Buch, Deutsch, Band 7, 95 Seiten, GB, Format (B × H): 158 mm x 220 mm
Reihe: Mäzene für Wissenschaft
Erster Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Buch, Deutsch, Band 7, 95 Seiten, GB, Format (B × H): 158 mm x 220 mm
Reihe: Mäzene für Wissenschaft
ISBN: 978-3-937816-70-8
Verlag: Hamburg University Press - Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky
Ernst Friedrich Sieveking stammt aus einer der bekanntesten Hamburger Familien und zählt zu den herausragenden Persönlichkeiten in der Geschichte der Hansestadt. Sieveking verfügte über eine umfassende Bildung und beeindruckende Sprachkenntnisse. Mit 21 Jahren war er nach dem Studium der Rechtswissenschaften promovierter Jurist, um danach für fast 20 Jahre erfolgreich als Anwalt in Hamburg tätig zu sein. Nach zwei weiteren Jahren als Mitglied des Senates fand er schließlich zu seiner wirklichen Bestimmung mit der Ernennung zum Präsidenten des 1879 neu gegründeten Hanseatischen Oberlandesgerichts. Dass diese Institution in den folgenden dreißig Jahren, in denen Sieveking an ihrer Spitze stand, zu einem der angesehensten deutschen Oberlandesgerichte wurde, verdankt sie in erster Linie ihrem Präsidenten. Friedrich Sieveking verkörperte in seiner Person den schönsten Sinn des Hamburger Wahlspruchs vom „Tor zur Welt“, indem er tiefempfundene Liebe zur Heimatstadt mit großer Offenheit gegenüber anderen Völkern verband.
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Inhalt
Vorwort des Herausgebers S. 4
Vorwort der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts S. 5
1. Herkunft S. 7
2. Ernst Friedrich Sievekings Schulzeit S.13
3. Studium und Promotion S. 20
4. Die Jahre als Anwalt S. 28
5.Ernst Friedrich Sieveking als Senator S.39
6. Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts S. 46
7.Ernst Friedrich Sieveking als Rechtsexperte S.58
8. Ansprachen, Aktivitäten, Ehrungen S. 64
9. Ernst Friedrich Sieveking als Förderer der Universitätsgründung S. 73
10. Der plötzliche Tod. Würdigungen, Nachrufe S. 79
11. Anhänge S. 86
12. Literatur S. 88
13. Namensregister S. 92
Aus einer der bekanntesten Hamburger Familien stammend, gehört Ernst Friedrich Sieveking zu den herausragenden Persönlichkeiten in der Geschichte der Hansestadt. Gesegnet mit einer ungewöhnlich hohen Begabung, verfügte Sieveking über eine umfassende Bildung und beeindruckende Sprachkenntnisse. Mit 21 Jahren war er nach dem Studium der Rechtswissenschaften promovierter Jurist, um danach für fast 20 Jahre erfolgreich als Anwalt in Hamburg tätig zu sein. Nach zwei weiteren Jahren als Mitglied des Senates fand er schließlich zu seiner wirklichen Bestimmung mit der Ernennung zum Präsidenten des 1879 neu gegründeten Hanseatischen Oberlandesgerichts.
Friedrich Sieveking schrieb dem damaligen Bürgermeister Weber: „Ich verhehle mir die großen Schwierigkeiten der mir gestellten Aufgabe nicht; es gilt, einem Gericht vorzustehen, welches sich dem ihm vorangegangenen, in der Rechtsprechung berühmten hansestädtischen Gerichte würdig erzeigen soll und dazu berufen ist, eine hervorragende Stellung in dem deutschen Rechtsleben einzunehmen.“
Dass diese Institution in den folgenden dreißig Jahren, in denen Sieveking an ihrer Spitze stand, zu einem der angesehensten deutschen Oberlandesgerichte wurde, verdankt sie in erster Linie ihrem Präsidenten. Dessen primäre Interessen galten dem Handels-, Seehandels- und Seeversicherungsrecht; sein Ziel für die Rechtsprechung war es, der Entwicklung von Handel und Verkehr den Weg zu ebnen. Zugleich war er ein gefragter Rechtsexperte, der immer wieder internationalen Konferenzen vorstand.
Friedrich Sieveking verkörperte in seiner Person den schönsten Sinn des Hamburger Wahlspruchs vom „Tor zur Welt“, indem er tiefempfundene Liebe zur Heimatstadt mit großer Offenheit gegenüber anderen Völkern verband.
Die Stärke des Richters Sieveking lag in der Kombination von juristischer Kompetenz, Praxisnähe und nicht zuletzt unermüdlicher Arbeitskraft. Seinen Richtern war er ein Vorbild in den langen Beratungen, stets mit einem „Wie denken die Herren?“ eröffnet, und ein Vorbild war er allen Beteiligten in den vielen von ihm geduldig und umsichtig geleiteten Gerichtsverhandlungen. Sein Verhältnis zur Anwaltschaft war das allerbeste.
Zeit seines Lebens bewies er die Tugenden des hanseatischen Bürgertums: Was für ihn zählte, war der Einsatz für das Wohl der Allgemeinheit, auch außerhalb der Rechtspflege. So trat Sieveking schon früh als Förderer einer Universitätsgründung in Hamburg hervor, weshalb er später auch dem ersten Kuratorium der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung angehörte. Muss man erwähnen, dass ihm eine Universität mit internationaler Ausrichtung vorschwebte?
Es war Sievekings Anregung, den Platz zwischen dem Straf- und dem Ziviljustizgebäude durch ein Oberlandesgericht in würdiger Form abzuschließen. Die Fertigstellung des Baus 1912 hat er nicht mehr erleben können, jedoch ist er bis heute in dem Gebäude präsent, wo eine Marmorbüste und ein großformatiges Ölgemälde an den ersten Präsidenten erinnern.
Für den Giebel am Eingangsportal wählte man jene lateinische Inschrift, welcher der erwähnte Bürgermeister Weber bei der Einsetzung des Gerichts 1879 eine wunderbare freie Übersetzung gegeben hatte: „Recht ist, im harmonischen Gleichmaß das Wahre zu finden und das Gute zu wirken.“ – So überwölben diese alten Römerworte drei Jahrzehnte segensreichen Wirkens von Ernst Friedrich Sieveking, und wir heutigen Richter sind aufgefordert, ihnen in seinem humanistischen Geiste täglich neues Leben zu verleihen.
Erika Andreß