van Ooy | Zulässigkeit einer umwandlungsrechtlichen Direktabspaltung | Buch | 978-3-658-38426-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 47 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 87 g

Reihe: Research

van Ooy

Zulässigkeit einer umwandlungsrechtlichen Direktabspaltung

Durchgangserwerb oder unmittelbarer Erwerb

Buch, Deutsch, 47 Seiten, Paperback, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 87 g

Reihe: Research

ISBN: 978-3-658-38426-5
Verlag: Springer


Die als sog. „Direktabspaltung“ diskutierte Form der Abspaltung ist ein besonderer Fall der theoretischen Diskussion einer umwandlungsrechtlichen Gestaltung, die in der Praxis allerdings - so scheint es - tatsächlich nicht aufgegriffen wird. Mit dieser Gestaltungsidee sollen in Anwendung des Umwandlungsrechts Anteile der Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft direkt und unmittelbar an die Gesellschafter der Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Soweit sich die Rechtsliteratur mit diesem Thema befasst, bejaht es die Zulässigkeit einer Direktabspaltung. Allerdings drängt sich die Frage auf, warum ein gemäß der theoretischen Rechtsdiskussion angeblich zulässiger Transaktionsweg tatsächlich dennoch gemieden wird, welche Unsicherheiten die Praxis von einer Verwendung abhält und ob eine Direktabspaltung bei genauer Betrachtung rechtlich wirklich zulässig ist. Diesen Fragen will die vorliegende Arbeit nachgehen, um die wahren Gründe für die praktische Zurückhaltung bei der Anwendung der Direktabspaltung zu erkennen
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Zielgruppe


Research


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einführung und Problemstellung.- Definition „Direktabspaltung“ und Abgrenzung zu anderen Transaktionswegen.- Problemstellungen bei einer Direktabspaltung und kritische Würdigung.- Zusammenfassung und Ausblick.


Der Autor
Holger van Ooy ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Düsseldorf tätig und arbeitet vorwiegend im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Schwerpunkt ist die Gestaltungsberatung und die Begleitung von M&A-Prozessen im Bereich "kleine und mittelständische Unternehmen".


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