Verhandlungen des Fünfundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Gutachten | Buch | 978-3-11-234455-2 | www.sack.de

Buch, Deutsch, Band 25, 1/2, 274 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 581 g

Reihe: Verhandlungen des Deutschen Juristentages

Verhandlungen des Fünfundzwanzigsten Deutschen Juristentages - Gutachten


Nachdruck 2020
ISBN: 978-3-11-234455-2
Verlag: De Gruyter

Buch, Deutsch, Band 25, 1/2, 274 Seiten, Format (B × H): 160 mm x 236 mm, Gewicht: 581 g

Reihe: Verhandlungen des Deutschen Juristentages

ISBN: 978-3-11-234455-2
Verlag: De Gruyter


Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Gutachten des Herrn Professor Dr. Weyl in Stiel über die Frage: „Welche Stellung ist in dem zu erwartenden Versicherungsgesetze den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit zu gewähren?" -- II. Gutachten des Herrn Geh. Negierungsrath Dr. Daude in Berlin über die Frage: Empfiehlt es sich, die strafrechtliche Verfolgung der Verletzung des Urheberrechts nach dem Vorbilde des österreichischen Gesetzes vom 26. December 1895 (§ 51) auf wissentliche Eingriffe einzuschränken -- Front Matter 2 -- Inhaltsverzeichnis -- III. Gutachten des Herrn Geheimen Rath Dr. Wach in Leipzig über die Frage: Empfiehltcs sich, das Univcrsitätsstudium und den Vorbereitungsdienst der Juristen gemeinsam für das Deutsche Reich zu ordnen? -- IV. Gutachten des Herrn Kammcrgcrichtsraths Dr. Kronecker zu Berlin über die Frage: Wie ist im Strafprozess der Gerichtsstand der begangenen That hinsichtlich der Vergehen der Presse zu regeln? -- V. Gutachten des Herrn Professors Dr. L. Mitteis in Leipzig über die Frage: Inwieweit sind an die Veröffentlichung von Briefen ohne die Einwilligung des Verfassers beziehungsweise seiner Erben, Rechtsnachtheile zu knüpfen?" -- VI. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hailliant in Vromberg über die Frage: Wie ist den Unzuträglichkeiten zu begegnen, welche sich den neuerdings hervorgetretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reichsgericht und dem Preußischen Gerichtshöfe für Kompetenzkonflikte für die Rechtsverfolgung ergeben? -- VII. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsraths Unger zu Jena über die Frage: Empfiehlt es sich, das Universitätsstudium und den Vorbereitungsdienst der Juristen gemeinsam für das Deutsche Reich zu ordnen? -- VIII. Gutachten des Herrn Dr. Wildhagen, Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig über die Frage: Inwieweit sind an die Veröffentlichung von Briefen ohne Einwilligung des Verfassers, beziehungsweise seiner Erben Rechtsnachtheile zu knüpfen? -- IX. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. Richard Alexander-Katz in Berlin über die Frage: Darf der Verleger das Verlagsrecht ohne Einwilligung des Autors an Andere abtreten? -- X. Gutachten des Herrn Professor Dr. von Liszt zu Berlin über die Frage: Wie ist im Strafprozeß der Gerichtsstand der begangenen That hinsichtlich der Vergehen der Presse zu regeln?" -- XI. Gutachten des Herrn Dr. Albert Osterrieth in Berlin über die Frage: Soll der Verleger berechtigt sein, das Verlagsrecht ohne Zustimmung des Autors zu übertragen? -- XII. Gutachten des Herrn Dr. F. Bernhöft, Professor der Rechte in Rostock über die Frage: Bedarf es gesetzlicher Vorschriften darüber, unter welcher Voraussetzung ein Geisteskranker vor der Entmündigung in eine Anstalt gebracht, und ein Geisteskranker gegen seinen Willen dort festgehalten werden darf?" -- XIII. Gutachtliche Aeußerungen

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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Gutachten des Herrn Professor Dr. Weyl in Stiel über die Frage: „Welche Stellung ist in dem zu erwartenden Versicherungsgesetze den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit zu gewähren?" -- II. Gutachten des Herrn Geh. Negierungsrath Dr. Daude in Berlin über die Frage: Empfiehlt es sich, die strafrechtliche Verfolgung der Verletzung des Urheberrechts nach dem Vorbilde des österreichischen Gesetzes vom 26. December 1895 (§ 51) auf wissentliche Eingriffe einzuschränken -- Front Matter 2 -- Inhaltsverzeichnis -- III. Gutachten des Herrn Geheimen Rath Dr. Wach in Leipzig über die Frage: Empfiehltcs sich, das Univcrsitätsstudium und den Vorbereitungsdienst der Juristen gemeinsam für das Deutsche Reich zu ordnen? -- IV. Gutachten des Herrn Kammcrgcrichtsraths Dr. Kronecker zu Berlin über die Frage: Wie ist im Strafprozess der Gerichtsstand der begangenen That hinsichtlich der Vergehen der Presse zu regeln? -- V. Gutachten des Herrn Professors Dr. L. Mitteis in Leipzig über die Frage: Inwieweit sind an die Veröffentlichung von Briefen ohne die Einwilligung des Verfassers beziehungsweise seiner Erben, Rechtsnachtheile zu knüpfen?" -- VI. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hailliant in Vromberg über die Frage: Wie ist den Unzuträglichkeiten zu begegnen, welche sich den neuerdings hervorgetretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reichsgericht und dem Preußischen Gerichtshöfe für Kompetenzkonflikte für die Rechtsverfolgung ergeben? -- VII. Gutachten des Herrn Oberlandesgerichtsraths Unger zu Jena über die Frage: Empfiehlt es sich, das Universitätsstudium und den Vorbereitungsdienst der Juristen gemeinsam für das Deutsche Reich zu ordnen? -- VIII. Gutachten des Herrn Dr. Wildhagen, Rechtsanwalt beim Reichsgericht in Leipzig über die Frage: Inwieweit sind an die Veröffentlichung von Briefen ohne Einwilligung des Verfassers, beziehungsweise seiner Erben Rechtsnachtheile zu knüpfen? -- IX. Gutachten des Herrn Rechtsanwalt Dr. Richard Alexander-Katz in Berlin über die Frage: Darf der Verleger das Verlagsrecht ohne Einwilligung des Autors an Andere abtreten? -- X. Gutachten des Herrn Professor Dr. von Liszt zu Berlin über die Frage: Wie ist im Strafprozeß der Gerichtsstand der begangenen That hinsichtlich der Vergehen der Presse zu regeln?" -- XI. Gutachten des Herrn Dr. Albert Osterrieth in Berlin über die Frage: Soll der Verleger berechtigt sein, das Verlagsrecht ohne Zustimmung des Autors zu übertragen? -- XII. Gutachten des Herrn Dr. F. Bernhöft, Professor der Rechte in Rostock über die Frage: Bedarf es gesetzlicher Vorschriften darüber, unter welcher Voraussetzung ein Geisteskranker vor der Entmündigung in eine Anstalt gebracht, und ein Geisteskranker gegen seinen Willen dort festgehalten werden darf?" -- XIII. Gutachtliche Aeußerungen



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