E-Book, Deutsch, 156 Seiten
Sternal Die Harz-Geschichte 6
2. Auflage 2017
ISBN: 978-3-7448-4744-5
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Ende der Napoleonischen Kriege 1815
E-Book, Deutsch, 156 Seiten
ISBN: 978-3-7448-4744-5
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Bernd Sternal geboren 1956 in Gernrode/Harz. Bernd Sternal hat schon einiges in seinem Leben gemacht: Er ist Dipl.-Ingenieur, war als Manager, Geschäftsführer, Unternehmer, Unternehmensberater tätig, ist im Besitz zahlreicher Patente und anderer gewerblicher Schutzrechte. Mit dem Schreiben begann er im Jahr 2005, indem er für das von ihm betriebene Harzer Tourismusportal http://www.harz-urlaub.de redaktionelle Beiträge verfasste. Das Schreiben hatte ihn schnell infiziert. Im Jahr 2010 gründete er den Verlag Sternal Media, in dem er auch seine eigenen Publikationen herausgibt. Schwerpunkt-Themen von Bernd Sternal sind geschichtlicher, technischer, naturwissenschaftlicher, touristischer sowie gesellschaftskritischer Art.
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Einführung
Der Dreißigjährige Krieg war zu Ende! Er hatte ganz Europa stark in Mitleidenschaft gezogen. Die dreißig Jahre andauernde Kriegskatastrophe hatte große Teile Europas verwüstet und ganze Landstriche entvölkert. Der Westfälische Friede kam nur zustande, weil die Kriegsparteien kriegsmüde und alle Ressourcen erschöpft waren. Eine Weiterführung der Kampfhandlungen versprach keiner Partei mehr Gewinne. Daher wurde ein politischer Kompromiss ausgehandelt, der es allen beteiligten Parteien ermöglichte ihr Gesicht zu wahren, die bestehenden Probleme jedoch nicht löste, sondern nur aufschob und verlagerte.
Dennoch hatte dieses umfangreiche Vertrags- und Regelwerk, das als Westfälischer Friede in die Geschichtsbücher einging, zukunftsweisende Bedeutung für Europa. Nach heutigem Verständnis wird der Westfälische Friede als historischer Beitrag zu einer europäischen Friedensordnung gleichberechtigter Staaten und als Beitrag zum friedlichen Miteinander der Konfessionen gewertet. Die diplomatischen Verhandlungen zum Westfälischen Frieden bildeten den Beginn einer Entwicklung, in deren Verlauf sich das moderne Völkerrecht herausbildete, wodurch die Grundlagen für das Entstehen souveräner Nationalstaaten geschaffen wurden. Auch wurde der Friede von Münster, Osnabrück und Nürnberg für nachfolgende Generation zum Vorbild für Friedenskonferenzen. Sein Prinzip der Gleichberechtigung aller Staaten, unabhängig von ihrer Größe und Macht, hat in der Diplomatie bis heute seinen Platz.
Für Deutschland – dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation – war von besonderer Bedeutung, dass auch die kirchliche Frage nachdrücklich und endgültig gelöst wurde, indem durch den Westfälischen Friede auch der Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 bestätigt wurde. Diese Rechtsstellung der Konfessionsfreiheit hatte Gesetzescharakter erlangt und war besonders für Nord- und Mitteldeutschland von erheblicher Bedeutung, denn dort war der Protestantismus vorherrschend geworden.
Im Westfälischen Friede waren jedoch auch Bestimmungen getroffen worden, die in Mittel- und Norddeutschland erhebliche territoriale Veränderungen mit sich brachten. Das HRR war der Verlierer des Dreißigjährigen Krieges, was dazu führte, dass es Zugeständnisse an Frankreich und Schweden machen musste. Dementsprechend wurde vereinbart, dass Schweden neben einer Kriegsentschädigung von 5 Millionen Talern auch ganz Vorpommern, die Insel Rügen, das Gebiet der Odermündung, die Stadt Wismar sowie die Bistümer Bremen und Verden erhielt. Diese deutschen Territorien sollten jedoch nicht schwedisch werden, sondern deutsches Reichslehen bleiben. Schweden sollte diese Gebiete als deutscher Reichsstand mit Sitz und Stimme auf den deutschen Reichs- und Kreistagen besitzen.
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der zu Gunsten der Schweden auf seinen rechtmäßigen Besitz von Vorpommern verzichten musste, erhielt als Ausgleich die Bistümer Halberstadt, Minden und Cammin, sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg. Dazu wurden im Jahr 1648 die drei Bistümer säkularisiert und als Fürstentümer mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereinigt. Das Erzbistum Magdeburg blieb jedoch bis 1680 im Besitz des damaligen Administrators, des sächsischen Prinzen August, und wurde erst danach dem Kurfürstentum Brandenburg zugeschlagen.
Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin hatte Wismar an die Schweden abtreten müssen. Er erhielt dafür die Territorien der Bistümer Schwerin und Ratzeburg, die zuvor ebenfalls säkularisiert worden waren.
Auch dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, das Territorium abtreten musste, wurde ein Ausgleich gewährt. Gemäß den Bestimmungen nach Artikel XIII des Westfälischen Friedensvertrages wurde in einer „immerwährenden Kapitulation“ die Landesherrschaft des Stiftes Osnabrück von einem katholischen Bischof, der vom Domkapitel gewählt wurde, und einem protestantischen Bischof aus Braunschweig-Lüneburgischem Hause, abwechselnd wahrgenommen. Hatte ein lutherischer Bischof die Osnabrücker Regentschaft inne, so lag die Leitung über die katholische Gemeinschaft des Hochstiftes beim Erzbischof von Köln. Das Hochstift Osnabrück zählte damit zu den wenigen Territorien das Alten Reiches ohne konfessionelle Festlegung.
Außerdem wurden dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg die Klöster Walkenried und Gröningen überlassen.
Die Landgrafschaft Hessen-Kassel erhielt die gefürstete Abtei Hersfeld und einen Teil der ehemaligen Grafschaft Schaumburg.
Der Vertrag des Westfälischen Friedens beendete den Streit über die kirchlichen Stifte und Güter, der als eine Ursache für die lange Dauer des Dreißigjährigen Krieg angesehen werden kann, endgültig. Das Restitutionsedikt von 1629, das ohne Einverständnis der evangelischen Reichsstände den Status quo des geistlichen Besitzstands im Reich wieder auf den Stand des Jahres 1552 bringen sollte, wurde aufgehoben. Es wurde vereinbart, dass der evangelische wie auch der katholische Besitzstand so bleiben oder wiederhergestellt werden sollte, wie er am 1. Januar 1624 gewesen war. Die königlichen Erblande wurden von dieser Vereinbarung jedoch ausgenommen. Zudem wurde die Territorialhoheit der deutschen Reichsstände ohne Einschränkungen anerkannt.
Sie konnten uneingeschränkt das Recht wahrnehmen, zu ihrem Erhalt sowie zu ihrer Sicherheit untereinander sowie mit ausländischen Mächten Bündnisse einzugehen, diese durften jedoch nicht gegen den König oder das Reich gerichtet sein.
Der Friedensvertrag von Westfalen wurde in der Folge, neben der Goldenen Bulle (Modalitäten der Wahl und der Krönung der römischdeutschen Könige durch die Kurfürsten), zu einem der wichtigsten Dokumente der staatsrechtlichen Ordnung im HRR bis zu dessen Erlöschen am 6. August 1806.
Für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war der Friedensvertrag zum einen eine Erlösung, weil die Kriegshandlungen ein Ende hatten. Zum anderen war das Reich jedoch strukturell für lange Zeit stark geschwächt. Zu dieser Schwächung und Zersplitterung trugen sowohl die territoriale Integrität der deutschen Reichsstände wie auch die Integration ausländischer Staaten als Reichsstände bei. Diese Konstellation führte dazu, dass das HRR nach 1648 strukturell wie auch politisch zur offensiven Kriegsführung, Machtausdehnung und Expansion handlungsunfähig war. Nunmehr war das Reich nur noch Bewahrer von Recht und Frieden. Dabei lag der Schwerpunkt der Politik auf der Herbeiführung diplomatischer Lösungen, sowohl für den inneren wie auch den äußeren Frieden. Dazu sollten machtdynamische Abläufe abgeschwächt und eingedämmt werden, Ruhe, Stabilität, Frieden und Rechtsschutz sollten oberste Priorität haben.
Der Dreißigjährige Krieg hatte große Teile Europas, darunter auch ganz besonders Deutschland, ausgeblutet. Genaue Zahlen zu den Opfern und den Schäden wurden nie ermittelt, die Menschen hatten Wichtigeres zu tun. Daher sind nur Schätzungen möglich. Für 1618 wird von einer Einwohnerzahl von etwa 17,1 Millionen Einwohnern in Deutschland ausgegangen. Es wird angenommen, dass etwa ein Drittel der Menschen durch direkte oder indirekte Kriegsauswirkungen ihr Leben verloren, dass wären dann etwa 5,643 Millionen Todesopfer.
Zwar wurden die verschiedenen Regionen in Deutschland unterschiedlich stark vom Krieg und seinen Auswirkungen in Mitleidenschaft gezogen, die Harzregion war jedoch sehr stark betroffen. Dennoch wären Opferzahlen an dieser Stelle reine Spekulation.
Es dauerte etwa zwei Generationen, bis die Bevölkerungszahlen den Stand von vor dem Krieg wieder erreicht hatten. Die fehlende Bevölkerung, besonders viele Männer waren auf den Schlachtfeldern geblieben, machte es zusätzlich schwer die Dörfer, die Städte und die Infrastrukturen wieder aufzubauen. Auch konnten die Felder nicht ausreichend bewirtschaftet werden: Hunger war die Folge.
Dennoch war es eine vergleichsweise ruhige Zeit, denn über hundert Jahre wurde die Harzregion vom Krieg verschont. Das war für die damalige Zeit eine enorm lange Friedensperiode.
1756 war es dann vorbei mit dem Frieden. Der Siebenjährige Krieg, in dem auch Preußen eine Kriegspartei war, brachte neues Elend über das Land. Besonders betroffen war das Fürstentum Halberstadt, das immer auf das Neue von französischen Truppen heimgesucht wurde. Die Kriegskontributionen und -steuern belasteten die Region aufs Äußerste. Schon damals bildete sich auf Grund dessen eine tiefe Abneigung gegenüber den Franzosen heraus.
Vor dem Siebenjährigen Krieg – auch Dritter Schlesischer Krieg...




