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E-Book, Deutsch, 256 Seiten, E-Book

Seppelfricke Unternehmensanalysen

Wie man die Zukunft eines Unternehmens prognostiziert
2. aktualisierte und überarbeitete Auflage 2025
ISBN: 978-3-7910-6206-8
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Wie man die Zukunft eines Unternehmens prognostiziert

E-Book, Deutsch, 256 Seiten, E-Book

ISBN: 978-3-7910-6206-8
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Für viele Fragestellungen, z. B. Unternehmensbewertungen, Finanzplanungen, Investitionsentscheidungen und Ratings, ist die Prognose der zukünftigen Erfolge von Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Das Buch vermittelt das Know-how, wie systematische, schlüssige und konsistente Vorhersagen erstellt werden können. Praxisbezug und Problemorientierung stehen dabei im Vordergrund. Das Buch stellt alle wichtigen Analysemöglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen dar. Zahlreiche Fallbeispiele, Übersichten und Tabellen legen die Erfolgsquellen vieler Unternehmen offen. Besonders hilfreich ist die Auswertung einer umfassenden Datenbank mit den Jahresabschlüssen von ca. 2.000 Unternehmen weltweit. Die Auswertungen liefern für viele Fragestellungen passende Betriebs- und Branchenvergleiche und wurden für die 2. Auflage auf den aktuellen Stand gebracht. Wer einen Großteil seiner Arbeitszeit in die Analyse von Unternehmen steckt, sollte auf diese solide Arbeitsgrundlage nicht verzichten. Auch als Einstieg für Studierende ist das kompakte Buch bestens geeignet.  

Prof. Dr. Peter Seppelfricke, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Hochschule Osnabrück.
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Autoren/Hrsg.


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2.3 Bereinigungen von Erfolgs- und Bilanzgrößen


2.3.1 Systematisierung der Bereinigungen


Die veröffentlichten Daten eines Unternehmens dienen dazu, die verschiedenen Stakeholder über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren. Die Höhe der aktuellen Cashflows und Erfolge sind aber nicht unbedingt ein guter Indikator für die zukünftige/nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Daneben zieht sich durch alle Rechnungslegungen (HGB, IFRS, US-GAAP etc.) mehr oder weniger ausgeprägt das Vorsichtsprinzip: Aus Gründen des Gläubigerschutzes wird die Vermögens- und Ertragslage eher zu pessimistisch dargestellt. Die Bedürfnisse wichtiger Stakeholder (Management, Eigentümer, Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit) werden eher nachrangig beachtet. Sie sind deshalb an einer Bereinigung der veröffentlichten Größen interessiert.

Bereinigungen von Vermögens- und Erfolgsgrößen sollen den Stakeholdern

  • eine zuverlässige Basis für die Schätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung schaffen,

  • einen unverzerrten Zeitvergleich von Vermögens- und Erfolgsgrößen ermöglichen und

  • einen sinnvollen Betriebsvergleich zwischen verschiedenen Unternehmen und Rechnungslegungen gewährleisten.

Bei den Bereinigungen kann zwischen Operating-, Funding-, Tax- und Shareholder-Konversionen unterschieden werden.

  1. Operating Conversions: Operating Conversions haben zum Ziel, aus den bilanziellen Größen die nachhaltige Vermögens- und Erfolgslage herauszufiltern. Zu diesem Zweck werden einmalige, außergewöhnliche oder dispositionsbedingte Aufwendungen und Erträge eliminiert.

  2. Funding Conversions: Es gibt einige Geschäftsvorfälle, die von den verschiedenen Rechnungslegungen (HGB, IFRS, US-GAAP etc.) fälschlicherweise dem Leistungsbereich zugeordnet werden, obwohl eine Zuordnung zum Finanzergebnis (Finanzbereich) sinnvoller erscheint. Die Funding Conversions haben deshalb zum Ziel, diese Geschäftsvorfälle zu erfassen und richtig zuzuordnen.

  3. Shareholder Conversions: Durch alle Rechnungslegungen (HGB, IFRS, US-GAAP etc.) zieht sich mehr oder weniger deutlich das Vorsichtsprinzip: Aus Gründen des Gläubigerschutzes wird die Vermögens- und Ertragslage zu vorsichtig dargestellt. Die Shareholder Conversions haben deshalb zum Ziel, die Ergebnisse »durch die Brille des risikofreudigen Eigentümers« zu betrachten.

  4. Tax Conversions: Der ausgewiesene Steueraufwand wird auch durch die finanziellen Erfolge eines Unternehmens beeinflusst. Die Tax Conversions haben zum Ziel, den Steueraufwand für den operativen Erfolg des Unternehmens zu ermitteln. Tax Conversions erlauben damit, den operativen Nachsteuergewinn eines Unternehmens adäquat abzubilden. In der Folge kann auch das Tax Shield (Steuervorteil, der durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen von der steuerlichen Bemessungsgrundlage entsteht) problemlos ermittelt werden.

2.3.2 Operative Bereinigungen (Operating Conversions)


Mithilfe der Operating Conversions soll aus den bilanziellen Größen die nachhaltige Vermögens- und Erfolgslage herausgefiltert werden. Zu diesem Zweck werden einmalige, außergewöhnliche oder dispositionsbedingte Aufwendungen und Erträge herausgerechnet.

  1. Einmaleffekte (Non-Recurring Items): Hierbei handelt es sich um Einflüsse, die ihrer Natur nach nicht vorhersehbar sind. Sie werden aller Voraussicht nach nicht wieder stattfinden. Als Beispiele können Abfindungszahlungen, Strafzahlungen oder Unwetterschäden genannt werden.

  2. Außergewöhnliche Effekte (Extraordinary Effects): Außergewöhnliche Erträge oder Aufwendungen sind ungewöhnlich und selten, können gleichwohl wieder vorkommen. Aufwendungen in Zusammenhang mit der Aufgabe von Geschäftsbereichen (Discontinued Operations) können als Beispiel genannt werden. Auch Restrukturierungsaufwendungen für die Sanierung von Unternehmensteilen findet man häufig in der Praxis. Zu den ungewöhnlichen Ereignissen gehören auch Gewinne/Verluste aus Abgängen des Anlage- oder Umlaufvermögens (z.?B. Verkauf von Beteiligungen oder Wertpapieren über/unter Buchwert). Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) sind nach einem Impairment-Test auch als außergewöhnlich anzusehen.

  3. Dispositionseffekte: Aufwendungen und Erträge werden als dispositiv angesehen, wenn sie durch die Nutzung von Bewertungs- und Ermessensspielräumen zustande kommen. Im angelsächsischen Raum wird dies auch als »Creative Accounting« bezeichnet. Aufwendungen und Erträge, die von einer üblichen Rechnungslegung abweichen, sind entsprechend zu bereinigen.

Merke

Die Abgrenzung von Bereinigungen ist eher unscharf und die Übergänge sind fließend. Die Identifikation fällt deshalb regelmäßig schwer. Viele Unternehmen berichten deshalb in Eigeninitiative über bereinigungswürdige Ereignisse. Diese Berichterstattung muss aber kritisch hinterfragt werden. Für sie gibt es keine Standards und Unternehmen neigen eher dazu, ihre Ertragskraft zu beschönigen. Dies gilt insbesondere, wenn die Entlohnung des Managements an »bereinigten« Größen festgemacht wird. Es besteht die Gefahr, dass eine Nebenbuchhaltung entsteht, welche die Vergleichbarkeit letztlich einschränkt.

Signifikante einmalige oder außergewöhnliche Ergebniseinflüsse findet man regelmäßig im Anhang der betreffenden Jahresabschlüsse. Im Lagebericht des Vorstandes (Management Discussion and Analysis) kann man ebenfalls fündig werden. Es ist auch eine gute Idee, die Ad-hoc-Mitteilungen der vergangenen Jahre eines Unternehmens zu sichten oder das Management des Unternehmens (Investor-Relations-Abteilungen) gezielt nach diesen Effekten zu befragen.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge müssen nach HGB nicht mehr aufgeführt werden, es gibt aber eine Erläuterungspflicht für Aufwendungen oder Erträge von »außergewöhnlicher Bedeutung oder außergewöhnlicher Größenordnung« (§ 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB). Nach HGB findet man einmalige oder außergewöhnliche Posten häufig auch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen. Die Aufwendungen werden im Anhang erläutert, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). Die Abschreibungen werden in der Bilanz oder im Anhang entsprechend der Gliederung des Anlagevermögens ausgewiesen (§ 268 Abs. 2 HGB). Mithin sind auch die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert ersichtlich. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit diese Abschreibungen ökonomisch gerechtfertigt sind. Die Position Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens enthält häufig auch außergewöhnliche Aufwendungen für Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens.

2.3.3 Funding Conversions


Bei der Ermittlung von Erfolgs- und Kapitalgrößen ist auf eine sinnvolle Abgrenzung zwischen Leistungs- und Finanzbereich zu achten. Der Finanzbereich umfasst die Erfolgsströme (Gewinne oder Cashflows) zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern und Fremdkapitalgebern. Der Leistungsbereich (operativer Bereich) erfasst dagegen nur Erfolgsströme, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten entstehen. Für viele Stakeholder (insbesondere Eigentümer und Management) stellen die operativen Erfolge die Basis für die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens dar. Die operativen Überschüsse im Leistungsbereich spiegeln die Positionierung im Wettbewerb und die Fähigkeiten des Managements wider. Die Ergebnisse im Finanzbereich schwanken eher und können vom Unternehmen weniger beeinflusst werden (z.?B. Zinszahlungen oder Ergebnisse von Beteiligungen).

Merke

Mithilfe von Funding Conversions sollen einige Geschäftsvorfälle der passenden Erfolgsebene (Leistungsebene, Finanzebene) zugeordnet werden. Funding Conversions dienen zur Ermittlung aussagekräftiger Betriebserfolge und betrieblicher Renditen. Ohne derartige Bereinigungen zeichnen betriebliche Erfolgs- und Vermögensgrößen (z.?B. EBIT, NOPAT, Capital Employed usw.) kaum die operative Ertragskraft eines Unternehmens nach und sind für einen Betriebsvergleich wenig geeignet.

2.3.3.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Kauft das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen auf Ziel, könnte der Vorgang in ein Gütergeschäft gegen Barzahlung und ein Kreditgeschäft aufgeteilt werden. In der Bewertungspraxis verzichtet man aber auf eine derartige Aufteilung und ordnet die mit dem Zielgeschäft verbundenen Zahlungen einheitlich dem Leistungsbereich zu. Mit anderen Worten: Die Finanzierungskosten des Zielkaufs sind im Kaufpreis enthalten und vermindern die betrachtete operative Erfolgsgröße. Die finanziellen Ansprüche der Lieferanten in ihrer Funktion als Kapitalgeber sind in erhöhten Materialaufwendungen schon abgegolten. Eine konsistente Ermittlung der Vermögensgröße verlangt, dass die unverzinslichen...


Seppelfricke, Peter
Prof. Dr. Peter Seppelfricke, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Hochschule Osnabrück.

Peter Seppelfricke

Prof. Dr. Peter Seppelfricke, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Hochschule Osnabrück.



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