Retzmann | Korporative Freigebigkeit der Öffentlichen Hand | Buch | 978-3-428-19139-0 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 1538, 509 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 870 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Retzmann

Korporative Freigebigkeit der Öffentlichen Hand

Öffentliche Unternehmen als Sponsoren und Spendengeber
1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19139-0
Verlag: Duncker & Humblot

Öffentliche Unternehmen als Sponsoren und Spendengeber

Buch, Deutsch, Band 1538, 509 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 870 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-19139-0
Verlag: Duncker & Humblot


Nicht anders als private Marktteilnehmer werden Unternehmen der öffentlichen Hand zur Imagepflege und Erweiterung des Bekanntheitsgrads vielfältig und in großem Umfang als Sponsoren und Spendengeber tätig. Sie unterliegen jedoch weitgehend den besonderen Bindungen staatlicher Akteure, auch wenn sie am Markt agieren. Für korporative Freigebigkeit öffentlicher Unternehmen gilt insoweit ein komplexer Rechtsrahmen, der eine Auseinandersetzung mit dem Verfassungsrecht, dem Europarecht, dem einfachen Recht sowie unternehmensinternen Bestimmungen erfordert. Die Arbeit legt erstmals eine umfassende Vermessung dieses Rechtsrahmes vor. Sie zeigt auf, dass auch öffentliche Unternehmen, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, grundsätzlich als Sponsoren und Spendengeber auftreten dürfen, dabei aber prozedurale Anforderungen und materielle Grenzen bestehen, insbesondere aus dem Neutralitätsgebot und der Gemeinwohlbindung folgend. Die Untersuchung schließt mit Empfehlungen und Leitlinien für die Praxis.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Grundlagen
Einleitung – Ziel, Gang und Begrenzung der Untersuchung – Forschungsstand und Praxisbeispiele – Begriffsbestimmungen und rechtliche Einordnungen – Nutzen von Sponsoring und Spenden für öffentliche Unternehmen

2. Normenbefund – Der Rechtsrahmen für öffentliche Unternehmen
Verfassungsrechtlicher Rahmen – Europarechtlicher Rahmen – Einfachgesetzlicher Rahmen – Unternehmensinterner Rahmen

3. Zulässigkeit und Grenzen der Tätigkeit öffentlicher Unternehmen als Sponsoren und Spendengeber
Verfassungsrechtliche Maßgaben für die Sponsoring- und Spendentätigkeit öffentlicher Unternehmen – Sponsoring und Spendenvergabe öffentlicher Unternehmen im Lichte des Europarechts – Gesellschaftsrechtliche Anforderungen an das Sponsoring und die Spendenvergabe öffentlicher Unternehmen – Wettbewerbsrechtliche Vorgaben für die Sponsoring- und Spendentätigkeit öffentlicher Unternehmen – Sponsoring und Spenden durch kommunale Unternehmen – Unternehmensinterne Sponsoring- und Spendenvorgaben – Gesamtergebnis

4. Fazit und Leitlinien für die Praxis


David Retzmann studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens folgten ein LL.M.-Studium an der University of Edinburgh und das Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen Anfang 2018 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Suerbaum, tätig, wo er zur gleichen Zeit seine Dissertation verfasste. Seit September 2020 ist er als Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig, derzeit – nach einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht – als Richter am Verwaltungsgericht Würzburg.

David Retzmann studied law at the Ruhr University Bochum from 2009 to 2014. After completing his first state examination, he went on to study for an LL.M. at the University of Edinburgh and completed his legal clerkship at Dortmund Regional Court. Following the Second State Examination at the beginning of 2018, he worked as a research assistant at the Julius-Maximilians-University of Würzburg, Chair of Public Law of Prof Dr Suerbaum, where he wrote his doctoral thesis at the same time. Since September 2020, he has worked as a judge in the administrative courts, currently – after a secondment to the Federal Constitutional Court – as a judge at the Administrative Court of Würzburg.



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