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Stange | Baunutzungsverordnung - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. | Buch | 200-510551753-6 | sack.de

Buch, Deutsch, 828 Seiten, KART, Format (B × H): 169 mm x 236 mm, Gewicht: 1326 g

Stange

Baunutzungsverordnung - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.

Buch, Deutsch, 828 Seiten, KART, Format (B × H): 169 mm x 236 mm, Gewicht: 1326 g

ISBN: 200-510551753-6
Verlag: Kommunal-u.Schul-Verlag


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Im Kommentar Baunutzungsverordnung wird die Verordnung auf Grundlage der neueren Literatur sowie der einschlägigen Rechtsprechung aktuell und kompetent erläutert.

Die Baunutzungsverordnung beinhaltet die notwendige Ergänzung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Baugesetzbuchs. Zu nennen sind die Vorschriften, die Darstellungen und Festsetzungen in Bauleitplänen betreffen. Im Einzelnen sind dies die Art der baulichen Nutzung in Wohngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten, Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten.
Der Verlagstitel Baunutzungsordnung wendet sich an alle mit dieser Rechtsmaterie befassten Personen und Institutionen, vor allem an die für die Bauleitplanung zuständigen Kommunen und deren Aufsichtsbehörden. Die Kommentierung ist eine zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für sämtliche mit dem Thema befassten Gerichte, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure, Planer und Sachverständige, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Bildungseinrichtungen sowie für alle interessierten Privatpersonen.

Gustav-Adolf Stange ist ein ausgewiesener Kenner des öffentlichen Bau(planungs)rechts. Er war als Verwaltungsrichter und auch als Präsident eines Verwaltungsgerichts sowie als Vizepräsident eines Oberverwaltungsgerichts mit zahlreichen Streitigkeiten aus den Bereichen des öffentlichen Baurechts und des Umweltrechts befasst. Darüber hinaus hat er als Referent für diese Themengebiete an zahlreichen Informationsveranstaltungen mitgewirkt.

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