Buch, Deutsch, 334 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 476 g
Reihe: Beuth Recht
Vergütung durchsetzen und absichern
Buch, Deutsch, 334 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 476 g
Reihe: Beuth Recht
ISBN: 978-3-410-22420-4
Verlag: DIN Media
Das praxisorientierte, leicht verständliche Nachschlagewerk erleichtert Architekten, Bauingenieuren sowie Mitarbeitern in Bauunternehmen und Bauverwaltungen den täglichen Umgang mit der Materie "Nachtrag". Anhand zahlreicher Übersichten, Tabellen und Praxisbeispielen werden die rechtlichen Grundlagen von VOB/B 2012 und BGB erläutert. Unter anderem geht es um Themen wie Vertragsauslegung, Ermittlung des Bau-Solls und Vertragsgestaltung. Musterformulierungen (z. B. für Behinderungs- oder Nachtragsanzeigen) machen das Werk praxistauglich. Im Rahmen des "Workshops" kann neu erworbenes Wissen selbstständig geprüft werden. Aus dem Inhalt: Einleitung // Voraussetzungen // Checklisten Nachtragsvoraussetzungen // Nachtragsvoraussetzungen, Einzelheiten (mit Beispielen) // Kooperationspflicht, Arbeitseinstellung als Druckmittel? // Durchsetzung und Sicherung der Vergütung // Musterbriefe für den Auftragnehmer // Workshop: Fragen und Antworten rund um das Thema Nachtrag // Texte BGB und VOB/B.
Zielgruppe
Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Baubetriebler, Behörden/ Bauverwaltung
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Privates Baurecht, Architektenrecht
- Geisteswissenschaften Architektur Architektur: Berufspraxis
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baurecht, Recht für Ingenieure und Architekten
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Bauindustrie, Baugewerbe
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baugewerbe, Bauplanung, Baubetrieb
Weitere Infos & Material
Einleitung
Voraussetzungen
Checkliste Nachtragsvoraussetzungen
Nachtragsvoraussetzungen, Einzelheiten (mit Beispielen)
Durchsetzung und Sicherung einer Werklohnforderung
Musterformulare
Workshop, Fragen und Antworten rund um das Thema Nachtrag
Texte BGB und VOB/B




