Sachs / Siekmann | Der grundrechtsgeprägte Verfassungsstaat | Buch | 978-3-428-13535-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 1581 Seiten, Format (B × H): 175 mm x 241 mm, Gewicht: 1909 g

Sachs / Siekmann

Der grundrechtsgeprägte Verfassungsstaat

Festschrift für Klaus Stern zum 80. Geburtstag

Buch, Deutsch, 1581 Seiten, Format (B × H): 175 mm x 241 mm, Gewicht: 1909 g

ISBN: 978-3-428-13535-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Mit der vorliegenden Festschrift wird Klaus Stern anlässlich seines 80. Geburtstages für seine anhaltende, herausragende Präsenz im wissenschaftlichen Diskurs geehrt. Seine wissenschaftlichen Leistungen sind eindrucksvoll und suchen ihresgleichen. Ein Zeugnis dafür legt Sterns Schriftenverzeichnis ab, das inzwischen 70 selbständige Bücher und gut 250 Aufsätze umfasst. Die weltweit anhaltende Resonanz seines Schaffens dokumentieren über 50 fremdsprachliche Publikationen und Übersetzungen. Hervorzuheben ist Sterns opus maximum »Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland« in sieben Bänden, das er im Jahr 2011 vollendet hat.

Das Lebenswerk Sterns deckt das gesamte öffentliche Recht in einer Breite ab, wie sie selten zu finden ist. Während Stern ursprünglich eher dem Verwaltungsrecht zugewandt war, verlagerte sich sein wissenschaftliches Interesse zunehmend auf das Staatsrecht und nicht zuletzt auf die geschichtlichen Bezüge dieser Disziplin. Als einer der ersten befasste sich Stern mit dem neuen wirtschaftspolitischen Instrument der Globalsteuerung intensiv aus rechtswissenschaftlicher Perspektive.

Innerhalb der Staatsrechtswissenschaft bewegte sich sein wissenschaftliches Interesse zunehmend vom Staatsorganisationsrecht, einschließlich des Finanzrechts, zu den Grundrechten. Mit fortschreitender europäischer Einigung trat verstärkt das Europarecht hinzu. Die Entwicklung der Europäischen Grundrechtecharta hat Stern intensiv begleitet.

Für sein außergewöhnliches Lebenswerk hat Klaus Stern höchste Auszeichnungen von staatlicher Seite und aus der Wissenschaft erhalten.
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Weitere Infos & Material


1. Teil: Grundlagen des grundrechtsgeprägten Verfassungsstaates: Michael Bertrams, Der Schutz der kommunalen Finanzhoheit durch das Konnexitätsprinzip der nordrhein-westfälischen Landesverfassung – Udo Di Fabio, Das mirandolische Axiom: Gegebenes und Aufgegebenes – Johanna Hey, Kommunale Finanzautonomie und politische Verantwortung. Was soll das Gemeindesteuersystem leisten: Bürgerbeteiligung oder Unmerklichkeit? – Paul Kirchhof, Entstehensgrund des Verfassungsstaates – Jörg-Detlef Kühne, Zum Neuerungsgehalt der Weimarer Grundrechte. Genetische Aspekte zu ihrer Platzierung und Textgestalt – Thomas Mann, Interventionsrechte der Landesregierungen gegen Gesetze – Gestaltungsmittel einer Minderheitsregierung? – Hartmut Maurer, Der Anwendungsvorrang im Normensystem – Angelika Nußberger, Der Wandel der Grund- und Menschenrechte – Walter Pauly, Nietzsches staatsphilosophischer Individualismus – Herbert Schambeck, Entwicklungstendenzen des demokratischen Verfassungsstaates zwischen Recht und Politik – Edzard Schmidt-Jortzig, Rückblick auf das Potsdamer Abkommen. Grundstein für die deutsche Teilung, Eckstein für die Wiedervereinigung – Christian Starck, Grundrechte und Gesetz. Eine Entwicklungsgeschichte – Bin Takada, Universeller Anspruch grundrechtsgeprägter Rechtsstaatlichkeit – Rainer Wahl, Die praktische Wirksamkeit von Verfassungen: Der Fall des Grundgesetzes – Christian Waldhoff, Die verfassunggebende Gewalt als Bindeglied zwischen historischer Realität und Geltung der Verfassung – 2. Teil: Allgemeine Grundsrechtslehren: Peter Badura, Die Förderung des gesellschaftlichen Fortschritts als Verfassungsziel und der Schutz der grundrechtlichen Freiheit – Herbert Bethge, Zur grundrechtlichen Konstitutionalisierung des Strafrechts – Klaus Grupp, Grundrechtsschutz durch rechtsstaatliche Verfahrensprinzipien – Bernd Grzeszick, Individualrechte und das Gebot konsistenter und kohärenter Rechtsetzung im deutschen und europäischen Recht. Eine Untersuchung am Beispiel der Rechtfertigung von Lotterieveranstaltungsmonopolen – Hans-Detlef Horn, Die Grundrechtsbindung der Verwaltung – Jörn Ipsen, Grundrechte als Gewährleistungen von Handlungsmöglichkeiten – Vittorio Italia, Problemi sui criteri di interpretazione delle norme che prevedono i diritti soggettivi – Eckart Klein, Die Grundrechtsgesamtlage – Michael Kloepfer, Grundrechtskonzertierungen. Zur Frage der parallelen und entsprechungsrechtlichen Ausübung von Grundrechten – Günter Krings, Die subjektiv-rechtliche Rekonstruktion der Schutzpflichten aus dem grundrechtlichen Freiheitsbegriff – Hans-Werner Laubinger, Die Geltung der Grundrechte im Verhältnis der evangelischen Pfarrer zu ihrer Kirche – Detlef Merten, Art. 1 Abs. 3 GG als Schlüsselnorm des grundrechtsgeprägten Verfassungsstaates – Eva-Maria Michel, Das Verhältnis zwischen der Dritten und der Vierten Gewalt – Theo Öhlinger, Vom Gesetzesstaat zum Überwachungsstaat. Wandlungen und Zukunftsperspektiven des Rechtsstaats in der Republik Österreich – Fritz Ossenbühl, Die vergessene Grundrechtshaftung – Hans-Jürgen Papier, Grundgesetz und Werteordnung – Günter Püttner, Grundrechtsschutz für juristische Personen des öffentlichen Rechts – widersinnig? – Wolfgang Rüfner, Modernisierung des Staatskirchenrechts durch Vergrundrechtlichung? – Michael Sachs, Grundrechtsschutz der Staatlichkeit und der Staatsstrukturprinzipien? – Rolf Stober, Zur ökonomischen Relevanz der Grundrechte in einer offenen Wirtschaftsverfassung – Johan van der Walt, Horizontal Application of Fundamental Rights. Rethinking the Structures of Constitutional Democracy – 3. Teil: Supranationaler und internationaler Grundrechtsschutz: Claus Dieter Classen, Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Spiegel europäischer Rechtsentwicklungen – Thomas von Danwitz, Aktuelle Entwicklungen im Grundrechtsschutz der Europäischen Union – Thomas Dünchheim, Die Europäisierung der Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht und das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – Jörg Ennuschat, Die U


Prof. Dr. Michael Sachs, geb. 1951, hat nach Studium an der Universität zu Köln die juristischen Staatsprüfungen 1973 bzw. 1978 abgelegt. Promotion und Habilitation erfolgten an der Universität zu Köln 1976 bzw. 1985. 1987 wurde er Universitätsprofessor in Augsburg, 1991 bzw. 1995 folgte er Rufen auf Lehrstühle in Potsdam bzw. Düsseldorf. Seit 2001 hat er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität zu Köln inne und ist Mitdirektor des Instituts für deutsches und europäisches Wissenschaftsrecht. Von 2005 bis 2009 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Köln und Bonn – Abschluss Diplom-Volkswirt – wurde Helmut Siekmann durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln promoviert und habilitiert. Anschließend war er Professor für öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Sommer 2006 ist er Inhaber der Professur für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht an der Universität Frankfurt am Main und Direktor des »Institute for Monetary and Financial Stability (IMFS)«. Als Gastprofessor war er an verschiedenen ausländischen Universitäten tätig: Saint Louis University in St. Louis (1996, 1999, 2001), Université d'Orléans (2003, 2004, 2005, 2006), Université Paris-Dauphine (2005, 2007), Universität Luxembourg (2009). Donau-Universität Krems (2013). Die Universität Paris-Dauphine hat ihm im Jahre 2010 den Titel »docteur honoris causa« verliehen.


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