27 Anlage Zinsschranke:

Abzugsfähige Zinsaufwendungen und Zinsvortrag 688
23.8.1 Zeile 5 Anlage Zinsschranke: Zinsvortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs 689
23.8.2 Zeile 6 Anlage Zinsschranke: Untergang des fortführungsgebundenen Zinsvortrags 690
23.8.3 Zeile 7 Anlage Zinsschranke: Erhalt des fortführungsgebundenen Zinsvortrags wegen Anwendung der Stille-Reserven-Klausel 690
23.8.4 Zeile 8 Anlage Zinsschranke: Verringerung des Zinsvortrags durch einen schädlichen Beteiligungserwerb (§ 8a Abs. 1 Satz 3 KStG) 691
23.8.5 Zeile 8a: Verringerung des Zinsvortrags durch Abspaltung 691
23.8.6 Zeile 9 Anlage Zinsschranke: Verringerung des Zinsvortrags bei Eintritt besonderer Tatbestände 692
23.8.7 Zeile 11 Anlage Zinsschranke: Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs 692
23.8.8 Zeile 12 Anlage Zinsschranke: Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaften 694
23.8.9 Zeile 13 Anlage Zinsschranke: Zwischensumme 694
23.8.10 Zeile 14 Anlage Zinsschranke: Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs 695
23.8.11 Zeile 15 Anlage Zinsschranke: Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaften 695
23.8.12 Zeile 16 Anlage Zinsschranke: Zinserträge i.S.d. § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG i.V.m. § 4h Abs. 1 EStG aus Spezial-Investmentanteilen lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung 695
23.8.13 Zeile 17 Anlage Zinsschranke: Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz EStG abziehbarer Betrag 695
23.9 Freigrenze 697
23.10 Konzernzugehörigkeit 697
23.11 Konzernübliche Finanzierung 698
23.12 Gesonderte Feststellung des Zinsvortrags 698
23.13 Vereinfachtes Prüfungsschema zur Zinsschranke 698
23.13.1 Zeile 18 Anlage Zinsschranke: Verbleibende Zinsaufwendungen 698
23.13.2 Zeile 19 Anlage Zinsschranke: Abziehbare Zinsaufwendungen nach § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG 699
23.13.3 Zeile 19a Anlage Zinsschranke: Voraussetzungen zum uneingeschränkten Abzug der Zinsen 699
23.13.4 Zeile 20 Anlage Zinsschranke: Abziehbare verbleibende Zinsaufwendungen 699
23.13.5 Zeilen 21 bis 23 Anlage Zinsschranke: Berücksichtigungsfähiges verrechenbares EBITDA 700
23.13.6 Zeile 24 Anlage Zinsschranke: Im Wirtschaftsjahr insgesamt abziehbare Zinsaufwendungen 700
23.13.7 Zeilen 25 bis 27 Anlage Zinsschranke: Nicht abziehbare Zinsaufwendungen 700
23.13.8 Zeilen 28 bis 36 Anlage Zinsschranke: Fortführungsgebundener Zinsvortrag 701
23.13.9 Zeilen 36a Anlage Zinsschranke: Weitere Angaben 702
23.13.10 Zeilen 36b bis 46 Anlage Zinsschranke (neu): Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres 703
23.13.11 Gesellschafterfremdfinanzierung 706
23.14 Beispiele zur Zinsschranke 706
23.15 Zinsschranke und Gesellschafterfremdfinanzierung 708
23.16 Einführung eines EBITDA-Vortrags 710
23.16.1 Zeilen 50 bis 102 Anlage Zinsschranke: Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag 710
23.16.2 Zeilen 50 bis 59 Anlage Zinsschranke: Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) 711
23.16.3 Zeilen 60 bis 102 Anlage Zinsschranke 712
24. Feststellungen nach § 27 KStG 713
24.1 Bemerkungen zu den Anlagen Feststellungen 713
24.1.1 Allgemeine Hinweise zu den Feststellungen 713
24.1.2 Besteuerung der Gewinnausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto 715
24.2 Legaldefinition der Einlagenrückgewähr (§ 27 Abs. 1 KStG) 716
24.3 Verwendungsfestschreibung (§ 27 Abs. 5 KStG) 716
24.3.1 Regelung der Verwendungsfestschreibung 717
24.3.1.1 Fehlerhafte Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos 717
24.3.1.2 Berichtigung des steuerlichen Einlagekontos – keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 Satz 1 AO bei Möglichkeit eines Rechtsirrtums – Grobes Verschulden schließt Änderung nach § 173 AO aus 718
24.3.1.3 Änderung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen – Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos 719
24.3.1.4 Offensichtliche Unrichtigkeiten in Fällen fehlerhafter Eigenkapitalfeststellung gem. § 27 Abs. 2 KStG – Berichtigung trotz Feststellungsverjährung 719
24.3.1.5 Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 27 Abs. 5 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG – Zum Zeitpunkt der Entstehung der Kapitalertragsteuer bei fehlender Steuerbescheinigung zu einer Einlagenrückgewähr bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto 719
24.3.1.6 Übersehen einer Einzahlung in die Kapitalrücklage als offenbare Unrichtigkeit 720
24.3.1.7 Körperschaftsteuer: Unzutreffender Ansatz des steuerlichen Einlagekontos mit 0 € – Änderung des Feststellungsbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit i.S.v. § 129 Satz 1 AO – Nichtigkeit des Feststellungsbescheids gemäß § 125 Abs. 1 AO 720
24.3.1.8 Keine Berichtigung bzw. Änderung nach § 129 AO, § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO der gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos – Keine Berichtigung nach § 129 AO wegen fehlender Aufnahme eines Vorbehalts der Nachprüfung 721
24.3.1.9 Änderung eines Steuerbescheids nach § 129 AO 721
24.3.1.10 Keine Änderung nach § 129 AO bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos in rechtmäßiger Höhe 721
24.3.1.11 Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG – Voraussetzungen für eine Berichtigung des Feststellungsbescheids nach § 129 AO oder § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 722
24.3.1.12 Notwendige Beiladung bei Klagen gegen die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos 722
24.3.2 Andere Fälle der Verwendung 723
24.3.2.1 Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG – Antragsfrist gilt nicht bei vGA 728
24.3.2.2 Nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Tarifbesteuerung 729
24.3.2.3 Auslegung einer Einkommensteuererklärung im Hinblick auf den Inhalt eines gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG gestellten Antrags 729
24.3.2.4 Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG bei nicht fachkundig beratenen Steuerpflichtigen 730
24.3.3 Fallgruppen nach § 27 Abs. 5 KStG 730
24.3.4 Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, Verwaltung 731
24.3.5 Minder-Mehrabführungen im Organschaftsfall (Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto) 732
24.4 Anlage KSt 1 F: Erklärung zur gesonderten Feststellung 733
24.4.1 Gliederung des Vordrucks Anlage KSt 1 F 735
24.4.2 Zeilen 1 und 2 Anlage KSt 1 F: Allgemeine Angaben/Wirtschaftsjahr 745
24.4.3 Zeilen 7 bis 16 Anlage KSt 1 F: Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen 745
24.4.4 Zeilen 8 bis 10 Anlage KSt 1 F: Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben 751
24.4.5 Zeile 11 Anlage KSt 1 F: Im Wirtschaftsjahr erbrachte Leistungen ohne Rückzahlung von Nennkapital 752
24.4.6 Zeilen 12 und 13 Anlage KSt 1 F: Summe der bescheinigten Minderungen des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG) 753
24.4.7 Zeile 14 Anlage KSt 1 F: Bescheinigte Minderung des steuerlichen Einlagekontos für die Schlussauskehrung 753
24.4.8 Zeile 15 Anlage KSt 1 F: Kapitalertragsteuer 753
24.4.9 Zeile 16 Anlage KSt 1 F: Leistung oder Auszahlung des Nennkapitals aufgrund einer Kapitalherabsetzung disquotal 754
24.4.10 Zeilen 17 bis 20 Anlage KSt 1 F: Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG) 755
24.4.11 Zeilen 21 bis 32 Anlage KSt 1 F (neu):

Mehr-/Minderabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG 756
24.4.12 Zeilen 40 bis 43 Anlage KSt 1 F: Anfangsbestände 758
24.4.13 Zeilen 44 und 45 Anlage KSt 1 F: Organschaftliche Mehrabführung 759
24.4.14 Zeilen 46 bis 55 Anlage KSt 1 F: Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto 760
24.4.15 Beschluss über Gewinnverwendung und -verteilung bei einer GmbH 763
24.4.16 Änderung des Gewinnverwendungsbeschlusses 764
24.4.17 Zuordnung der Auskehrung zu den Gesellschaftern 765
24.4.18 Zeilen 52 bis 55 Anlage KSt 1F: Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag ohne/und weitere Leistungen 767
24.4.19 Zeilen 56 bis 74 Anlage KSt 1 F: Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft, Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG) 768
24.4.20 Auflösung der Körperschaft (Zeilen 70 bis 74


Die Körperschaftsteuererklärungsvordrucke auszufüllen stellt jedes Jahr eine neue (große) Herausforderung
dar.
Neben den jahresbedingten und redaktionellen Änderungen wurden in den Vordrucken für den
Veranlagungszeitraum 2023 weitere Änderungen, die im Veranlagungszeitraum 2016 begonnen
wurden, fortentwickelt und für die elektronische Verarbeitung der Körperschaftsteuererklärung
tauglich gemacht. Bisher nicht verkennzifferte Zeilen wurden verkennziffert um sie maschinell lesbar
zu machen. Die elektronische Steuererklärung wird sich mehr und mehr von den früheren Papiervordrucken
unterscheiden. Schon aus diesem Grund ist es wichtig, die jährlichen Veränderungen in den
Vordrucken zu verfolgen.
Einschlägige Computerprogramme sind nur bedingt hilfreich, denn nur die korrekte Eingabe der
steuerrelevanten Daten führt zu einer zutreffenden Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
und der Berechnung der Körperschaftsteuer. Deshalb ist es auch im Zeitalter der elektronischen
Be- und Verarbeitung der Steuererklärungen unerlässlich, sich intensiv mit den aktuellen Steuererklärungsvordrucken
auseinanderzusetzen. Zudem ergibt sich dabei die ideale Möglichkeit selbst
geringfügige Steuerrechtsänderungen wahrzunehmen. Allein in den Vordrucken KSt 1F, dem Haupterklärungsvordruck
für alle Körperschaften, der Anlage GK und der Anlage ZVE, spiegeln sich wie in
diesem Veranlagungszeitraum wieder deutlich wahrnehmbar die in dem Veranlagungszeitraum 2023
zu beachtenden steuerlichen Veränderungen, insbesondere durch die Auswirkungen der gesetzlichen
Änderungen im JStG 2022 und eine Vielzahl von neuen Verwaltungsanordnungen.
In den nach Vordrucken gegliederten Kapiteln werden zunächst alle für die Körperschaftsteuererklärung
2023 zur Verfügung stehenden Vordrucke kurz vorgestellt und beschrieben. Die Verbindung
zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter ist intensiver geworden. Insbesondere in der
steuerlichen Beratung muss aus dem jeweiligen Blickwinkel über den Tellerrand hinaus geschaut
werden. Der Einkommensteuersachbearbeiter muss die Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft
im Auge haben und ebenso muss der Körperschaftsteuersachbearbeiter die Einkommensteuer des
Gesellschafters im Blick haben. Ohne eine vernetzte Betrachtung der einzelnen Sachverhalte kann es
zu Fehleinschätzungen kommen. Auch hierzu finden sich im Buch die entsprechenden Verweisungen.
In den darauf folgenden Kapiteln wird umfassend dargestellt welche Vordrucke die verschiedenen
Körperschaften verwenden können bzw. müssen. Anhand praxisorientierter Beispiele werden die
erforderlichen, in vielen Fällen vernetzten Eintragungen verständlich und nachvollziehbar erläutert.
Abschließend wird am Musterbeispiel der Ruben Lichtenberg GmbH die Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens, abgeleitet aus dem Jahresabschluss, ausführlich formulartechnisch umgesetzt.
In der 15. Auflage wurde die Checkliste zur Bearbeitung der Körperschaftsteuererklärung den
aktuellen
Änderungen angepasst, weiter entwickelt und verbessert.
Eine Vielzahl von kleinen Änderungen mit großer Wirkung.
Das Buch enthält in den jeweiligen Kapiteln Hinweise zu den weiteren Änderungen der Körperschaftsteuer
durch die Corona-und die Ukraine-Krise und ein Kapitel zum körperschaftsteuerlichen
Optionsmodell (§ 1a KStG), das erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2022 in Frage kam und im
Veranlagungszeitraum 2023 zum zweiten Mal in Frage kommt.
Neu aufgenommen in den Kreis der Anlagen wurden die Anlagen SPIF und SPIFA. Beide Anlagen
beschäftigen sich mit den bei der Körperschaft zu ermittelnden Besteuerungsgrundlagen von Spezial-
Investmentfonds.
Berlin, im Mai 2024 Uwe Perbey


Perbey, Uwe
Uwe Perbey ist Diplom-Finanzwirt und seit dem 01.01.2020 Dozent an der Fachhochschule für Finan-zen im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen und an der Finanzschule Berlin. Zuvor war er viele Jahre in der Sachgebietsleitung des Bereichs Außenprüfung und Rechtsbehelfsbearbeitung der Berliner Steuerverwaltung tätig.
Als erfahrener Referent leitet Herr Perbey Fortbildungsveranstaltungen u.a. zur Körperschaftsteuer-
und zur Gewerbesteuererklärung. Als Autor der jährlich neu aufgelegten „Körperschaftsteuererklärung Kompakt“ (Perbey, 12. Auflage 2021) sowie als Mitautor in „Der GmbH-Geschäftsführer: Zivilrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Haftung“ (Daumke/Keßler/Perbey, 6. Auflage 2019) ist er ebenfalls besonders ausgewiesen.



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