E-Book, Deutsch, 188 Seiten
Thull Ermutigung zum Aufbruch
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-534-73779-6
Verlag: wbg Academic in Wissenschaftliche Buchgesellschaft (wbg)
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Eine kritische Bilanz des Zweiten Vatikanischen Konzils
E-Book, Deutsch, 188 Seiten
ISBN: 978-3-534-73779-6
Verlag: wbg Academic in Wissenschaftliche Buchgesellschaft (wbg)
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Inmitten einer Kirchenkrise geschieht das Unglaubliche: Mit Mut und Entschlossenheit kündigt Papst Johannes XXIII. das Zweite Vatikanische Konzil an. Er weiß, dass die Kirche ihre Botschaft den Menschen von heute nur noch dann vermitteln könne, wenn sie sich öffne, alle Fenster aufreiße und »einen Schritt vorwärts« wage. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) wird schließlich zu einem der herausragenden Ereignisse der modernen Kirchengeschichte. Es ist der Anfang eines notwendigen Aufbruchs, der der Kirche zu neuer Blüte verhelfen soll. 50 Jahre danach fragen renommierte Theologinnen und Theologen in diesem Buch, was vom Aufbruch bleibt. In kritischer Auseinandersetzung mit den Konzilsbeschlüssen zieht der Band Bilanz und verdeutlicht dem Leser, welchen Aufgaben sich die Kirche in heutiger Zeit noch stellen muss. Mit Beiträgen u. a. von Johannes Beutler SJ, Christoph Böttigheimer, Sabine Demel, Margit Eckholt, Gisbert Greshake, Hans-Jochen Jaschke und Peter Knauer SJ.
Philipp Thull, geb. 1987, Dr. theol. habil. Lic. iur. can. M. Ed., Studium der Germanistik, der Katholischen Theologie, der Philosophie, der Bildungswissenschaft, der Rechtswissenschaft und des Kanonischen Rechtes sowie Interdisziplinärer Geschlechterstudien in Trier und Münster; ist Lehrer für Deutsch, Ethik und katholische Religion, außerdem Privatdozent für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Fulda.
Autoren/Hrsg.
Weitere Infos & Material
Vorwort des Herausgebers
Johannes Beutler
Die Entwicklung seit Paul VI.
Joachim Schmiedl
Das Zweite Vatikanische Konzil und die Zusammenarbeit europäischer Bischöfe und Theologen
Jürgen Bärsch
Die erste Frucht des Konzils
Die Bedeutung der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium für die Erneuerung des Gottesdienstes der Kirche
Erich Garhammer
"Es gibt kein Jenseits der Medien"
Das Zweite Vatikanische Konzil und die Medien
Roman A. Siebenrock
"…geht die Kirche immerfort den Weg der Buße und Erneuerung" (LG 8)
Betrachtung eines zentralen Konzilstextes zum Selbstverständnis der Kirche
Ingeborg Gabriel
Weltpastoralkonstitution
Zukunftsweisende Orientierungen aus Gaudium et spes
Sabine Demel
Von der gehorsamen Herde zur eigenen Würde, Freiheit und Verantwortung der Laien! Was ist aus dieser kopernikanischen Wende geworden?
Joachim Theis
Das Zweite Vatikanische Konzil als Ausgangspunkt einer am Menschen orientierten Religionspädagogik
Wunibald Müller
"Wir spielen immer die unvollendete Symphonie, und immer ist
nur Generalprobe"
Philipp Thull
Gemeinsam auf dem Weg - Fünfzig Jahre Unitatis redintegratio
Walter Fleischmann-Bisten
Das Zweite Vatikanische Konzil aus evangelischer Sicht
Klaus von Stosch
Nostra aetate
Ein Neuaufbruch in der Verhältnisbestimmung der Kirche zu den Religionen
Margit Eckholt
"Der unterbrochene Frühling"
Erinnerung an das Weltkirche-Werden auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil
Christoph Böttigheimer
Die eine Volkskirche und die vielen Völker
Implikationen konziliarer Ekklesiologie
Peter Knauer SJ
Einige in ihrer Tragweite noch kaum erkannte Grundaussagen des II. Vaticanums
Urs Baumann
Das verratene Konzil
Erinnerungen an eine verspielte Zukunft
Andreas Batlogg SJ und Nikolaus Klein SJ
Die Piusbruderschaft und das Zweite Vatikanische Konzil
Hans-Jochen Jaschke
Das Konzil
Wegweiser und Grundtext in neuen Zeiten
Gisbert Greshake
Das II. Vaticanum und seine Zukunft
Persönliche Erinnerungen und subjektive Randbemerkungen
JOHANNES BEUTLER SJ Die Entwicklung seit Papst Paul VI.
1. Der Papst des Konzilsabschlusses
Es war Papst Johannes XXIII. nur vergönnt, das Konzil einzuberufen und eine Sitzungsperiode lang zu leiten, bis er an Pfingsten 1963 sein Leben beschloss. Der große Aufbruch war gelungen. Zahlreiche kuriale Entwürfe von Dokumenten hatten neuen Platz gemacht, die die neueren Entwicklungen in Theologie und kirchlichem Leben in der Weltkirche berücksichtigten. Paul VI., am Fest Peter und Paul 1963 in sein Amt eingeführt, machte sich die Anliegen des Konzils zu eigen und führte die Kirchenversammlung kundig und geschickt am 8. Dezember 1965 zu ihrem Ende. Ihm bleibt das Verdienst, mit hohem persönlichem Einsatz gerade bei kontroversen Diskussionen auf eine möglichst breite Mehrheit bei den Schlussabstimmungen hingewirkt zu haben. Durch meine Bibelstudien im Herbst 1965 nach Rom geführt, konnte ich an der Abstimmung zur Konstitution Dei Verbum im Petersdom am 18. November 1965 und an der Abschlussfeier auf dem Petersplatz am 8. Dezember als Zuschauer teilnehmen. Ein Gefühl der Erleichterung, der Freude und der Dankbarkeit war überall zu spüren. So antwortete etwa der Schweizer reformierte Theologe Oscar Cullmann, der als Gast teilgenommen hatte, auf die Frage „Sind die Erwartungen erfüllt?“ ganz zustimmend, vor allem mit Bezug auf die Konstitution über das Wort Gottes, die er als großen Schritt nach vorne empfand. Die Katholische Kirche entdeckt hier neu die Bibel als Grundlage ihres Glaubens und Lebens. 2. Die Grenzen des Konzils
Fünfzig Jahre nach dem Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vielerorts Ernüchterung festzustellen. Gewiss, das Bild der Kirche hat sich seitdem in hohem Maße verändert. Die Liturgie ist von Grund auf erneuert. In Weltkirche, Bistümern und Gemeinden ist es zu mehr Teilnahme der Gläubigen an Beratungs- und Entscheidungsprozessen gekommen. Das Verhältnis der Kirche zum Judentum und zum Islam hat eine entscheidende Wende genommen. Die Kirche ist präsent in den großen ökumenischen Bewegungen und im weltweiten Bemühen um mehr Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Das erneuerte Kirchenrecht von 1983 geht im Anschluss an die Konzilskonstitution Lumen gentium nicht mehr von der Hierarchie, sondern vom Volk Gottes aus und zeigt so eine neue Perspektive, auch in vielen Einzelfragen. Und doch ist der Eindruck weit verbreitet, der konziliare Elan habe sich verflüchtigt. Nicht nur in Deutschland wird ein Reformstau festgestellt. So fand das Memorandum von rund dreihundert Theologieprofessoren und -professorinnen zur Krise der Katholischen Kirche vom 4. Februar 20111 Unterstützung auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Der Text mahnt die Freiheit als Grunddimension christlichen Glaubens und christlicher Kirche an und fordert ein Umdenken in den Bereichen von struktureller Beteiligung in der Kirche an Entscheidungsprozessen, Gemeinde und Gemeindeleitung, Rechtskultur, Gewissensfreiheit, Versöhnung und Gottesdienst. Im Bereich Gemeinde wird der gravierende Priestermangel festgestellt, der zu immer größeren, unpersönlicheren Gemeinden führt. Nach Auffassung der Unterzeichner sollte ernsthaft an verheiratete Männer und auch Frauen im Amt gedacht werden. Im Zusammenhang mit der Gewissensfreiheit wird mehr Achtung vor gleichgeschlechtlich orientierten bzw. lebenden Christen gefordert. Man mag denken, dass solche Forderungen Gedankenspiele von Theologinnen und Theologen vor allem aus dem deutschen Sprachraum darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Kein geringerer als Kardinal Carlo Maria Martini (1927–2012), der langjährige Erzbischof von Mailand (1980–2002), hat in seinen „Jerusalemer Nachtgespräche(n)“2 mit Georg Sporschill (2008) ähnliche Gedanken geäußert. Das Buch ist inzwischen in sechster Auflage erschienen und auch in den wichtigsten Weltsprachen zugänglich. Durchgängig setzt sich der Kardinal für einen wahren Dialog der Kirche mit der Jugend3 auch in Fragen der Sexualmoral4 ein, bei dem die Kirche auch auf die Jugendlichen hört. Die durch die Enzyklika Humanae Vitae (1968) entstandenen Probleme werden nicht verschleiert.5 Der Kardinal tritt für ein neues Zugehen auf Homosexuelle6 ein und zeigt sich offen gegenüber neuen Zugängen zum Amt, auch für verheiratete Männer7 und für Frauen8. Damit sind schon fast alle „heißen Eisen“ genannt. Hinzu kam noch kurz vor dem Tode Martinis sein Interview vom 8. August 20129, das in vielen Zeitungen veröffentlicht wurde und in dem er u.a. zu einem neuen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen aufforderte (ein Anliegen, das bereits 1993 die Oberrheinischen Bischöfe in einem Hirtenwort formuliert und begründet hatten). Es ist weit verbreitet, den angesprochenen Reformstau vor allem auf die Pontifikate von Papst Johannes Paul II. (1978–2005) und Papst Benedikt XVI. (2005–2013) zurückzuführen, zumal der letztere Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre unter dem ersteren gewesen war. Es lässt sich jedoch zeigen, dass in den meisten der genannten Fragen schon früher Festlegungen getroffen worden waren, und zwar zur Regierungszeit von Papst Paul VI. Davon soll im Folgenden die Rede sein. Eine neu erschienene Biographie dieses Papstes aus der Hand des Kirchengeschichtlers an der Theologischen Hochschule Brixen kann dabei behilflich sein.10 3. Die Rolle Papst Pauls VI.
3.1. Auf dem Konzil Papst Paul VI. war daran gelegen, den Texten des Konzils, auch den kontroversen, eine möglichst breite Mehrheit zu sichern. Die Diskussionen in der Konzilsaula zeigten bis zuletzt starke Reserven konservativer und kurialer Kreise, den Gedanken der Communio in den Mittelpunkt der Ekklesiologie zu stellen und auch auf das Verhältnis Papst – Bischöfe anzuwenden. Die Sorge bestand, den Papst einfach als Teil und Mitglied des Bischofskollegiums anzusehen, ohne seine Sonderrolle als Letztverantwortlicher für Lehre und Leben der Kirche zu wahren. Dies führte dazu, dass Papst Paul VI. bei der Theologischen Kommission eine Nota explicativa praevia, ein erklärendes Vorwort zur Kirchenkonstitution in Auftrag gab, das die Vorrangstellung des Papstes sichern sollte. Diese Vorbemerkung wurde dem Text von Lumen Gentium auf Wunsch des Papstes angefügt.11 Ein gewisses Unbehagen blieb, da hier ein Text der Konstitution angefügt wurde, der nicht in der Konzilsaula entstanden und abgestimmt worden war. Bei weiteren Gelegenheiten wurden dem Konzil Themen entzogen, die sich der Papst aufgrund ihres brisanten Charakters zur Entscheidung vorbehalten wollte. Hier ist die Frage der künstlichen Empfängnisverhütung zu nennen,12 die der Papst dann 1968 in seiner Enzyklika Humanae Vitae aufgreifen sollte. Hierhin gehört gleichfalls die Frage, ob es in der Kirche des Westens in Zukunft in begründeten Fällen möglich sein sollte, in Beruf und Familie „bewährte Männer“ (viri probati) zu den Höheren Weihen zuzulassen. Auch hier behielt sich der Papst vor, die Frage persönlich zu bedenken bzw. an einem anderen Ort zu besprechen und dann einer Entscheidung zuzuführen (s.u., 3.2). Den Schlusspunkt sollte hier die Römische Bischofssynode von 1971 bilden. 3.2. Von 1965 bis 1971 Einen Kulminations- und wohl auch Wendepunkt im Pontifikat Papst Pauls VI. bildete die Veröffentlichung der Enzyklika Humanae Vitae am 25. Juli 1968.13 Um eine begründete Entscheidung vor allem in der Frage der Erlaubtheit der Verwendung von künstlichen Mitteln zur Empfängnisverhütung vorzubereiten, hatte der Papst eine Kommission eingesetzt, die ihn in dieser Frage beraten sollte. Die Entscheidung in der strittigen Frage sollte eingebettet sein in eine umfassende Behandlung der Sexualität und der Ehe in christlicher Sicht. Der Gesamtentwurf fand fast überall Anerkennung. Nicht zuletzt die Ausrichtung der Ehe auf Fortpflanzung, aber auch auf gelebte Partnerschaft (schon von Pius XII. hervorgehoben) kam in diesem Dokument überzeugend zum Ausdruck. Man hätte aus dieser doppelten Ausrichtung auch folgern können, dass es für die sittliche Bewertung der gelebten Geschlechtlichkeit ausgereicht hätte, wenn ein ganzes Eheleben auf Nachwuchs und Partnerschaft ausgerichtet bleibt, auch wenn nicht jeder Geschlechtsakt tatsächlich auf Zeugung ausgerichtet ist. Dies war die Meinung der Mehrheit der von Papst Paul VI. einberufenen Kommission. Die Minderheit sah dies anders. Um ihr mehr Geltung zu verschaffen, berief der Papst zusätzlich eine Kommission von zehn Theologen seines Vertrauens, die für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung stimmte. Am Ende zog sich der Papst noch einmal nach Castelgandolfo ins Gebet zurück und entschied dann im Sinne des Endtextes von Humanae Vitae. Bis zuletzt standen sich hier zwei unterschiedliche Auffassungen des Naturrechts unversöhnt gegenüber und sie tun es bis zur Stunde. Das Echo auf die Enzyklika ließ nicht lange auf sich warten....




