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E-Book, Deutsch, 210 Seiten, eBook

Vogel / Ashauer-Moll Steueroasen

Lohnende Wege in die Steuerehrlichkeit

E-Book, Deutsch, 210 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-8574-3
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Echte Steueroasen gibt es heute nicht mehr. Illegale Geldanlagen am Fiskus vorbei werden angesichts der zunehmenden internationalen Kooperation immer risikoreicher und sind daher kein taugliches Zukunftsmodell. Die probate Alternative heißt Legalisierung und Repatriierung illegaler Kapitalanlagen im Ausland. Das Buch hilft insbesondere Steuerberatern bei der praktischen Durchführung, informiert über die rechtlichen Risiken und bewahrt vor möglichen Stolperfallen. Auch für Banker und Privatanleger eine wertvolle Investition!

Rechtsanwalt Dr. Henrik Vogel (LL.M.) ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Seine Tätigkeitsfelder sind Präventivberatung und Individualverteidigung.
Steuerberaterin und Dipl.-Kffr. Ellen Ashauer-Moll ist Expertin im Bereich der privaten Kapitalanlage und ihrer Steueroptimierung. Sie berät Privatvermögende sowie Kreditinsitute und hält Schulungen.
Beide sind tätig bei Rödl & Partner, einer der führenden Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien deutschen Ursprungs.
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1;Vorwort;5
2;Inhaltsübersicht;6
3;Abkürzungsverzeichnis;15
4;Literaturverzeichnis;19
5;Bearbeiterverzeichnis;23
6;§ 1 Einleitung;24
6.1;A. Steueroasen im (inter-)nationalen Fokus;24
6.2;B. Steueroasen – ein konturenloser Begriff;25
6.3;C. Inhalt und Ziel dieses Buchs;25
7;§ 2 Auslandsvermögen aus Sicht des deutschen Steuerrechts;27
7.1;A. Einkommensteuerpfl icht in Deutschland;27
7.1.1;I. Unbeschränkte Steuerpfl icht;27
7.1.2;II. Doppelbesteuerungsabkommen;28
7.1.3;III. EU-Quellensteuer;29
7.2;B. Erbschaft- und Schenkungsteuerpfl icht in Deutschland;38
7.3;C. „Ich bin dann mal weg“;39
7.3.1;I. Einkommensteuer;39
7.3.1.1;1. Beschränkte Einkommensteuerpfl icht;39
7.3.1.2;2. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpfl icht;40
7.3.1.3;3. Wegzugsbesteuerung;41
7.3.2;II. Erbschaftsteuer;42
7.3.2.1;1. Unbeschränkte Erbschaftsteuerpfl icht trotz Wegzugs;42
7.3.2.2;2. Beschränkte Erbschaftsteuerpfl icht;42
7.3.2.3;3. Erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpfl icht;42
7.3.3;III. Stolperfallen beim Wegzug;43
7.3.4;IV. Vermögensstrukturierung vor Wegzug;46
8;§ 3 Fiskalische Fesseln in Deutschland;48
8.1;A. Angaben in der Steuererklärung;48
8.1.1;I. Pflichtangaben;49
8.1.2;II. Strafrechtliche Konsequenzen;49
8.1.2.1;1. Unrichtige Angaben;49
8.1.2.2;2. Verweigerung von Angaben;50
8.1.3;III. Geschäftsbeziehung bei ertraglos gestelltem Vermögen;51
8.1.4;IV. Fazit;51
8.2;B. Jahresbescheinigung;51
8.3;C. Kontenabruf;52
8.4;D. Neue Regeln für private Hochverdiener;53
8.4.1;I. Aufbewahrungspfl ichten;53
8.4.2;II. Außenprüfungen für Private;54
8.5;E. Komplexität der Abgeltungsteuer;54
8.5.1;I. Besteuerung von Vollrisikozertifi katen;55
8.5.2;II. Besteuerung von thesaurierenden Investmentfonds;55
8.5.3;III. Verlustverrechnungsbeschränkungen;56
8.6;F. Meldepfl ichten von Kreditinstituten und Versicherungen;56
8.6.1;I. Meldepfl ichten von Kreditinstituten unter der Abgeltungsteuer;56
8.6.1.1;1. Wertpapier- und Depotübertrag;56
8.6.1.2;2. Kapitalertragsteuerabzug bei fehlender Liquidität;57
8.6.2;II. Neue Meldepfl ichten für Versicherungen;57
8.6.3;III. Mitteilung von Rentenbezügen;58
8.7;G. Praxis der Gesetzgebung und Finanzverwaltung;58
8.7.1;I. Vollrisikozertifi kate;58
8.7.2;II. Finanzinnovationen;59
8.7.3;III. Lebensversicherungen;59
8.7.4;IV. Millionärsfonds;60
8.7.5;V. Thesaurierende Investmenfonds – „Reichenfonds“;60
8.7.6;VI. BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer;60
8.7.7;VII. Geschlossene Fondsgestaltungen – „Steuermodelle“;62
8.7.8;VIII. Langfristige Kapitalanlagen im Ausland – „Repatriierungsmodelle“;62
9;§ 4 Entdeckungsrisiken für unversteuerte Auslandsvermögen;64
9.1;A. Einleitung;64
9.2;B. Informationsquellen der Finanzbehörden als bestimmender Faktor;65
9.3;C. Informationsquellen auf nationaler Ebene;65
9.3.1;I. Die Steuerakte;65
9.3.2;II. Der Steuerpfl ichtige;66
9.3.2.1;1. Allgemeine Mitwirkungspfl icht;66
9.3.2.2;2. Erhöhte Mitwirkungspfl icht bei Auslandsbezug;67
9.3.2.3;3. Aufzeichnungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen;68
9.3.2.4;4. Erhöhte Pfl ichten bei Bankbeziehungen in Steueroasen;68
9.3.2.5;5. Aufbewahrungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen;70
9.3.3;III. Auskünfte von Privatpersonen;70
9.3.3.1;1. Auskunftsverlangen des Finanzamts;70
9.3.3.2;2. Spontanauskünfte;71
9.3.3.3;3. Entwendung von Kundendaten;71
9.3.4;IV. Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden;73
9.3.4.1;1. Kontrollmitteilungen;73
9.3.4.2;2. IZA;75
9.3.5;V. Mitteilungen von Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen;76
9.3.5.1;1. Verdacht auf Steuerstraftaten;76
9.3.5.2;2. Erbschaften und Schenkungen;76
9.3.5.3;3. Zahlungen durch staatliche Stellen;77
9.3.6;VI. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren;77
9.3.7;VII. Zufallsfunde;77
9.3.8;VIII. Geldwäscheverdachtsanzeige;78
9.3.9;IX. Zusammenfassung;78
9.4;D. Internationale Amts- und Rechtshilfe;78
9.4.1;I. Abgrenzung von Amtshilfe und Rechtshilfe;78
9.4.2;II. Amtshilfe und Rechtshilfe im Steuerstrafverfahren;79
9.4.3;III. Amtshilfe;79
9.4.3.1;1. Formen;79
9.4.3.2;2. Bedeutung für das Entdeckungsrisiko;80
9.4.3.3;3. Stand und Entwicklung;81
9.4.3.4;4. Durchführung von Einzelfallanfragen;86
9.4.3.5;5. Rechtschutz;87
9.4.4;IV. Rechtshilfe;87
9.4.4.1;1. Formen;87
9.4.4.2;2. Rechtsgrundlagen;88
9.4.4.3;3. Durchführung;89
9.4.4.4;4. Rechtschutz;89
9.4.5;V. Länderüberblick;90
9.4.5.1;1. Schweiz;90
9.4.5.2;2. Liechtenstein;92
9.4.5.3;3. Luxemburg;94
9.4.5.4;4. Österreich;95
9.4.5.5;5. Belgien;96
9.4.5.6;6. Malta;97
9.4.5.7;7. Zypern (griechischer Teil);97
9.4.5.8;8. Britische Kanalinseln und Isle of Man;98
9.4.5.9;9. Monaco;98
9.4.5.10;10. Andorra;99
9.4.5.11;11. San Marino;99
9.4.5.12;12. Cayman Islands;100
9.4.5.13;13. British Virgin Islands;100
9.4.5.14;14. Singapur;101
9.4.5.15;15. Hongkong;102
9.4.5.16;16. Macao;102
9.4.5.17;17. Vereinigte Arabische Emirate;103
10;§ 5 Argumente für die Legalisierung unversteuerter Auslandsanlagen;104
10.1;A. Liquidität;104
10.2;B. Nachfolgethematik;104
10.3;C. Kosten;106
10.4;D. Erschwerte Rechtsverfolgung;106
11;§ 6 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung;107
11.1;A. Allgemeines;107
11.2;B. Trennung von steuerlicher und strafrechtlicher Ebene;107
11.3;C. Voraussetzung der Strafbarkeit;108
11.3.1;I. Tatbestand;108
11.3.1.1;1. Objektiv;108
11.3.1.2;2. Subjektiver Tatbestand;112
11.3.2;II. Rechtswidrigkeit und Schuld;113
11.3.3;III. Konkurrenzen;114
11.4;D. Strafzumessung;114
11.4.1;I. Strafrahmen;115
11.4.1.1;1. Einfache Steuerhinterziehung;115
11.4.1.2;2. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung;116
11.4.1.3;3. Qualifikation § 370a AO a.F.;118
11.4.2;II. Einzelstrafen- und Gesamtstrafenbildung;118
11.4.2.1;1. Tateinheit und Tatmehrheit;118
11.4.2.2;2. Tagessatzhöhe bei Geldstrafen;119
11.4.3;III. Verfahren;119
11.4.4;IV. Eintrag ins Bundeszentralregister;120
11.5;E. Strafrechtliche Verjährung;120
11.5.1;I. Einfache Steuerhinterziehung;121
11.5.2;II. Benannte besonders schwere Fälle;121
11.5.2.1;1. Auslegung;121
11.5.2.2;2. Rückwirkung;122
11.5.3;III. Unbenannte besonders schwere Fälle;123
11.5.4;IV. Beginn;123
11.5.4.1;1. Ertragsteuern;124
11.5.4.2;2. Schenkungsteuer;124
11.5.4.3;3. Erbschaftsteuer;125
11.5.4.4;4. Sonstige Straftaten;125
11.6;F. Weitere Rechtsfolgen mit Sanktionscharakter;126
11.6.1;I. Berufl iche und berufsrechtliche Folgen;126
11.6.2;II. Ausweisung und Passrecht;127
11.6.3;III. Waff enschein/Jagdschein/Jagdpachtvertrag;128
11.7;G. Steuerliche Folgen;128
11.7.1;I. Verlängerung der steuerlichen Verjährungsfrist;128
11.7.2;II. Hinterziehungszinsen;129
11.7.3;III. Haftung für hinterzogene Steuern;130
12;§ 7 Weitere strafrechtliche Risiken;131
12.1;A. Beschränkter Schutz durch das Steuergeheimnis;131
12.2;B. Häufige Straftaten;132
12.2.1;I. Untreue und Unterschlagung;132
12.2.2;II. Korruption und Bestechung;133
12.2.2.1;1. Öffentliche Hand;133
12.2.2.2;2. Privatwirtschaft;133
12.2.3;III. Betrug;134
12.2.4;IV. Geldwäsche;135
12.2.5;V. Falsche Versicherung an Eides Statt;135
13;§ 8 Selbstanzeige;136
13.1;A. Allgemeines;136
13.2;B. Voraussetzungen der Selbstanzeige;136
13.2.1;I. Positive Wirksamkeitsvoraussetzungen;137
13.2.1.1;1. Berichtigungserklärung;137
13.2.1.2;2. Fristgerechte Nachzahlung;139
13.2.2;II. Negative Wirksamkeitsvoraussetzungen;140
13.2.2.1;1. Erscheinen eines Amtsträgers;141
13.2.2.2;2. Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens;141
13.2.2.3;3. Tatentdeckung;142
13.2.2.4;4. Exkurs: Sperrwirkung in den Liechtensteinfällen;143
14;§ 9 Gibt es Alternativen zur Selbstanzeige?;145
14.1;A. Vermögensverlagerung;145
14.2;B. Vermögensumstrukturierung;145
14.3;C. Sondersituationen;146
15;§ 10 Praxishinweise zur Abwicklung einer Selbstanzeige;147
15.1;A. Bedeutung einer guten Planung;147
15.2;B. Ständige Aufgaben;147
15.2.1;I. Mandantenumsorge;148
15.2.2;II. Prüfung der Interessenlage;148
15.2.2.1;1. Berater;148
15.2.2.2;2. Mandant(en);149
15.2.3;III. Koordinierung mehrerer Beteiligter;149
15.3;C. Vorbereitung;149
15.3.1;I. Vollmachten;149
15.3.2;II. Risiko- und Umfeldanalyse;150
15.3.3;III. Beratung des Mandanten;150
15.3.4;IV. Informationsanforderung;151
15.3.5;V. Informationsauswertung;152
15.3.5.1;1. Ertragsteuern;152
15.3.5.2;2. Schenkungsteuer;157
15.3.5.3;3. Umsatzsteuer;159
15.4;D. Formulierung;159
15.4.1;I. Welche Erklärungen sind notwendig?;159
15.4.2;II. Welche Zeiträume sind zu erfassen?;160
15.4.2.1;1. Aufnahme strafrechtlich verjährter Sachverhalte?;160
15.4.2.2;2. Vorgehen bei Unsicherheit über strafrechtliche Verjährung;160
15.4.3;III. Umgang mit abweichenden Rechtsauff assungen;161
15.4.4;IV. Umgang mit ungeklärten Sachverhalten;162
15.4.5;V. Vollständigkeit und Plausibilität;163
15.4.6;VI. Liquiditätsprüfung und -planung;163
15.4.7;VII. Abschlagzahlung;164
15.4.8;VIII. Abgabe der Selbstanzeige;164
15.5;E. Nachsorge;164
15.5.1;I. Transparenz;165
15.5.2;II. Kommunikation;165
15.5.3;III. Übersendung der Dokumentation;165
15.5.4;IV. Kontrolle von Zahlungen;165
15.5.5;V. Übergabe an den laufenden Steuerberater;166
15.6;F. Sonderthemen;166
15.6.1;I. (Ab wann) kann der laufende Steuerberater einbezogen werden?;166
15.6.2;II. (Ab wann) können andere Beteiligte unterrichtet werden?;167
15.6.2.1;1. Hintergrund;167
15.6.2.2;2. Risiken;167
15.6.3;III. Selbstanzeige und Demenz;168
15.6.4;IV. Vorgehen bei außersteuerlichen Folgen;168
15.6.5;V. Hinweise im Fall der Entscheidung gegen eine Selbstanzeige;169
15.6.6;VI. Grenzüberschreitende Sachverhalte;169
15.6.7;VII. Steuerliche Abziehbarkeit der Beratungskosten;169
16;§ 11 Erfolgreiche Kapitalanlage nach der Legalisierung;171
16.1;A. Steueroptimierte Vermögensverwaltung;172
16.2;B. Reporting;172
16.3;C. Gestaltungsüberlegungen für vermögende Kapitalanleger;174
17;§ 12 Schwarzgeld aus Sicht des Steuerberaters;175
17.1;A. Strafrechtliche Risiken;175
17.1.1;I. Beteiligung an der Steuerhinterziehung des Mandanten;175
17.1.1.1;1. Täterschaft;175
17.1.1.2;2. Anstiftung;176
17.1.1.3;3. Beihilfe;176
17.1.2;II. Vermögensverlagerung und -umstrukturierung;179
17.1.2.1;1. Beihilfe zur Steuerhinterziehung;179
17.1.2.2;2. Begünstigung;180
17.1.2.3;3. Geldwäsche;180
17.1.3;III. Folgerungen für die Beratungspraxis;180
17.2;B. Selbstanzeigeberatung;181
17.2.1;I. Zivilrechtliche Haftung;181
17.2.2;II. Selbstanzeige in eigener Sache;182
18;§ 13 Schwarzgeld aus Sicht von Banken und Bankmitarbeitern;184
18.1;A. Strafrechtliche Risiken;184
18.1.1;I. Beihilfe zur Steuerhinterziehung;184
18.1.1.1;1. Tathandlungen;184
18.1.1.2;2. Tatort;185
18.1.1.3;3. Rechtsfolgen;186
18.1.2;II. Vermögensumstrukturierung und -verlagerung;187
18.1.3;III. Geldwäsche;188
18.1.3.1;1. Bank- und Depotgebühren;188
18.1.3.2;2. „Cash Matching“;188
18.2;B. Selbstanzeige;188
18.3;C. Ermittlungen bei Banken;189
18.3.1;I. Steuerverfahren;189
18.3.1.1;1. Auskunftsersuchen;189
18.3.1.2;2. Kontrollmitteilungen;191
18.3.1.3;3. Rechtschutz;192
18.3.2;II. Strafverfahren;192
18.4;D. Schadensersatzansprüche;192
19;§ 14 Ist Deutschland eine Steueroase?;195
20;Anhang;196
20.1;Anlage 1 – Muster einer Selbstanzeige – Einkommensteuer;196
20.2;Anlage 2 – Muster einer gestuften Selbstanzeige – Einkommensteuer;197
20.3;Anlage 3 – Muster einer Selbstanzeige – Schenkungsteuer;198
20.4;Anlage 4 – Muster für ein vorsorgliches Schreiben – Stiftung;199
20.5;Anlage 5 – Bestätigungsschreiben Stiftung;201
20.6;Anlage 6 – Besteuerung privater Zinserträge im internationalen Vergleich;202
20.7;Anlage 7 – Quellensteuern im internationalen Vergleich;204
21;Stichwortverzeichnis;206

Auslandsvermögen aus Sicht des deutschen Steuerrechts.- Fiskalische Fesseln in Deutschland.- Entdeckungsrisiken für unversteuerte Auslandsvermögen.- Argumente für die Legalisierung unversteuerter Auslandsanlagen.- Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung.- Weitere strafrechtliche Risiken.- Selbstanzeige.- Gibt es Alternativen zur Selbstanzeige?.- Praxishinweise zur Abwicklung einer Selbstanzeige.- Erfolgreiche Kapitalanlage nach der Legalisierung.- Schwarzgeld aus Sicht des Steuerberaters.- Schwarzgeld aus Sicht von Banken und Bankmitarbeitern.- Ist Deutschland eine Steueroase?.


§ 1 Einleitung (S. 25)

A. Steueroasen im (inter-)nationalen Fokus

Der Begriff „Steueroase“ ist allgegenwärtig. Die Medienpräsenz im Zusammenhang mit Liechtensteiner Stiftungen hat eine breite Diskussion zum Thema Steuerflucht ausgelöst. Auf nationaler Ebene setzte vor allem der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück einen starken politischen Akzent auf die Austrocknung von Steueroasen. Vorläufiger Schlusspunkt war das Inkrafttreten des sogenannten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes und der auf ihr basierenden Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung im Spätsommer 2009. Entwarnung kann vorerst nicht gegeben werden, eine Trendwende ist auch unter der neuen Bundesregierung nicht erkennbar.

Die einschlägige Passage im Koalitionsvertrag lautet: „Den Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung werden wir weiter fortsetzen.“ Auf internationaler Ebene hat sich insbesondere die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seit längerem mit Aspekten des fairen globalen Steuerwettbewerbs befasst, zu denen auch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und -verkürzung gehören.3 Eine neue Qualität erhielt die Diskussion durch die Weltfinanz- und die durch sie verursachte Weltwirtschaftskrise.

Seitdem erkennbar ist, dass die Haushaltslage der meisten Staaten auf unbestimmte Zeit angespannt sein wird, suchen die Finanzminister weltweit intensiv nach weiteren Einnahmequellen.

Die Eindämmung schädlicher Steuerpraktiken stand daher auf der Agenda sämtlicher seit November 2008 abgehaltener Weltfinanzgipfel. OECD und G20-Staaten gehen übereinstimmend davon aus, dass ein fairer globaler Steuerwettbewerb maßgeblich von der Verbesserung des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs in Steuerangelegenheiten abhängt.

Sie interpretieren vor allem das strenge Bankgeheimnis vieler Länder als Einladung an Steuerhinterzieher und haben daher dessen Aufweichung in den Mittelpunkt ihrer Anstrengungen gestellt. Stichwort ist die weltweite Implementierung des sogenannten „OECD-Standards“, der insbesondere die Durchbrechung des Bankgeheimnisses im internationalen Amtshilfeverkehr verlangt.

Einen ersten Teilerfolg konnten G20 und OECD im Vorfeld des Londoner Weltfinanzgipfels am 02.04.2009 verbuchen. Aus Furcht vor Aufnahme in eine von der OECD angekündigte (und schließlich auch vorgelegte) „Schwarze Liste“ nicht kooperativer Staaten erklärten betroffene Staaten im März und April 2009 gleich reihenweise ihre Bereitschaft zur künftigen Einhaltung des OECD-Standards.

Nicht zu Unrecht wurde daher im Abschlusskommuniqué des Londoner Gipfels festgehalten: „Die Ära des Bankgeheimnisses ist vorbei.“ Auch wenn noch nicht sämtliche Staaten ihren Ankündigungen Taten haben folgen lassen, ist der Trend zur verstärkten internationalen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten klar erkennbar. Derzeit wird der OECD-Standard weltweit in zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen und bilateralen Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten implementiert.

Auch Deutschland verhandelt derzeit mit einer Reihe von Staaten. Mit dem Fürstentum Liechtenstein hat Deutschland bereits ein entsprechendes Abkommen geschlossen. Es wird ab dem Jahr 2010 gelten. Mit Luxemburg hat Deutschland ebenfalls grundsätzliche Einigkeit über die Einhaltung des OECDStandards erzielt.

Die Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz über die Ausweitung des Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten haben zumindest bereits begonnen.

B. Steueroasen – ein konturenloser Begriff

Bemerkenswert an der Debatte um sogenannte Steueroasen ist, dass dieser Begriff keine scharfen Konturen hat. Klar ist lediglich, dass er nahezu immer mit negativer Konnotation gebraucht wird. Der Hinweis, dass die Existenz einer Oase begriffsnotwendig eine sie umgebende Wüste voraussetzt und der Gebrauch des Begriffs „Steueroase“ daher auf den Verwender zurückfallen kann, hilft an dieser Stelle nicht weiter.


Rechtsanwalt Dr. Henrik Vogel (LL.M.) ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Seine Tätigkeitsfelder sind Präventivberatung und Individualverteidigung.

Steuerberaterin und Dipl.-Kffr. Ellen Ashauer-Moll ist Expertin im Bereich der privaten Kapitalanlage und ihrer Steueroptimierung. Sie berät Privatvermögende sowie Kreditinsitute und hält Schulungen.

Beide sind tätig bei Rödl & Partner, einer der führenden Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien deutschen Ursprungs.


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